MITTELBADISCHE PRESSE www.bo.de Mittwoch, 7. Oktober 2015 MARKT & SERVICE Tipps gegen Stress D - Anzeige - Rund um die Gesundheit R ATG E B E R ie Woche ist rum, das Arbeitspensum erledigt: Trotzdem stellt sich Unzufriedenheit ein. Der Stress war wieder so groß, dass man nichts angegangen ist, was einem am Herzen liegt. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gibt Tipps bei Stress: ◼ Um die eigenen Ziele nicht aus dem Blick zu verlieren, sollte man sie hin und wieder aufschreiben. Was habe ich eigentlich im Job vor? Und was ist mir wichtig? Indem Beschäftigte sich Notizen machen, nehmen sie es wieder aktiver in die Hand, ihr Leben zu gestalten. Einmal im Vierteljahr ziehen sie dann am besten Bilanz: Habe ich die Ziele noch im Blick? ◼ Am Abend den Tag reflektieren: Es braucht nicht länger als fünf Minuten, um den Tag zu reflektieren. Was habe ich heute gemacht? Habe ich die Prioritäten richtig gesetzt? Wer trotz eines hektischen Alltags seine Ziele verfolgen will, muss Schwerpunkte setzen und diese immer wieder überprüfen. ◼ Sein eigener Anwalt sein: Wer seine Ziele verfolgt, wird am Ende nicht alle Ansprüche von anderen zufriedenstellen können. Wichtig ist deshalb, immer wieder zu fragen: Kann ich das auch noch übernehmen? Es gehört auch dazu, andere mit einem Nein möglicherweise einmal vor den Kopf zu stoßen und Anwalt der eigenen Sache zu sein. Wird ein Wunsch geäußert, hilft oft ein Trick: Sich Bedenkzeit erbitten. Viele sagen spontan ja. Häufig ist es besser, kurz abzuwarten, den eigenen Terminkalender zu checken und dann zu entscheiden. tmn Bei Heiserkeit sind Medikamente nicht sinnvoll: Bei ger als zwei Wochen, sollten sich Betroffene professionelle Hilfe suchen. Typisch ist, dass depressive Patienten sich zu Tagesbeginn niedergeschlagen und verzweifelt fühlen. Sie haben Schwierigkeiten, morgens überhaupt aufzustehen und sind kaum belastbar. Heiserkeit sind Medikamente normalerweise nicht sinnvoll. Sie blenden die Signale des Körpers, dass er krank ist, aus – der Betroffene fühlt sich gesund und überanstrengt sich, erklärt der Allgemeinmediziner Hans Michael Mühlenfeld. Als Ausnahme nennt er besondere Situationen, in denen man für einige Stunden fit sein muss, etwa ein Vorstellungsgespräch. Ansonsten empfiehlt er Wasserdampf zu inhalieren. Damit bekommt der entzündete Kehlkopf reichlich Wärme und Feuchtigkeit. Das heiße Wasser kann auch mit Kochsalz oder Salbei angereichert werden. Aber: »Ein Allheilmittel gibt es nicht«, sagt Mühlenfeld. Mundschutz bei Krankenbesuch wichtig: Wenn die Nase läuft oder der Hals kratzt, ist das kein Grund, einen Besuch im Krankenhaus abzusagen. »Man kann eine Schwester oder einen Pfleger um einen Mund-NasenSchutz bitten«, sagt Prof. Klaus-Dieter Zastrow von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Sinnvoll ist es auch, sich an den vorhandenen Spendern die Hände zu desinfizieren. Gefühlstief am Morgen: Unfallgefahr auf dem Bau: Ein emotionales Morgentief kann auf eine Depression hindeuten. Oft ist die Stimmung morgens nach dem Aufstehen auf dem Tiefpunkt und bessert sich im Laufe des Tages, teilt der Berufsverband Deutscher Nervenärzte mit. Bestehen die Symptome län- Bauarbeiter sollten im Herbst besonders achtsam sein, denn in dieser Jahreszeit passieren vermehrt Arbeitsunfälle, sagt Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Verbands der Betriebs- und Werksärzte. Grund ist, dass Beschäftigte etwa auf nassem Laub ausrutschen oder stolpern. Wichtig sei, die vorgeschriebenen Sicherheitsschuhe zu tragen und bei bestimmten Aufgaben vorsichtig zu sein. Immer wieder komme es beispielsweise zu Unfällen, weil Mitarbeiter von der Trittleiter des Lkws herunterspringen, statt sie hinabzusteigen. Ein anderes Problem ist, dass Gegenstände vom Laub verdeckt werden und so zur Stolperfalle werden. tmn Niedergeschlagen, keine Lust aufzustehen? Es könnte an einer Depression liegen. Foto: Jens Kalaene/tmn RA Dr. Martin Braun Fachanwalt für Arbeitsrecht. Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) RAin Claudia Heise Familienrecht Erbrecht Sozialrecht Mediatorin RA Sebastian Winter Arbeitsrecht Mietrecht Vertragsrecht RA Richard Krupp Insolvenzrecht Strafrecht Verkehrsstrafrecht 50 nur Erstberatung in allen Rechtsgebieten RAin Bettina Wilmes Fachanwältin für Arbeitsrecht. Arzthaftungsrecht RAin Britta Oswald-Brügel Verkehrsrecht Arbeitsrecht Zertifiziertes KanzleiManagementsystem in Kooperation mit DIRO Vereinigung von 1.400 Anwälten aus 23 Ländern Qualität durch ISO 9001 Zertifizierung Dr. Braun GmbH Offenburg Telefon: 07 81 / 96 86 85 30 Spitalstraße 2a 77652 Offenburg Wolfach / Kinzigtal Telefon: 0 78 34 / 8 68 55 70 Hauptstraße 24 77709 Wolfach [email protected] www.kanzlei77.de ESP, ABS und Co. in Ordnung? In aller Regel geht der Käufer davon aus, dass der »neue« Gebrauchte mängelfrei ist. Was, wenn nicht? Foto: Franziska Koark/tmn Gebrauchtwagenkauf: Rechte und Pflichten von Händlern, Privatanbietern und Käufern Wann darf Gewährleistung ausgeschlossen werden? W er sich für einen Gebrauchtwagen interessiert, wird bei vielen Anzeigen im Internet oder auf den Wagenbeschreibungen hinter der Windschutzscheibe beim Händler die Angaben »TÜV neu« oder »HU neu« lesen können. Was stellt sich der Verbraucher vor? Der juristische Laie schließt daraus, dass die Untersuchungen kürzlich vom Händler durchgeführt wurden und im Falle des Kaufs HU und TÜV in den nächsten zwei Jahren nicht anstehen. Er spart also Geld. Er wird auch annehmen, dass er durch diese Überprüfungen ein mängelfreies Fahrzeug erworben hat, das fahrtüchtig ist und in nächster Zeit keine Reparaturen zu erwarten sind. Wie aber stellt sich die Rechtslage dar, wenn sich trotz der durchgeführten TÜV- oder HU-Überprüfungen das Auto nach dem Kauf als mängelbehaftet herausstellt und die Gewährleistung – frühestens nach einem Jahr – ausgeschlossen ist? Kann der Käufer aufgrund der Mängel trotzdem zurücktreten, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz trotz des Gewährleistungsausschlusses verlangen? Der BGH hat hierzu kürzlich entschieden, dass die Bewerbung des Fahrzeugs mit der durchgeführten TÜV- oder HUUntersuchung gleichzeitig eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellt, bei der der Gewährleistungsausschluss nicht greift und der Verkäufer sich nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen kann. Der Käufer kann also bei Mängeln, die entgegen einer Beschaffenheitsvereinbarung bestehen, wie etwa »TÜV oder HU neu«, »unfallfrei« trotz eines verschwiegenen Unfalls oder »generalüberholt« bei korrodierten Bremsleitungen, defektem Motor etc., seine Rechte weiterhin gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Das gilt erst recht, wenn der Mangel in der Phase der nicht ausschließbaren, im Gebrauchtwagenhandel üblichen einjährigen Gewährleistungszeit, auftritt. Privatverkäufe: Im Gegensatz hierzu kann bei Verkäufen von Privat an Privat jederzeit vom Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Hierbei ist jedoch bei der Verwendung von vorgefertigten Formularen Vorsicht angebracht, da sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgelegt werden können, der Gewährleistungsausschluss damit unwirksam sein kann. Wird ein Formular verwendet, ist der Autor Richard Krupp ist Anwalt in der Offenburger Kanzlei 77 