Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa European Association of Dental Implantologists Pressemitteilung Was ist Abrechnungsbetrug? Wann kommt der Staatsanwalt? Wann überschreitet die „Abrechnungsoptimierung“ die Grenze zum Straftatbestand? Vortrag aus berufenem Munde beim 18. Symposium des BDIZ EDI am 19. September in München 29. Juli 2014 Bayerns Justizminister macht ernst: Vor wenigen Tagen hat der Bayerische Staatsminister für Justiz, Winfried Bausback (CSU), verkündet, an drei Standorten Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Dabei geht es um Vorteilsnahme, aber auch um Abrechnungsbetrug. Der BDIZ EDI bietet neben der Broschüre „Materialeinkauf und Materialabrechnung für Zahnarztpraxen“, die Anfang 2014 erschienen ist, am 19. September 2014 in München Informationen aus erster Hand mit dem Vortrag von Staatsanwalt Markus Koppenleitner über Fehler und „Optimierung“ bei der Abrechnung als Straftat. Der Vortrag findet im Rahmen des 18. Jahressymposiums des BDIZ EDI am 19. und 20. September 2014 im Hotel Sofitel Munich Bayerpost statt. Die Regierung in Bayern folgt einer Initiative aus Hamburg, die bereits 2013 dem Bundesrat vorgelegt wurde. Weitere Bundesländer werden sicherlich folgen. Analog zum Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot sollen künftig Korruptions- und Vermögensdelikte von Angehörigen der akademischen Heilberufe – dazu gehören Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Tierärzte und Apotheker – im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung beleuchtet werden. Unter die Vermögensdelikte fallen neben der Untreue insbesondere auch Fälle des Abrechnungsbetruges, die einen Schwerpunkt der Straftaten im Gesundheitswesen darstellen. Markus Koppenleitner, Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft München I, wird in seinem Vortrag am 19. September darüber aufklären, wann „Abrechnungsoptimierung“ die Grenze zum Betrug überschreitet. Anhand von Beispielen aus der Praxis stellt er den strafrechtlichen Tatbestand des Betrugs dar und zeigt die Pflichten bei der Anwendung von Abrechnungsprogrammen auf. Vorsätzliches Handeln könne auch dann vorliegen, wenn vordergründig "gedankenlos" gehandelt wird. Staatsanwalt Koppenleitner wird im Rahmen des Jubiläumssymposiums des BDIZ EDI in München Einblick geben, wie das staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren abläuft und welche Folgen dies für den Arzt haben kann. Bestechliche Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten sollen nach Verlautbarung des Bayerischen Justizministers mit bis zu drei Jahren bestraft werden können, in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu fünf Jahren Haft. Das 18. Jahressymposium zum 25. Geburtstag des BDIZ EDI und zum Auftakt des Münchener Oktoberfestes findet im Hotel Sofitel Munich Bayerpost neben dem Hauptbahnhof in München statt. Das Programm ist online erhältlich unter www.bdizedi.org > Veranstaltungen oder auf der Kongressseite www.bdizedi-jahressymposium.de. Tageskarten für Freitag und Samstag sind auf Anfrage erhältlich. Für Rückfragen: Anita Wuttke, Pressereferentin, Tel. 089/720 69 888, [email protected] BDIZ EDI An der Esche 2 D-53111 Bonn GERMANY Fon: +49-228-93592-44 Fax: +49-228-93592-46 [email protected] www.bdizedi.org
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