Wie Unternehmer u. U. viel Geld sparen können durch richtige Einordnung bei den Berufsgenossenschaften Gefahrklasse, Gefahrenklassen, Gefahrtarif, Gefahrentarife der Berufsgenossenschaften, Gesetzliche Unfallversicherungen (Autor: Rechtsanwalt Klaus-Bernd Sikora, Beethovenstr. 28, 66606 St. Wendel, Tel.: 06851/6561; E-Mail: [email protected]; Web: www.ra-sikora.de Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Gerne nehmen wir uns für Sie die erforderliche Zeit für eine ausführliche Rechtsberatung. Der vorliegende Artikel stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.) Haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, ob Sie zu hohe Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlen, weil die Beiträge entweder von der falschen für sie eigentlichen nicht zuständigen Berufsgenossenschaft erhoben werden oder die Berufsgenossenschaft sie ganz oder teilweise der falschen Gefahrklasse zuordnet oder der Gefahrtarif rechtswidrig ist ? Insbesondere folgende Fehlerquellen kommen bei Beitragsbescheiden in Betracht: Die Höhe der Beiträge zur Berufsgenossenschaft/Gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich erstens nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Gewerbe, zweitens nach der Zuordnung dieses Gewerbes zu einer bestimmten Berufsgenossenschaft, drittens nach der Einordnung in einen bestimmten Gewerbszweig und viertens nach der für den Gewerbszweig gemäß (gültigem) Gefahrtarif von der Berufsgenossenschaft festgesetzten Gefahrklasse. Die Berufsgenossenschaften erstellen anhand der Unfallhäufigkeit in einzelnen Gewerbszweigen nach Gefährdungsrisiken einen Gefahrtarif und ordnen ihre Mitgliedsunternehmen einzelnen Gefahrklassen zu. Die Gefahrklasse wird für jede Tarifstelle aus dem Verhältnis der gezahlten Leistungen zu den Arbeitsentgelten der Versicherten errechnet. Die Gefahrklassen des Gefahrtarifs sollen also die tatsächlichen, rechnerisch ermittelten Belastungsverhältnisse der Versicherten ausdrücken. Praxistipp: Manche Unternehmen könnten jährlich Beiträge in Millionenhöhe sparen, wenn sie sich in der "Geheimwissenschaft" der Gefahrtarife und der Zuordnung zur richtigen Berufsgenossenschaft auskennen würden. Man sollte sich insbesondere folgende Fragen stellen: Sind wir Mitglied in der richtigen Berufsgenossenschaft oder Mitglied in einer teueren Berufsgenossenschaft ? Gibt es eine mögliche Berufsgenossenschaft für uns, in der wir weniger Beiträge zahlen müssten ? Läßt sich unser Unternehmen so umorganisieren, dass wir der Berufsgenossenschaft mit den niedrigen Beiträgen zuzuordnen sind ? Ist der Gefahrtarif wirksam ? Sind wir dem richtigem Gewerbszweig und der richtigen Gefahrklasse zugeordnet ? Suchen Sie sich einen kompetenten Rechtsanwalt, der sich in dieser nicht alltäglichen Rechtsmaterie gut auskennt. Beurteilen Sie selbst, ob z.B. Rechtsanwalt Klaus-Bernd Sikora / St. Wendel aufgrund seiner „Vita“ ( www.ra-sikora.de/vita.html ) geeignet ist, Ihnen beim legalen Geldsparen auf diesem Gebiet zu helfen oder zumindest Ihr Unternehmen auf solche Einsparmöglichkeiten zu überprüfen. Denken Sie aber bitte an die Widerspruchsfristen !
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