ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Energiebedarf

ENERGIEAUSWEIS
gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
für Wohngebäude
Adresse, Gebäudeteil
KAMPA Haus_160
Einfamilienhaus
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
2
Energiebedarf
CO2-Emissionen 1)
7,2
kg/(m²a)
Endenergiebedarf dieses Gebäudes
11,3
A+
0
kWh/(m² a)
B
A
25
C
50
75
29,4
D
100
E
125
150
F
175
G
200
225
H
>250
kWh/(m² a)
Primärenergiebedarf dieses Gebäudes
("Gesamtenergieeffizienz")
Anforderungen gemäß EnEV 2)
Primärenergiebedarf
Ist-Wert
29,4 kWh/(m² a)
Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren
89,4 kWh/(m² a)
Anforderungswert
Ist-Wert
0,20 W/(m² K)
Verfahren nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10
Verfahren nach DIN V 18599
Energetische Qualität der Gebäudehülle H'T
Anforderungswert
0,40 W/(m² K)
Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau)
Vereinfachungen nach § 9 Abs. 2 EnEV
eingehalten
Endenergiebedarf
Energieträger
Strom-Mix
Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m²a) für
Heizung
Warmwasser
Hilfsgeräte 4)
5,1
4,1
2,1
Ersatzmaßnahmen 3)
Gesamt in kWh/(m²a)
11,3
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 EEWärmeG
Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind
eingehalten.
Anforderungen nach § 7 Nr. 2 i. V. m. § 8 EEWärmeG
Die Anforderungswerte der EnEV sind um
Primärenergiebedarf
Verschärfter Anforderungswert
Transmissionswärmeverlust H'T
Verschärfter Anforderungswert
% verschärft
kWh/(m² a)
W/(m² K)
5)
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs zwei alternative Berechnungsverfahren zu, die im Einzelfall zu
unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte
keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro
Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).
1)
3)
5)
2)
freiwillige Angabe
bei Neubau sowie bei Modernisierung im Falle des §16 Abs. 1 Satz 2 EnEV
4)
nur bei Neubau im Falle der Anwendung von § 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
ggf. einschließlich Kühlung
EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhäuser