Übersicht über die Änderungen der Gefahrguttransportvorschriften 2015 für Strasse/Schiene (ADR / RID) Nachstehend finden Sie eine Aufzählung der vorgesehenen Änderungen in Schlagworten als Vorinformation, tatsächlich verbindlich sind die im jeweiligen Regelwerk veröffentlichten Texte. Teil 1 ● Änderungen/Ergänzungen in 1.1.3.3 z.B. zu Baumaschinen ● Klarstellungen zu 1.1.3.6 ADR ● Freistellungen zur Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten ● Anwendung von Normen ● Neue und geänderte Begriffsbestimmungen, insbesondere auch in Zusammenhang mit den Änderungen bei Klasse 7, wie Managementsystem, Neutronenstrahlungsdetektor, Strahlungsdetektionssystem ● Abgelaufene, geänderte und neue Übergangsvorschriften (Kennzeichnung, ADR-Bescheinigung, Kondensatoren, Flaschenbündel, Klasse 7) ● Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe in 1.7.1 und 1.7.3 ● Anwendung/Geltung von Tunnelbeschränkungscodes Teil 2 ● Zuordnung von Stoffen mit Nebengefahr (u.a. Tabelle 2.1.3.10) ● Klassifizierung von Altverpackungen, leer, ungereinigt ● Klasse 1: Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch ● Klasse 2: Neue Gruppe zur Klassifizierung bei Gasen (adsorbierte Gase) ● Klasse 3: Zuordnung in Abhängigkeit von Giftigkeit bzw. Viskosität ● Klasse 5.1: Zuordnung entzündend (oxidierend) wirkender fester Stoffe ● Klasse 6.1: Zuordnung in Abhängigkeit vom Flammpunkt ● Klasse 6.2: Freistellung bestimmter Proben ● Klasse 7: Umfassende Änderungen aufgrund Harmonisierung mit IAEA-Vorschriften ● Klasse 9: Einstufung von Kondensatoren UN 3508 und Altverpackungen UN 3509 Teil 3 ● Tabelle A: Änderungen bei ca. 380 Stoffeinträgen ● Tabelle A: Neue Stoffeinträge: UN-Nummern 3507, 3508, 3509, 3510, 3511, 3512, 3513, 3514, 3515, 3516, 3517, 3518, 3519, 3520, 3521, 3522, 3523, 3524, 3525, 3526 Sieglinde Eisterer – TUGIS Gefahrguttransport – www.gefahrgut.other-sight.com Druckfehler / Änderungen vorbehalten – Seite 1 von 4 Übersicht über die Änderungen der Gefahrguttransportvorschriften 2015 für Strasse/Schiene (ADR / RID) ● Tabelle A Spalte 6: Zahlreiche Gase erhalten den Eintrag 662 (Erweiterung von Prüffristen von Flaschen aus nahtlosem Stahl und aus Aluminiumlegierungen); neuer Eintrag SV 664 (Additivbehälter) ● Tabelle A Spalte 7b: Die freigestellten Mengen werden für viele Stoffe mit dem Luftverkehr harmonisiert (nunmehr Code E0). ● Tabelle A Spalte 17: neue alphanumerische Codes VC und AP zur Beförderung in loser Schüttung ● Änderung von 16 Sondervorschriften ● Streichung von 3 Sondervorschriften ● Neue Sondervorschriften 14 (66, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 375, 376, 377, 662, 663, 664) ● Kapitel 3.4 und Kapitel 3.5 Klarstellung in der Kennzeichnungsdarstellung Teil 4 ● Klarstellung zur Verwendung von zusätzlichen Verpackungen innerhalb einer Außenverpackung ● Neue SV PP 91 bei P 003 für UN 1044 ● Neue SV RR 9 für UN 3509 ● Änderungen bei der P 200 für wiederkehrende Prüfungen und neuer Absatz 13 für Flaschen aus nahtlosem Stahl und Aluminiumlegierung – Prüffrist 15 Jahre ● P 208 für absorbierte Gase ● P 805 für UN 3507 Uranhexafluorid ● Neue Verpackungen für „Lithiumbatterien“ P 908, 909 LP 903, 904 ● Füllungsgrad für umweltgefährdende Stoffe in 4.3.2.2.1 ● Änderungen in 4.1.9 für Klasse 7 Teil 5 ● Klarstellung der Kennzeichnung bei Umverpackungen ● Änderungen in 5.1.5 Klasse 7 ● Kennzeichengröße Großverpackungen ● Darstellung der Abbildungsgrößen bei allen Kennzeichnungen und Gefahrzetteln ● Kennzeichen für erwärmte Stoffe ohne SV 580 ● Eintragung