Krefeld, den 01.11.2005 Niederschrift über die 3. Sitzung des Hafenausschusses am 30.08.2005, 18.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Krefeld, Sitzungssaal C 6 I. Öffentlicher Teil Anwesend waren unter dem Vorsitz von Ratsfrau Schoofs Ratsherr Hengst Ratsherr Wolff Ratsherr Becker Ratsherr Jakubowski Ratsfrau Neukirchner Ratsfrau Matthias Ratsherr Heitmann Bürger Lohmar Bürger Pütz Bürgerin Görg Bürger Jabs Arbeitnehmervertreter Bürger Schafhausen Arbeitnehmervertreter Beratend : Bürger Plenkers Verwaltung: Stadtkämmerer Beigeordneter Vertreterin der kom. Werkleiterin Abrahams Visser Maritzen Schriftführer: Stadtangestellter Lehner -2Tagesordnung: I. Vorlage Nr. Anlage Nr. Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hafenausschusses am 14.06.2005 -Öffentlicher Teil – 2. Mitteilungen und Eingänge 3. Anfragen Um 18.00 Uhr eröffnet die Vorsitzende Ratsfrau Schoofs die 3. Sitzung des Hafenausschusses und stellt fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgt ist. Der Hafenausschuss erhebt gegen die Tagesordnung keine Bedenken. Punkt 1: Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hafenausschusses am 14.06.2005 -Öffentlicher Teil-_________________________________________________________ Die Niederschrift wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Punkt 2: Mitteilungen und Eingänge Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erläutert Stadtkämmerer Abrahams den Quartalsabschluss zum 30.06.2005 der Hafen- und Bahnbetriebe, welcher auszugsweise ausgelegt wurde. Danach verbesserte sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um rund 25 T EUR, was im wesentlichen auf höhere Umschlagszahlen zurückzuführen ist. Im Schiffsumschlag ist ein Zuwachs von rund 75.000 Tonnen bzw. 4 %, bei der Eisenbahn von rund 5.000 Tonnen bzw. 3 % zu verzeichnen. In beiden Umsatzsparten liegen daher Mehrerlöse von insgesamt rund 150 T EUR gegenüber der Planung vor. Bei der Grundstücksverwaltung liegen wegen dem Wegfall von Erträgen beim Containerterminal Einnahmeminderungen von rund 110 T EUR und bei den Beteiligungserträgen von rund 25 T EUR vor. Per Saldo liegen die Erträge jedoch um rund 23 T EUR über dem Voranschlag. Die Aufwendungen liegen saldiert um rund 2 T EUR unter der Planung, so dass das Halbjahresergebnis um rund 25 T EUR günstiger gegenüber dem veranschlagten Ergebnis ausgewiesen wird. Er führt weiter aus, dass hinsichtlich des Hafengutachtens keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Auftragsgemäß wurden hinsichtlich Kooperationsmöglichkeiten erste Gespräche geführt, ebenso steht man im Kontakt mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. -3Nach den Ausführungen des Stadtkämmerers teilt Beigeordneter Visser mit, was im Rahmen des „Aktionsplanes Krefeld - Hafen“ vereinbart wurde. Mit dem Aktionsplan soll die Grundlage für die sofortige Herabsetzung der Feinstaubbelastung durch kurzfristig ergreifbare Mabnahmen geschaffen werden, welche geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Werte zu verringern oder den Zeitraum, während dessen die Werte überschritten werden, zu verkürzen. Die Bezirksregierung hatte eine Arbeitsgruppe einberufen, die die Erstellung des „Aktionsplanes Krefeld - Hafen“ begleitet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind: Bezirksregierung Düsseldorf, Landesumweltamt NRW, Essen, Staatliches Umweltamt Krefeld, Stadt Krefeld, IHK Mittlerer Niederrhein Krefeld, Industrie-Vereinigung KrefeldUerdingen