15.04.2015 PDF, 1 MB - Initiative Tierwohl

Initiative Tierwohl Geflügel
Bonn, 15.04.2015
Überblick
Erstmalig in Deutschland:

Branchenübergreifendes Bündnis von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und
Lebensmitteleinzelhandel

Start zum 01.01.2015
Zielsetzung:

Förderung des Tierwohls in der Schweine- und Geflügelhaltung

Wichtig: Breitenwirkung, Machbarkeit, Freiwilligkeit
Breite Abdeckung:

Teilnehmende LEH decken ca. 85 Prozent des deutschen Marktes ab

Bereitstellung von ca. 85 Mio. EUR p.a. / 255 Mio. EUR in den ersten 3 Jahren

Teilnahme von bis zu 8 Millionen Schweinen und von bis zu 300 Millionen Hähnchen und
15 Millionen Puten
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Initiative Tierwohl
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Organisation
Gesellschaft zur
Förderung des Tierwohls
in der Nutztierhaltung
mbH
Clearingstelle
Überwacht Zahlungsabwicklung;
betreibt Liquiditätsmanagement
Trägergesellschaft verantwortet und kontrolliert
die organisatorische und finanzielle Umsetzung
der Initiative Tierwohl.
Fachausschuss
Formuliert Anforderungen und Verfahren für Initiative
Finanzausschuss
Bestimmt Höhe Tierwohlbeitrag und
Auszahlungsmodalitäten
Beraterausschuss
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Impulse für die Weiterentwicklung; je 5 Vertreter aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Tierschutz- und
Verbraucherorganisationen
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Breites Bündnis
Gesellschafter
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Teilnehmer des Handels
Initiative Tierwohl
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Grundprinzip
Tierwohlentgelt
Programmentgelt
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Registrierung und Auditierung
Tierwohlentgelt
Registrierung
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Erklärung des Tierhalters zur Teilnahme
Angaben zu:

Stammdaten des Betriebs
(u.a. VVVO-Nr., Produktionsart, Tierzahl (jährlich erzeugte Tiere in Kilogramm Lebendgewicht), Bankverbindung,
steuerliche Veranlagung)

Tierwohlkriterien

Umsetzungszeitpunkt
Beauftragung des Bündlers:

Registrierung an der Initiative, Übermittlung der Daten

Organisation der Teilnahme (u.a. Stammdatenpflege, Organisation der Audits)
Zu beachten vor der Registrierung:

Registrierungsprozess

Laufzeit der Teilnahme

Verpflichtung zur Umsetzung der angemeldeten Kriterien für die gesamte Laufzeit

Verfahren bei Änderungen/Aufgabe von Kriterien

Mögliche Sanktionen/Vertragsstrafen bei Nicht-Einhaltung der Kriterien
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Tierwohlkriterien Geflügelhaltung
Tierwohlkriterien
Tierwohlentgelt
Grundanforderungen

Definierte Qualitätsanforderung für Brütereien
und Elterntierbetriebe

Schnabelbehandlung von Puten-Eintagsküken

Qualifikation Geflügelhalter

Maßnahmen zur Verbesserung der
Fußballengesundheit

[Regelungen zum Vorausstallen von Hähnchen]

Teilnahme Tierwohlkontrollplan
(Dok. Befunddaten: Mortalität im Stall,
Fußballenveränderung, transportbedingte
Verluste, Brusthautveränderungen)

3,6 ct für Hähnchen, mind. 2,0 ct

3,25 ct für Putenhennen, mind. 2,5 ct

4,0 ct für Putenhähne, mind. 3,0 ct
Jeweils pro Kilogramm Lebendgewicht.
Wahlpflichtkriterien

