Streit unter Arbeitskollegen – was nun? Es geschieht tagtäglich

Streit unter Arbeitskollegen – was nun?
Es geschieht tagtäglich hundertfach in Deutschland - am Arbeitsplatz streiten sich
Kollegen oder Abteilungen um die verschiedensten beruflichen oder privaten Dinge
oder mobben sich bzw. werden gemobbt. Darunter leidet zumeist die Arbeitsqualität
und auch andere Kollegen bleiben durch den Versuch von Lagerbildungen häufig nicht
verschont. Wenn dann auch noch der Vorgesetzte bemerkt, das die Arbeitsleistung sich
verschlechtert und dies sich eventuell auf das betriebliche Ergebnis niederschlägt, wird
die Situation zunehmend ernst und Konsequenzen für die Beteiligten drohen.
In den beschriebenen Fällen sind zumeist die streitenden Kollegen, aber auch nicht
selten die Vorgesetzten ratlos, wie sie mit der Situation umgehen sollen.
Disziplinarische Maßnahmen sind zwar möglich, jedoch nur schwierig anzuwenden,
insbesondere dann, wenn die Streitparteien in Schlüsselpositionen im Betrieb sitzen.
Hilfreich kann in diesen Fällen die Beauftragung eines Vermittlers, eines Mediators, zur
Durchführung einer innerbetrieblichen Mediation sein. Doch was ist überhaupt eine
Mediation?
Mediation ist ein Verfahren, dass ein Mediator mit zerstrittenen Parteien über deren
Meinungsverschiedenheiten führt. Dieses Verfahren besteht aus einem oder mehreren
Gesprächen des Mediators mit den Parteien. Diese Gespräche führt der Mediator
entweder mit allen Parteien zusammen oder nur im Einzelgespräch. In diesen
Gesprächen geht es in erster Linie darum, die Interessen der beteiligten Parteien, die
zum Konflikt geführt haben zu eruieren, um dann anschließend Möglichkeiten zu
suchen und zu finden, wie diese Interessen miteinander in Einklang gebracht werden
können. Der Mediator hilft den Beteiligten, ihre eigenen Interessen zu erkennen und
auszudrücken, als auch die Interessen der anderen Partei nachvollziehen zu können,
um auf diese Weise Lösungsoptionen zu entwickeln und schließlich eine Lösung zu
finden. Am Ende der Mediation wird die von den Medianten gefundene Lösung in einer
Abschlussvereinbarung textlich fixiert. Über den gesamten Inhalt der Gespräche, als
auch den Inhalt der Abschlussvereinbarung besteht Verschwiegenheit zwischen den
Beteiligten, als auch dem Mediator, so dass keine Streitpartei befürchten muss, dass
Details des Konfliktes an die Öffentlichkeit bzw. an den Vorgesetzten oder andere
Kollegen gelangen.
Die Mediation beruht auf dem freiwillig von den Parteien gefassten Entschluss zur
Konfliktlösung. Freiwilligkeit und Eigeninitiative der Parteien prägen das
Mediationsverfahren. Die Lösung wird durch die Parteien selbst herbeigeführt, es ist
also ihr eigenes „Werk“, nicht das des Mediators. Dieser unterstützt die Beteiligten
lediglich durch seine Gesprächsführung beim Entwickeln der Lösung.
Mediation kann jedoch nicht nur bei innerbetrieblichen Konflikten eingesetzt werden.
Vielmehr eignet sich das Mediationsverfahren für fast jede Art von Streit, Konflikt und
Meinungsverschiedenheit, seien diese auch von einer mehr oder minder starken
emotionale Komponenten geprägt. Besonders erfolgreich ist Mediation auf Gebieten,
in denen ganz vorrangig wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund stehen,
beispielsweise bei Streitigkeiten um Bauvorhaben oder in Auseinandersetzungen, die
normalerweise vor den Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten
ausgefochten werden. Mediation ist weiterhin auch bei solchen Fällen erfolgreich, bei
denen man denkt, die andere Seite zahle nur deshalb nicht, weil sie gerade knapp bei
Kasse sei. Gerade in solchen Fällen, die dem zahlungsschwachen Schuldner oft peinlich
sind, weshalb er besonders harte rechtliche Standpunkte zu seiner Verteidigung
aufbaut, kann Mediation bedeutend schneller zu Zahlungsflüssen verhelfen als der
herkömmliche Weg über das Gericht.
Lesen Sie hierzu auch den Artikel im nächsten Kurier zum Thema „Vermeidung von
langwierigen Gerichtsprozessen durch Mediation“.
Norman Müller
Wirtschaftsmediator (IHK) und Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Dr. Dörfler & Liefländer