Was beinhaltet das LRS-Konzept der BBG? Wer gilt als LRS

Was beinhaltet das LRS-Konzept der
BBG?
Für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit
einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)
hat die Bertolt-Brecht-Gesamtschule ein
LRS-Konzept entwickelt. Es orientiert
sich am LRS-Erlass-NRW und soll betroffene Schüler schützen, ihre Nachteile
ausgleichen, sie LRS-spezifisch fördern
und Versagensängste vermeiden helfen.
Zur besseren Orientierung möchten wir
Ihnen mit dieser Handreichung einen
kurzen Überblick über unser Förderkonzept geben.
Wer gilt als LRS-Schüler?
Möglicherweise sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Ihr Kind eine LRS hat. Der LRSErlass NRW regelt, wer als LRS-Schüler eingestuft wird:
Als LRS-Schüler gelten: „SuS, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens be-obachtet werden.“
In den Jahrgangsstufen 3 bis 6: „alle
SuS, deren Leistungen im Lesen oder
Rechtschreiben über einen Zeitraum
von mind. 3 Monaten den Anforderungen nicht entsprechen.“
In den Jahrgängen 7 bis 10 und der
Oberstufe: „wenn in Einzelfällen deren
besondere Schwierigkeiten im Lesen
oder Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten“.
Oberstes Ziel ist es, für die betroffenen Schüler ein Lernklima zu schaffen, in welchem sie,
trotz einer LRS, ihr Selbstwertgefühl stärken,
möglichst motiviert am Schulunterricht teilnehmen und den für sie optimalen Schulabschluss erreichen können.
Wie diagnostiziert die BBG eine LRS?
Mit dem Schuleintritt in die BBG werden alle
SuS in Jahrgang 5 mit dem Duisburger
Sprachstandstest getestet.
Dadurch ergibt
sich ein erstes Bild, ob Ihr Kind einen LRSFörderbedarf hat.
Um die Aussagekraft der Diagnose zu vertiefen, werden alle SuS, bei denen im ersten
Test ein Förderbedarf festgestellt wurde, zusätzlich mit dem Lernserver-Test aus Münster
getestet.
Zusätzlich fließen die Beobachtungen der Tutoren und Fachkollegen in die Diagnose ein,
da sie Ihr Kind täglich unterrichten und so
durch den persönlichen Umgang die individuellen Schwierigkeiten beschreiben und spezifizieren können.
Auch Diagnosebescheinigungen von externen
qualifizierten Instituten wie dem schulpsychologischen Dienst, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten etc. werden anerkannt.
Wie werden die LRS-Schüler in den
Jahrgängen 5 und 6 gefördert?
Diagnostiziert der Lernserver-Test ebenfalls
einen Förderbedarf, so wird Ihr Kind in der
einmal pro Woche stattfindenden IFFUStunde (Individueller Förder- und Forderunterricht) in einer kleinen Lerngruppe von etwa
8 Schülern gefördert. Die Deutschkollegen
arbeiten mit den Materialien, die vom Lernserver individuell auf die Gruppe abgestimmt
sind.
Unser Ziel ist, dass Ihr Kind am Ende von
Klasse 6 aus der Fördermaßnahme entlassen
werden kann, weil es die wichtigsten Rechtschreibstrategien beherrscht und auch im
freien Schreiben automatisiert einsetzen
kann.
Ob bei Ihrem Kind noch Förderbedarf besteht,
wird am Ende der Klasse 6 noch einmal getestet. Für den erfolgreichen Abschluss des
Kurses wird es eine Belobigung in Form einer
Urkunde erhalten.
Welche Methodik wird im
Förderunterricht eingesetzt?
LRS-
Die Lernmethode hat besondere Bedeutung
für den Lernerfolg. Wichtig ist, die SuS durch
Erfolge zu motivieren. Daher wird ein möglichst fehlerfreies Lernen angestrebt und automatisiert, bevor Neues und Schwierigeres
erarbeitet wird.
Was geschieht, wenn auch am Ende
der 6. Klasse noch eine Förderung
notwendig ist?
