Was ist Immaterielles Kulturerbe? Warum ist das - Unesco

BASISINFORMATIONEN ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE
ALLGEMEIN
Was ist Immaterielles Kulturerbe?
Immaterielles Kulturerbe sind lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die
unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden.
Hierzu zählen:
‒ mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der
Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge,
Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten);
‒ darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen);
‒ gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen,
Karneval, Spiele);
‒ Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle
Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen);
‒ traditionelle Handwerkstechniken.
Menschen spielen die Schlüsselrolle beim immateriellen Kulturerbe. Es ist eine
lebendige Form unseres Erbes, das ständig neu geschaffen wird und neu entsteht,
wenn Praktiken und Traditionen veränderten Umständen und Zeiten angepasst
werden.
Die Ausdrucksformen des immateriellen Kulturerbes werden von Generation zu
Generation weitergegeben. Mehr noch als historische Bauwerke oder Landschaften
sind diese oft nur mündlich tradierten Praktiken identitätsstiftend und für
Gemeinschaften von hoher Bedeutung. Gerade im Zeitalter der Globalisierung
gewinnen regionale Traditionen und lokales Wissen wieder an Bedeutung.
Immaterielles Kulturerbe stärkt den sozialen Zusammenhalt in der
Gemeinschaft. Es geht beim immateriellen Kulturerbe um die praktizierte
Ausdrucksform und ihre Bedeutung für die jeweiligen Gemeinschaften und Gruppen.
Warum ist das immaterielle Kulturerbe nicht
Weltkulturerbe?
Als Immaterielles Kulturerbe werden von der UNESCO lebendige Traditionen,
Ausdrucksformen, menschliches Wissen und Können sowie darstellende Künste in
aller Welt dokumentiert und geschützt. Als Weltkulturerbe gelten im Gegensatz dazu
ausschließlich Baudenkmäler, Stadtensembles sowie Kultur- und Naturlandschaften.
Die UNESCO setzt sich in vielfältiger Weise für den Schutz und die Erhaltung
des kulturellen Erbes ein. Die internationale Staatengemeinschaft hat dafür
zahlreiche Überkommen geschaffen. Begrifflich verwechselt werden dabei häufig die
seit 1972 existierende Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes (besser
bekannt als „Weltkulturerbe“ bzw. UNESCO-Welterbestätten) und das „UNESCOÜbereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ von 2003.
Das immaterielle Kulturerbe basiert auf dem „UNESCO-Übereinkommen zur
Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“, das die internationale
Staatengemeinschaft 2003 beschlossen hat. Mit dem Übereinkommen wird den
vielfältigen gelebten Traditionen internationale Aufmerksamkeit geschenkt. Nach der
Aufnahme in ein nationales Verzeichnis können einzelne Traditionen für
internationale Listen nominiert werden, wenn sie die entsprechenden Kriterien
erfüllen. Die Elemente der Repräsentativen Liste der UNESCO werden als
„Immaterielles Kulturerbe der Menschheit“ und nicht als „Weltkulturerbe“ bezeichnet.
Dem „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der
Welt“ ist Deutschland bereits 1976 beigetreten. Danach gelten als Weltkulturerbe
Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, aber auch
Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felszeichnungen von besonderem Wert für
die Menschheit. Das Weltnaturerbe umfasst u. a. Naturlandschaften und
Schutzreservate für Tiere und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind,
geologische Formationen und physikalische und biologische Erscheinungsformen,
die von besonderem Wert für die Menschheit sind. In Deutschland gibt es 38
Welterbestätten. Insgesamt verzeichnet die UNESCO weltweit 981 schützenswerte
Welterbestätten aus 160 Ländern.
Zwischen Kultur- und Naturerbe, Kulturlandschaften, Dokumentenerbe („Memory of
the World“) und kulturellen Ausdrucksformen bestehen vielfache
Wechselwirkungen. Durch Erhaltung soll dieses Erbe in die Gegenwart transportiert
werden, d.h. für uns - heute - relevant und „nutzbar“ gemacht werden. Das Wissen
der Menschheit aus verschiedenen Kulturen wird gesammelt und an zukünftige
Generationen weitergegeben. Schulprogramme (z.B. denkmal aktiv), der Tourismus
sowie die tragenden Akteure eines Kulturerbes und NGOs unterstützen die
Einbeziehung der Erbeformen in den Alltag der Menschen. Einer Musealisierung wird
so entgegen gewirkt.
