Zeitplan für das Querungsbauwerk mit den dazugehörigen Rampenanlagen der Festen Fehmarnbeltquerung, April 2012 Femern A/S 17. April 2012 1. Hintergrund Femern A/S hat im April 2012 einen überarbeiteten Zeitplan für das Fehmarnbeltprojekt ausgearbeitet, der die Herausforderungen berücksichtigt, die mit der Genehmigung eines großen und komplizierten Infrastrukturprojekts in Deutschland und in Dänemark verbunden sind. Der Zeitplan beschreibt, wie die drei primären Verfahren, die vor dem Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein müssen, zusammenhängen. Es handelt sich um folgende Verfahren: Das dänische Genehmigungsverfahren bis zur Verabschiedung eines Baugesetzes Das deutsche Planfeststellungsverfahren bis zum Planfeststellungsbeschluss Das Ausschreibungsverfahren Der Zeitplan enthält ferner die Einschätzung von Femern A/S, wie lange die verschiedenen Verfahren dauern werden. Diese Einschätzung basiert auf Analysen von Femern A/S selbst, Beratungen mit den beteiligten Planungsbüros sowie Gesprächen mit den deutschen und dänischen Behörden. Die Überarbeitung des Zeitplans betrifft ausschließlich die Planungsphase. Femern A/S geht weiterhin von einer Bauzeit von 6½ Jahren für den Absenktunnel der Festen Fehmarnbeltquerung aus. 2. Darstellung wichtiger Meilensteine und Verfahren in der Planungsphase Die drei Verfahren, die vor dem Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein müssen, sind voneinander abhängig und können sich in Folge dessen auch im Laufe der weiteren Arbeit gegenseitig beeinflussen. Die Verfahren basieren auf derselben Grundlage in Form der Entwurfsplanung (conceptual designs) für Brücke und Tunnel sowie den bisher durchgeführten Abschätzungen von Umweltauswirkungen und Sicherheit etc. Beispielsweise müssen die Daten und Informationen in den deutschen und den dänischen Genehmigungsanträgen übereinstimmen, auch wenn sich Form und Detaillierung unterscheiden. Ferner müssen die Ausschreibungsunterlagen inhaltskonform mit den Genehmigungsunterlagen sein. Der Zeitplan ist in Abhängigkeit der zuvor genannten drei Verfahren überarbeitet worden. Unter anderem wurde zugrunde gelegt, dass das Ausschreibungsverfahren erst nach Veröffentlichung der dänischen Umweltverträglichkeitsstudie (welches das dänische Genehmigungsverfahren ist) eröffnet wird, um so die Übereinstimmung zwischen beantragtem und ausgeschriebenem Projekt sicherzustellen. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass das dänische Genehmigungsverfahren erst beantragt wird, wenn zwischen Femern A/S und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Lübeck (LBV Lübeck), der bei dem Projekt in Deutschland Mitantragsteller ist, Einvernehmen über den Inhalt der deutschen Antragsunterlagen erzielt worden ist. Dies soll Femern A/S 17. April 2012 sicherstellen, dass eine Übereinstimmung zwischen dem deutschen und dem dänischen Antrag besteht. Die Abhängigkeiten zwischen den drei Verfahren beinhalten das Risiko, dass eine Verzögerung in einem der Verfahren zu entsprechenden Verzögerungen in den anderen Verfahren führen kann. Nachfolgend werden die wichtigsten Verfahren und Meilensteine im überarbeiteten Zeitplan für das Querungsbauwerk mit den dazugehörigen Rampenanlagen dargelegt. Eine Illustration des Zeitplans ist in Anhang 1 zu finden. Die Anhängigkeiten zwischen den drei Verfahren sind in der Abbildung durch Pfeile dargestellt. Das dänische Genehmigungsverfahren Im überarbeiteten Zeitplan wird davon ausgegangen, dass die Anhörung zur Umweltverträglichkeitsstudie in Dänemark Mitte Mai 2013 beginnt. Ca. 1 ½ Monate zuvor wird der finale Entwurf der deutschen Planfeststellungsunterlagen zur Vollständigkeitsprüfung an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein in Kiel (LBV Kiel) als zuständige Planfeststellungsbehörde übergeben. Es wird somit als zweckmäßig erachtet, dass das