Überblick Änderungen ADR/RID 2015

Übersicht über die Änderungen der Gefahrguttransportvorschriften 2015
für Strasse/Schiene (ADR / RID)
Nachstehend finden Sie eine Aufzählung der vorgesehenen Änderungen in Schlagworten als
Vorinformation, tatsächlich verbindlich sind die im jeweiligen Regelwerk veröffentlichten Texte.
Teil 1
● Änderungen/Ergänzungen in 1.1.3.3 z.B. zu Baumaschinen
● Klarstellungen zu 1.1.3.6 ADR
● Freistellungen zur Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten
● Anwendung von Normen
● Neue und geänderte Begriffsbestimmungen, insbesondere auch in Zusammenhang mit den
Änderungen bei Klasse 7, wie Managementsystem, Neutronenstrahlungsdetektor,
Strahlungsdetektionssystem
● Abgelaufene, geänderte und neue Übergangsvorschriften (Kennzeichnung, ADR-Bescheinigung,
Kondensatoren, Flaschenbündel, Klasse 7)
● Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe in 1.7.1 und 1.7.3
● Anwendung/Geltung von Tunnelbeschränkungscodes
Teil 2
● Zuordnung von Stoffen mit Nebengefahr (u.a. Tabelle 2.1.3.10)
● Klassifizierung von Altverpackungen, leer, ungereinigt
● Klasse 1: Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch
● Klasse 2: Neue Gruppe zur Klassifizierung bei Gasen (adsorbierte Gase)
● Klasse 3: Zuordnung in Abhängigkeit von Giftigkeit bzw. Viskosität
● Klasse 5.1: Zuordnung entzündend (oxidierend) wirkender fester Stoffe
● Klasse 6.1: Zuordnung in Abhängigkeit vom Flammpunkt
● Klasse 6.2: Freistellung bestimmter Proben
● Klasse 7: Umfassende Änderungen aufgrund Harmonisierung mit IAEA-Vorschriften
● Klasse 9: Einstufung von Kondensatoren UN 3508 und Altverpackungen UN 3509
Teil 3
● Tabelle A: Änderungen bei ca. 380 Stoffeinträgen
● Tabelle A: Neue Stoffeinträge: UN-Nummern 3507, 3508, 3509, 3510, 3511, 3512, 3513, 3514,
3515, 3516, 3517, 3518, 3519, 3520, 3521, 3522, 3523, 3524, 3525, 3526
Sieglinde Eisterer – TUGIS Gefahrguttransport – www.gefahrgut.other-sight.com
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für Strasse/Schiene (ADR / RID)
● Tabelle A Spalte 6: Zahlreiche Gase erhalten den Eintrag 662 (Erweiterung von Prüffristen von
Flaschen aus nahtlosem Stahl und aus Aluminiumlegierungen); neuer Eintrag SV 664
(Additivbehälter)
● Tabelle A Spalte 7b: Die freigestellten Mengen werden für viele Stoffe mit dem Luftverkehr
harmonisiert (nunmehr Code E0).