Warum müssen bestimmte Bräuche geschützt werden?
Die Konvention aus dem Jahr 2003 betont den besonderen Charakter des
immateriellen Kulturerbes, das – im Gegensatz zum materiellen Erbe – an den
Menschen und die aktive Überlieferung gebunden ist. Dadurch unterliegt das
immaterielle Kulturerbe sehr stark gesellschaftlichen Transformationsprozessen und
ist weniger dauerhaft. Die natürlichen Veränderungsprozesse der Traditionen sollen
durch die Konvention und ihre Mechanismen (Verzeichnisse, Listen,
Erhaltungsprojekte usw.) in keiner Weise behindert werden.
Die Erhaltung von kulturellen Ausdrucksformen ist aus mindestens drei Gründen
notwendig:
‒
Das über Generationen überlieferte Wissen und die damit verbundenen
vielfältigen Fertigkeiten, zum Beispiel Kunst- und Handwerkstechniken oder eine
bestimmte Aufführungspraxis, sind wichtige kulturelle Ressourcen. Sie sind
Ausdruck von Kreativität, Inspiration und Erfindergeist einer Gesellschaft.
Als gewachsene und tradierte Formen der Kreativität bilden sie die Basis für neue
Ideen und Entwicklungen.
‒
Immaterielles Kulturerbe ist wichtig für sozialen Zusammenhalt, Kontinuität und
Identität von Gemeinschaften und Gruppen. Insbesondere vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels ist die Bewahrung traditioneller und
zugleich zeitgenössischer kultureller Ausdrucksformen eine wichtige
gesellschaftliche Aufgabe. Im Zeitalter der Globalisierung und in Anbetracht des
schnellen gesellschaftlichen Wandels ist die positive Wertschätzung des "Alten"
und der "Älteren" eine eigene Herausforderung. Immaterielles Kulturerbe ist
zugleich immer auch durch Improvisation und Veränderung gekennzeichnet,
insbesondere auch immer wieder durch kreative Anwendungen und
Veränderungen durch junge Generationen.
‒
Die Aufnahme in die drei Listen des immateriellen Kulturerbe (die Repräsentative
Liste, die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes und
ein Register guter Praxisbeispiele) soll zu Respekt, interkulturellem Dialog und
kultureller Vielfalt weltweit beigetragen. Sie drücken keine Hierarchie gegenüber
nicht gelisteten Elementen aus.
Wie lassen sich Tänze, Gesänge oder Handwerk erhalten,
ohne sie gleichzeitig „museal“ zu konservieren?
Erhaltung im Sinne der Konvention meint die Lebensfähigkeit lebendiger
Traditionen sicherzustellen, d.h. die Voraussetzungen für ihre fortwährende
Neuerschaffung und Weitergabe zu gewährleisten. Es geht also keineswegs darum,
obsolet gewordene Bräuche und kulturelle Praktiken zu konservieren oder gar
wiederzubeleben.
Das UNESCO-Übereinkommen will nur solches immaterielles Kulturerbe erhalten,
das von den Gemeinschaften auch als das ihrige anerkannt wird. Jegliche
Erhaltungsmaßnahmen müssen daher mit dem Einverständnis und unter Beteiligung
der betreffenden Gemeinschaften selbst entwickelt und durchgeführt werden. Zu den
Maßnahmen gehören Bildungs- und Informationsprogramme für die breite
Öffentlichkeit sowie Ausbildungsprogramme für die jeweiligen Gemeinschaften und
Gruppen.
Ein gutes Beispiel dafür ist ein Programm zur Erhaltung des immateriellen kulturellen
Erbes der Aymara. Das auf fünf Jahre angelegte multinationale Projekt (Bolivien,
Chile und Peru) trägt dazu bei, die Sprache, Musik und das indigene Wissen des
Andenvolks zu bewahren und zu revitalisieren. Siehe auch:
http://www.unesco.de/7276.html
Welche wirtschaftlichen Folgen hat der Eintrag in eine der
Listen?
