Damit das Traumhaus nicht zum Alptraum wird Es kommen auch ungewöhnliche Zahlungsmodalitäten vor. So sollte in einem Fall der Kaufpreis für die zu vermessende Teilfläche nicht an den Verkäufer, sondern an den Grundstückseigentümer, der ein anderer war, erfolgen. Eine richtige Sicherheit für den Kunden war nicht vorgesehen. Die Folgen für den Käufer wären unabsehbar, falls das Geschäft zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Verkäufer platzt. Das Geld ist dann erst einmal weg. Ein Hinweis des Notars auf diese besonderen Risiken fehlte im Vertragsentwurf. Besondere Vorsicht sollten auch Käufer eines Reihenhauses walten lassen, wenn das Haus als Wohnungseigentum veräußert werden soll. Für diese Konstruktion gibt es immer einen triftigen Grund, aber das hat für den Käufer immer Nachteile, schon allein weil eine Hausverwaltung bezahlt werden muß. In einem von mir geprüften Vertrag gehörte zum Gemeinschaftseigentum eine immerhin fast 5000 m² große öffentliche Parklandschaft, deren Pflege von den 5 Käufern zu übernehmen war. Für die ersten zwei Jahre war das vom Verkäufer preiswert geregelt. Und danach? Da gilt es zu prüfen, ob der Preis für die (hier von der Kommune vorgeschriebene!) Pflege des Parks realistisch ist oder ob der Verkäufer den Preis für die ersten zwei Jahre subventioniert hat. Sonst kann es zu einer ungeahnten Kostenexplosion kommen. Martin Braukmann Rechtsanwalt für privates Baurecht Für die meisten Menschen ist es die wichtigste Investition ihres Lebens: der Kauf oder der Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Viele haben dabei schon Vorstellungen wie die eigenen vier Wände aussehen sollen. Aber natürlich gibt es noch viele Fragen, die geklärt werden müssen. Wie groß muß die Immobilie sein, was kann ich mir leisten und was gibt es für Gestaltungsmöglichkeiten. Dann besucht man Ausstellungen, Hausmessen und recherchiert im Internet. Und das ist auch gut so. Aber, bei aller Recherche wird eine Frage zu selten gestellt: Was gibt es für Risiken? Dabei warnen häufig Fernsehsendungen indirekt vor Problemen. Sendungen wie z.B. „Pfusch am Bau – Familien in Not“ oder „Alptraumhaus“ demonstrieren reißerisch, wohin es führen kann, wenn man allzu gutgläubig auf versprochene Qualität vertraut. Doch neben Problemen durch fehlende (externe!) Bauüberwachung können andere Probleme erheblichen Mehrkosten verursachen – bis hin zum finanziellen Ruin. Dabei können die Voraussetzungen sogar grundsätzlich gut gewesen sein: Eine solide Finanzierung und keine übertriebenen Wünsche im Nachhinein. Gemeint ist die Vertragsgestaltung. Die meisten Bauherrn und Käufer einer zu erstellenden Immobilie wenden sich mit Ihren Wünschen an einen Bauträger oder Generalbauunternehmer, der das zukünftige Heim schlüsselfertig oder zumindest ausbaufertig erstellt. Sie haben konkrete Vorstellungen, wie ihre Traumimmobilie aussehen soll. Aber steht das, was im Kopf schon Formen angenommen hat, auch so im Vertrag? Sind die Qualitäten der Baumaterialien ausreichend beschrieben? „Innentüren Buche furniert“ Expertentipp oder „Innenwände mit Kalkzementputz“ sagt wenig darüber aus, ob das meinen Vorstellungen entspricht. Beim Innenputz gibt es 4 Qualitätsstufen. Geht man zu hoch heran, steigen unnütz die Kosten, umgekehrt zahlt man evtl. zu viel für eine zu geringe Qualität. Bauherren brauchen Planungssicherheit für den Einzug. Enthält der Bauvertrag eine Vertragsstrafe für eine verspätete Fertigstellung? Und wenn ja, ist die Vertragsstrafe wirksam? Sind die Höchstgrenzen pro Kalendertag (0,3%) und insgesamt (5%) eingehalten? Kann auch noch ein höherer Schaden geltend gemacht werden und habe ich eine Sicherheit, falls der Bauunternehmer plötzlich doch Insolvenz anmelden muß? Man sollte also von vornherein auch Geld für die Vertragsprüfung in die Baukosten einrechnen, denn wenn doch nicht alles so funktioniert wie in den Träumen, wird es in jedem Fall teurer und Kabel 1 oder Vox kommen meist doch zu spät. Eine anwaltliche Erstberatung kostet 190,– €. Dafür kann man sich schon einen Überblick ■ zu verschaffen. INFORMATION Rechtsanwalt Martin Braukmann Kirchstraße 1c 01465 Dresden-Langebrück Tel.:035201-71737 03501-443355 E-Mail:[email protected] www.bgb-rechtsanwalt.de
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