Damit das Traumhaus nicht zum Alptraum wird

Damit das Traumhaus
nicht zum Alptraum wird
Es kommen auch ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten vor. So sollte in einem Fall der
Kaufpreis für die zu vermessende Teilfläche
nicht an den Verkäufer, sondern an den
Grundstückseigentümer, der ein anderer war,
erfolgen. Eine richtige Sicherheit für den Kunden war nicht vorgesehen. Die Folgen für den
Käufer wären unabsehbar, falls das Geschäft
zwischen dem Grundstückseigentümer und
dem Verkäufer platzt. Das Geld ist dann erst
einmal weg. Ein Hinweis des Notars auf diese
besonderen Risiken fehlte im Vertragsentwurf.
Besondere Vorsicht sollten auch Käufer eines
Reihenhauses walten lassen, wenn das Haus
als Wohnungseigentum veräußert werden
soll. Für diese Konstruktion gibt es immer einen triftigen Grund, aber das hat für den Käufer immer Nachteile, schon allein weil eine
Hausverwaltung bezahlt werden muß. In
einem von mir geprüften Vertrag gehörte zum
Gemeinschaftseigentum eine immerhin fast
5000 m² große öffentliche Parklandschaft, deren Pflege von den 5 Käufern zu übernehmen
war. Für die ersten zwei Jahre war das vom
Verkäufer preiswert geregelt. Und danach? Da
gilt es zu prüfen, ob der Preis für die (hier von
der Kommune vorgeschriebene!) Pflege des
Parks realistisch ist oder ob der Verkäufer den
Preis für die ersten zwei Jahre subventioniert
hat. Sonst kann es zu einer ungeahnten Kostenexplosion kommen.
Martin Braukmann
Rechtsanwalt
für privates Baurecht
Für die meisten Menschen ist es die wichtigste
Investition ihres Lebens: der Kauf oder der Bau
eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
Viele haben dabei schon Vorstellungen wie die
eigenen vier Wände aussehen sollen. Aber natürlich gibt es noch viele Fragen, die geklärt
werden müssen. Wie groß muß die Immobilie
sein, was kann ich mir leisten und was gibt es
für Gestaltungsmöglichkeiten. Dann besucht
man Ausstellungen, Hausmessen und recherchiert im Internet. Und das ist auch gut so.
Aber, bei aller Recherche wird eine Frage zu
selten gestellt: Was gibt es für Risiken? Dabei
warnen häufig Fernsehsendungen indirekt
vor Problemen. Sendungen wie z.B. „Pfusch
am Bau – Familien in Not“ oder „Alptraumhaus“ demonstrieren reißerisch, wohin es
führen kann, wenn man allzu gutgläubig auf
versprochene Qualität vertraut.
Doch neben Problemen durch fehlende (externe!) Bauüberwachung können andere Probleme erheblichen Mehrkosten verursachen –
bis hin zum finanziellen Ruin.
Dabei können die Voraussetzungen sogar
grundsätzlich gut gewesen sein: Eine solide Finanzierung und keine übertriebenen Wünsche im Nachhinein.
Gemeint ist die Vertragsgestaltung. Die meisten Bauherrn und Käufer einer zu erstellenden Immobilie wenden sich mit Ihren
Wünschen an einen Bauträger oder Generalbauunternehmer, der das zukünftige Heim
schlüsselfertig oder zumindest ausbaufertig
erstellt. Sie haben konkrete Vorstellungen, wie
ihre Traumimmobilie aussehen soll. Aber
steht das, was im Kopf schon Formen angenommen hat, auch so im Vertrag? Sind die
Qualitäten der Baumaterialien ausreichend
beschrieben? „Innentüren Buche furniert“
Expertentipp
oder „Innenwände mit Kalkzementputz“ sagt
wenig darüber aus, ob das meinen Vorstellungen entspricht. Beim Innenputz gibt es 4
Qualitätsstufen. Geht man zu hoch heran,
steigen unnütz die Kosten, umgekehrt zahlt
man evtl. zu viel für eine zu geringe Qualität.
Bauherren brauchen Planungssicherheit für
den Einzug. Enthält der Bauvertrag eine Vertragsstrafe für eine verspätete Fertigstellung?
Und wenn ja, ist die Vertragsstrafe wirksam?
Sind die Höchstgrenzen pro Kalendertag
(0,3%) und insgesamt (5%) eingehalten? Kann
auch noch ein höherer Schaden geltend gemacht werden und habe ich eine Sicherheit,
falls der Bauunternehmer plötzlich doch Insolvenz anmelden muß?
Man sollte also von vornherein auch Geld für
die Vertragsprüfung in die Baukosten einrechnen, denn wenn doch nicht alles so funktioniert wie in den Träumen, wird es in jedem
Fall teurer und Kabel 1 oder Vox kommen
meist doch zu spät.
Eine anwaltliche Erstberatung kostet 190,– €.
Dafür kann man sich schon einen Überblick
■
zu verschaffen.
INFORMATION
Rechtsanwalt Martin Braukmann
Kirchstraße 1c
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Tel.:035201-71737
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