Der weltweit beachtete Titel „Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ bedeutet
kein Geld seitens der UNESCO. Die Anerkennung kann jedoch ein Argument sein,
Ausdrucksformen ggf. auch, aber nicht nur, finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus
fördert der Titel auch den Kulturtourismus und kann so die lokale, regionale und
nationale Wirtschaft unterstützen.
Kulturpolitische Maßnahmen sind in der Lage kulturelle Ausdrucksformen zu
schützen und die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung dafür zu stärken. Außerdem
können Vertragsstaaten Mittel aus dem Fonds für das immaterielle Kulturerbe
beantragen, um nationalen Maßnahmen zu unterstützen. Vorrang haben dabei
Anträge aus Entwicklungsländern. In den Fond zahlen die Mitgliedstaaten feste
Beiträge ein, hinzu kommen freiwillige Spenden.
Wie lässt sich verhindern, dass Bräuche als Folklore
kommerzialisiert werden?
Die Nominierungskriterien der UNESCO erlauben keine „Folklore“ zu
kommerziellen Zwecken. Die Konvention setzt voraus, dass das immaterielle
Kulturerbe Teil der kulturellen Identität der Gemeinschaft oder Gruppe ist, die ihr
Können, ihre Traditionen, Sprachen, Feste, Rituale eigenständig pflegt. Immaterielles
Kulturerbe ist immer auch durch Improvisation, Weiterentwicklung und Veränderung
gekennzeichnet.
BASISINFORMATIONEN ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE
INTERNATIONAL
Wer entscheidet über die Aufnahme auf die internationalen
Listen?
Jedes Land, das der Konvention beigetreten ist, kann Ausdrucksformen für die
UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes nominieren. Voraussetzung ist
allerdings die bestehende Listung der kulturellen Tradition in einem nationalen
Verzeichnis.
Insgesamt gibt es drei Listen: eine repräsentative, eine des dringend
erhaltungsbedürftigen Kulturerbes sowie ein Register guter Praxisbeispiele.
Die Listen des immateriellen Kulturerbes beziehen verschiedene Praktiken,
Fähigkeiten, Ausdrucksformen, Wissen und andere Fähigkeiten aus der ganzen Welt
mit ein. Sie werden jedes Jahr um neue Beiträge erweitert.
Über die Aufnahme einer kulturellen Ausdrucksform in die Listen des immateriellen
Kulturerbes entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss des Übereinkommens
nach eingehender Evaluierung durch einen Beratungs- und Unterausschuss. Der
Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Ländern der
Vertragsstaaten zusammen. Es gilt das Prinzip der regionalen Ausgewogenheit und
Rotation.
Kulturelle Ausdrucksformen auf der Repräsentativen Liste des immateriellen
Kulturerbes der Menschheit stehen für die weltweite kulturelle Vielfalt und stellen
ein wichtiges Zeugnis menschlicher Kreativität dar. Die Listung von Elementen soll
zur größeren Sichtbarkeit und wachsendem Bewusstsein für die Bedeutung von
immateriellem Kulturerbe beitragen.
Auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes
finden sich Ausdrucksformen, die trotz bereits initiierter Maßnahmen durch den
Vertragsstaat in ihrem Überleben gefährdet sind.
Im Register guter Praxisbeispiele sind Projekte verzeichnet, die modellhaft die
Grundsätze und Ziele des Übereinkommens widerspiegeln sowie eine
grenzüberschreitende und nachhaltige Zusammenarbeit anschaulich machen.
BASISINFORMATIONEN ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE
IN DEUTSCHLAND
Am 10. April 2013 wurde in Paris bei der UNESCO die deutsche Beitrittsurkunde zum
Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes hinterlegt. Die
Bundesrepublik Deutschland ist am 10. Juli 2013 offiziell dem Übereinkommen
beigetreten und seitdem dessen 153. Vertragsstaat.
Der Start des Verfahrens zur Erstellung eines bundesweiten Verzeichnisses des
immateriellen Kulturerbes erfolgte am 3. Mai 2013. Antragsfrist für die Aufnahme in
das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist in dieser ersten
Ausschreibungsrunde der 30. November 2013. Weitere Runden werden folgen. Das
Verzeichnis ist quantitativ nicht begrenzt.
Warum wird ein bundesweites Verzeichnis des
immateriellen Kulturerbes erstellt?