dänische Genehmigungsverfahren erst beantragt wird, wenn der Inhalt der deutschen Antragsunterlagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht. Es wird davon ausgegangen, dass das Baugesetz im Oktober 2014 eingebracht und Ende 2014 verabschiedet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das dänische Parlament im Zusammenhang mit der Beratung des Gesetzes die aus dem Ausschreibungsverfahren resultierenden Preise der Bieter für den Bau des Absenktunnels (darunter die Kosten für die Aushubarbeiten im Meeresbereich und die Rampenanlagen) kennt und somit über die neuesten Informationen zu den Projektbaukosten verfügt. Das deutsche Planfeststellungsverfahren Die mit dem LBV Lübeck gemeinsam durchgeführte Erstellung der deutschen Planfeststellungsunterlagen wird voraussichtlich am 1. April 2013 abgeschlossen sein. Daran schließt sich die bereits zuvor erwähnte Vollständigkeitsprüfung dieser Unterlagen durch die Planfeststellungsbehörde (LBV Kiel) an. Nach Einarbeitung etwaiger Anmerkungen des LBV Kiel in die Planfeststellungsunterlagen, wird der endgültige deutsche Planfeststellungsantrag voraussichtlich Anfang August 2013 an den LBV Kiel geschickt. Es wird davon ausgegangen, dass das Planfeststellungsverfahren im Laufe von 18 Monaten abgeschlossen wird, sodass der Planfeststellungsbeschluss vsl. im Januar 2015 vorliegt. Das Ausschreibungsverfahren Es ist geplant, mit dem Präqualifikationsverfahren am 1. September 2012 zu beginnen. Das eigentliche Ausschreibungsverfahren wird voraussichtlich Mitte Mai 2013, parallel zum Beginn der Anhörung zur Umweltverträglichkeitsstudie in Dänemark, eingeleitet. Femern A/S 17. April 2012 Der Zeitplan für das Ausschreibungsverfahren basiert auf dem Wunsch, die Ausschreibung in einem sogenannten wettbewerblichen Dialog durchzuführen. Das bedeutet, dass sich das Ausschreibungsverfahren in drei Phasen gliedert. Zunächst werden vorläufige Angebote eingeholt, bei denen die präqualifizierten Unternehmen beschreiben, wie sie die Aufgaben technisch lösen wollen, ohne dabei Preise zu nennen. Diese Angebote werden voraussichtlich im Dezember 2013 eingehen. Hieran schließt sich eine Dialogphase an, die bis Ende Juni 2014 dauern wird. Zweck der Dialogphase ist es u. a., sich die Möglichkeit offen zu halten, innovative Ideen der Unternehmen in die endgültigen Ausschreibungsunterlagen einzuarbeiten, sowie eine klare Beschreibung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verträgen sicherzustellen. Nach der Dialogphase müssen die Unternehmen bindende Angebote mit Preisen abgeben, was voraussichtlich im September 2014 geschehen wird. Die Preise aus dieser Angebotsrunde bilden die Grundlage für die aktuellen Baukosten des Projekts, die dem dänischen Parlament im Zusammenhang mit der Lesung des Baugesetzes zugehen werden. Eine Vertragsunterzeichnung erfolgt erst, wenn in Deutschland der Planfeststellungsbeschluss erlassen und in Dänemark das Baugesetz verabschiedet wurde. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sowohl im deutschen Planfeststellungsbeschluss als auch im dänischen Baugesetz Auflagen zum Projekt erteilt werden, u. a. in Bezug auf die Handhabung der Umweltauswirkungen, wurde ein Zeitpuffer für die Durchführung einer neuen Dialogrunde mit den bietenden Unternehmen eingerechnet. Zweck dieses Dialogs ist die Erörterung, inwieweit die Vertragsgrundlage angepasst werden muss, um den behördlichen Auflagen gerecht zu werden. Da es bei dem voraussichtlich im Februar/März 2015 stattfindenden Dialog ausschließlich um den Umgang mit behördlichen Auflagen gehen wird, ist daher nicht zu erwarten, dass dies für die Baukosten des Projekts von größerer Bedeutung ist. Die eigentliche Vertragsunterzeichnung wird voraussichtlich im Mai 2015 erfolgen. Risikobewertung Femern A/S ist der Ansicht, dass der Zeitplan realistisch, aber weiterhin ambitioniert