Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel?

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
17. Schleswiger Forum 2013
Dr. Hans Arno Petzold
1
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
SAM
• „Ermächtigungs“-VO
− AGVO
− De-minimis-VO
• Verfahrens-VO
• Regionalbeihilfen-LL
• F&E&I-Beihilfenrahmen
• Weitere sektorspezifische Regelungen
Infrastrukturförderung
• Rechtsprechung („Leipzig/Halle“)
• Folgerungen der Kommission
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
2
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
„Ermächtigungs-VO“
Zahlreiche neue Tatbestände für AGVO:
Kulturbereich und Wahrung des Kulturerbes
Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
Bestimmte Maßnahmen für den Fischereisektor
Forstwirtschaft und (tw.) Nahrungsmittelbranche
Erhaltung der biologischen Meeresschätze
Amateursport
Verkehrsbereich für Einwohner entlegener Gebiete
Koordinierung des Verkehrs
Ausbau grundlegender Breitbandinfrastruktur oder von
Zugangsnetzen der nächsten Generation in unterversorgten
Gebieten
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
3
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
„Ermächtigungs-VO“
AGVO:
Höhere Schwellen bei Forschungsbeihilfen
Höhere Obergrenze bei KMU-Risikofinanzierung
Höhere Schwellen bei Umweltbeihilfen (?)
Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen AGVO
Übernahme neuer Tatbestände erst sukzessive
De-minimis-VO:
Keine Anhebung des Schwellenwertes
Kürzere Laufzeiten für Bürgschaften und Kredite
Tw. Einbeziehung Verarbeitung landw. Erzeugnisse
Kommission fordert Zentralregister und erheblichen
Berichtsaufwand
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
4
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
Verfahrens-VO
Einführung von Marktinformations- und
Sektoruntersuchungsinstrumenten (wie
Kartellrecht)
Überprüfung missbräuchlicher Beihilfen
Höhere Anforderungen an Beschwerden
Formalisierte Zusammenarbeit mit
nationalen Gerichten
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
5
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
F&E&I-Beihilfenrahmen
Entwurf liegt noch nicht vor
EU-KOM plant Verschlankung
Klarere Definitionen
Einfachere Verfahren
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
6
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
Weitere sektorspezifische Regelungen
Umwelt
Risikokapital
Film und Fernsehen
… und weitere
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
7
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
Infrastrukturförderung
Entscheidungen „Flughafen Leipzig/Halle“
„Deshalb ist das Vorbringen zu verwerfen, dass der Ausbau von
Flughafeninfrastruktur keine wirtschaftliche Tätigkeit sei, denn der
wirtschaftliche Charakter dieser Tätigkeit kann nicht getrennt von dem
Charakter des Betriebs der Infrastruktur geprüft werden.“
(EuG, Urt. v. 24.3.2011, Rs T-455/08 – Flughafen Leipzig/Halle, Rn 100.)
„…, dass das Gericht keinen Rechtsfehler begangen hat, als es im
Wesentlichen entschieden hat, dass die Kommission zu Recht davon
ausgegangen sei, dass der Bau der neuen Südbahn durch FLH eine
wirtschaftliche Tätigkeit sei.“
(EuGH, Urt. v. 19.12.2012, Rs C-288/11 P – Flughafen Leipzig/Halle, Rn
43.)
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
8
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
Infrastrukturförderung
Folgerungen der Kommission:
„Ausschlaggebend dafür, ob eine Infrastrukturfinanzierung in den
Geltungsbereich des Beihilferechts fällt, ist die geplante Nutzung der
Infrastruktur (für eine wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Tätigkeit).
…
Je nach Art des Vorhabens kommen als Begünstigte alle Unternehmen in
Frage, die die aus den Fonds geförderte Infrastruktur ganz oder teilweise
besitzen, nutzen oder verwalten.
…
Der (sic) Rechtsstellung des Begünstigten … ist für die Beihilfeprüfung ohne
Belang. Selbst wenn er Teil der öffentlichen Verwaltung oder eine Anstalt des
öffentlichen Rechts ist, wenn er nicht gewinnorientiert wirtschaftet oder
Verluste macht, kann sich die Frage stellen, ob eine staatliche Beihilfe vorliegt
und wie diese zu bewerten ist.“
Analyseraster für Infrastruktur Nr. 1 – Allgemeines Analyseraster der EU-KOM
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
9
Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht –
was kommt aus Brüssel?
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Verkehr und Technologie
des Landes Schleswig-Holstein
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Was möchten Sie noch wissen?
Dr. iur. Hans Arno Petzold
Postfach 7128, 24 171 Kiel
Tel.: 0431/988-4835, Fax: 0431/988-6174835
e-mail: [email protected]
21. Juni 2013
Dr. Hans Arno Petzold
10