Ansprüche bei falschen Angaben zu Abgaswerten Unzutreffende

Ansprüche bei falschen Angaben zu Abgaswerten
Unzutreffende Angaben eines Fahrzeughändlers zu den Abgaswerten eines von ihm
verkauften Pkw können zu Gewährleistungsansprüchen des Käufers führen. Der Käufer hat im
Falle der Vereinbarung bestimmter Abgaswerte des Fahrzeuges zunächst einen Anspruch auf
Nacherfüllung. Dieser Anspruch ist auf die Schaffung der Voraussetzungen für die Einhaltung
der Abgaswerte durch den Verkäufer des Fahrzeuges gerichtet. In der Regel muss der Käufer
dem Verkäufer hierfür eine angemessene Frist setzen.
Kommt der Händler seiner Nacherfüllungspflicht nicht nach, kann der Käufer grundsätzlich
eine Minderung des Kaufpreises bzw. eine Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Zudem
kommen Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
in Betracht.
Führen Nachbesserungen an dem Fahrzeug dazu, dass zwar die vereinbarten Abgaswerte
eingehalten werden, jedoch Leistungs- und/oder Verbrauchswerte des Fahrzeuges nicht
mehr
dem
vereinbarten
Zustand
entsprechen,
kann
der
Käufer
auch
hieraus
Gewährleistungsansprüche herleiten.
Zu beachten ist, dass Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines Pkw grundsätzlich in zwei
Jahren verjähren, sofern nicht eine kürzere Frist wirksam vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit
der Lieferung des Fahrzeuges.
Für Käufer, die einen Pkw unter falschen Angaben zu den Abgaswerten erworben haben, ist
die Einhaltung der Gewährleistungsfrist von Bedeutung. Nach Ablauf dieser Frist können
Ansprüche gegen den Verkäufer nur in Ausnahmefällen noch durchgesetzt werden.
Unabhängig davon können ggf. Ansprüche gegen den Hersteller des Pkw bestehen, die
auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist durchsetzbar sind.