Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2016

Bordbuch
Gefahrgut-Fahrer
unterwegs 2016
Jahrbuch für Fahrer
von Gefahrgut-Transporten
Vorwort
Das neue Bordbuch „Gefahrgutfahrer unterwegs 2016“ zeigt sich in farbigem
Gewand, um Ihnen die Orientierung leichter zu machen und die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Daneben wurde diese Ausgabe auf Basis des ADR 2015
und der nationalen Vorschriften GGVSEB und RSEB und aller weiteren verfügbaren Informationen überarbeitet.
Die wichtigsten Neuerungen für Sie als Fahrzeugführer finden Sie wie immer
kompakt im Kapitel 5.8 zusammengestellt.
Neu ist daneben in Ihrem Bordbuch:
•Wissenscheck: Verständnisfragen mit Lösungen – so können Sie unterwegs Ihr Gefahrgutwissen auffrischen
• Checkliste: Nach einem Überfall/Diebstahl – Im Notfall nichts vergessen
•Farbiges Sichtregister: Rasches Auffinden der benötigten Informationen
Die Checklisten als Kopiervorlage können Sie für Ihren persönlichen
Gebrauch nutzen. Wir empfehlen dafür die Vergrößerung mit 163 % im
Kopierer. Die Kapitel, die solche Checklisten enthalten, sind im Inhaltsverzeichnis mit Sternchen *) und die entsprechenden Seiten oben mit einem
Symbol ✓ markiert. In der Checkliste sollten Sie in der Spalte r einen
Haken machen, wenn der entsprechende Punkt erledigt bzw. in Ordnung ist.
i bedeutet „nicht erledigt“ bzw. „nicht in Ordnung“. Die dritte Spalte mit
dem ist abzuhaken, wenn der jeweilige Punkt nicht zutrifft.
Sollte Ihnen in Ihrem Bordbuch ein Thema fehlen oder Ihnen beim Lesen
eine Idee kommen, schreiben Sie uns an [email protected]. Wir freuen uns über Ihre Anregungen.
Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt!
Ihr Verlag Heinrich Vogel
Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2015 alle aktuellen Z­ ahlen berücksichtigt wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen werden.
© 1999 Verlag Heinrich Vogel, in der Springer Fachmedien München GmbH,
Aschauer Str. 30, 81549 München
Stand Juli 2015 • 17. Auflage
Titelbild: Jeder Lkw kostet, unserer spart. Der Antos von Mercedes-Benz. Mehr über den
Antos erfahren Sie unter www.mercedes-benz.com/gesamtwirtschaftlichkeit
Platzierung mit freundlicher Unterstützung der Daimler AG.
In Kapitel 1.6 verwendete figurative Abbildungen: © Orlando Florin Rosu/fotolia
Umschlaggestaltung: Bloom Project
Lektorat: Ulrike Hurst
Herstellung: Markus Tröger
Satz: Schmidt Media Design, München
Druck: Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG , Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung
außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages
unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung in elektronischen Systemen.
Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit
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ISBN 978-3-574-26033-9
Best.-Nr. 2603316
2
Inhaltsverzeichnis
Kalendarium mit Fahrverboten..................................
1.1 Sofortmaßnahmen bei einem Unfall.....................
1.2Notrufmeldung......................................................
1.3TUIS-Notrufzentralen............................................
Nützliches
1.4Pannendienste......................................................
für unterwegs 1.5Wortlos-Guide.......................................................
1.6Wissenscheck........................................................
