Derr GISBAU-Gefahrgu ut-Rechne r - Kurz

 Derr GISBAU‐‐Gefahrgu
ut‐Rechner ‐ Kurzbeschreib
bung 1. SSchritt:
Befüllen Sie Ihre Gefahrgutliste! Auss dieser Gefahrgutliste können ansschließend die einzelneen Gefahrgut‐
tran
nsporte (Berechnungen
n) erstellt w
werden. 4. Sch
hritt:
Befüllen Sie Ihre
en Gefahrgu
uttransportt / die Kleinmengen‐Beerechnung!
Mit dem „+“ übeerführen Siee das jeweilige Gefahrggut in die Beerechnung Gefahrguttraansportes.
des G
Mit d
dem „Bleistift“ kann ein
n Gefahrgutt bearbeitett und mit dem „Papierkorb“ gellöscht werd
den. 5. Sch
hritt:
Wech
hseln Sie zur Ansicht des Gefahrguttransporttes! Die Angaben zu FFirma, Fahrrzeug, Fahreer usw. können hier ein
ngetragen werdeen. 2. Schritt:: Fügen Sie
e Ihre Gefah
hrgüter der Gefahrgutlliste hinzu!
Für jedes Produkt, daas transporttiert werden
n soll, müsssen Sie n. einen Einttrag anlegen
3 .Schritt:
Traggen Sie die notwendiggen Angaben ein! Sie kkönnen nacch Produkteen in WINGIS such
hen und mü
üssen den V
Vorschlag daann mit den Angaben im
m Sicherheiitsdatenblattt (Absschnitt 14) aabgleichen! Alteernativ könn
nen Sie auch
h direkt die Bezeeichnung un
nd UN‐Num
mmer eintraagen und falls nötig noch die Veerpackungsggruppe oder den Klassiifizierungscode ergänzen. 6. Schritt: ortierten M
Mengen! Errgänzen Sie die transpo
Na
ach Verlassen des letztten Mengen
n‐Feldes wirrd beerechnet, ob es sich um
m einen Kleinmengen‐
traansport han
ndelt oder o
ob die zulässsigen Menggen üb
berschritten
n sind. 7. Scchritt:
Druccken Sie daas Ergebnis aus! Der Nachweis d
der Berechn
nung kann PDF‐ oder W
Word‐Dokum
ment als P
heru
untergeladeen werden. Der GISBAU‐Gefahrgut‐Rechner Informationen / Hilfe zum Gefahrgutrechner Gesetzlicher Hintergrund Bedienung des Rechners Einsatz von Cookies Datenschutz 1 Gesetzlicher Hintergrund Beim Transport kleiner Mengen Gefahrgut können einige Freistellungen in Anspruch genommen werden. In der Bauwirtschaft ist dies im Wesentlichen die Freistellung nach 1.1.3.6.3 ADR meist in Kombination mit 1.1.3.1. c) ADR. Diese Freistellungen sind auch als Kleinmengenregelung (im Rahmen der Haupttätigkeit) bekannt. Wichtiges Kriterium dieser Freistellung ist, dass die Höchstmenge nicht überschritten wird. Wird nur ein Gefahrgut transportiert, ergibt sich die Höchstmenge direkt aus der Tabelle des ADR. Bei mehreren Gefahrgütern muss die transportierte Menge der Gefahrgüter mit dem für das Gefahrgut spezifischen Faktor multipliziert werden. Wird insgesamt 1000 unterschritten, kann der Transport unter den Bedingungen der Kleinmengenregelung durchgeführt werden. 2 Bedienung des Rechners Der Gefahrgutrechner bietet die Möglichkeit, für einen Gefahrguttransport auszurechnen, ob die Höchstmenge eingehalten wird. Dafür müssen zuerst die einzelnen Gefahrgüter angelegt werden. Dies erfolgt mit der Kachel ‚Gefahrgut hinzufügen‘. Dort können unter ‚Eintrag hinzufügen‘ neue Gefahrgut‐Einträge erstellt werden. Hierzu kann das Produkt in der WINGISonline‐Datenbank gesucht oder selbständig eingetragen werden. Entscheidend ist hier der Eintrag der UN‐
Nummer, die dem Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes entnommen werden muss. Bei einigen UN‐Nummern ist noch die Differenzierung der Verpackungsgruppe oder des Klassifizierungscodes erforderlich. Mit OK wird das Gefahrgut in die eigene Liste der Gefahrgüter übertragen. Aus dieser Liste kann nun der eigentliche Gefahrguttransport zusammengestellt werden. Durch das Anwählen der +‐Schaltfläche wird der Eintrag in den zu berechnenden Gefahrguttransport übertragen. Durch das Anwählen der Kachel ‚Gefahrguttransport‘ gelangen Sie zu den Angaben des zusammengestellten Transports (Angaben zu Firma, Fahrer, KFZ sowie zur Zusammenstellung der Gefahrgüter). Es werden alle bisher angewählten Produkte mit der Gefahrgutklassifizierung und dem Faktor angezeigt. Ergänzt werden muss hier noch die transportierte Menge in der vorgegebenen Einheit. Nach Eintrag der transportierten Mengen berechnet der Rechner die Summe und vergleicht das Ergebnis mit der Höchstmenge 1000. Über die DOC‐ und PDF‐Schaltflächen lässt sich der Nachweis zur Einhaltung der höchstzulässigen Menge als Word‐Datei oder PDF‐Dokument ausgeben. Das Bearbeiten oder Löschen von Daten erfolgt über die Schaltflächen ‚Bleistift‘ bzw. ‚Papierkorb‘. Es ist zu beachten, dass sich nachträgliche Änderungen von Daten in der Liste der Gefahrgüter nicht auf die bereits erstellte Rechnung auswirken. Nach Änderungen sollten Sie also einen neuen Transport zur Berechnung anlegen. 3 Einsatz von Cookies Wir setzen im Modul Gefahrguttransport "Cookies" ein (kleine Dateien mit Konfigurationsinformationen), damit Sie den Gefahrgutrechner bedienen können und einmal erfasste Angaben zu den Gefahrgütern sowie dem zuletzt erstellten Gefahrguttransport auch später noch verwenden können. Falls Sie die Cookies oder die temporären Internet‐Dateien löschen sollten, gehen diese Informationen verloren. Die Angaben zu Firma, KFZ‐Kennzeichen, Fahrer und Datum werden nur in dem Cookie auf Ihrem Rechner abgelegt. Wir erfassen keine weiteren personenbezogenen Daten. Die Angaben zu den Gefahrgütern (Bezeichnung, UNNR, Klasse usw.) werden auf unserem Server gespeichert, damit Sie diese bei einem erneuten Start des Moduls nicht jedesmal neu erfassen müssen. Eine Nutzung des Gefahrgutrechners ist ohne Cookies zurzeit nicht möglich. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch (de)aktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Datenschutz Sofern innerhalb des Moduls die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (wie Namen, KFZ‐Kennzeichen, Produktbezeichnungen) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. 4