Ankündigung Fachveranstaltung zum Thema „Neue Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsstätten“ Wann: 11. November 2014, 10:00 – 16:00 Uhr Wo: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund (DASA) Moderation Klaus Hiltmann BG BAU Prävention / VDRI Themen Referenten Normung für den Arbeitsschutz Katharina von Rymon Lipinski KAN - Kommission Arbeitsschutz und Normung Rechtliche Grundlagen Dr. Kersten Bux BAuA Dresden Gruppe „Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit“ Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Klaus Hiltmann BG BAU Prävention / VDRI DIN SPEC 4844-4 Leitfaden zur Anwendung von Sicherheitskennzeichnung Markus Böthin wolk Gruppe AG Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen Uwe Tschirner F-Plan GmbH Berlin Sicherheitsbeleuchtung – Kennzeichnung und Ausleuchtung von Fluchtwegen Hans Finke DKE - Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE Optische Sicherheitsleitsysteme – Evakuierung bei Verrauchung Markus Thrun EverGlow GmbH Neue Sicherheitskennzeichnung – national, europäisch, international und ihre Umsetzung in das Arbeitsschutzrecht Zu diesem Thema veranstaltet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammen mit der Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) am 11. November 2014 eine Fachveranstaltung im Vortragssaal (Rotunde) der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA) in Dortmund. Die Veranstaltung Arbeitnehmervertreter, richtet sich an Arbeitsschutzbehörden Sicherheitsfachkräfte, und Arbeitgeber- Unfallversicherungsträger und sowie an über die Wissenschaftler, Architekten und Planer. Die Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten wird in Deutschland Arbeitsstättenverordnung und der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ geregelt. In der alten Fassung der ASR A1.3 vom April 2007 wurden Gestaltungsgrundsätze, grafische Symbole sowie der Fluchtund Rettungsplan aus den nationalen Normen DIN 4844 Teile 1 bis 3 verwendet. Auf internationaler Ebene erfolgte in den vergangenen Jahren eine umfassende Angleichung der Sicherheitskennzeichnung. In Deutschland fand dies seinen Niederschlag mit dem Erscheinen der Normen DIN ISO 23601 im Dezember 2010, DIN EN ISO 7010 im Oktober 2012 und der DIN 4844 Teil 2 im Dezember 2012. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat die ASR A1.3 daran entsprechend angepasst, z. B. Übernahme der neuen Sicherheitszeichen und des neuen Flucht- und Rettungsplanes. Am 13. März 2013 wurde die aktualisierte ASR A1.3 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2013, S. 334) bekanntgemacht. Für die Praxis stellen sich nun Fragen wie - besteht eine Austauschverpflichtung, gibt es Übergangsregelungen oder darf man alte und neue Zeichen gleichzeitig verwenden? Neben Antworten auf solche Fragen werden praktische Beispiele für Umsetzung und Gestaltung der Sicherheitsbeleuchtung und von Sicherheitsleitsystemen gegeben. Betriebs- und Personalräte können nach § 37 Abs. 6 BetrVG und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung können nach § 96 Abs. 4 SGB IX eine Freistellung für diese Veranstaltung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Veranstaltung ist mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten bewertet. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Die Anmeldung ist bei der BAuA möglich: E-Mail [email protected]
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