und Rheinhafen e.V., Krefeld, Zukunftsforum Krefeld, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Naturschutzbund Deutschland e.V. Die in der Arbeitsgruppe erarbeiteten Mabnahmen sollen bei der Verfolgung der vorgenannten Ziele nicht dazu führen, dass die Schadstoffbelastung übermäbig in andere Bereiche verlagert wird. Diese Ziele sollen mit Hilfe eines abgestuften Planes umgesetzt werden. Hierfür wurden Mabnahmen in Stufen eingeteilt, deren Wirksamkeit durch begleitende Messungen im nächsten Jahr zu untersuchen ist. Dieser Aktionsplan sieht ein zweistufiges Mabnahmenprogramm sowie Evaluierungszeitpunkte vor. Stufe 1: In der ersten Stufe werden folgende Mabnahmen realisiert: 1.) Verstärkte immissionsschutzrechtliche und –technische Beratung der ortsansässigen Firmen durch das Staatliche Umweltamt Krefeld, mit dem Ziel, die Freisetzung staubförmiger Stoffe bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen zu minimieren. Dafür sind folgende Mabnahmen möglich: - Automatisierung und Optimierung von Umschlagverfahren, Einhausung, Absaugung, Verlagerung bestimmter Arbeiten oder Umschlagorte auf dem Betriebsgelände Reduzierung der Umschlagvorgänge, Berücksichtigung der Wetterlage Reinigung der Verkehrswege im Betrieb. Dabei soll besonders auch die Sicherung ( zum Beispiel durch Abplanung der Ladung) des Lieferverkehrs mit staubenden Gütern, der dem Anlagenbetrieb zuzurechnen ist, mit dem Ziel beachtet werden, dass eine entsprechende Kontrolle der Fahrzeuge beim Verlassen des Betriebsgeländes stattfindet und nur noch abgeplante bzw. geschlossene Transporter angenommen werden. 2.) Die Ladung, insbesondere die staubenden Schüttgüter, sind so zu sichern, dass Staubabwehungen und Strabenverschmutzungen des Lieferverkehrs im Krefelder Hafen vermieden werden. Die Stadt Krefeld wird gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren -43.) Vorläufige Reparatur der Schäden auf der Hentrichstrabe zwischen Bataverstrabe und Wendehammer Hentrichstrabe. Stufe2: In der zweiten Stufe wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h von der Drehbrücke bis zur Einfahrt zum Betriebsgelände der Firma STRABAG eingeführt. Gleichzeitig wird mit den erforderlichen Mabnahmen für die Erneuerung der Fahrbahn Hentrichstrabe zwischen Bataverstrabe und Wendehammer Hentrichstrabe begonnen. Beigeordneter Visser teilt dem Hafenausschuss noch folgenden Zeitplan mit: Mit der Umsetzung der Mabnahmen der Stufe 1 wird mit Inkrafttreten des Aktionsplanes am 01.09.2005 begonnen. Die Mabnahme „Geschwindigkeitsbegrenzung“ der Stufe 2 wird am 01.01.2006 umgesetzt. Im Mai erfolgt dann die erste Bewertung der umgesetzten Mabnahmen durch das Landesumweltamt. Der Evaluierungszeitraum beginnt Ende 2005/Anfang 2006, mit der Umsetzung der Messstation von ihrem derzeitigen Standort in Gellep - Stratum an die Hentrichstrabe im Krefelder Hafen. Danach wird über die Fortführung der bis dato umgesetzten Mabnahmen entschieden. Die Mabnahme „Fahrbahnerneuerung“ der Stufe 2 beginnt mit Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2006 . Die für die Umsetzung der Mabnahme notwendigen Vorbereitungen sollen bis Ende des zweiten Quartals 2006 abgeschlossen werden. Anschliebend beginnt die Baumabnahme, deren Fertigstellung Ende des dritten Quartals 2006 geplant ist. Im Dezember 2006 erfolgt dann die zweite Evaluierung, in deren Rahmen insbesondere die Mabnahme „Fahrbahnerneuerung“ bewertet werden soll. Stellt sich heraus, dass