BASISINFORMATIONEN ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE ALLGEMEIN Was ist Immaterielles Kulturerbe? Immaterielles Kulturerbe sind lebendige kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Hierzu zählen: ‒ mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten); ‒ darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen); ‒ gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele); ‒ Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen); ‒ traditionelle Handwerkstechniken. Menschen spielen die Schlüsselrolle beim immateriellen Kulturerbe. Es ist eine lebendige Form unseres Erbes, das ständig neu geschaffen wird und neu entsteht, wenn Praktiken und Traditionen veränderten Umständen und Zeiten angepasst werden. Die Ausdrucksformen des immateriellen Kulturerbes werden von Generation zu Generation weitergegeben. Mehr noch als historische Bauwerke oder Landschaften sind diese oft nur mündlich tradierten Praktiken identitätsstiftend und für Gemeinschaften von hoher Bedeutung. Gerade im Zeitalter der Globalisierung gewinnen regionale Traditionen und lokales Wissen wieder an Bedeutung. Immaterielles Kulturerbe stärkt den sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Es geht beim immateriellen Kulturerbe um die praktizierte Ausdrucksform und ihre Bedeutung für die jeweiligen Gemeinschaften und Gruppen. Warum ist das immaterielle Kulturerbe nicht Weltkulturerbe? Als Immaterielles Kulturerbe werden von der UNESCO lebendige Traditionen, Ausdrucksformen, menschliches Wissen und Können sowie darstellende Künste in aller Welt dokumentiert und geschützt. Als Weltkulturerbe gelten im Gegensatz dazu ausschließlich Baudenkmäler, Stadtensembles sowie Kultur- und Naturlandschaften. Die UNESCO setzt sich in vielfältiger Weise für den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes ein. Die internationale Staatengemeinschaft hat dafür zahlreiche Überkommen geschaffen. Begrifflich verwechselt werden dabei häufig die seit 1972 existierende Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes (besser bekannt als „Weltkulturerbe“ bzw. UNESCO-Welterbestätten) und das „UNESCOÜbereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ von 2003. Das immaterielle Kulturerbe basiert auf dem „UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“, das die internationale Staatengemeinschaft 2003 beschlossen hat. Mit dem Übereinkommen wird den vielfältigen gelebten Traditionen internationale Aufmerksamkeit geschenkt. Nach der Aufnahme in ein nationales Verzeichnis können einzelne Traditionen für internationale Listen nominiert werden, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen. Die Elemente der Repräsentativen Liste der UNESCO werden als „Immaterielles Kulturerbe der Menschheit“ und nicht als „Weltkulturerbe“ bezeichnet. Dem „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ ist Deutschland bereits 1976 beigetreten. Danach gelten als Weltkulturerbe Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felszeichnungen von besonderem Wert für die Menschheit. Das Weltnaturerbe umfasst u. a. Naturlandschaften und Schutzreservate für Tiere und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, geologische Formationen und physikalische und biologische Erscheinungsformen, die von besonderem Wert für die Menschheit sind. In Deutschland gibt es 38 Welterbestätten. Insgesamt verzeichnet die UNESCO weltweit 981 schützenswerte Welterbestätten aus 160 Ländern. Zwischen Kultur- und Naturerbe, Kulturlandschaften, Dokumentenerbe („Memory of the World“) und kulturellen Ausdrucksformen bestehen vielfache Wechselwirkungen. Durch Erhaltung soll dieses Erbe in die Gegenwart transportiert werden, d.h. für uns - heute - relevant und „nutzbar“ gemacht werden. Das Wissen der Menschheit aus verschiedenen Kulturen wird gesammelt und an zukünftige Generationen weitergegeben. Schulprogramme (z.B. denkmal aktiv), der Tourismus sowie die tragenden Akteure eines Kulturerbes und NGOs unterstützen die Einbeziehung der Erbeformen in den Alltag der Menschen. Einer Musealisierung wird so entgegen gewirkt. Warum müssen bestimmte Bräuche geschützt werden? Die Konvention aus