Wie sind in Wohngebäuden Abluft- ventilatoren in innenliegenden

DIN V 18599 Frage & Antwort des Monats
August 2012
Frage:
Wie sind in Wohngebäuden Abluftventilatoren in innenliegenden WC`s und
Bädern abzubilden?
Gastbeitrag – Dipl.-Ing. (FH) Lutz Friederichs
Antwort:
Die Frage des Monats August beschäftigt sich mit Wohngebäuden und der Thematik wie an die Raumbeleuchtung gekoppelte Abluftventilatoren in innenliegenden WC`s / Bädern im Rahmen der öffentlich‐rechtlichen Nachweisführung zu behandeln sind. Musterprojekt: Seniorenwohnheim In einem Seniorenheim mit 100 Zimmern sind in den innenliegenden Sanitärzellen Abluftventilatoren vorgesehen, die über den Lichtschalter ein‐ und ausgeschaltet werden. Die Nachlaufzeiten der Abluftventilatoren werden über ein Nachlaufrelais gesteuert. DIN V 18599‐6 In DIN V 18599‐6 Unter Punkt 1 Anwendungsbereich wird in Bild 3 eine „Systemübersicht zur Wohnungslüftung nach DIN 1946‐6“ angeführt. Abluftsysteme werden in die Kategorie „Ventilatorgestütze Lüftung“ eingruppiert. Gemäß der Definition unter Punkt 3.1.32 sind Wohnungslüftungsanlagen (WLA) Zuluft‐ und / oder Abluft‐
anlagen, die Wohngebäude mit Außenluft versorgen, wobei Wärmerückgewinnung und Luftbehandlung vorhanden sein können. Eine WLA kann hierbei als zentrale Anlage oder über dezentrale Geräte in einzelnen Räumen zum Einsatz kommen. Im Anhang A werden unter A.1.1 „Abluftsysteme ohne WRG“ allgemeine Randbedingungen definiert. Die Abluftsysteme werden durch die Bilder A.1 und A.2 beschrieben. DIN V 18599‐10 Gemäß DIN V 18599‐10 Tabelle 3 beträgt die tägliche Betriebsdauer einer WLA 24 h/d. Die Betriebsdauer einer WLA wird mit Heizperiodenbetrieb (Heizzeit) angegeben. Infoportal Gebäudebilanzierung der DENA Ich habe bei den Spezialisten des „Infoportal Gebäudebilanzierung“ der DENA nachgefragt, wie die in dem Musterprojekt vorhandenen Abluftventilatoren in Wohngebäuden im öffentlich‐rechtlichen Nachweis‐
verfahren zu betrachten sind. Folgende Antwort wurde übermittelt: Zitat Anfang „Vielen Dank für Ihre Anfrage an das dena‐Expertenportal, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte: Frage & Antwort des Monats August 2012
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Für den öffentlich‐rechtlichen Nachweis gelten für Wohngebäude die Randbedingungen aus DIN V 18599‐
10, Tabelle 3 als verbindliche Standardwerte. Für Wohnungslüftungsanlagen ist damit der Heizperioden‐
betrieb festgelegt. Um die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Festlegung unter Beachtung von innenliegenden Bädern zu beantworten, muss man etwas weiter ausholen. Für die Auslegung von Wohnungslüftungsanlagen gelten DIN 1946‐6:2009 und DIN 18017‐3:2009. Dort wird eindeutig eine Unterscheidung von Abluftanlagen nach DIN 1946‐6 (Lüftung der gesamten Wohnung) und Entlüftungsanlagen nach DIN 18017‐3 (Entlüftung innenliegender Räume mit Luftnachströmung aus Nachbarräumen) gemacht. Die Entlüftungsanlagen sind heute im Regelfall weiterhin dadurch gekenn‐
zeichnet, dass sie nur in Verbindung mit dem Lichtschalter betrieben werden und damit nur sehr geringe Betriebszeiten aufweisen. Daraus lassen sich folgende Schlussfolgerungen ableiten: 1. Entlüftungsanlagen für innenliegende Räume sind keine Lüftungstechnik im Sinne der EnEV, da sie im Regelfall nicht für die Lüftung der gesamten Wohnung und nicht für den dauerhaften Betrieb konzipiert sind. Damit ist weder ein Einsparpotenzial (Verringerung des Außenluftwechsels gegenüber Fensterlüftung) noch der Energiebedarf der Ventilatoren im öffentlich‐rechtlichen Nachweis anrechenbar. Hier kann man auch eine Analogie zu Dunstabzugshauben sehen. 2. Die detaillierte Bilanzierung von Entlüftungsanlagen ist selbstverständlich im Rahmen der Energie‐
beratung möglich. Dort kann auch ein ganzjähriger Betrieb berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Anlage nicht durchgehend in Betrieb ist und nur einen Teil der Wohnung belüftet. Die übrige Zeit bzw. die übrige Fläche ist mit freier Lüftung zu berücksichtigen. Zitat Ende Durch die Rückantwort des DENA Spezialisten ist meine Anfrage eindeutig beantwortet worden. Sofern Sie auch allgemeine Fragen zur DIN V 18599, EnEV oder zum EEWärmeG haben, bin ich gerne bereit Ihre Anfrage zu bearbeiten und im Rahmen eines Gastbeitrages allen Lesern zugänglich zu machen. Dipl.‐Ing. (FH) Lutz Friederichs IB Friederichs Rechtlicher Hinweis Die Frage & Antwort des Monats ist ein Informationsservice der Heilmann Software IT GmbH und vermittelt einen Informations‐
stand, jedoch keine rechtsverbindliche Anwendung von Normen, Gesetzen und Verordnungen. Beachten Sie bitte, dass für die Durchführung der EnEV Ihr jeweiliges Bundesland evt. eine Durchführungsverordnung (EnEV DVO) erlassen hat. Frage & Antwort des Monats August 2012
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