Was beinhaltet das LRS-Konzept der BBG? Für Schülerinnen und Schüler (SuS) mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) hat die Bertolt-Brecht-Gesamtschule ein LRS-Konzept entwickelt. Es orientiert sich am LRS-Erlass-NRW und soll betroffene Schüler schützen, ihre Nachteile ausgleichen, sie LRS-spezifisch fördern und Versagensängste vermeiden helfen. Zur besseren Orientierung möchten wir Ihnen mit dieser Handreichung einen kurzen Überblick über unser Förderkonzept geben. Wer gilt als LRS-Schüler? Möglicherweise sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Ihr Kind eine LRS hat. Der LRSErlass NRW regelt, wer als LRS-Schüler eingestuft wird: Als LRS-Schüler gelten: „SuS, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens be-obachtet werden.“ In den Jahrgangsstufen 3 bis 6: „alle SuS, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mind. 3 Monaten den Anforderungen nicht entsprechen.“ In den Jahrgängen 7 bis 10 und der Oberstufe: „wenn in Einzelfällen deren besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten“. Oberstes Ziel ist es, für die betroffenen Schüler ein Lernklima zu schaffen, in welchem sie, trotz einer LRS, ihr Selbstwertgefühl stärken, möglichst motiviert am Schulunterricht teilnehmen und den für sie optimalen Schulabschluss erreichen können. Wie diagnostiziert die BBG eine LRS? Mit dem Schuleintritt in die BBG werden alle SuS in Jahrgang 5 mit dem Duisburger Sprachstandstest getestet. Dadurch ergibt sich ein erstes Bild, ob Ihr Kind einen LRSFörderbedarf hat. Um die Aussagekraft der Diagnose zu vertiefen, werden alle SuS, bei denen im ersten Test ein Förderbedarf festgestellt wurde, zusätzlich mit dem Lernserver-Test aus Münster getestet. Zusätzlich fließen die Beobachtungen der Tutoren und Fachkollegen in die Diagnose ein, da sie Ihr Kind täglich unterrichten und so durch den persönlichen Umgang die individuellen Schwierigkeiten beschreiben und spezifizieren können. Auch Diagnosebescheinigungen von externen qualifizierten Instituten wie dem schulpsychologischen Dienst, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten etc. werden anerkannt. Wie werden die LRS-Schüler in den Jahrgängen 5 und 6 gefördert? Diagnostiziert der Lernserver-Test ebenfalls einen Förderbedarf, so wird Ihr Kind in der einmal pro Woche stattfindenden IFFUStunde (Individueller Förder- und Forderunterricht) in einer kleinen Lerngruppe von etwa 8 Schülern gefördert. Die Deutschkollegen arbeiten mit den Materialien, die vom Lernserver individuell auf die Gruppe abgestimmt sind. Unser Ziel ist, dass Ihr Kind am Ende von Klasse 6 aus der Fördermaßnahme entlassen werden kann, weil es die wichtigsten Rechtschreibstrategien beherrscht und auch im freien Schreiben automatisiert einsetzen kann. Ob bei Ihrem Kind noch Förderbedarf besteht, wird am Ende der Klasse 6 noch einmal getestet. Für den erfolgreichen Abschluss des Kurses wird es eine Belobigung in Form einer Urkunde erhalten. Welche Methodik wird im Förderunterricht eingesetzt? LRS- Die Lernmethode hat besondere Bedeutung für den Lernerfolg. Wichtig ist, die SuS durch Erfolge zu motivieren. Daher wird ein möglichst fehlerfreies Lernen angestrebt und automatisiert, bevor Neues und Schwierigeres erarbeitet wird. Was geschieht, wenn auch am Ende der 6. Klasse noch eine Förderung notwendig ist? Da bei legasthenen Schülern oder solchen mit einer schweren LRS teilweise weiterhin Förderbedarf besteht, fördert unsere Schule Ihr Kind auch in den Klassen 7 bis 10 in LRSKursen von etwa 12 Schülern weiter. Am Ende jedes Schuljahres testen wir die SuS und diagnostizieren, ob sie noch eine Förderung brauchen. Sollte eine Förderung notwendig sein, bleiben sie ein weiteres Jahr in der LRS-Fördergruppe. Die Fördergruppen sind ein Angebot der Schule, können aber durch Förderangebote externer Institute ergänzt bzw. ganz ersetzt werden. Welche weiteren Hilfen gibt es für LRS-Schüler? Laut Erlass hat Ihr Kind bei einer festgestellten LRS zusätzlich zu den Fördermaßnahmen einen Anspruch sowohl auf Notenschutz wie auch auf einen Nachteilsausgleich in allen Fächern. Dazu heißt es im Erlass: „Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen.“ Als Nachteilsausgleich kann die Lehrkraft bei Tests zur Feststellung der Rechtschreibleistung „eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen … In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch mündliche Leistungen erbracht werden.“ Das heißt, dass Ihr Kind in allen Fächern neben dem Notenschutz (= Nichtbewertung der Rechtschreibleistung) weitere individuell abgestimmte Maßnahmen erhält, die seinen Nachteil ausgleichen: beispielsweise andere Aufgaben, längere Bearbeitungszeiten oder die Möglichkeit, am PC zu arbeiten. Diese Maßnahmen sollten mit den Fachlehrern individuell abgesprochen werden. Damit Notenschutz und Nachteilsausgleich gewährt werden können, werden zu Beginn des Schuljahres alle Lehrkräfte darüber informiert, dass Ihr Kind eine LRS hat. Auch in der Oberstufe und den Zentralen Prüfungen besteht gemäß der APOGOSt §13 ein Recht auf Nachteilsausgleich (aber nicht auf Notenschutz!) bei dann noch betroffenen Schülern. Der Nachteilsausgleich muss von den Eltern bei der Schule (für die Oberstufe) bzw. durch die Schule bei der Bezirksregierung Köln (für die Zentralen Prüfungen) rechtzeitig beantragt werden. Er beträgt bei Klausuren im GK 30 Min. und im LK 45 Min. Schreibzeitverlängerung. Was können Eltern für ihr Kind tun? „Betroffene Eltern“ sollten sich immer bewusst sein, dass sie ein besonderes Kind haben, für das sie eine besondere Verantwortung tragen und sich daher intensiv über die LRS-Problematik ihres Kindes informieren. Halten Sie einen guten Kontakt zu Lehrern und anderen Eltern mit betroffenen Kindern. Der Austausch hilft allen Seiten, die spezielle Problematik Ihres Kindes besser zu verstehen. Sie können Ihr Kind zu Hause unterstützen, indem Sie sein Selbstwertgefühl und seine Motivation stärken. Jedes Kind schafft sich im Rahmen unseres Förderunterrichts ein Förderheft an, mit dem es regelmäßig und individuell auch zu Hause arbeiten soll. Dabei kann Ihre Unterstützung sehr hilfreich sein. DAS LRS-KONZEPT DER BERTOLT-BRECHT-GESAMTSCHULE Wen können Sie bei Fragen ansprechen? Grundsätzlich kann jeder Lehrer angesprochen werden, insbesondere aber die Tutoren, die Deutschlehrer und die LRS-Lehrer. Der Elternarbeitskreis AK Teilleistungsschwäche an der BBG berät Sie ebenfalls umfassend: www.bbgbonn.de > Menschen > Eltern > Arbeitskreis Teilleistungsschwäche Zuständige Lehrerin für die LRS-Förderung ist Christiane Brokoff. Einen Gesprächstermin können Sie gerne per E-Mail vereinbaren: [email protected] ELTERNINFORMATION
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