Wann darf Gewährleistung ausgeschlossen werden?

MITTELBADISCHE PRESSE
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Mittwoch, 7. Oktober 2015
MARKT & SERVICE
Tipps gegen Stress
D
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Rund um die Gesundheit
R ATG E B E R
ie Woche ist rum, das Arbeitspensum
erledigt:
Trotzdem stellt sich Unzufriedenheit ein. Der Stress
war wieder so groß, dass man
nichts angegangen ist, was einem am Herzen liegt. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
gibt Tipps bei Stress:
◼ Um die eigenen Ziele nicht
aus dem Blick zu verlieren, sollte man sie hin und wieder aufschreiben. Was habe ich eigentlich im Job vor? Und was ist
mir wichtig? Indem Beschäftigte sich Notizen machen, nehmen sie es wieder aktiver in die
Hand, ihr Leben zu gestalten.
Einmal im Vierteljahr ziehen sie
dann am besten Bilanz: Habe ich
die Ziele noch im Blick?
◼ Am Abend den Tag reflektieren: Es braucht nicht länger
als fünf Minuten, um den Tag zu
reflektieren. Was habe ich heute gemacht? Habe ich die Prioritäten richtig gesetzt? Wer trotz
eines hektischen Alltags seine Ziele verfolgen will, muss
Schwerpunkte setzen und diese
immer wieder überprüfen.
◼ Sein eigener Anwalt sein:
Wer seine Ziele verfolgt, wird
am Ende nicht alle Ansprüche von anderen zufriedenstellen können. Wichtig ist deshalb, immer wieder zu fragen:
Kann ich das auch noch übernehmen? Es gehört auch dazu,
andere mit einem Nein möglicherweise einmal vor den Kopf
zu stoßen und Anwalt der eigenen Sache zu sein. Wird ein
Wunsch geäußert, hilft oft ein
Trick: Sich Bedenkzeit erbitten. Viele sagen spontan ja.
Häufig ist es besser, kurz abzuwarten, den eigenen Terminkalender zu checken und dann
zu entscheiden. tmn
Bei Heiserkeit sind Medikamente nicht sinnvoll: Bei
ger als zwei Wochen, sollten
sich Betroffene professionelle
Hilfe suchen.
Typisch ist, dass depressive Patienten sich zu Tagesbeginn niedergeschlagen und
verzweifelt fühlen. Sie haben
Schwierigkeiten, morgens
überhaupt aufzustehen und
sind kaum belastbar.
Heiserkeit sind Medikamente
normalerweise nicht sinnvoll.
Sie blenden die Signale des
Körpers, dass er krank ist,
aus – der Betroffene fühlt
sich gesund und überanstrengt sich, erklärt der
Allgemeinmediziner Hans
Michael Mühlenfeld. Als
Ausnahme nennt er besondere Situationen, in denen
man für einige Stunden fit
sein muss, etwa ein Vorstellungsgespräch. Ansonsten
empfiehlt er Wasserdampf zu
inhalieren. Damit bekommt
der entzündete Kehlkopf
reichlich Wärme und Feuchtigkeit. Das heiße Wasser
kann auch mit Kochsalz oder
Salbei angereichert werden.
Aber: »Ein Allheilmittel gibt
es nicht«, sagt Mühlenfeld.
Mundschutz bei Krankenbesuch wichtig: Wenn die
Nase läuft oder der Hals
kratzt, ist das kein Grund, einen Besuch im Krankenhaus
abzusagen. »Man kann eine
Schwester oder einen Pfleger
um einen Mund-NasenSchutz bitten«, sagt Prof.
Klaus-Dieter Zastrow von
der Deutschen Gesellschaft
für Krankenhaushygiene.
Sinnvoll ist es auch, sich an
den vorhandenen Spendern
die Hände zu desinfizieren.
Gefühlstief am Morgen:
Unfallgefahr auf dem Bau:
Ein emotionales Morgentief
kann auf eine Depression hindeuten. Oft ist die Stimmung
morgens nach dem Aufstehen
auf dem Tiefpunkt und bessert sich im Laufe des Tages,
teilt der Berufsverband
Deutscher Nervenärzte mit.