Beförderungspapier Bergungsgroßverpackungen, für Altverpackungen und Klasse 7 spaltbare Stoffe ● Ergänzungen für Kühl- und Konditionierungsmitteln Teil 6 Klarstellungen in Kapitel 6.1 ● Kapitel 6.2 Anpassungen von Normen Sieglinde Eisterer – TUGIS Gefahrguttransport – www.gefahrgut.other-sight.com Druckfehler / Änderungen vorbehalten – Seite 2 von 4 Übersicht über die Änderungen der Gefahrguttransportvorschriften 2015 für Strasse/Schiene (ADR / RID) – Kennzeichnung von UN-Flaschenbündeln – Kennzeichen von Flaschenbündeln – Vorgaben für die Dichtheitsprüfung und Prüfung in Heißwasserbad (Druckgaspackung, Gaspatrone, Brennstoffzelle) ● Änderungen in Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen in Kapitel 6.4 – Änderung bei Vorschriften für Typ B(U)-Versandstücke (6.4.8.2) – Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten (6.4.11) – Neue Vorgaben für die Befreiung in Abhängigkeit von den Abmessungen des Versandstückes, der CSI und Masse der Nuklide – Antrag und Beförderungsgenehmigung für radioaktive Stoffe (6.4.23) – Neue Vorgaben: – Antrag auf Zulassung der Bauart spaltbarer Stoffe, die gemäß Absatz 2.2.7.2.3.5 f) von der Zuordnung als „SPALTBAR“ nach der Tabelle 2.2.7.2.1.1 ausgenommen sind – Antrag auf Zulassung alternativer Aktivitätsgrenzwerte für eine freigestellte Sendung von Instrumenten oder Fabrikaten – Zulassungszeugnis für Stoffe, die von der Klassifizierung „Spaltbar“ ausgenommen sind, für freigestellte Sendungen von Instrumenten und Fabrikaten ● Bergungsgroßverpackungen (Kapitel 6.6) ● Neue Vorgaben für Heizsysteme im Unterschnitt für die Bedienungsausrüstung (Kapitel 6.7) ● Vorgaben zum Flammendurchschlag und Normenanpassung (Kapitel 6.8 und 6.10) ● Neue Regelungen für flexible Schüttgut-Container (Kapitel 6.11) ● Ausdehnung der Bedeutung des UN-Symbols auch auf flexible Schüttgut-Container (6.3.4.2 a) , 6.5.2.1.1 a), 6.6.3.1 a) , 6.7.2.20.1 c) (i), 6.7.3.16.1 c) (i), 6.7.4.15.1 c) (i), 6.7.5.13.1c) (i), jeweils zweiter Halbsatz) Teil 7 ● Schwerpunkt im Kapitel 7.3 sind die umfangreich geänderten Vorgaben für die lose Schüttung. ● Diese gelten auch für die Beförderung in flexiblen Schüttgut-Containern in Kapitel 7.5 mit einem neuen Unterabschnitt 7.5.7.6. ● Aufgrund der umfangreichen Änderungen bei der Klasse 7 wurde auch in CV/CW 33 zu der Beförderung und Zwischenlagerung von spaltbaren Stoffen ein neuer Absatz 4.3 eingefügt. Teil 8 ● neue Normen bei Feuerlöschern und Schutzausrüstung ● Anpassung der Vorgaben für die Ausbildung in 8.2 und Kapitel 8.5 Sieglinde Eisterer – TUGIS Gefahrguttransport – www.gefahrgut.other-sight.com Druckfehler / Änderungen vorbehalten – Seite 3 von 4 Übersicht über die Änderungen der Gefahrguttransportvorschriften 2015 für Strasse/Schiene (ADR / RID) Teil 9 ● Änderung von Normen und Begrifflichkeiten Detaillierte Information über die geänderten Bestimmungen mit für die Praxis hilfreichen Kommentaren vom anerkannten Gefahrgut-Experten Dr. Norbert Müller finden Sie im Booklet Details: Seiten 264 Autor/in: Prof. Dr. Norbert Müller, Frank Rex Stand: 2014 Eigenschaften 23 x 16,5 cm, broschiert ISBN 978-3-87841-640-1 Investition: € 18,- / Stk zzgl. gesetzlicher USt und Versandspesen Sichern Sie sich noch heute Ihr persönliches Exemplar und bestellen Sie per Email an [email protected]. So wird Ihr Gefahrguttransport auch 2015 sicher und problemlos. Sieglinde Eisterer – TUGIS Gefahrguttransport – www.gefahrgut.other-sight.com Druckfehler / Änderungen vorbehalten – Seite 4 von 4
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