Nr. 11/2003 Commerzbank Internet-Service für das dokumentäre Auslandsgeschäft Was bedeutet „shipment by“ und „shipment through“ in Akkreditiven? In einem Akkreditiv wird mit folgenden Worten ein Konnossement verlangt: „Full set of clean on board bill of lading made out or endorsed to our order showing freight payable at destination and notify us and buyer as well.” Die „additional conditions“ ergänzen wie folgt: „shipment must be effected through company A.“ Gemäß ERA 500 Art. 23 muss das Konnossement den Namen des Carriers ausweisen und vom Carrier, Kapitän oder deren Agenten unterschrieben sein. Wie die Bedingung der „additional conditions“ erfüllt werden kann, zeigen folgende Beispiele: a) B/L weist Company A als Carrier aus und ist von Company A als Carrier (oder von einem Agenten S für den Carrier Company A) unterschrieben. b) B/L weist den Carrier XY aus und ist von Company A als Agent für den Carrier XY unterschrieben. c) B/L weist Company A weder als Carrier noch als Agent für den Carrier aus, enthält aber einen Hinweis, dass die Verladung durch Company A durchgeführt wird. Hätte das Akkreditiv „shipment must be effected ‚by’ Company A“ (statt ‚through’) verlangt, wären hingegen nur die Möglichkeiten a) und b) korrekt. Aber muss diese Bedingung in den additional conditions überhaupt erfüllt werden, wo doch das als Nachweis dienende Dokument nicht benannt ist (ERA 500 Art. 13 c)? Auch wenn dieser Einwand nicht ganz von der Hand zu weisen ist (korrekterweise müsste die Akkreditivbedingung wie folgt lauten: „B/L must evidence shipment effected through Company A“), muss das B/L unseres Erachtens diese Bedingung erfüllen. Zuweilen benennen Akkreditive als Nachweis auch ein anderes Dokument als das Transportdokument: „Shipment should be effected through Syriamar Shipping Agencies or their agents against certificate from Beneficiaries.” Aufnahmefähig sind in diesem Fall ein entsprechendes Zertifikat des Begünstigten und im B/L ggf. ein Hinweis im Textfeld wie „Syriamar Cargo, Spedition Z as agent of Syriamar”. Nr. 11/2003 Commerzbank Internet-Service für das dokumentäre Auslandsgeschäft Was bedeutet „shipment by“ und „shipment through“ in Akkreditiven? Diese Auslegungen gelten übrigens auch für Luftfrachtbriefe. Weitere Informationen zur Erfüllung solcher Akkreditivbedingungen geben Ihnen gern die Experten im Transaktionsmanagement der Commerzbank.
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