7 Jahre ElektroG — was erwarten wir von der Novelle?

7 Jahre ElektroG — was erwarten wir
von der Novelle?
Hintergründe, Vorgaben, Erfahrungsanalysen und Diskussionen
zur anstehenden Novelle des ElektroG
In Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden und
dem Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen
Fachtagung in der Bildungsstätte Duisburg
9. Dezember 2013
Kurs-Nr. K103
Stand: 15.10.2013 14:23:00
Ansprechpartner
Inhalt: Dr. Edgar Tschech, 02065-770-124, [email protected]
Org:
Ulrike Gerritzmann-Filali, 02065-770-129, [email protected]
7 Jahre ElektroG — was erwarten wir von der Novelle?
Hintergründe, Vorgaben, Erfahrungsanalysen und Diskussionen zur anstehenden Novelle
des ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist seit März 2006 in
Kraft. Das Gesetz enthält Vorschriften zur Rücknahme und
Verwertung von Altgeräten. Das Gesetz sieht eine sogenannte
„geteilte“ Produktverantwortung zwischen Herstellern und
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (öRE) vor. Die öRE
richten Sammelstellen ein, nehmen dort Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an und stellen
die Altgeräte zur Abholung bereit. Die Sammlung an den
Sammelstellen erfolgt in fünf Sammelgruppen.
Die Hersteller sind verantwortlich für die Abholung an den
kommunalen Sammelstellen und für die weitere Verwertung
sowie sonstige Entsorgung. Die Abholung wird durch die zentrale Stelle der Hersteller – Elektro-Altgeräte-Register, EAR –
koordiniert. EAR organisiert auch die Registrierung der Hersteller, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in
Verkehr bringen.
Das ElektroG enthält außerdem Verwertungs- und Dokumentationspflichten der Hersteller mit nach Gerätearten differenzierten Verwertungsquoten sowie Behandlungspflichten.
Im Jahr 2010 wurden knapp 800.000 Tonnen an Elektro- und
Elektronikaltgeräten eingesammelt. Nach Auswertungen des
Umweltbundesamtes wurden davon mehr als 95 % verwertet,
wobei die Recyclingquote bei 83 % lag. Die Sammelquote von
4 Kilogramm pro Einwohner und Jahr in Deutschland wurde
damit deutlich überschritten. Die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und- Elektronikgeräten werden immer wichtiger, da diese vielfach seltene oder strategisch wichtige Metalle enthalten.
Anlass für die Novelle des ElektroG ist die europäische Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Diese muss bis zum 14.02.2014 in deutsches
Recht umgesetzt worden sein. Als wesentliche Neuerungen
enthält die Richtlinie:
- einen offenen Anwendungsbereich ab 15.08.2018,
- die Aufnahme von Photovoltaikmodulen,
- höhere Sammelziele für Altgeräte aus privaten Haushalten,
- grundsätzliche Rücknahmepflichten des Einzelhandels,
- höhere Recycling- und Verwertungsquoten,
- harmonisierte Registeranforderungen sowie eine
- Beweislastumkehr beim Export von Gebrauchtgeräten.
Im Rahmen der Veranstaltung werden Erfahrungen mit der
Anwendung des geltenden ElektroG vorgestellt und daraus
Anforderungen an die Novelle abgeleitet. Es werden ausgewählte Probleme aus dem Vollzug, wie z.B. die Abgrenzung zu
den Anforderungen aus dem Batteriegesetz, dargestellt.
Die Referentinnen und Referenten werden die Erfahrungen
mit dem ElektroG aus verschiedenen Blickwinkeln kommentieren und notwendige Änderungen ansprechen. Ein Ziel der
Veranstaltung ist es, mögliche Lösungswege für derzeit noch
nicht zufriedenstellend gelöste Fragen aufzuzeigen.
Es werden Vertreterinnen und Vertreter des Umweltbundesamtes, des Landesumweltamtes, der unteren Umweltschutzbehörden, der kommunalen und der privaten Entsorgungsverbände, der Hersteller und des Handels vortragen. Sie stehen
für eine hohe Fachkompetenz, umfangreiche Praxiserfahrungen und ein breites Meinungsspektrum.
VERANSTALTUNGSLEITUNG
 HERR OTTO HUTER, Deutscher Städtetag (Berlin) und Deutscher Städtetag NRW (Köln)
 HERR DR. PETER QUEITSCH, Städte- und Gemeindebund NRW (Düsseldorf)
 FRAU DR. CHRISTEL WIES, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
REFERENTEN/INNEN
 HERR WILHELM CARL, Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach (Bergisch-Gladbach)
 HERR GEORGIOS CHRYSSOS, Stiftung GRS Batterien (Hamburg)
 HERR KAI FALK, Handelsverband HDE (Berlin)
 HERR OTTMAR FREY, ZVEI — Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e.V. (Frankfurt am Main)
 HERR ALEXANDER GOLDBERG, ear — Stiftung elektro-altgeräte register (Fürth)
 HERR GERHARD JOKIC, REMONDIS Elektrorecycling GmbH (Lünen)
 HERR KLAUS MÜLLER, Fachverband Schrott, Elektroschrott und KFZ-Recycling im Bundesverband Sekundärrohstoffe
und Entsorgung e.V. (Bonn)
 HERR DR. MICHAEL OBERDÖRFER, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Düsseldorf)
 FRAU CHRISTIANE SCHNEPEL, Umweltbundesamt (Dessau)
 HERR RA DR. HOLGER THÄRICHEN, Verband kommunaler Unternehmen e.V. (Berlin)
 FRAU DR. CHRISTEL WIES, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf)
Programm für den 09. Dezember 2013
VORMITTAG
NACHMITTAG
Moderation: HERR OTTO HUTER
Moderation: HERR DR. PETER QUEITSCH