● Tabelle A Spalte 17: neue alphanumerische Codes VC und AP zur Beförderung in loser Schüttung
● Änderung von 16 Sondervorschriften
● Streichung von 3 Sondervorschriften
● Neue Sondervorschriften 14 (66, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 375, 376, 377, 662, 663, 664)
● Kapitel 3.4 und Kapitel 3.5 Klarstellung in der Kennzeichnungsdarstellung
Teil 4
● Klarstellung zur Verwendung von zusätzlichen Verpackungen innerhalb einer Außenverpackung
● Neue SV PP 91 bei P 003 für UN 1044
● Neue SV RR 9 für UN 3509
● Änderungen bei der P 200 für wiederkehrende Prüfungen und neuer Absatz 13 für Flaschen aus
nahtlosem Stahl und Aluminiumlegierung – Prüffrist 15 Jahre
● P 208 für absorbierte Gase
● P 805 für UN 3507 Uranhexafluorid
● Neue Verpackungen für „Lithiumbatterien“ P 908, 909 LP 903, 904
● Füllungsgrad für umweltgefährdende Stoffe in 4.3.2.2.1
● Änderungen in 4.1.9 für Klasse 7
Teil 5
● Klarstellung der Kennzeichnung bei Umverpackungen
● Änderungen in 5.1.5 Klasse 7
● Kennzeichengröße Großverpackungen
● Darstellung der Abbildungsgrößen bei allen Kennzeichnungen und Gefahrzetteln
● Kennzeichen für erwärmte Stoffe ohne SV 580
● Eintragung Beförderungspapier Bergungsgroßverpackungen, für Altverpackungen und Klasse 7
spaltbare Stoffe
● Ergänzungen für Kühl- und Konditionierungsmitteln
Teil 6
Klarstellungen in Kapitel 6.1
● Kapitel 6.2 Anpassungen von Normen
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für Strasse/Schiene (ADR / RID)
– Kennzeichnung von UN-Flaschenbündeln
– Kennzeichen von Flaschenbündeln
– Vorgaben für die Dichtheitsprüfung und Prüfung in Heißwasserbad (Druckgaspackung, Gaspatrone,
Brennstoffzelle)
● Änderungen in Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen in Kapitel 6.4
– Änderung bei Vorschriften für Typ B(U)-Versandstücke (6.4.8.2)
– Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten (6.4.11)
– Neue Vorgaben für die Befreiung in Abhängigkeit von den Abmessungen des Versandstückes, der
CSI und Masse der Nuklide
– Antrag und Beförderungsgenehmigung für radioaktive Stoffe (6.4.23)
– Neue Vorgaben:
– Antrag auf Zulassung der Bauart spaltbarer Stoffe, die gemäß Absatz 2.2.7.2.3.5 f) von der
Zuordnung als „SPALTBAR“ nach der Tabelle 2.2.7.2.1.1 ausgenommen sind
– Antrag auf Zulassung alternativer Aktivitätsgrenzwerte für eine freigestellte Sendung von
Instrumenten oder Fabrikaten
– Zulassungszeugnis für Stoffe, die von der Klassifizierung „Spaltbar“ ausgenommen sind, für
freigestellte Sendungen von Instrumenten und Fabrikaten
● Bergungsgroßverpackungen (Kapitel 6.6)
● Neue Vorgaben für Heizsysteme im Unterschnitt für die Bedienungsausrüstung (Kapitel 6.7)
● Vorgaben zum Flammendurchschlag und Normenanpassung (Kapitel 6.8 und 6.10)
● Neue Regelungen für flexible Schüttgut-Container (Kapitel 6.11)
● Ausdehnung der Bedeutung des UN-Symbols auch auf flexible Schüttgut-Container (6.3.4.2 a) ,
6.5.2.1.1 a), 6.6.3.1 a) , 6.7.2.20.1 c) (i), 6.7.3.16.1 c) (i), 6.7.4.15.1 c) (i), 6.7.5.13.1c) (i), jeweils
zweiter Halbsatz)
Teil 7
● Schwerpunkt im Kapitel 7.3 sind die umfangreich geänderten Vorgaben für die lose Schüttung.
● Diese gelten auch für die Beförderung in flexiblen Schüttgut-Containern in Kapitel 7.5 mit einem
neuen Unterabschnitt 7.5.7.6.
● Aufgrund der umfangreichen Änderungen bei der Klasse 7 wurde auch in CV/CW 33 zu der
Beförderung und Zwischenlagerung von spaltbaren Stoffen ein neuer Absatz 4.3 eingefügt.
Teil 8
● neue Normen bei Feuerlöschern und Schutzausrüstung
● Anpassung der Vorgaben für die Ausbildung in 8.2 und Kapitel 8.5
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Teil 9
● Änderung von Normen und Begrifflichkeiten
Detaillierte Information über die geänderten Bestimmungen mit für die Praxis hilfreichen
Kommentaren vom anerkannten Gefahrgut-Experten Dr. Norbert Müller finden Sie im Booklet
Details:
Seiten 264
Autor/in: Prof. Dr. Norbert Müller, Frank Rex
Stand: 2014
Eigenschaften 23 x 16,5 cm, broschiert
ISBN 978-3-87841-640-1
Investition: € 18,- / Stk
zzgl. gesetzlicher USt und Versandspesen
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So wird Ihr Gefahrguttransport auch 2015 sicher und problemlos.
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