Streit unter Arbeitskollegen – was nun? Es geschieht tagtäglich hundertfach in Deutschland - am Arbeitsplatz streiten sich Kollegen oder Abteilungen um die verschiedensten beruflichen oder privaten Dinge oder mobben sich bzw. werden gemobbt. Darunter leidet zumeist die Arbeitsqualität und auch andere Kollegen bleiben durch den Versuch von Lagerbildungen häufig nicht verschont. Wenn dann auch noch der Vorgesetzte bemerkt, das die Arbeitsleistung sich verschlechtert und dies sich eventuell auf das betriebliche Ergebnis niederschlägt, wird die Situation zunehmend ernst und Konsequenzen für die Beteiligten drohen. In den beschriebenen Fällen sind zumeist die streitenden Kollegen, aber auch nicht selten die Vorgesetzten ratlos, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Disziplinarische Maßnahmen sind zwar möglich, jedoch nur schwierig anzuwenden, insbesondere dann, wenn die Streitparteien in Schlüsselpositionen im Betrieb sitzen. Hilfreich kann in diesen Fällen die Beauftragung eines Vermittlers, eines Mediators, zur Durchführung einer innerbetrieblichen Mediation sein. Doch was ist überhaupt eine Mediation? Mediation ist ein Verfahren, dass ein Mediator mit zerstrittenen Parteien über deren Meinungsverschiedenheiten führt. Dieses Verfahren besteht aus einem oder mehreren Gesprächen des Mediators mit den Parteien. Diese Gespräche führt der Mediator entweder mit allen Parteien zusammen oder nur im Einzelgespräch. In diesen Gesprächen geht es in erster Linie darum, die Interessen der beteiligten Parteien, die zum Konflikt geführt haben zu eruieren, um dann anschließend Möglichkeiten zu suchen und zu finden, wie diese Interessen miteinander in Einklang gebracht werden können. Der Mediator hilft den Beteiligten, ihre eigenen Interessen zu erkennen und auszudrücken, als auch die Interessen der anderen Partei nachvollziehen zu können, um auf diese Weise Lösungsoptionen zu entwickeln und schließlich eine Lösung zu finden. Am Ende der Mediation wird die von den Medianten gefundene Lösung in einer Abschlussvereinbarung textlich fixiert. Über den gesamten Inhalt der Gespräche, als auch den Inhalt der Abschlussvereinbarung besteht Verschwiegenheit zwischen den Beteiligten, als auch dem Mediator, so dass keine Streitpartei befürchten muss, dass Details des Konfliktes an die Öffentlichkeit bzw. an den Vorgesetzten oder andere Kollegen gelangen. Die Mediation beruht auf dem freiwillig von den Parteien gefassten Entschluss zur Konfliktlösung. Freiwilligkeit und Eigeninitiative der Parteien prägen das Mediationsverfahren. Die Lösung wird durch die Parteien selbst herbeigeführt, es ist also ihr eigenes „Werk“, nicht das des Mediators. Dieser unterstützt die Beteiligten lediglich durch seine Gesprächsführung beim Entwickeln der Lösung. Mediation kann jedoch nicht nur bei innerbetrieblichen Konflikten eingesetzt werden. Vielmehr eignet sich das Mediationsverfahren für fast jede Art von Streit, Konflikt und Meinungsverschiedenheit, seien diese auch von einer mehr oder minder starken emotionale Komponenten geprägt. Besonders erfolgreich ist Mediation auf Gebieten, in denen ganz vorrangig wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund stehen, beispielsweise bei Streitigkeiten um Bauvorhaben oder in Auseinandersetzungen, die normalerweise vor den Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten ausgefochten werden. Mediation ist weiterhin auch bei solchen Fällen erfolgreich, bei denen man denkt, die andere Seite zahle nur deshalb nicht, weil sie gerade knapp bei Kasse sei. Gerade in solchen Fällen, die dem zahlungsschwachen Schuldner oft peinlich sind, weshalb er besonders harte rechtliche Standpunkte zu seiner Verteidigung aufbaut, kann Mediation bedeutend schneller zu Zahlungsflüssen verhelfen als der herkömmliche Weg über das Gericht. Lesen Sie hierzu auch den Artikel im nächsten Kurier zum Thema „Vermeidung von langwierigen Gerichtsprozessen durch Mediation“. Norman Müller Wirtschaftsmediator (IHK) und Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Dr. Dörfler & Liefländer
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