Zeitplan für das Querungsbauwerk mit den dazugehörigen

Zeitplan für das Querungsbauwerk mit den dazugehörigen Rampenanlagen
der Festen Fehmarnbeltquerung, April 2012
Femern A/S
17. April 2012
1. Hintergrund
Femern A/S hat im April 2012 einen überarbeiteten Zeitplan für das Fehmarnbeltprojekt
ausgearbeitet, der die Herausforderungen berücksichtigt, die mit der Genehmigung eines
großen und komplizierten Infrastrukturprojekts in Deutschland und in Dänemark verbunden
sind.
Der Zeitplan beschreibt, wie die drei primären Verfahren, die vor dem Beginn der
Bauarbeiten abgeschlossen sein müssen, zusammenhängen. Es handelt sich um folgende
Verfahren:



Das dänische Genehmigungsverfahren bis zur Verabschiedung eines Baugesetzes
Das deutsche Planfeststellungsverfahren bis zum Planfeststellungsbeschluss
Das Ausschreibungsverfahren
Der Zeitplan enthält ferner die Einschätzung von Femern A/S, wie lange die verschiedenen
Verfahren dauern werden. Diese Einschätzung basiert auf Analysen von Femern A/S
selbst, Beratungen mit den beteiligten Planungsbüros sowie Gesprächen mit den deutschen
und dänischen Behörden.
Die Überarbeitung des Zeitplans betrifft ausschließlich die Planungsphase. Femern A/S
geht weiterhin von einer Bauzeit von 6½ Jahren für den Absenktunnel der Festen
Fehmarnbeltquerung aus.
2. Darstellung wichtiger Meilensteine und Verfahren in der Planungsphase
Die drei Verfahren, die vor dem Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein müssen, sind
voneinander abhängig und können sich in Folge dessen auch im Laufe der weiteren Arbeit
gegenseitig beeinflussen. Die Verfahren basieren auf derselben Grundlage in Form der
Entwurfsplanung (conceptual designs) für Brücke und Tunnel sowie den bisher
durchgeführten Abschätzungen von Umweltauswirkungen und Sicherheit etc.
Beispielsweise müssen die Daten und Informationen in den deutschen und den dänischen
Genehmigungsanträgen übereinstimmen, auch wenn sich Form und Detaillierung
unterscheiden. Ferner müssen die Ausschreibungsunterlagen inhaltskonform mit den
Genehmigungsunterlagen sein.
Der Zeitplan ist in Abhängigkeit der zuvor genannten drei Verfahren überarbeitet worden.
Unter anderem wurde zugrunde gelegt, dass das Ausschreibungsverfahren erst nach
Veröffentlichung der dänischen Umweltverträglichkeitsstudie (welches das dänische
Genehmigungsverfahren ist) eröffnet wird, um so die Übereinstimmung zwischen
beantragtem und ausgeschriebenem Projekt sicherzustellen. Eine weitere Voraussetzung
besteht darin, dass das dänische Genehmigungsverfahren erst beantragt wird, wenn
zwischen Femern A/S und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung
Lübeck (LBV Lübeck), der bei dem Projekt in Deutschland Mitantragsteller ist,
Einvernehmen über den Inhalt der deutschen Antragsunterlagen erzielt worden ist. Dies soll
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17. April 2012
sicherstellen, dass eine Übereinstimmung zwischen dem deutschen und dem dänischen
Antrag besteht.
Die Abhängigkeiten zwischen den drei Verfahren beinhalten das Risiko, dass eine
Verzögerung in einem der Verfahren zu entsprechenden Verzögerungen in den anderen
Verfahren führen kann.
Nachfolgend werden die wichtigsten Verfahren und Meilensteine im überarbeiteten Zeitplan
für das Querungsbauwerk mit den dazugehörigen Rampenanlagen dargelegt. Eine
Illustration des Zeitplans ist in Anhang 1 zu finden. Die Anhängigkeiten zwischen den drei
Verfahren sind in der Abbildung durch Pfeile dargestellt.
Das dänische Genehmigungsverfahren
Im überarbeiteten Zeitplan wird davon ausgegangen, dass die Anhörung zur
Umweltverträglichkeitsstudie in Dänemark Mitte Mai 2013 beginnt. Ca. 1 ½ Monate zuvor
wird
der
finale
Entwurf
der
deutschen
Planfeststellungsunterlagen
zur
Vollständigkeitsprüfung an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
in Kiel (LBV Kiel) als zuständige Planfeststellungsbehörde übergeben. Es wird somit als
zweckmäßig erachtet, dass das dänische Genehmigungsverfahren erst beantragt wird,
wenn der Inhalt der deutschen Antragsunterlagen mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit feststeht.
Es wird davon ausgegangen, dass das Baugesetz im Oktober 2014 eingebracht und Ende
2014 verabschiedet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das dänische Parlament im
Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzes die aus dem Ausschreibungsverfahren
resultierenden Preise der Bieter für den Bau des Absenktunnels (darunter die Kosten für die
Aushubarbeiten im Meeresbereich und die Rampenanlagen) kennt und somit über die
neuesten Informationen zu den Projektbaukosten verfügt.
Das deutsche Planfeststellungsverfahren
Die mit dem LBV Lübeck gemeinsam durchgeführte Erstellung der deutschen
Planfeststellungsunterlagen wird voraussichtlich am 1. April 2013 abgeschlossen sein.
Daran schließt sich die bereits zuvor erwähnte Vollständigkeitsprüfung dieser Unterlagen
durch die Planfeststellungsbehörde (LBV Kiel) an. Nach Einarbeitung etwaiger
Anmerkungen des LBV Kiel in die Planfeststellungsunterlagen, wird der endgültige
deutsche Planfeststellungsantrag voraussichtlich Anfang August 2013 an den LBV Kiel
geschickt.
Es wird davon ausgegangen, dass das Planfeststellungsverfahren im Laufe von 18
Monaten abgeschlossen wird, sodass der Planfeststellungsbeschluss vsl. im Januar 2015
vorliegt.
Das Ausschreibungsverfahren
Es ist geplant, mit dem Präqualifikationsverfahren am 1. September 2012 zu beginnen. Das
eigentliche Ausschreibungsverfahren wird voraussichtlich Mitte Mai 2013, parallel zum
Beginn der Anhörung zur Umweltverträglichkeitsstudie in Dänemark, eingeleitet.
Femern A/S
17. April 2012
Der Zeitplan für das Ausschreibungsverfahren basiert auf dem Wunsch, die Ausschreibung
in einem sogenannten wettbewerblichen Dialog durchzuführen. Das bedeutet, dass sich
das Ausschreibungsverfahren in drei Phasen gliedert. Zunächst werden vorläufige
Angebote eingeholt, bei denen die präqualifizierten Unternehmen beschreiben, wie sie die
Aufgaben technisch lösen wollen, ohne dabei Preise zu nennen. Diese Angebote werden
voraussichtlich im Dezember 2013 eingehen.
Hieran schließt sich eine Dialogphase an, die bis Ende Juni 2014 dauern wird. Zweck der
Dialogphase ist es u. a., sich die Möglichkeit offen zu halten, innovative Ideen der
Unternehmen in die endgültigen Ausschreibungsunterlagen einzuarbeiten, sowie eine klare
Beschreibung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verträgen sicherzustellen.
Nach der Dialogphase müssen die Unternehmen bindende Angebote mit Preisen abgeben,
was voraussichtlich im September 2014 geschehen wird. Die Preise aus dieser
Angebotsrunde bilden die Grundlage für die aktuellen Baukosten des Projekts, die dem
dänischen Parlament im Zusammenhang mit der Lesung des Baugesetzes zugehen
werden.
Eine
Vertragsunterzeichnung
erfolgt
erst,
wenn
in
Deutschland
der
Planfeststellungsbeschluss erlassen und in Dänemark das Baugesetz verabschiedet
wurde. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sowohl im deutschen
Planfeststellungsbeschluss als auch im dänischen Baugesetz Auflagen zum Projekt erteilt
werden, u. a. in Bezug auf die Handhabung der Umweltauswirkungen, wurde ein Zeitpuffer
für die Durchführung einer neuen Dialogrunde mit den bietenden Unternehmen
eingerechnet. Zweck dieses Dialogs ist die Erörterung, inwieweit die Vertragsgrundlage
angepasst werden muss, um den behördlichen Auflagen gerecht zu werden. Da es bei
dem voraussichtlich im Februar/März 2015 stattfindenden Dialog ausschließlich um den
Umgang mit behördlichen Auflagen gehen wird, ist daher nicht zu erwarten, dass dies für
die Baukosten des Projekts von größerer Bedeutung ist.
Die eigentliche Vertragsunterzeichnung wird voraussichtlich im Mai 2015 erfolgen.
Risikobewertung
Femern A/S ist der Ansicht, dass der Zeitplan realistisch, aber weiterhin ambitioniert ist.
Femern A/S erachtet es als notwendig, weiterhin einen Zeitdruck sowohl intern in der
Projektgesellschaft als auch gegenüber externen Partnern aufrechtzuerhalten, um das
deutsche Planfeststellungsverfahren und das dänische Genehmigungsverfahren bis zur
Verabschiedung eines Baugesetzes so schnell wie möglich durchzuführen.
Aufgrund der vielen Umstände, die ganz oder teilweise außerhalb des Einflussbereichs von
Femern A/S liegen, besteht das Risiko, dass das Verfahren mehr Zeit in Anspruch nehmen
wird als im Zeitplan veranschlagt. Dies gilt nicht zuletzt für das Planfeststellungsverfahren in
Deutschland, für das eine Reihe besonderer Herausforderungen bestehen:
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17. April 2012

