7 Jahre ElektroG — was erwarten wir von der Novelle? Hintergründe, Vorgaben, Erfahrungsanalysen und Diskussionen zur anstehenden Novelle des ElektroG In Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen Fachtagung in der Bildungsstätte Duisburg 9. Dezember 2013 Kurs-Nr. K103 Stand: 15.10.2013 14:23:00 Ansprechpartner Inhalt: Dr. Edgar Tschech, 02065-770-124, [email protected] Org: Ulrike Gerritzmann-Filali, 02065-770-129, [email protected] 7 Jahre ElektroG — was erwarten wir von der Novelle? Hintergründe, Vorgaben, Erfahrungsanalysen und Diskussionen zur anstehenden Novelle des ElektroG Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist seit März 2006 in Kraft. Das Gesetz enthält Vorschriften zur Rücknahme und Verwertung von Altgeräten. Das Gesetz sieht eine sogenannte „geteilte“ Produktverantwortung zwischen Herstellern und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (öRE) vor. Die öRE richten Sammelstellen ein, nehmen dort Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an und stellen die Altgeräte zur Abholung bereit. Die Sammlung an den Sammelstellen erfolgt in fünf Sammelgruppen. Die Hersteller sind verantwortlich für die Abholung an den kommunalen Sammelstellen und für die weitere Verwertung sowie sonstige Entsorgung. Die Abholung wird durch die zentrale Stelle der Hersteller – Elektro-Altgeräte-Register, EAR – koordiniert. EAR organisiert auch die Registrierung der Hersteller, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen. Das ElektroG enthält außerdem Verwertungs- und Dokumentationspflichten der Hersteller mit nach Gerätearten differenzierten Verwertungsquoten sowie Behandlungspflichten. Im Jahr 2010 wurden knapp 800.000 Tonnen an Elektro- und Elektronikaltgeräten eingesammelt. Nach Auswertungen des Umweltbundesamtes wurden davon mehr als 95 % verwertet, wobei die Recyclingquote bei 83 % lag. Die Sammelquote von 4 Kilogramm pro Einwohner und Jahr in Deutschland wurde damit deutlich überschritten. Die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und- Elektronikgeräten werden immer wichtiger, da diese vielfach seltene oder strategisch wichtige Metalle enthalten. Anlass für die Novelle des ElektroG ist die europäische Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Diese muss bis zum 14.02.2014 in deutsches Recht umgesetzt worden sein. Als wesentliche Neuerungen enthält die Richtlinie: - einen offenen Anwendungsbereich ab 15.08.2018, - die Aufnahme von Photovoltaikmodulen, - höhere Sammelziele für Altgeräte aus privaten Haushalten, - grundsätzliche Rücknahmepflichten des Einzelhandels, - höhere Recycling- und Verwertungsquoten, - harmonisierte Registeranforderungen sowie eine - Beweislastumkehr beim Export von Gebrauchtgeräten. Im Rahmen der Veranstaltung werden Erfahrungen mit der Anwendung des geltenden ElektroG vorgestellt und daraus Anforderungen an die Novelle abgeleitet. Es werden ausgewählte Probleme aus dem Vollzug, wie z.B. die Abgrenzung zu den Anforderungen aus dem Batteriegesetz, dargestellt. Die Referentinnen und Referenten werden die Erfahrungen mit dem ElektroG aus verschiedenen Blickwinkeln kommentieren und notwendige Änderungen ansprechen. Ein Ziel der Veranstaltung ist es, mögliche Lösungswege für derzeit noch nicht zufriedenstellend gelöste Fragen aufzuzeigen. Es werden Vertreterinnen und Vertreter des Umweltbundesamtes, des Landesumweltamtes, der unteren Umweltschutzbehörden, der kommunalen und der privaten Entsorgungsverbände, der Hersteller und des Handels vortragen. Sie stehen für eine hohe Fachkompetenz, umfangreiche Praxiserfahrungen und ein breites Meinungsspektrum. VERANSTALTUNGSLEITUNG HERR OTTO HUTER, Deutscher Städtetag (Berlin) und Deutscher Städtetag NRW (Köln) HERR DR. PETER QUEITSCH, Städte- und Gemeindebund NRW (Düsseldorf) FRAU DR. CHRISTEL WIES, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) REFERENTEN/INNEN HERR WILHELM CARL, Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach (Bergisch-Gladbach) HERR GEORGIOS CHRYSSOS, Stiftung GRS Batterien (Hamburg) HERR KAI FALK, Handelsverband HDE (Berlin) HERR OTTMAR FREY, ZVEI — Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V. (Frankfurt am Main) HERR ALEXANDER GOLDBERG, ear — Stiftung elektro-altgeräte register (Fürth) HERR GERHARD JOKIC, REMONDIS Elektrorecycling GmbH (Lünen) HERR KLAUS MÜLLER, Fachverband Schrott, Elektroschrott und KFZ-Recycling im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (Bonn) HERR DR. MICHAEL OBERDÖRFER, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf) FRAU CHRISTIANE SCHNEPEL, Umweltbundesamt (Dessau) HERR RA DR. HOLGER THÄRICHEN, Verband kommunaler Unternehmen e.V. (Berlin) FRAU DR. CHRISTEL WIES, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) Programm für den 09. Dezember 