ist. Femern A/S erachtet es als notwendig, weiterhin einen Zeitdruck sowohl intern in der Projektgesellschaft als auch gegenüber externen Partnern aufrechtzuerhalten, um das deutsche Planfeststellungsverfahren und das dänische Genehmigungsverfahren bis zur Verabschiedung eines Baugesetzes so schnell wie möglich durchzuführen. Aufgrund der vielen Umstände, die ganz oder teilweise außerhalb des Einflussbereichs von Femern A/S liegen, besteht das Risiko, dass das Verfahren mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als im Zeitplan veranschlagt. Dies gilt nicht zuletzt für das Planfeststellungsverfahren in Deutschland, für das eine Reihe besonderer Herausforderungen bestehen: Femern A/S 17. April 2012 Femern A/S ist für die Ausarbeitung der deutschen Antragsunterlagen nicht allein verantwortlich. Laut deutschem Recht dürfen ausschließlich deutsche Straßenbaubehörden einen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für ein Straßeninfrastrukturvorhaben auf deutschem Hoheitsgebiet stellen. Das bedeutet, dass für den deutschen straßenbaulichen Teil der Festen Fehmarnbeltquerung der Antrag formell vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Lübeck, (LBV Lübeck) auf einer von Femern A/S ausgearbeiteten Projektgrundlage eingereicht werden muss. Das Projekt muss deutsche und dänische Vorschriften erfüllen, wodurch eine Koordination zwischen Femern A/S und den Behörden in beiden Ländern erforderlich ist. Damit soll sichergestellt werden, dass in beiden Ländern dasselbe Projekt genehmigt wird. Der Zeitplan setzt somit ein aktives Mitwirken der Behörden voraus. Nie zuvor ist in Schleswig-Holstein ein so großes und komplexes Projekt durchgeführt worden, das den marinen Bereich berührt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Problemstellungen kommen kann, die von den Behörden bisher nicht behandelt wurden. Dies kann dazu führen, dass das Planfeststellungsverfahren länger als angenommen dauert. Femern A/S wird zielgerichtet daran arbeiten, das Risiko hierfür zu verringern. Es ist jedoch nicht möglich, das Risiko weiterer Verzögerungen ganz auszuschließen, besonders nicht in Bezug auf Umstände, die nicht im Einflussbereich der Projektgesellschaft liegen. Die Erfahrungen aus der Genehmigung anderer großer Infrastrukturprojekte in Deutschland zeigen vielmehr, dass es schwierig ist, im Voraus einzuschätzen, wie lange ein Planfeststellungsverfahren tatsächlich dauern wird. Der Ordnung halber muss erwähnt werden, dass im vorliegenden Zeitplan keine etwaigen Verzögerungen infolge von Einwendungen oder Klageverfahren im Zusammenhang mit dem deutschen Planfeststellungsverfahren und dem dänischen Genehmigungsverfahren oder im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren berücksichtigt wurden. Femern A/S 17. April 2012 Anlage 1. Zeitplan für das Projekt Feste Fehmarnbeltquerung Verfahren 2012 2013 2014 2015 A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M J Genehmigungsverfahren Dänemark Ausarbeitung der dänischen Umweltverträglichkeitsstudie (VVM) VVM-Anhörungstermin u. abschließende Unterrichtung Vorbereitung des Baugesetzes Beratungen im dänischen Parlament u. Verabschiedung des Baugesetzes Planfeststellungsverfahren Deutschland Erstellung der Planfeststellungsunterlagen (PFU) Vollständigkeitsprüfung der PFU durch die Planfeststellungsbehörde Anhörungsverfahren Ausarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses Klagefrist Ausschreibungsverfahren Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen Präqualifikationsverfahren Vorläufige Angebotsphase Bewertung der vorläufigen Angebote Erste Dialogphase Endgültige Angebotsphase Bewertung der bindenden Angebote Zweite Dialogphase Vorbereitung der Verträge u. Vertragsunterzeichnung Erwartete Eröffnung: Ende 2021. Femern A/S 17. April 2012
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