Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? 17. Schleswiger Forum 2013 Dr. Hans Arno Petzold 1 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein SAM • „Ermächtigungs“-VO − AGVO − De-minimis-VO • Verfahrens-VO • Regionalbeihilfen-LL • F&E&I-Beihilfenrahmen • Weitere sektorspezifische Regelungen Infrastrukturförderung • Rechtsprechung („Leipzig/Halle“) • Folgerungen der Kommission 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 2 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein „Ermächtigungs-VO“ Zahlreiche neue Tatbestände für AGVO: Kulturbereich und Wahrung des Kulturerbes Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen Bestimmte Maßnahmen für den Fischereisektor Forstwirtschaft und (tw.) Nahrungsmittelbranche Erhaltung der biologischen Meeresschätze Amateursport Verkehrsbereich für Einwohner entlegener Gebiete Koordinierung des Verkehrs Ausbau grundlegender Breitbandinfrastruktur oder von Zugangsnetzen der nächsten Generation in unterversorgten Gebieten 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 3 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein „Ermächtigungs-VO“ AGVO: Höhere Schwellen bei Forschungsbeihilfen Höhere Obergrenze bei KMU-Risikofinanzierung Höhere Schwellen bei Umweltbeihilfen (?) Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen AGVO Übernahme neuer Tatbestände erst sukzessive De-minimis-VO: Keine Anhebung des Schwellenwertes Kürzere Laufzeiten für Bürgschaften und Kredite Tw. Einbeziehung Verarbeitung landw. Erzeugnisse Kommission fordert Zentralregister und erheblichen Berichtsaufwand 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 4 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Verfahrens-VO Einführung von Marktinformations- und Sektoruntersuchungsinstrumenten (wie Kartellrecht) Überprüfung missbräuchlicher Beihilfen Höhere Anforderungen an Beschwerden Formalisierte Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 5 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein F&E&I-Beihilfenrahmen Entwurf liegt noch nicht vor EU-KOM plant Verschlankung Klarere Definitionen Einfachere Verfahren 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 6 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Weitere sektorspezifische Regelungen Umwelt Risikokapital Film und Fernsehen … und weitere 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 7 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Infrastrukturförderung Entscheidungen „Flughafen Leipzig/Halle“ „Deshalb ist das Vorbringen zu verwerfen, dass der Ausbau von Flughafeninfrastruktur keine wirtschaftliche Tätigkeit sei, denn der wirtschaftliche Charakter dieser Tätigkeit kann nicht getrennt von dem Charakter des Betriebs der Infrastruktur geprüft werden.“ (EuG, Urt. v. 24.3.2011, Rs T-455/08 – Flughafen Leipzig/Halle, Rn 100.) „…, dass das Gericht keinen Rechtsfehler begangen hat, als es im Wesentlichen entschieden hat, dass die Kommission zu Recht davon ausgegangen sei, dass der Bau der neuen Südbahn durch FLH eine wirtschaftliche Tätigkeit sei.“ (EuGH, Urt. v. 19.12.2012, Rs C-288/11 P – Flughafen Leipzig/Halle, Rn 43.) 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 8 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Infrastrukturförderung Folgerungen der Kommission: „Ausschlaggebend dafür, ob eine Infrastrukturfinanzierung in den Geltungsbereich des Beihilferechts fällt, ist die geplante Nutzung der Infrastruktur (für eine wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Tätigkeit). … Je nach Art des Vorhabens kommen als Begünstigte alle Unternehmen in Frage, die die aus den Fonds geförderte Infrastruktur ganz oder teilweise besitzen, nutzen oder verwalten. … Der (sic) Rechtsstellung des Begünstigten … ist für die Beihilfeprüfung ohne Belang. Selbst wenn er Teil der öffentlichen Verwaltung oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, wenn er nicht gewinnorientiert wirtschaftet oder Verluste macht, kann sich die Frage stellen, ob eine staatliche Beihilfe vorliegt und wie diese zu bewerten ist.“ Analyseraster für Infrastruktur Nr. 1 – Allgemeines Analyseraster der EU-KOM 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 9 Neue Entwicklungen im Beihilfenrecht – was kommt aus Brüssel? Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Vielen Dank für Ihr Interesse! Was möchten Sie noch wissen? Dr. iur. Hans Arno Petzold Postfach 7128, 24 171 Kiel Tel.: 0431/988-4835, Fax: 0431/988-6174835 e-mail: [email protected] 21. Juni 2013 Dr. Hans Arno Petzold 10
© Copyright 2025 ExpyDoc