Bestehen die Symptome län-
Bauarbeiter sollten im Herbst
besonders achtsam sein, denn
in dieser Jahreszeit passieren
vermehrt Arbeitsunfälle, sagt
Anette Wahl-Wachendorf,
Vizepräsidentin des Verbands
der Betriebs- und Werksärzte.
Grund ist, dass Beschäftigte
etwa auf nassem Laub ausrutschen oder stolpern. Wichtig
sei, die vorgeschriebenen
Sicherheitsschuhe zu tragen
und bei bestimmten Aufgaben
vorsichtig zu sein.
Immer wieder komme es
beispielsweise zu Unfällen,
weil Mitarbeiter von der
Trittleiter des Lkws herunterspringen, statt sie hinabzusteigen. Ein anderes Problem
ist, dass Gegenstände vom
Laub verdeckt werden und so
zur Stolperfalle werden.
tmn
Niedergeschlagen, keine
Lust aufzustehen? Es könnte
an einer Depression liegen.
Foto: Jens Kalaene/tmn
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Handels- und Gesellschaftsrecht
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ESP, ABS und Co. in Ordnung? In aller Regel geht der Käufer davon aus, dass der »neue«
Gebrauchte mängelfrei ist. Was, wenn nicht?
Foto: Franziska Koark/tmn
Gebrauchtwagenkauf: Rechte und Pflichten von Händlern, Privatanbietern und Käufern
Wann darf Gewährleistung
ausgeschlossen werden?
W
er sich für einen Gebrauchtwagen
interessiert, wird bei vielen
Anzeigen im Internet oder auf den
Wagenbeschreibungen hinter der
Windschutzscheibe beim Händler
die Angaben »TÜV neu« oder »HU
neu« lesen können. Was stellt
sich der Verbraucher vor?
Der juristische Laie schließt
daraus, dass die Untersuchungen kürzlich vom Händler durchgeführt wurden und im Falle des
Kaufs HU und TÜV in den nächsten zwei Jahren nicht anstehen.
Er spart also Geld. Er wird auch
annehmen, dass er durch diese
Überprüfungen ein mängelfreies
Fahrzeug erworben hat, das fahrtüchtig ist und in nächster Zeit
keine Reparaturen zu erwarten
sind.
Wie aber stellt sich die
Rechtslage dar, wenn sich trotz
der
durchgeführten
TÜV- oder HU-Überprüfungen das Auto nach
dem Kauf als mängelbehaftet herausstellt
und die Gewährleistung
– frühestens nach
einem Jahr – ausgeschlossen ist? Kann
der Käufer aufgrund
der Mängel trotzdem
zurücktreten,
Minderung
des Kaufpreises oder
Schadenersatz trotz
des Gewährleistungsausschlusses verlangen?
Der BGH hat hierzu kürzlich
entschieden, dass die Bewerbung des Fahrzeugs mit der
durchgeführten TÜV- oder HUUntersuchung gleichzeitig eine
Beschaffenheitsvereinbarung
darstellt, bei der der Gewährleistungsausschluss nicht greift und
der Verkäufer sich nicht auf den
Ausschluss der Gewährleistung
berufen kann. Der Käufer kann also bei Mängeln, die entgegen einer Beschaffenheitsvereinbarung
bestehen, wie etwa »TÜV oder
HU neu«, »unfallfrei« trotz eines
verschwiegenen Unfalls oder »generalüberholt« bei korrodierten
Bremsleitungen, defektem Motor
etc., seine Rechte weiterhin gegenüber dem Verkäufer geltend
machen. Das gilt erst recht,
wenn der Mangel in der Phase
der nicht ausschließbaren, im
Gebrauchtwagenhandel üblichen
einjährigen Gewährleistungszeit,
auftritt.
Privatverkäufe: Im Gegensatz
hierzu kann bei Verkäufen von
Privat an Privat jederzeit vom
Verkäufer die Gewährleistung
ausgeschlossen werden. Hierbei
ist jedoch bei der Verwendung
von vorgefertigten Formularen
Vorsicht angebracht, da sie als
Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgelegt werden können,
der Gewährleistungsausschluss
damit unwirksam sein kann. Wird
ein Formular verwendet, ist der
Autor Richard Krupp ist
Anwalt in der Offenburger
Kanzlei 77 Dr. Braun GmbH.