Femern A/S ist für die Ausarbeitung der deutschen Antragsunterlagen nicht allein
verantwortlich. Laut
deutschem
Recht
dürfen ausschließlich
deutsche
Straßenbaubehörden
einen
Antrag
auf
Durchführung
eines
Planfeststellungsverfahrens für ein Straßeninfrastrukturvorhaben auf deutschem
Hoheitsgebiet stellen. Das bedeutet, dass für den deutschen straßenbaulichen Teil
der Festen Fehmarnbeltquerung der Antrag formell vom Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr, Niederlassung Lübeck, (LBV Lübeck) auf einer von Femern A/S
ausgearbeiteten Projektgrundlage eingereicht werden muss.

Das Projekt muss deutsche und dänische Vorschriften erfüllen, wodurch eine
Koordination zwischen Femern A/S und den Behörden in beiden Ländern erforderlich
ist. Damit soll sichergestellt werden, dass in beiden Ländern dasselbe Projekt
genehmigt wird. Der Zeitplan setzt somit ein aktives Mitwirken der Behörden voraus.

Nie zuvor ist in Schleswig-Holstein ein so großes und komplexes Projekt
durchgeführt worden, das den marinen Bereich berührt. Daher kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es zu Problemstellungen kommen kann, die von den
Behörden bisher nicht behandelt wurden. Dies kann dazu führen, dass das
Planfeststellungsverfahren länger als angenommen dauert.
Femern A/S wird zielgerichtet daran arbeiten, das Risiko hierfür zu verringern. Es ist jedoch
nicht möglich, das Risiko weiterer Verzögerungen ganz auszuschließen, besonders nicht in
Bezug auf Umstände, die nicht im Einflussbereich der Projektgesellschaft liegen. Die
Erfahrungen aus der Genehmigung anderer großer Infrastrukturprojekte in Deutschland
zeigen vielmehr, dass es schwierig ist, im Voraus einzuschätzen, wie lange ein
Planfeststellungsverfahren tatsächlich dauern wird.
Der Ordnung halber muss erwähnt werden, dass im vorliegenden Zeitplan keine etwaigen
Verzögerungen infolge von Einwendungen oder Klageverfahren im Zusammenhang mit dem
deutschen Planfeststellungsverfahren und dem dänischen Genehmigungsverfahren oder im
Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren berücksichtigt wurden.
Femern A/S
17. April 2012
Anlage 1.
Zeitplan für das Projekt Feste Fehmarnbeltquerung
Verfahren
2012
2013
2014
2015
A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J
Genehmigungsverfahren Dänemark
Ausarbeitung der dänischen Umweltverträglichkeitsstudie (VVM)
VVM-Anhörungstermin u. abschließende Unterrichtung
Vorbereitung des Baugesetzes
Beratungen im dänischen Parlament u. Verabschiedung des Baugesetzes
Planfeststellungsverfahren Deutschland
Erstellung der Planfeststellungsunterlagen (PFU)
Vollständigkeitsprüfung der PFU durch die Planfeststellungsbehörde
Anhörungsverfahren
Ausarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses
Klagefrist
Ausschreibungsverfahren
Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen
Präqualifikationsverfahren
Vorläufige Angebotsphase
Bewertung der vorläufigen Angebote
Erste Dialogphase
Endgültige Angebotsphase
Bewertung der bindenden Angebote
Zweite Dialogphase
Vorbereitung der Verträge u. Vertragsunterzeichnung
Erwartete Eröffnung: Ende 2021.
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