Dr. Braun GmbH. Satz über den Gewährleistungsausschluss immer individuell zu formulieren, möglichst sogar handschriftlich. Das dokumentiert den individuellen Charakter, setzt sich von der Vielzahl der Verkäufe ab, die mit diesem Formular getätigt wurden und macht den Passus nicht zu einer Allgemeinen Geschäftsbedingung. Wer hat was zu beweisen? Probleme können sich für den Käufer eines Gebrauchtwagens vom Händler immer dann ergeben, wenn der Händler das Vorhandensein eines Mangels bestreitet. Hier hilft dem Käufer § 476 BGB (Umkehr der Beweislast) nicht sofort. § 476 BGB regelt zwar den Fall, dass zugunsten des Käufers vermutet wird, dass der Mangel bereits beim Kauf des Fahrzeugs vorlag und der Händler das Gegenteil beweisen muss. Die Tatsache aber, dass ein Mangel überhaupt vorliegt, muss zuerst der Käufer beweisen und dokumentieren. Er ist gezwungen, bei nicht offenkundigen Mängeln einen Kostenvoranschlag oder gar ein Gutachten in Auftrag geben zu müssen. Steht der Mangel dann aber fest, greift die gesetzliche Vermutung für das Vorliegen des Mangels bei Übergabe – § 476 BGB. Frist beachten: Ein Manko für den Käufer liegt bei dieser Regelung allerdings darin, dass diese Vermutung lediglich sechs Monate lang ab Übergabe des Fahrzeugs gilt. Zeigt sich der Mangel aber nach sechs Monaten und einem Tag, trifft den Käufer die volle Beweislast für das Vorhandensein des Mangels zurzeit des Kaufvertragabschlusses. Wie sieht es aber mit den Kosten aus, die durch ein Privatgutachten entstehen? Wird im Gutachten der behauptete Mangel festgestellt, kann der Käufer die Erstattung der Kosten vom Verkäufer verlangen, so der BGH in seiner Entscheidung vom 30. April 2014. Der BGH ordnet diese Kosten den Wiederherstellungskosten des § 4 39 Abs. 2 BGB bei der Nacherfüllung zu. Hierunter fallen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Während bei einem Anspruch auf Nacherfüllung eine Mahnung erforderlich ist, ist das bei der Geltendmachung von Gutachterkosten nicht der Fall. Sie können sofort eingefordert werden. Interessant in diesem Zusammenhang – sowohl für Gebrauchtwagenkäufer als auch -verkäufer – ist das Urteil des BGH zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus dem Jahr 2014. Mit diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass dieser Ausschluss unzulässig ist, wenn es auch Körperund Gesundheitsschäden oder sonstige Schäden bei grobem Verschulden betrifft. Beispiel: Wenn der Gebrauchtwagen über einen Händler als Kommissionsware verkauft wird, der Verkäufer also Eigentümer des Kfz bleibt, der Händler nur den Kaufvertrag vermittelt und das Kaufvertragsformular stellt, sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie der Ausschluss jeglicher Gewährleistung unwirksam und unzulässig, weil damit auch die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für grobes Verschulden ausgeschlossen wäre. In diesem Fall werden die unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers dem Privatverkäufer zugerechnet. B E I VO RSAT Z? Handelt es sich bei einem Kaufvertrag für gebrauchte Fahrzeuge aber um einen Individualvertrag, das heißt er wurde zwischen den Parteien individuell und in jedem Punkt ausgehandelt, keine einzige Vertragsklausel wurde dem Käufer vom Verkäufer vorgegeben, kann die Haftung insgesamt ausgeschlossen werden. Das gilt aber nicht für den Fall, dass der Mangel arglistig vom Verkäufer verschwiegen wurde und er mit Vorsatz handelte. Dann kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss der Käufer dem Verkäufer nicht einmal, wie bei Mängelrügen notwendig, eine Frist zur Nachbesserung setzen.
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