weitere Maßnahmen zur Feinstaubreduzierung erforderlich sind, so wird eine Fortschreibung des Aktionsplanes Ende 2006/Anfang 2007 erfolgen. Die im Rahmen der Aufstellung dieses Aktonsplanes diskutierten Mabnahmen, die in beiden vorgenannten Stufen jetzt nicht umgesetzt werden, müssen dann anhand der zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse neu bewertet werden. Ratsherr Hengst begrüßt das Ergebnis dieses Aktionsplanes sehr. Klärungsbedarf besteht bei ihm jedoch noch in der inhaltlichen Abstimmung zwischen Aktionsplan und Luftreinhalteplan . Dazu führt Beigeordneter Visser aus, dass das Ziel von Luftreinhalteplänen die dauerhafte Einhaltung von Grenzwerten ist. Aktionspläne dagegen sind für den Fall erforderlich, dass eine Überschreitung von Grenzwerten oder Alarmschwellen nach deren Inkrafttreten trotz aller Vorkehrungen zu verzeichnen oder zu befürchten ist. In einem Aktionsplan wird möglicherweise eine dauerhafte Problemlösung wie bei einem Luftreinhalteplan, d. h. die Einhaltung der Grenzwerte, nicht erreichbar sein. Ziel des Aktionsplans ist zunächst nur, die Gefahr der Überschreitung der Werte zu verringern oder den Zeitraum, während dessen die Werte überschritten werden, zu verkürzen. Ratsherr Heitmann möchte den Verfahrensablauf des Luftreinhalteplanes erfahren, der auch Auswirkungen auf den Industriehafen Krefeld haben wird, damit bei möglichen Einwände und Bedenken rechtzeitig eingelenkt werden kann. -5Beigeordneter Visser erläutert, dass für den Luftreinhalteplan formal das gleiche Procedere gilt wie für den Aktionsplan. Bei der Erstellung des Plans sind alle potentiell betroffenen Behörden und Einrichtungen einzubeziehen, z. B. Staatliche Umweltämter, Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger und Gemeinden. Da diese Fachbehörden gegebenenfalls für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind, ist eine enge Abstimmung des jeweiligen Planinhaltes erforderlich. Maßnahmen, die den Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Verkehrsbehörden festzulegen. Die planaufstellende Behörde ist die jeweilige Bezirksregierung, in deren Aufsichtsbezirk die Überschreitung von Luftgrenzwerten festgestellt wurde. Die Bezirksregierung hat in einer Erklärung klargestellt, dass das Thema Luftreinhalteplan und Aktionsplan dann nicht mehr aktuell ist, sobald der letzte Bewohner aus dem Eckbereich Hentrichstraße, Bataverstraße weggezogen ist. Nach den Ausführungen des Beigeordneten Visser, informiert Stadtkämmerer Abrahams die Hafenausschussmitglieder, dass die Stadt Krefeld die Häuser an der Hentrichstraße im Wege des Vorkaufsrecht erworben hat, wobei der Ursprungskaufvertrag jedoch ein Wohnrecht für die Mieter bis zum Jahre 2012 vorsah, das übernommen werden musste. Gleichwohl verhandelt man mit den Mietern über eine vorzeitige Auflösung der Mietverträge. Auf Anfrage von Ratsfrau Schoofs erklärt Beigeordneter Visser, dass die Polizei und das staatliche Umweltamt die erforderlichen Kontrollen des Aktionsplans vornehmen werden. Im Frühjahr wird ein Prüfungsbericht über die durchgeführten Kontrollen vorliegen. Ratsherr Wolff hofft insbesondere auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. da andernfalls finanzielle Belastungen auf die betroffenen Firmen zukommen. Punkt 3: Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. Ende des öffentlichen Teils : 18.30 Uhr Schoofs Vorsitzende Lehner Schriftführer
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