Themenblock 3: Umsetzung der WEEE — Eckpunkte für die
Novelle des ElektroG

9:00 Uhr
Begrüßung
HERR DR. EDGAR TSCHECH
FRAU DR. CHRISTEL WIES
9:10 Uhr
Einführung
FRAU DR. CHRISTEL WIES

14:00 Uhr
Die Eckpunkte der Novelle des ElektroG aus der Sicht
des Umweltbundesamtes
FRAU CHRISTIANE SCHNEPEL

14:45 Uhr
Diskussion

15:00 Uhr
Kaffeepause
Themenblock 1: Erfahrungen der Akteure mit dem geltenden
ElektroG und daraus ableitbare Vorschläge für die Novelle





9:20 Uhr
Aus der Praxis einer Kommune
HERR WILHELM CARL
Themenblock 4: Erwartungen an die Novelle aus der Sicht
der beteiligten Akteure
9:50 Uhr
Sieben Jahre ElektroG — Bilanz und Zukunft
HERR ALEXANDER GOLDBERG

15:15 Uhr
Aus der Sicht der kommunalen Entsorger
HERR RA DR. HOLGER THÄRICHEN
10:20 Uhr
Aus der Praxis der privaten Entsorger
HERR KLAUS MÜLLER

15:35 Uhr
Aus der Sicht der privaten Entsorger
HERR GERHARD JOKIC
10:50 Uhr
Diskussion

15:55 Uhr
Aus der Sicht der Hersteller
HERR OTTMAR FREY

16:15 Uhr
Aus der Sicht der Händler
HERR KAI FALK

16:35 Uhr
Diskussion

16:50 Uhr
Zusammenfassung und Ausblick
FRAU DR. CHRISTEL WIES

17:00 Uhr
Ende
11:10 Uhr
Kaffeepause
Themenblock 2: Ausgewählte Probleme im Vollzug
des ElektroG

11:40 Uhr
Ergebnisse einer Untersuchung zur Sammlung
von Elektrokleingeräten
HERR DR. MICHAEL OBERDÖRFER

12:10 Uhr
Diskussion

12:20 Uhr
Neue Herausforderungen an die Erfassung von
Altbatterien an der Schnittstelle ElektroG / BattG
HERR GEORGIOS CHRYSSOS