Durch die Erstellung eines bundesweiten Verzeichnisses rückt die Bedeutung des
lebendigen Kulturerbes und der einzelnen kulturellen Ausdrucksformen stärker in den
Fokus der Öffentlichkeit. Dies ist eine Bestandsaufnahme im Sinne von
Wissensorganisation, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat.
Welche Tradierungs- und Organisationsformen in Deutschland vorhanden sind und
wie weit das Spektrum der Vielfalt reicht, ist bislang weitgehend undokumentiert. Die
Sichtbar- und Bewusstmachung und damit die öffentliche Wahrnehmung der
verschiedenen Traditionen ist für die Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen
von großer Bedeutung und großem Nutzen. Sie wird einen interessanten
Diskussionsprozess in Gang setzen.
Die Erstellung eines Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland
sowie seine stete Aktualisierung sind zudem Verpflichtungen, die Deutschland mit
dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen
Kulturerbes eingeht und damit ein Beitrag zu seiner Umsetzung.
Wer kann wie kulturelle Ausdrucksformen zur Aufnahme
ins bundesweite Verzeichnis anmelden?
Eine Bewerbung zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis können Gruppen,
Gemeinschaften und Einzelpersonen einreichen, die Ausdrucksformen immateriellen
Kulturerbes aktiv pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe des
einzuschreibenden immateriellen Kulturerbes in Gegenwart und Zukunft
gewährleisten. Die Bewerbung erfolgt im jeweiligen Bundesland, in dem die Gruppen,
Gemeinschaften oder Einzelpersonen verortet sind. Dafür gibt es ein einheitliches
Bewerbungsformular und eine Liste der Ansprechpartner in den Ländern, an die die
Unterlagen (elektronisch) jeweils geschickt werden müssen.
Wer entscheidet über die Aufnahme?
Jedes Bundesland trifft nach einer Ausschreibungsrunde eine Vorauswahl und
übermittelt (in der ersten Runde bis zum 15. April 2014) bis zu zwei Vorschläge an
die Kultusministerkonferenz. Dort wird eine Vorschlagsliste (zusätzliche Plätze für
länderübergreifende Vorschläge vorgesehen) erstellt und an das Expertenkomitee
Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet.
Das unabhängige Expertenkomitee prüft und bewertet die Dossiers (in der ersten
Runde im Sommer/Herbst 2014) nach fachlichen Kriterien und macht Vorschläge
sowohl zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis als auch später zur
Weiterleitung an die UNESCO. Die Kultusministerkonferenz und der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die
Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees.
Alle Einträge werden schließlich, erstmals Ende 2014, auf der Webseite der
Deutschen UNESCO-Kommission veröffentlicht.
Was bedeutet eine Aufnahme ins bundesweite
Verzeichnis?
Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist eine öffentlich sichtbare
Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Damit ist jedoch keine
finanzielle oder andere Unterstützung verbunden.
Gleichzeitig ist die Aufnahme einer kulturellen Ausdrucksform in das bundesweite
Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes die Voraussetzung dafür, nach dem
Votum des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCOKommission an die UNESCO weitergemeldet zu werden, um auf eine internationale
Liste zu kommen. Das mehrstufige, mit langen Evaluationsprozeduren verbundene,
internationale Aufnahmeverfahren der UNESCO ist quantitativ stark beschränkt. Die
erste Eintragung aus Deutschland auf die UNESCO-Listen wird frühestens im Jahr
2016 möglich sein.
Kriterien zur Aufnahme kultureller Ausdrucksformen in das
bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes
Vgl. Art. 2 Abs. 1-2 und Art. 15 des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des
immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003)
1. Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen,
Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen
und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes
ansehen, zu verstehen.
2. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck
gebracht:
a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich
der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B.
traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten);
b) darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen);
c) gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge,
Prozessionen, Karneval, Spiele);
d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B.
traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen);
e) traditionelle Handwerkstechniken.
3. Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine Praxis und Anwendung in
der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer
Generation an die nächste weitergegeben.
4. Es wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer
Umgebung, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte
fortwährend neu gestaltet.
5. Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität,
wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen
Kreativität gefördert wird.
6. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften
sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften,
Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung im
Einklang.
7. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und
gegebenenfalls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und
weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein.
Der Kriterienkatalog kann durch das Expertenkomitee der DUK Änderungen oder
Ergänzungen erfahren.