Da bei legasthenen Schülern oder solchen mit
einer schweren LRS teilweise weiterhin Förderbedarf besteht, fördert unsere Schule Ihr
Kind auch in den Klassen 7 bis 10 in LRSKursen von etwa 12 Schülern weiter.
Am Ende jedes Schuljahres testen wir die
SuS und diagnostizieren, ob sie noch eine
Förderung brauchen. Sollte eine Förderung
notwendig sein, bleiben sie ein weiteres Jahr
in der LRS-Fördergruppe.
Die Fördergruppen sind ein Angebot der
Schule, können aber durch Förderangebote
externer Institute ergänzt bzw. ganz ersetzt
werden.
Welche weiteren Hilfen gibt es für
LRS-Schüler?
Laut Erlass hat Ihr Kind bei einer festgestellten LRS zusätzlich zu den Fördermaßnahmen
einen Anspruch sowohl auf Notenschutz wie
auch auf einen Nachteilsausgleich in allen
Fächern.
Dazu heißt es im Erlass:
„Die Rechtschreibleistungen werden
nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach
Deutsch oder in einem anderen Fach
mit einbezogen.“
Als Nachteilsausgleich kann die Lehrkraft bei Tests zur Feststellung der
Rechtschreibleistung
„eine andere
Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen
… In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungen erbracht werden.“
Das heißt, dass Ihr Kind in allen Fächern neben dem Notenschutz (= Nichtbewertung der
Rechtschreibleistung) weitere individuell abgestimmte Maßnahmen erhält, die seinen
Nachteil ausgleichen: beispielsweise andere
Aufgaben, längere Bearbeitungszeiten oder
die Möglichkeit, am PC zu arbeiten. Diese
Maßnahmen sollten mit den Fachlehrern individuell abgesprochen werden.
Damit Notenschutz und Nachteilsausgleich
gewährt werden können, werden zu Beginn
des Schuljahres alle Lehrkräfte darüber informiert, dass Ihr Kind eine LRS hat.
Auch in der Oberstufe und den Zentralen Prüfungen besteht gemäß der APOGOSt §13 ein
Recht auf Nachteilsausgleich (aber nicht auf
Notenschutz!) bei dann noch betroffenen
Schülern. Der Nachteilsausgleich muss von
den Eltern bei der Schule (für die Oberstufe)
bzw. durch die Schule bei der Bezirksregierung Köln (für die Zentralen Prüfungen)
rechtzeitig beantragt werden. Er beträgt bei
Klausuren im GK 30 Min. und im LK 45 Min.
Schreibzeitverlängerung.
Was können Eltern für ihr Kind tun?
„Betroffene Eltern“ sollten sich immer bewusst sein, dass sie ein besonderes Kind haben, für das sie eine besondere Verantwortung tragen und sich daher intensiv über die
LRS-Problematik ihres Kindes informieren.
Halten Sie einen guten Kontakt zu Lehrern
und anderen Eltern mit betroffenen Kindern.
Der Austausch hilft allen Seiten, die spezielle
Problematik Ihres Kindes besser zu verstehen.
Sie können Ihr Kind zu Hause unterstützen,
indem Sie sein Selbstwertgefühl und seine
Motivation stärken.
Jedes Kind schafft sich im Rahmen unseres
Förderunterrichts ein Förderheft an, mit dem
es regelmäßig und individuell auch zu Hause
arbeiten soll. Dabei kann Ihre Unterstützung
sehr hilfreich sein.
DAS LRS-KONZEPT
DER
BERTOLT-BRECHT-GESAMTSCHULE
Wen können Sie bei Fragen ansprechen?
 Grundsätzlich kann jeder Lehrer angesprochen werden, insbesondere aber die Tutoren, die Deutschlehrer und die LRS-Lehrer.
 Der Elternarbeitskreis AK Teilleistungsschwäche an der BBG berät Sie ebenfalls
umfassend:
www.bbgbonn.de > Menschen > Eltern
> Arbeitskreis Teilleistungsschwäche
 Zuständige Lehrerin für die LRS-Förderung
ist Christiane Brokoff. Einen Gesprächstermin können Sie gerne per E-Mail vereinbaren: [email protected]
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