12:50 Uhr
Diskussion

13:00 Uhr
Mittagspause
ABSCHLUSS
ANMELDUNG ZUR VERANSTALTUNG
BEW Teilnahmebescheinigung
Titel
ZIELGRUPPE
 Hersteller und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
 Kommunale und private Entsorger
 Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
 Vertreter/-innen der Abfallwirtschaftsbehörden
 Industrie- und Handelskammern
Terminwahl
 09.12.2013
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (KURZFASSUNG)
Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten die Teilnehmer die Veranstaltungsbestätigung. Nach Erhalt der Rechnung ist die
Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen 14
und 8 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % der Teilnahmegebühr, ab 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr sowie 80 % des Betrags für eventuell angemietete
Hotelzimmer und bestellte Verpflegung gemäß Rechnung zu zahlen.
Bei bezuschussten Veranstaltungen des Landes NRW ist bei Rücktritt
von der regulären Teilnahme-Gebühr auszugehen. Alternativ ist ohne
zusätzliche Kosten die Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich.
Rücktritte vom Vertrag sind schriftlich vorzunehmen; telefonische
Rücktritte werden nicht akzeptiert. Es gilt das Datum des Poststempels. BEW hat das Recht, eine Veranstaltung kurzfristig telefonisch
oder per Fax aus wichtigem Grund wie zum Beispiel der Krankheit
eines Referenten abzusagen. Irrtümer und Anpassungen behalten wir
uns vor. (DL0004-001 Stand: 17. März 2011)
ANSCHRIFT
Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft gGmbH
Bildungsstätte Duisburg
Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 70
47228 Duisburg
Telefon: 02065-770-0
Telefax: 02065-770-117 (Anmeldung)
Interne Mailingkennung: Flyer
Stand: 15.10.2013 14:23:00
WÜNSCHEN SIE WEITERE FORTBILDUNGSANGEBOTE?
 per E-Mail  per Post  keine Informationen
Den vorgenannten Angaben können Sie jederzeit z.B. per Mail an [email protected] oder Fon 0201-8406-6 widersprechen.
Ort, Datum
Unterschrift
7 Jahre ElektroG — was erwarten wir von der Novelle?
Kursnummer
K103D1312I
Durchführungsort
Duisburg
Gebühren
 Regulär
 Verbandsmitglieder*
 Sondergebühr**
445,00 €
395,00 €
45,00 €
*
**
z.B. VKS, VKU, BVB, BDE, EdDE, ITVA, DWA
Angehörige nichtstaatlicher Stellen der Wasser- und Abfallwirtschaft des Landes
Nordrhein Westfalen (z.B. Kommunen, Wasserverbände und Abfallverbände)
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet
sowie Erfrischungsgetränke enthalten.
Unterkunft und Verpflegung im Haus Duisburg
Eine Unterbringungsmöglichkeit bietet unser Seminarhotel. Es stehen
60 komfortabel eingerichtete Einzelzimmer mit DU/WC sowie TV und
Telefon zur Verfügung. Eine eigene Küche sorgt für das leibliche
Wohl.
 Anreise am Vortag,  nach 19:00 Uhr
2013
2014
 _____x Übernachtungen im Einzelzimmer
68,00 € 70,00 €
 _____x Abendessen
8,00 € 9,00 €
Teilnehmeranschrift  Privat oder  Geschäftlich
Anrede | Titel
Vorname
Nachname
1
Geb.-Dat./-Ort
Funktion in Firma
Firma
Firma 2. Zeile
Straße
PLZ | Ort
Telefon
Telefax
Mobil
2
E-Mail
1
2
Für die Zertifikatserstellung
Für die schnellere Abwicklung (Korrespondenz) und erwünschtem Newsletter
Abweichende Rechnungsanschrift
Firma
Firma Zeile 2
Rechnung z. Hd.
Straße
PLZ | Ort
Branche
Verband
Mitgliedsnummer
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Telefax
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