Was uns bewegt Nach Intensiv (Phase A) gibt es nur Frühreha (Phase B)! Phase F = „aktivierende Behandlungspflege!“ Armin Nentwig, Bundesvorsitzender, Landrat a. D. Bereits 1999 führten wir, unterstützt durch die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR), mit der Bun desarbeitsgemeinschaft für Rehabili tation (BAR) und der Bundesarbeits arbeitsgemeinschaft der Phase F, eine umfassende Tagung durch. Dabei ging es um das Entstehen der „aktivierenden Behandlungspflege für Menschen mit schweren und schwers ten Schädelhirnverletzungen.“ Damit sollte in der sog. „Phase F“ ein weiterer Baustein in der neurologischen Rehabilitationskette entstehen. Drehscheibe, Motor und Triebfeder Unser junger Verband war voll „Taten drang“, Drehscheibe, Motor und Trieb feder zugleich. Die gelungene und allseits überzeugende Mitgliedermischung aus Betroffenen und engagierten Fachkräften aus Medizin, Therapie, Pflege und Sozialpolitik brachte den Durchbruch und vollen Erfolg, überzeugte in allen Ministerien des Bundes und der Länder sowie europaweit. Phase F – keine Endstation Zusammen mit Karl Hermann Haack, dem damaligen Beauftragten der Bundes regierung für Behinderte, Dr. Martin Willkomm, Vorsitzender der BAG Phase F, Martin Schmollinger von der DVfR, Hubert Hüppe, MdB, Michael Kreuzer, Verband der Bayerischen Bezirke sowie die Vertreter der BAR, ZNS und des BdH erarbeiteten wir gemeinsam die Grundlagen für die „Phase F“, einen weiteren Baustein der neurologischen Rehabilitation. WACHKOMA und danach · 2|2013 Nie von A nach F Besonders die BAR, gemeinsame Repräsentanz aller Krankenversiche rungen und Kostenträger war sich mit uns einig, dass es grundsätzlich nach Akut- und Intensivphase (Phase A) nur in die Phase B (Frühreha) gehen könne. Keinesfalls dürfen die Schwerstkranken mit dem Krankheitsbild „Apallisches Durchgangssyndrom“ aus Akut und Intensiv gleich in Phase F (aktivierende Behandlungspflege) verlegt werden. Die gesamte Konferenz war sich einig, dass jeder Patient die Chance der Rehabilitation bekommen müsse, da man über den Verlauf grundsätzlich nichts aussagen könne. Jeder muss die Chance bekommen! Um so unverständlicher ist es, dass trotz der zwischenzeitlichen Akzeptanz und der Erfolge der Neurorehabilitation immer wieder (und sogar zunehmend) Patienten aus Akut und Intensiv direkt in die Pflege verlegt werden. Vielfach werden die Angehörigen von unwissenden Medizinern in einfachen Krankenhäusern schlichtweg überfahren, nicht informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt. Betreuung sofort beantragen Unser Verband rät allen Betroffenen sich sofort die Betreuung über ihren Patienten zu sichern (vormals Vormund schaft genannt). Damit sind Sie automatisch der bestimmende Part und Sie stehen auch in der Verantwortung, die Chance der Frührehabilitation für ihren Patienten nachhaltig einzufordern. Unser Verband versendet deshalb auch die Listen der Phase B und empfiehlt 4 mit den Phase B-Einrichtungen sofort Kontakt aufzunehmen. Diese wiederum sprechen mit Ihren Kollegen des überweisenden Krankenhauses . Phase B ist Krankenhausbehandlung Um die Chance der Frühreha auch wirksam werden zu lassen, muss diese mindestens zwei Monate, besser länger, andauern. Das Wort „austherapiert“, darf es nicht geben, weil bei der Neurorehabilitation es immer, wenn auch in kleinen Schritten, aufwärts geht. Definition der Phase F Unter Phase F der neurologischen Rehabilitation wird die Behandlungsund Rehabilitationsphase verstanden, die dauerhaft, unterstützend, betreuend und aktivierende Leistungen bietet. Phase F, keine „Sackgasse“ Ausdrücklich wird in der erarbeiteten Publikation auch durch die Kostenträger betont, dass eine Rückkehr in andere Phasen (insbesondere B und C) möglich ist und die Phase F keine Sackgasse darstellt. Bei einer Befundbesserung sei der Rückweg in vorgeschaltete Bereiche (nach medizinischer ärztlicher Stellungnahme) jederzeit offen. Dies zeigt auch klar das Schaubild der Rehaphasen. Pioniere der Neurorehabilitation Alle Teilnehmer und Referenten an dieser Fachtagung im November 1999 waren Pioniere der Neurorehabilitation. So dankt Armin Nentwig und unser Verband noch heute allen Teilnehmern. Über Was uns bewegt 200 Mediziner, Therapeuten, Pflegefachkräfte und am Thema Interessierte ließen nicht nur die Erklärung zur Ethik der Versorgung von Menschen im Wachkoma und danach entstehen, sondern trugen durch ihr Fachwissen, ihre Erfahrung und das Erkennen einer absoluten Versorgungslücke für betroffene Patienten zum Gelingen dieser Fachtagung bei. Nicht umsonst übernahm diese Fachtagung unseren Titel „Wachkoma und danach“. Rad nicht mehr zurückdrehen Gemeinsam müssen wir alle darauf achten, das Rad des Erfolges der Neurorehabilitation nicht mehr zurückdrehen zu lassen. Es darf kein Überspringen der Phase B geben und jeder Betroffene muss die Chance der Frührehabilitation bekommen. 2004 Empfehlungen der BAR Unter dem damaligen Geschäftsführer B. Steinke gab die BAR, in enger Abstimmung mit unserem Selbsthilfeverband in einer Broschüre die Empfehlungen zur stationären Langzeitpflege von Behandlung von Menschen mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems in der Phase F heraus. Somit legten sich die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, der Unfall- und Rentenversicherungsträger, der sozialen Hilfe und des medizinischen Dienstes eindeutig fest und verpflichteten alle angeschlossenen Institutionen dazu. Es gilt die Phaseneinteilung Grundlage der Empfehlungen der BAR ist eindeutig die „Phaseneinteilung“ in der neurologischen Rehabilitation. Umso mehr sollten wir als der damalige Verhandlungspartner auf die Einhaltung dieser vereinbarten Regelungen bestehen. Keinesfalls darf die Phase B (Frührehabilitation) übersprungen werden, vielmehr muss jedem betroffenen Patienten die Chance der Frührehabilitation geboten werden. Bitte achten wir gemeinsam alle darauf, dass die erreichten Ziele nicht „aufgeweicht“ und „verwässert“ werden. „Wenn wir nicht – wer dann?“ Empfehlungen ISSN 0933-8462 Wachkoma und danach Wir freuen uns auf Sie, herzliche Grüße ISBN 3-9801748-4-0 Ihr Armin Nentwig, Landrat a.D. Bundesvorsitzender Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt/Main 5 WACHKOMA und danach · 2|2013
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