Neue Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsstätten - VDGAB

Ankündigung
Fachveranstaltung zum Thema
„Neue Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsstätten“
Wann: 11. November 2014, 10:00 – 16:00 Uhr
Wo:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund (DASA)
Moderation
Klaus Hiltmann
BG BAU Prävention / VDRI
Themen
Referenten
Normung für den Arbeitsschutz
Katharina von Rymon Lipinski
KAN - Kommission Arbeitsschutz und Normung
Rechtliche Grundlagen
Dr. Kersten Bux
BAuA Dresden
Gruppe „Arbeitsstätten, Maschinen- und
Betriebssicherheit“
Aktuelle Veränderungen in der
Sicherheitskennzeichnung
Klaus Hiltmann
BG BAU Prävention / VDRI
DIN SPEC 4844-4 Leitfaden zur Anwendung von
Sicherheitskennzeichnung
Markus Böthin
wolk Gruppe AG
Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
Uwe Tschirner
F-Plan GmbH Berlin
Sicherheitsbeleuchtung – Kennzeichnung und
Ausleuchtung von Fluchtwegen
Hans Finke
DKE - Deutsche Kommission Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE
Optische Sicherheitsleitsysteme – Evakuierung bei
Verrauchung
Markus Thrun
EverGlow GmbH
Neue Sicherheitskennzeichnung – national, europäisch, international
und ihre Umsetzung in das Arbeitsschutzrecht
Zu diesem Thema veranstaltet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
zusammen mit der Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) am
11. November 2014
eine Fachveranstaltung im Vortragssaal (Rotunde) der Deutschen Arbeitsschutzausstellung
(DASA) in Dortmund.
Die
Veranstaltung
Arbeitnehmervertreter,
richtet
sich
an
Arbeitsschutzbehörden
Sicherheitsfachkräfte,
und
Arbeitgeber-
Unfallversicherungsträger
und
sowie
an
über
die
Wissenschaftler, Architekten und Planer.
Die
Sicherheitskennzeichnung
in
Arbeitsstätten
wird
in
Deutschland
Arbeitsstättenverordnung und der zugehörigen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3
„Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ geregelt. In der alten Fassung der
ASR A1.3 vom April 2007 wurden Gestaltungsgrundsätze, grafische Symbole sowie der Fluchtund Rettungsplan aus den nationalen Normen DIN 4844 Teile 1 bis 3 verwendet. Auf
internationaler Ebene erfolgte in den vergangenen Jahren eine umfassende Angleichung der
Sicherheitskennzeichnung. In Deutschland fand dies seinen Niederschlag mit dem Erscheinen
der Normen DIN ISO 23601 im Dezember 2010, DIN EN ISO 7010 im Oktober 2012 und der
DIN 4844 Teil 2 im Dezember 2012. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat die
ASR A1.3 daran entsprechend angepasst, z. B. Übernahme der neuen Sicherheitszeichen und
des neuen Flucht- und Rettungsplanes. Am 13. März 2013 wurde die aktualisierte ASR A1.3 im
Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2013, S. 334) bekanntgemacht.
Für die Praxis stellen sich nun Fragen wie - besteht eine Austauschverpflichtung, gibt es
Übergangsregelungen oder darf man alte und neue Zeichen gleichzeitig verwenden? Neben
Antworten auf solche Fragen werden praktische Beispiele für Umsetzung und Gestaltung der
Sicherheitsbeleuchtung und von Sicherheitsleitsystemen gegeben.
Betriebs-
und
Personalräte
können
nach
§ 37 Abs. 6 BetrVG
und
Mitglieder
der
Schwerbehindertenvertretung können nach § 96 Abs. 4 SGB IX eine Freistellung für diese
Veranstaltung bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Die Veranstaltung ist mit 2 VDSI-Weiterbildungspunkten bewertet. Eine Tagungsgebühr wird
nicht erhoben. Die Anmeldung ist bei der BAuA möglich: E-Mail [email protected]