dem Jahr 2003 betont den besonderen Charakter des immateriellen Kulturerbes, das – im Gegensatz zum materiellen Erbe – an den Menschen und die aktive Überlieferung gebunden ist. Dadurch unterliegt das immaterielle Kulturerbe sehr stark gesellschaftlichen Transformationsprozessen und ist weniger dauerhaft. Die natürlichen Veränderungsprozesse der Traditionen sollen durch die Konvention und ihre Mechanismen (Verzeichnisse, Listen, Erhaltungsprojekte usw.) in keiner Weise behindert werden. Die Erhaltung von kulturellen Ausdrucksformen ist aus mindestens drei Gründen notwendig: ‒ Das über Generationen überlieferte Wissen und die damit verbundenen vielfältigen Fertigkeiten, zum Beispiel Kunst- und Handwerkstechniken oder eine bestimmte Aufführungspraxis, sind wichtige kulturelle Ressourcen. Sie sind Ausdruck von Kreativität, Inspiration und Erfindergeist einer Gesellschaft. Als gewachsene und tradierte Formen der Kreativität bilden sie die Basis für neue Ideen und Entwicklungen. ‒ Immaterielles Kulturerbe ist wichtig für sozialen Zusammenhalt, Kontinuität und Identität von Gemeinschaften und Gruppen. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Bewahrung traditioneller und zugleich zeitgenössischer kultureller Ausdrucksformen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Im Zeitalter der Globalisierung und in Anbetracht des schnellen gesellschaftlichen Wandels ist die positive Wertschätzung des "Alten" und der "Älteren" eine eigene Herausforderung. Immaterielles Kulturerbe ist zugleich immer auch durch Improvisation und Veränderung gekennzeichnet, insbesondere auch immer wieder durch kreative Anwendungen und Veränderungen durch junge Generationen. ‒ Die Aufnahme in die drei Listen des immateriellen Kulturerbe (die Repräsentative Liste, die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes und ein Register guter Praxisbeispiele) soll zu Respekt, interkulturellem Dialog und kultureller Vielfalt weltweit beigetragen. Sie drücken keine Hierarchie gegenüber nicht gelisteten Elementen aus. Wie lassen sich Tänze, Gesänge oder Handwerk erhalten, ohne sie gleichzeitig „museal“ zu konservieren? Erhaltung im Sinne der Konvention meint die Lebensfähigkeit lebendiger Traditionen sicherzustellen, d.h. die Voraussetzungen für ihre fortwährende Neuerschaffung und Weitergabe zu gewährleisten. Es geht also keineswegs darum, obsolet gewordene Bräuche und kulturelle Praktiken zu konservieren oder gar wiederzubeleben. Das UNESCO-Übereinkommen will nur solches immaterielles Kulturerbe erhalten, das von den Gemeinschaften auch als das ihrige anerkannt wird. Jegliche Erhaltungsmaßnahmen müssen daher mit dem Einverständnis und unter Beteiligung der betreffenden Gemeinschaften selbst entwickelt und durchgeführt werden. Zu den Maßnahmen gehören Bildungs- und Informationsprogramme für die breite Öffentlichkeit sowie Ausbildungsprogramme für die jeweiligen Gemeinschaften und Gruppen. Ein gutes Beispiel dafür ist ein Programm zur Erhaltung des immateriellen kulturellen Erbes der Aymara. Das auf fünf Jahre angelegte multinationale Projekt (Bolivien, Chile und Peru) trägt dazu bei, die Sprache, Musik und das indigene Wissen des Andenvolks zu bewahren und zu revitalisieren. Siehe auch: http://www.unesco.de/7276.html Welche wirtschaftlichen Folgen hat der Eintrag in eine der Listen? Der weltweit beachtete Titel „Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ bedeutet kein Geld seitens der UNESCO. Die Anerkennung kann jedoch ein Argument sein, Ausdrucksformen ggf. auch, aber nicht nur, finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus fördert der Titel auch den Kulturtourismus und kann so die lokale, regionale und nationale Wirtschaft unterstützen. Kulturpolitische Maßnahmen sind in der Lage kulturelle Ausdrucksformen zu schützen und die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung dafür zu stärken. Außerdem können Vertragsstaaten Mittel aus dem Fonds für das immaterielle Kulturerbe beantragen, um nationalen Maßnahmen zu unterstützen. Vorrang haben dabei Anträge aus Entwicklungsländern. In den Fond zahlen die Mitgliedstaaten feste Beiträge ein, hinzu kommen