1
2
Länder­infor­
mationen
3
Verladen
4
Befördern
5
4
35
36
37
38
39
46
Von Belarus bis Ungarn............................................. 50
Belarus/Weißrussland – Belgien – Bosnien/Herzego­wina –
Bulgarien – Dänemark – Deutschland – Estland – Finnland
– Frankreich – Griechenland – Großbritannien und Nord­
irland – Irland – Italien – Kroatien – Lettland – Litauen –
Luxemburg – Mazedonien – Niederlande – Norwegen –
Österreich – Polen – Portugal – Rumänien – Russland –
Schweden – Schweiz – Serbien – Slowakei – Slowenien –
Spanien – Tschechien – Türkei – Ukraine – Ungarn
3.1 Checklisten: Aufladen......................................... 128*)
3.2 Aufschriften, Bezettelung, Kennzeichnung........ 133
3.3 Transport von Freimengen („1000 Punkte”)....... 140*)
3.4 Zusammenladeverbote, Trenngebote.................. 151
3.5 Höchstmengen je Beförderungseinheit.............. 156
3.6Ladungssicherung............................................... 157*)
3.7Gasflaschen........................................................ 171
4.1 Checklisten zur Abfahrtkontrolle........................ 173*)
4.2Begleitpapiere.................................................... 179
4.3 Wichtiges aus der StVO...................................... 186
4.4 Tunnelregelungen im ADR................................... 188*)
4.5 Fahrzeugüberwachung beim Parken................... 194
4.6 Nach einem Überfall/Diebstahl ......................... 196
4.7 Aufstellung mitzuführender Papiere................... 198
4.8 Abfall und Gefahrgut.......................................... 200*)
4.9Handwerkerregelung............................................ 202*)
5.1 Checklisten: Fahrerpflichten............................... 204*)
5.2 Kontrollen: So sind Sie vorbereitet.................... 213
5.3 Was bei Verstößen droht.................................... 230
Beachten:
5.4 Unfallbericht und Meldepflicht.......................... 236
Pflichten und 5.5 Lenk- und Ruhezeiten........................................ 239
Rechte
5.6 Gefahrgut und Gefahrstoff.................................. 240*)
5.7 Arbeitsschutz für Fahrer.................................... 247
5.8 ADR, GGVSEB und RSEB 2015 – Neuerungen..... 255
6
7
6.1 Checkliste: Abfahrtkontrolle Tankwagen............. 263*)
6.2 Checkliste: Container prüfen............................... 266*)
Tank, Container 6.3 Fahrverhalten Tanks........................................... 272
und Schüttgut 6.4 Checkliste: Schüttguttransporte......................... 275*)
7.1 Erste Hilfe.......................................................... 281
7.2Sofortmaßnahmen Gefahrgut............................. 287
7.3Brandbekämpfung.............................................. 289
Erste Hilfe/
7.4 Gut verlinkt/Gefahr⁄gut App.............................. 294
Service
7.5Stichwortverzeichnis.......................................... 296
*) Kapitel enthält Checklisten als Kopiervorlage
✓
3
Februar 2016
1Mo
2Di
3Mi
4Do
5Fr
6 Sa
7 •
8Mo
9Di
10Mi
11 Do
12Fr
13 Sa
14•
15Mo
16Di
17Mi
18 Do
19Fr
20 Sa
21•
22Mo
23Di
24Mi
25 Do
26Fr
27 Sa
28•
29Mo
KW 5
Fahrtbeginn Fahrtende
km
km
gefahrene
km
Arbeitsstunden
Lenkzeit
Weiberfastnacht
f14
h16
Rosenmontag ∂
¥40
Fastnacht
Aschermittwoch
KW 6
f14
Valentinstag h16
4 KW 7
f14
h16
KW 8
5
z
f14
h16
KW 9
• generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5
Fahrverbot im jeweiligen Land
Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land
Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land
X
W
X
V
X
W
[14]7.00 – 18.00 Uhr und ab 22.00 Uhr auf bestimmten Alpenstrecken
[16]15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken
[40]8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken
8
9
1.6
Nützliches für unterwegs
Wissenscheck
1.6
Verständnisfragen und Antworten
aus dem theoretischen Lehrstoff
für den Basiskurs – So können Sie
das not­wendige Gefahrgutwissen
auffrischen!
1. Für welche Gefahrguttransporte
gelten die Vorschriften des ADR?
◻ a) Für Transporte auf allen Verkehrsträgern
◻ b) Für den Straßentransport
◻ c) Für den Seeschifftransport
◻ d) Für den Eisenbahntransport
2. Welche Bedeutung hat das abgebildete
Verkehrszeichen?
◻ a) Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlicher Ladung
◻ b) Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen
Gütern
◻ c) Verbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem
Gesamtgewicht
◻ d) Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Flüssigkeiten
3.Sie sehen an der Fahrertür folgenden Aufkleber:
Wie verhalten Sie sich?
◻a) Ich öffne vorsichtig die Tür und lasse das entstandene Kohlendioxid gefahrlos entweichen (Kohlendioxid ist schwerer als Luft und
„fließt nach unten weg“)
◻b) Ich betrete die Ladefläche und
mache die Tür schnell wieder zu,
damit nicht zuviel Gas in die
Umwelt gelangt
◻c) Ich rufe die Disposition an und
erkundige mich über die Gefahr
◻d) Ich rufe die Hilfskräfte
46
4. Welchem Begleitpapier können Sie
entnehmen, welche Gefahren von dem geladenen
gefährlichen Gut ausgehen und welche Maßnahmen
Sie bei einem Unfall zu ergreifen haben?
◻ a) Dem Beförderungspapier
◻ b) Den schriftlichen Weisungen
◻ c) Der ADR-Schulungsbescheinigung
◻ d) Der Fahrwegbestimmung
5. Welche Abbildung zeigt ein Großpackmittel (IBC)?
◻a)
◻ b)
U N 1A 1
◻c)
◻ d)
UN 5H1/...