Satz über den Gewährleistungsausschluss
immer
individuell zu formulieren,
möglichst sogar handschriftlich. Das dokumentiert den
individuellen
Charakter,
setzt sich von der Vielzahl
der Verkäufe ab, die mit diesem Formular getätigt wurden
und macht den Passus nicht zu
einer Allgemeinen Geschäftsbedingung.
Wer hat was zu beweisen?
Probleme können sich für den
Käufer eines Gebrauchtwagens
vom Händler immer dann ergeben, wenn der Händler das
Vorhandensein eines Mangels
bestreitet. Hier hilft dem Käufer
§ 476 BGB (Umkehr der Beweislast) nicht sofort. § 476 BGB regelt zwar den Fall, dass zugunsten
des Käufers vermutet wird, dass
der Mangel bereits beim Kauf des
Fahrzeugs vorlag und der Händler
das ­Gegenteil beweisen muss.
Die Tatsache aber, dass ein
Mangel überhaupt vorliegt, muss
zuerst der Käufer beweisen und
dokumentieren. Er ist gezwungen,
bei nicht offenkundigen Mängeln
einen Kostenvoranschlag oder gar
ein Gutachten in Auftrag geben zu
müssen. Steht der Mangel dann
aber fest, greift die gesetzliche
Vermutung für das Vorliegen des
Mangels bei Übergabe – § 476
BGB.
Frist beachten: Ein Manko für
den Käufer liegt bei dieser Regelung allerdings darin, dass diese
Vermutung lediglich sechs Monate lang ab Übergabe des Fahrzeugs gilt. Zeigt sich der Mangel
aber nach sechs Monaten und
einem Tag, trifft den Käufer die
volle Beweislast für das Vorhandensein des Mangels zurzeit des
Kaufvertragabschlusses.
Wie sieht es aber mit den
Kosten aus, die durch ein Privatgutachten entstehen? Wird
im Gutachten der behauptete
Mangel festgestellt, kann der
Käufer die Erstattung der Kosten
vom Verkäufer verlangen, so der
BGH in seiner Entscheidung vom
30. April 2014. Der BGH ordnet
diese Kosten den Wiederherstellungskosten des § 4 39 Abs. 2
BGB bei der Nacherfüllung zu.
Hierunter fallen insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten. Während bei einem Anspruch auf Nacherfüllung
eine Mahnung erforderlich ist, ist
das bei der Geltendmachung von
Gutachterkosten nicht der Fall.
Sie können sofort eingefordert
werden.
Interessant in diesem Zusammenhang – sowohl für
Gebrauchtwagenkäufer als auch
-verkäufer – ist das Urteil des
BGH zum Ausschluss jeglicher
Gewährleistung in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(AGB)
aus dem Jahr 2014. Mit diesem
Urteil hat der BGH entschieden,
dass dieser Ausschluss unzulässig ist, wenn es auch Körperund Gesundheitsschäden oder
sonstige Schäden bei grobem
Verschulden betrifft.
Beispiel: Wenn der Gebrauchtwagen über einen Händler als
Kommissionsware verkauft wird,
der Verkäufer also Eigentümer
des Kfz bleibt, der Händler nur
den Kaufvertrag vermittelt und
das Kaufvertragsformular stellt,
sind Klauseln in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wie der
Ausschluss jeglicher Gewährleistung unwirksam und unzulässig,
weil damit auch die Haftung für
Körper- und Gesundheitsschäden
sowie für grobes Verschulden
ausgeschlossen wäre. In diesem
Fall werden die unzulässigen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Händlers als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers dem
Privatverkäufer zugerechnet.
B E I VO RSAT Z?
Handelt es sich bei einem
Kaufvertrag
für
gebrauchte
Fahrzeuge aber um einen Individualvertrag, das heißt er wurde
zwischen den Parteien individuell
und in jedem Punkt ausgehandelt,
keine einzige Vertragsklausel
wurde dem Käufer vom Verkäufer
vorgegeben, kann die Haftung
insgesamt ausgeschlossen werden. Das gilt aber nicht für den
Fall, dass der Mangel arglistig
vom Verkäufer verschwiegen
wurde und er mit Vorsatz handelte. Dann kann der Kaufvertrag
rückgängig gemacht werden.
In diesem Fall muss der Käufer
dem Verkäufer nicht einmal, wie
bei Mängelrügen notwendig, eine
Frist zur Nachbesserung setzen.