Grundsteuer fällig am 15. Februar Das Amt für Finanzen weist

Grundsteuer fällig am 15. Februar
Das Amt für Finanzen weist darauf hin, dass für Grundsteuerpflichtige, die vierteljährlich die
Grundsteuer bezahlen, die Zahlung für das I. Quartal am 15. Februar 2016 zur Zahlung fällig
wird.
Abbucherinnen und Abbucher müssen nichts unternehmen, außer einen evtl. Wechsel der
Bankverbindung rechtzeitig der Grundsteuerstelle schriftlich mitzuteilen:
Tel. 07031/94-335, Fax 07031/94-498,
Email: [email protected]
Der fällige Betrag wird von der Stadtkasse automatisch am Fälligkeitstag per Lastschrift eingezogen. Wer seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt hat, muss ebenfalls nicht mehr tätig
werden.
Alle anderen Steuerpflichtigen werden gebeten, ihrer Bank rechtzeitig einen Überweisungsauftrag zu erteilen.
Die Stadt bittet um Beachtung, dass bei Verkauf von Grundbesitz im Verkaufsjahr der Verkäufer der Schuldner der Grundbesitzabgaben für das gesamte Kalenderjahr ist. Privatrechtliche Ansprüche aufgrund des notariellen Kaufvertrags sind zwischen Verkäufer und Käufer
intern zu verrechnen. Dies kann auch in der Weise erfolgen, dass der Käufer unter Angabe
des Buchungszeichens des Verkäufers die jeweils fälligen Grundbesitzabgaben direkt an die
Stadtkasse bezahlt.
Bekanntmachungen_Nr.5.docx