6. Welche Bedeutung hat der abgebildete ­Gefahrzettel?
◻ a) Explosiv
◻ b) Entzündbare feste Stoffe, selbst­
zersetzliche Stoffe und desensi­
bilisierte explosive Stoffe
◻ c) Giftig
◻ d) Nicht entzündbare, nicht giftige
Gase
47
2.11
Länderinformationen
Großbritannien und Nordirland
englisch
London
10050 1 Pfund Sterling (£) = 100 Pence (p)
1 EUR = 0,72 GBP*
20 5 2
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw besteht nicht, mit Ausnahme von Nacht- und Wochenendfahrten in London für Lkw
über 18 t zGM Mo.–Fr. 21.00–7.00 Uhr, Wochenende samstags
13.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr („Greater London“, außer Autobahnen und Hauptverkehrsadern der 33 „Boroughs“). Weitere
regionale Fahrverbote vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich.
!
Linksverkehr, rechts überholen! Angaben zur Entfernung
und Geschwindigkeit werden in Meilen angegeben.
Strenge Ahndung bei der Beförderung illegaler Einwanderer. Rauchverbot in der Fahrerkabine.
Eurotunnel: Für Gefahrguttransporte gelten besondere
Bestimmungen. Was transportiert werden darf,
darüber informiert der „Practical Guide“
(www.eurotunnelfreight.com).
Wegen Einschränkungen bei den Fährverbindungen im
Zusammenhang mit Gefahrgut erkundigen Sie sich bitte
bei den Fährgesellschaften.
Tunnel nach ADR: 10 Tunnel kategorisiert, der Heathrow
Airport Straßentunnel (4.00–23.00 Uhr → E, sonst C)
sowie:
Tunnel
Dartford
Mersey
Clyde
Ramsgate
Limehouse
Rotherhithe
Blackwall
East India Dock Road
Tyne
Kategorie
C
D
D
A
E
E
E
E
D
2.11
g
∂
deutsche 23, Belgrave Square, GB–London, SW1X8PZ
Botschaft
Tel.: (0044) 20 78 24 13 00
Fax: (0044) 20 78 24 14 35
E-Mail: [email protected]
von Deutschland nach Großbritannien 0044
von Großbritannien nach Deutschland 0049
+

Polizei, Unfallrettung 999 oder 112
Fahrzeugschein, Führerschein, Personalausweis/Reisepass, CMR-Frachtbrief, grüne Versicherungskarte
Länge: Lkw/Anhänger 12 m, Lastzug 18,75 m, Sattel­kfz 16,5 m, Transport von Pkw 22,75 m; Breite: 2,55 m,
Kühlfahrzeug 2,6 m; Höhe: nicht festgelegt
Einzelachse 10 t, Einzelantriebsachse 11 t, Doppelachse
(je nach Achsabstand, Bereifung, Federung, Antrieb)*
11–20 t, Dreifachachse 21–24 t, Fahrzeuge mit 4 bis 6
Achsen oder mehr (je nach Achsabstand, Achsanzahl,
Bereifung, Federung, Antrieb)* 30–44 t
km/h
innerorts 48 km/h, außerorts: Schnellstraßen mit 2
Fahrspuren: Lkw bis 7,5 t zGM 96 km/h, Lkw über 7,5 t
zGM sowie alle Fz.kombinationen 80 km/h, Autobahnen:
Lkw bis 7,5 t zGM 112 km/h, Lkw über 7,5 t zGM sowie
alle Fz.kombinationen 96 km/h, alle anderen Straßen:
Lkw und Fz.kombinationen bis 7,5 t zGM 80 km/h, über
7,5 t zGM 64 km/h.
Umrechnung Meilen/h in km/h
30 Meilen/h = 48 km/h, 40 Meilen/h = 64 km/h,
50 Meilen/h = 80 km/h, 60 Meilen/h = 96 km/h,
70 Meilen/h = 112 km/h
Für Gefahrgut der Klasse 1 besteht grundsätzlich
­Beifahrerpflicht.
* variabler Kurs (Stand 20.05.2015), kein Euro-Teilnehmerland
72
73
3.3
Verladen
Transport von Freimengen („10 0 0 Punkte”)
3.3.1 Allgemein
!
B
itte beachten Sie, dass Sie als Fahrzeugführer für das
Anbringen oder Sichtbarmachen, das Verdecken oder Entfernen der Warntafeln und Kennzeichen an der Beförderungseinheit bzw. an den Fahrzeugen verantwortlich sind!