Beschäftigungsmaterial

Höheres Platzangebot
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Registrierung und Auditierung Geflügelhalter
01.06.2015
Ca. 30.06.2015 01.07.2015
Hähnchen bis 15. Oktober 2015
Puten bis 15. Januar 2016
vorauss. ab Juni
Registrierung Bündler Registrierung Tierhalter
Prüfung
Umsetzungszeitpunkte/Auditierung
Nach erfolgreichem Audit

Verpflichtung, Tierwohlkriterien 2 Jahre umzusetzen

Anspruch auf Tierwohlentgelt

Wöchentliche Erfassung zur Schlachtung angelieferter Tiere
(getrennt nach Hähnchen und Puten, in Kilogramm Lebendgewicht)

Anspruchsberechtigt für das Tierwohlentgelt nach Freigabe des Tierwohl-Audits
Bei Nicht-Einhaltung der Kriterien

Verlust Anspruchsberechtigung Tierwohlentgelt

Ggf. Rückerstattung der bisher erhaltenen Tierwohlentgelte, rechtliche Maßnahmen
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Zeitpunkt der Auszahlung
Audit
Zertifikat
Auszahlung
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 Eingabe des Auditberichtes in der Datenbank und Freigabe
 Zertifikatslaufzeit: 2 Jahre (ab dem Datum der Freigabe des Berichtes
in der Datenbank)
 Das individuelle Tierwohlentgelt wird am ersten Tag eines
Kalenderquartals für das zurückliegende Kalenderquartal von der
Clearingstelle festgesetzt und sechs Monate nach Festsetzung an den
Tierhalter ausgezahlt.
 Die Zahlung erfolgt über die Dauer der Zertifikatslaufzeit.
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Vorstellung der Initiative
 Start der Öffentlichkeitsarbeit war vor und
während der Internationalen Grünen Woche.
 Es fanden zwei Pressekonferenzen, ein Fototermin
mit BM Schmidt, Interviews für Print, Hörfunk und TV
statt.
 Überwiegend ausgewogene und neutrale
Berichterstattung mit Platzierung der
Kernbotschaften.
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Vertragliche Einbindung
Gesellschaft zur
Förderung des
Tierwohls in der
Nutztierhaltung
mbH
QS Qualität und
Sicherheit GmbH
Geschäftsbesorgung
Rahmenvertrag
Zertifizierungsstelle
Teilnahmevereinbarung
Bündler
Beauftragung
Auditierung
Landwirtschaftlicher
Betrieb/Teilnehmer
Teilnahmeerklärung
Bescheinigung
Die Trägergesellschaft hat mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH sowie der Clearingstelle
Dienstleistungsverträge abgeschlossen.
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Aktueller Stand und nächste Schritte
Aktueller Stand

Trägergesellschaft für die Initiative Tierwohl ist in das Handelsregister eingetragen worden
(gemeinsame Trägergesellschaft Schwein und Geflügel)

Programmhandbuch mit Tierwohlkriterien beschlossen

Die Tierwohl-Datenbank Schwein ist online

Die Tierwohl-Datenbank Geflügel ist in Programmierung

Clearingstelle ausgewählt

PR-/Kommunikationsagentur ausgewählt

Marketing-Agentur ausgewählt
Nächste Schritte

Initiative Tierwohl Geflügel Dokumentation

PR-/Kommunikationskonzept

Marketingkonzept
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Ausblick Kommunikation

Nach den Ankündigungen muss die Initiative jetzt liefern
- Kommunikation der Umsetzung
- Beweisführung Wirksamkeit der Maßnahmen

Journalisten und Stakeholder sind für die Meinungsbildung elementar
- Aufbau eines Netzwerks aus Medienvertretern, politischen Entscheidern,
Multiplikatoren und Tierhaltern
 größere kommunikative Hebelwirkung

Aktive Verbraucherkommunikation mit eigenen Themen
- Kontinuierliche Verbraucherkommunikation über eigene Kanäle
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
GF: Dr. Alexander Hinrichs, Schedestr. 1-3, 53113 Bonn
Tel +49 228 35068-0, [email protected]
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