Hilfe, mein Keller steht unter Wasser! „Hilfe, mein Keller steht unter Wasser!“ -- „Das dreckige Wasser kam aus den Bodenabläufen gespritzt!“ --- „Sogar aus meinem Handwaschbecken im Keller quoll das Wasser raus!“-- „Meine ganzen Bücher und alten Möbel im Keller sind aufgeweicht - die kann ich wohl jetzt alle entsorgen!“ Dies sind nur einige „Schreckensmeldungen“, die die StEB – vor allem nach starken Regenereignissen in den Sommermonaten – immer wieder erreichen. Dabei ist es in den meisten Fällen relativ einfach, solche „Schrecken“ durch geeignete Maßnahmen im eigenen Haus zu verhindern. Nun können Sie einwenden: „Warum bauen die StEB nicht einfach größer Kanäle und das Problem ist keines mehr?“ So einfach ist es dann doch wieder nicht: Das öffentliche Kanalnetz kann für sogenannte Starkregenereignisse nicht ausgelegt werden. Einerseits ist es technisch äußerst schwierig, Kanäle zu bauen, die so umfangreich sind, dass sie problemlos auch die größten Regenmengen aufnehmen können. Andererseits ist der Bau dieser großen Kanäle aber auch sehr teuer und daher nicht finanzierbar, ohne dass die Abwassergebühren erhöht werden müssen. Da aber besonders starke Regenfälle letztlich nicht so häufig vorkommen, ist die Erhöhung der Gebühren zum Bau überdimensionaler öffentlicher Kanäle nicht verhältnismäßig und den Gebührenzahlern daher auch nicht zumutbar. Damit die Häuser trotzdem bei besonders starken Regenfällen zuverlässig vor einer Überflutung aus dem öffentlichen Kanalsystem geschützt sind, schreiben die technischen Regelwerke und auch die Abwassersatzung der StEB vor, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (höchster Punkt der öffentlichen Verkehrsfläche vor dem Grundstück) vor einem möglichen Rückstau durch automatisch arbeitende technische Vorkehrungen geschützt sein müssen. Der Einbau eines Rückstauschutzes ist also Pflicht der Grundstückseigentümer. Dieser Pflicht sollten alle Hauseigentümer im eigenen Interesse nachkommen. Aber es ist nicht damit getan, Rückstauschutz einbauen zu lassen, sondern diese Schutzvorrichtung muss auch regelmäßig gewartet werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass der Schutz im Erstfall auch sicher funktioniert. Je nach Ausführung der Hausentwässerung gibt es unterschiedliche Schutzsysteme. Die zwei „Hauptgruppen“ sind Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen. Außerdem wird unterschieden, ob fäkalienfreies (zum Beispiel Bodenablauf, Waschmaschinenablauf) oder fäkalienhaltiges Abwasser (WC) anfällt. Aber Achtung! Die Dachentwässerung oder andere Regenwasserrohre dürfen auf keinen Fall an das durch Rückstauvorrichtungen gesicherte Leitungsnetz innerhalb des Gebäudes angeschlossen sein. Die Beachtung dieser wichtigen Regel schützt Sie vor einer Kellerüberflutung, wenn bei starken Regenfällen zur Sicherung vor Rückstau der Abfluss der Grundstücksleitungen zum Hauptkanal geschlossen wird. Welcher Schutz für Ihr Haus der Richtige ist und welche Installationen in Ihrem Haus notwendig sind, erfahren Sie bei Ihrem Installateur. Die Innung Heizung, Klima, Sanitär hilft Ihnen hier gerne weiter. Auch die StEB halten zu diesem wichtigen Thema weitere Informationen auf Merkblättern bereit, die Sie hier Stadtentwässerungsbetriebe Köln : Informationsbroschüren und hier http://www.stebkoeln.de/pool/files/20110121_Rueckstauschutz_im_Bereich_der_Grundstuecksentw aesserung.pdf herunterladen können. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch an die Kundenberatung der StEB wenden Stadtentwässerungsbetriebe Köln : Kundenberatung.
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