freiwillige Spenden. Wie lässt sich verhindern, dass Bräuche als Folklore kommerzialisiert werden? Die Nominierungskriterien der UNESCO erlauben keine „Folklore“ zu kommerziellen Zwecken. Die Konvention setzt voraus, dass das immaterielle Kulturerbe Teil der kulturellen Identität der Gemeinschaft oder Gruppe ist, die ihr Können, ihre Traditionen, Sprachen, Feste, Rituale eigenständig pflegt. Immaterielles Kulturerbe ist immer auch durch Improvisation, Weiterentwicklung und Veränderung gekennzeichnet. BASISINFORMATIONEN ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE INTERNATIONAL Wer entscheidet über die Aufnahme auf die internationalen Listen? Jedes Land, das der Konvention beigetreten ist, kann Ausdrucksformen für die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes nominieren. Voraussetzung ist allerdings die bestehende Listung der kulturellen Tradition in einem nationalen Verzeichnis. Insgesamt gibt es drei Listen: eine repräsentative, eine des dringend erhaltungsbedürftigen Kulturerbes sowie ein Register guter Praxisbeispiele. Die Listen des immateriellen Kulturerbes beziehen verschiedene Praktiken, Fähigkeiten, Ausdrucksformen, Wissen und andere Fähigkeiten aus der ganzen Welt mit ein. Sie werden jedes Jahr um neue Beiträge erweitert. Über die Aufnahme einer kulturellen Ausdrucksform in die Listen des immateriellen Kulturerbes entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss des Übereinkommens nach eingehender Evaluierung durch einen Beratungs- und Unterausschuss. Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Ländern der Vertragsstaaten zusammen. Es gilt das Prinzip der regionalen Ausgewogenheit und Rotation. Kulturelle Ausdrucksformen auf der Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit stehen für die weltweite kulturelle Vielfalt und stellen ein wichtiges Zeugnis menschlicher Kreativität dar. Die Listung von Elementen soll zur größeren Sichtbarkeit und wachsendem Bewusstsein für die Bedeutung von immateriellem Kulturerbe beitragen. Auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes finden sich Ausdrucksformen, die trotz bereits initiierter Maßnahmen durch den Vertragsstaat in ihrem Überleben gefährdet sind. Im Register guter Praxisbeispiele sind Projekte verzeichnet, die modellhaft die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens widerspiegeln sowie eine grenzüberschreitende und nachhaltige Zusammenarbeit anschaulich machen. BASISINFORMATIONEN ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE IN DEUTSCHLAND Am 10. April 2013 wurde in Paris bei der UNESCO die deutsche Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes hinterlegt. Die Bundesrepublik Deutschland ist am 10. Juli 2013 offiziell dem Übereinkommen beigetreten und seitdem dessen 153. Vertragsstaat. Der Start des Verfahrens zur Erstellung eines bundesweiten Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes erfolgte am 3. Mai 2013. Antragsfrist für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist in dieser ersten Ausschreibungsrunde der 30. November 2013. Weitere Runden werden folgen. Das Verzeichnis ist quantitativ nicht begrenzt. Warum wird ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erstellt? Durch die Erstellung eines bundesweiten Verzeichnisses rückt die Bedeutung des lebendigen Kulturerbes und der einzelnen kulturellen Ausdrucksformen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Dies ist eine Bestandsaufnahme im Sinne von Wissensorganisation, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat. Welche Tradierungs- und Organisationsformen in Deutschland vorhanden sind und wie weit das Spektrum der Vielfalt reicht, ist bislang weitgehend undokumentiert. Die Sichtbar- und Bewusstmachung und damit die öffentliche Wahrnehmung der verschiedenen Traditionen ist für die Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen von großer Bedeutung und großem Nutzen. Sie wird einen interessanten Diskussionsprozess in Gang setzen. Die Erstellung eines Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland sowie seine stete Aktualisierung sind zudem Verpflichtungen, die Deutschland mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes eingeht und damit ein Beitrag zu seiner Umsetzung. Wer kann wie kulturelle Ausdrucksformen zur Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis anmelden? Eine Bewerbung zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis können Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen einreichen, die Ausdrucksformen immateriellen Kulturerbes aktiv pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe des einzuschreibenden immateriellen Kulturerbes in Gegenwart und Zukunft gewährleisten. Die Bewerbung erfolgt im jeweiligen Bundesland, in dem die Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen verortet sind. Dafür gibt es ein einheitliches Bewerbungsformular und eine Liste der Ansprechpartner in den Ländern, an die die Unterlagen (elektronisch) jeweils geschickt werden müssen. Wer entscheidet über die Aufnahme? Jedes Bundesland trifft nach einer Ausschreibungsrunde eine Vorauswahl und übermittelt (in der ersten Runde bis zum 15. April 2014) bis zu zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz. Dort wird eine Vorschlagsliste (zusätzliche Plätze für länderübergreifende Vorschläge vorgesehen) erstellt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Das unabhängige Expertenkomitee prüft und bewertet die Dossiers (in der ersten Runde im Sommer/Herbst 2014) nach fachlichen Kriterien und macht Vorschläge sowohl zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis als auch später zur Weiterleitung an die UNESCO. Die Kultusministerkonferenz und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees. Alle Einträge werden schließlich, erstmals Ende 2014, auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission veröffentlicht. Was bedeutet eine Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis? Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Damit ist jedoch keine finanzielle oder andere Unterstützung verbunden. Gleichzeitig ist die Aufnahme einer kulturellen Ausdrucksform in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes die Voraussetzung dafür, nach dem Votum des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCOKommission an die UNESCO weitergemeldet zu werden, um auf eine internationale Liste zu kommen. Das mehrstufige, mit langen Evaluationsprozeduren verbundene, internationale Aufnahmeverfahren der UNESCO ist quantitativ stark beschränkt. Die erste Eintragung aus Deutschland auf die UNESCO-Listen wird frühestens im Jahr 2016 möglich sein. Kriterien zur Aufnahme kultureller Ausdrucksformen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes Vgl. Art. 2 Abs. 1-2 und Art. 15 des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes vom 17. Oktober 2003) 1. Unter immateriellem Kulturerbe sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen, zu verstehen. 2. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht: a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes (z.B. traditionelle Gesänge, Sagen, Märchenerzählungen, Redensarten); b) darstellende Künste (z.B. Musik, Tanz, Theaterformen); c) gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (z.B. Umzüge, Prozessionen, Karneval, Spiele); d) Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum (z.B. traditionelle Heilverfahren, landwirtschaftliches Wissen); e) traditionelle Handwerkstechniken. 3. Immaterielles Kulturerbe zeichnet sich durch seine Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und der (nahen) Zukunft aus, es wird von einer Generation an die nächste weitergegeben. 4. Es wird von Gemeinschaften und Gruppen in Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung, in ihrer Interaktion mit der Natur und mit ihrer Geschichte fortwährend neu gestaltet. 5. Immaterielles Kulturerbe vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird. 6. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften sowie mit dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie der nachhaltigen Entwicklung im Einklang. 7. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein. Der Kriterienkatalog kann durch das Expertenkomitee der DUK Änderungen oder Ergänzungen erfahren.
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