2013 VORMITTAG NACHMITTAG Moderation: HERR OTTO HUTER Moderation: HERR DR. PETER QUEITSCH Themenblock 3: Umsetzung der WEEE — Eckpunkte für die Novelle des ElektroG 9:00 Uhr Begrüßung HERR DR. EDGAR TSCHECH FRAU DR. CHRISTEL WIES 9:10 Uhr Einführung FRAU DR. CHRISTEL WIES 14:00 Uhr Die Eckpunkte der Novelle des ElektroG aus der Sicht des Umweltbundesamtes FRAU CHRISTIANE SCHNEPEL 14:45 Uhr Diskussion 15:00 Uhr Kaffeepause Themenblock 1: Erfahrungen der Akteure mit dem geltenden ElektroG und daraus ableitbare Vorschläge für die Novelle 9:20 Uhr Aus der Praxis einer Kommune HERR WILHELM CARL Themenblock 4: Erwartungen an die Novelle aus der Sicht der beteiligten Akteure 9:50 Uhr Sieben Jahre ElektroG — Bilanz und Zukunft HERR ALEXANDER GOLDBERG 15:15 Uhr Aus der Sicht der kommunalen Entsorger HERR RA DR. HOLGER THÄRICHEN 10:20 Uhr Aus der Praxis der privaten Entsorger HERR KLAUS MÜLLER 15:35 Uhr Aus der Sicht der privaten Entsorger HERR GERHARD JOKIC 10:50 Uhr Diskussion 15:55 Uhr Aus der Sicht der Hersteller HERR OTTMAR FREY 16:15 Uhr Aus der Sicht der Händler HERR KAI FALK 16:35 Uhr Diskussion 16:50 Uhr Zusammenfassung und Ausblick FRAU DR. CHRISTEL WIES 17:00 Uhr Ende 11:10 Uhr Kaffeepause Themenblock 2: Ausgewählte Probleme im Vollzug des ElektroG 11:40 Uhr Ergebnisse einer Untersuchung zur Sammlung von Elektrokleingeräten HERR DR. MICHAEL OBERDÖRFER 12:10 Uhr Diskussion 12:20 Uhr Neue Herausforderungen an die Erfassung von Altbatterien an der Schnittstelle ElektroG / BattG HERR GEORGIOS CHRYSSOS 12:50 Uhr Diskussion 13:00 Uhr Mittagspause ABSCHLUSS ANMELDUNG ZUR VERANSTALTUNG BEW Teilnahmebescheinigung Titel ZIELGRUPPE Hersteller und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten Kommunale und private Entsorger Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Vertreter/-innen der Abfallwirtschaftsbehörden Industrie- und Handelskammern Terminwahl 09.12.2013 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (KURZFASSUNG) Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten die Teilnehmer die Veranstaltungsbestätigung. Nach Erhalt der Rechnung ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen 14 und 8 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % der Teilnahmegebühr, ab 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr sowie 80 % des Betrags für eventuell angemietete Hotelzimmer und bestellte Verpflegung gemäß Rechnung zu zahlen. Bei bezuschussten Veranstaltungen des Landes NRW ist bei Rücktritt von der regulären Teilnahme-Gebühr auszugehen. Alternativ ist ohne zusätzliche Kosten die Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich. Rücktritte vom Vertrag sind schriftlich vorzunehmen; telefonische Rücktritte werden nicht akzeptiert. Es gilt das Datum des Poststempels. BEW hat das Recht, eine Veranstaltung kurzfristig telefonisch oder per Fax aus wichtigem Grund wie zum Beispiel der Krankheit eines Referenten abzusagen. Irrtümer und Anpassungen behalten wir uns vor. (DL0004-001 Stand: 17. März 2011) ANSCHRIFT Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft gGmbH Bildungsstätte Duisburg Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70 47228 Duisburg Telefon: 02065-770-0 Telefax: 02065-770-117 (Anmeldung) Interne Mailingkennung: Flyer Stand: 15.10.2013 14:23:00 WÜNSCHEN SIE WEITERE FORTBILDUNGSANGEBOTE? per E-Mail per Post keine Informationen Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per Mail an [email protected] oder Fon 0201-8406-6 widersprechen. Ort, Datum Unterschrift 7 Jahre ElektroG — was erwarten wir von der Novelle? Kursnummer K103D1312I Durchführungsort Duisburg Gebühren Regulär Verbandsmitglieder* Sondergebühr** 445,00 € 395,00 € 45,00 € * ** z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände) In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten. Unterkunft und Verpflegung im Haus Duisburg Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen 60 komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV und Telefon zur Verfügung. Eine eigene Küche sorgt für das leibliche Wohl. Anreise am Vortag, nach 19:00 Uhr 2013 2014 _____x Übernachtungen im Einzelzimmer 68,00 € 70,00 € _____x Abendessen 8,00 € 9,00 € Teilnehmeranschrift Privat oder Geschäftlich Anrede | Titel Vorname Nachname 1 Geb.-Dat./-Ort Funktion in Firma Firma Firma 2. Zeile Straße PLZ | Ort Telefon Telefax Mobil 2 E-Mail 1 2 Für die Zertifikatserstellung Für die schnellere Abwicklung (Korrespondenz) und erwünschtem Newsletter Abweichende Rechnungsanschrift Firma Firma Zeile 2 Rechnung z. Hd. Straße PLZ | Ort Branche Verband Mitgliedsnummer Telefon Telefax Ihre persönlichen Daten werden zur Seminarabwicklung gespeichert und verarbeitet. Ort, Datum Unterschrift
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