Die Tabelle aus Unterabschnitt 1.1.3.6 des ADR gibt an, in
welchem Umfang gefährliche Stoffe transportiert werden dürfen, ohne dass bestimmte Beförderungsvorschriften des ADR
gelten.
!
D
er Unterabschnitt 1.1.3.6 befreit nicht von allen Vorschriften des ADR. Er ist zudem auf Versandstücke beschränkt. Für Tanktransporte und die Beförderung gefährlicher Güter in loser Schüttung gibt es also keine
Freimengen.
3.3.2 Tabelle nach 1.1.3.6 ADR
Die Tabelle der festgesetzten Freigrenzen je Beförderungseinheit orientiert sich am jeweiligen Gefahrenpotenzial der gefährlichen Güter. Je höher dies ist, desto höher ist auch der zu
verwendende Multiplikator (= Faktor).
Höchstzulässige Gesamtmenge
Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit bedeutet:
– für Gegenstände die Bruttomasse in kg (für Gegenstände der
Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg; für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die in der Gefahrguttabelle des ADR näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in
Liter).
–
für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte
Gase und gelöste Gase, die Nettomasse in kg;
– für flüssige Stoffe die Gesamtmenge der enthaltenen gefährlichen Güter in Litern;
– für verdichtete Gase, adsorbierte Gase und Chemikalien unter
Druck der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum des Gefäßes
in Litern.
3.3
– 333 kg öl- und benzinhaltige Putzlappen (Netto, Klasse 4.1,
Verpackungsgruppe II), Multiplikator 3 oder
– 333 Liter Schwefelsäure (Klasse 8, Verpackungsgruppe II),
Multiplikator 3
Mischladungen
Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, darf die Summe
–
der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungs­
kategorie 1, multipliziert mit 50 (außer bei den Stoffen, wo
als Grenzmenge 50 kg festgelegt ist; dort gilt der Multiplikator 20),
– der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 2, multipliziert mit 3, und
– der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 3
1000 („Gefahrenpunkte“) nicht überschreiten.
Die Kategoriemengen gelten immer als Obergrenze, bis zu der
die Befreiungen in Anspruch genommen werden können.
Für eine Mischladung kann die Berechnung z.B. folgendes ergeben:
Transportiertes
Gefahrgut
Menge
Multiplikator
Gefahrenpunkte
1 Sauerstoffflasche
50 Liter
1
50
1 Fass mit Putzlappen
24 kg (netto)
3
72
1 x 42 l Schwefelsäure
42 Liter
3
126
zusammen
248
Die 1000-Punkte-Grenze ist also noch nicht erreicht. Daher
müssen bestimmte Vorschriften nicht eingehalten werden.
Einzelladung
Bei Einzelladungen gelten als freigestellte Menge also z.B.:
– 1000 Liter Sauerstoff, verdichtet (ausgelitertes Flaschenvolumen, Klasse 2, Gruppe A), Multiplikator 1 oder
140
141
6.4
Tank, Container und Schüttgut
✓
Schüttguttransporte
Checkliste: Transporte in loser Schüttung
1. Datum
2. Fahrer / Firma
3. Verlader / Befüller
4. Sonstige Hinweise
5
Hinweis: Alle Punkte sind zu prüfen. „–“ bedeutet „Nicht
zutreffend“.
A: Grundsätzliche Prüfungen
A1: Verkehrstauglichkeit, Fahrzeugsicherheit, Ausrüstung
Prüfpunkt
1
K önnen Sie als Fahrzeugführer bestätigen, dass Sie
keine alkoholischen Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel eingenommen
haben und nicht (mehr) unter dem Einfluss solcher
Getränke oder Mittel stehen?
Hinweis: bei Einnahme von Medikamenten die Packungsbeilagen beachten und ggf. den Arzt oder Apotheker
fragen.
2
Ist gewährleistet, dass das Fahrzeug nicht überladen
ist?
3
I st das Fahrzeug verkehrssicher und gemäß StVZO
ausgerüstet?
4
Ist das Fahrzeug mit folgender Ausrüstung ausgestattet?
mindestens 1 passender Unterlegkeil je Fahrzeug
Warnkleidung je Fahrzeugmitglied
geeignete Handlampe je Fahrzeugmitglied
Schutzhandschuhe je Fahrzeugmitglied
Augenschutz je Fahrzeugmitglied
2 selbststehende Warnzeichen
Atemschutz (Fluchtfilter) für jedes Mitglied der
Fahrzeugbesatzung bei giftigen Stoffen
Augenspülflüssigkeit
Bei Gefahrzettel Nrn. 3, 4.1, 4.3, 8, 9
– Schaufel
– Kanalabdeckung
– Auffangbehälter
Entsprechen die Feuerlöscher der Norm EN 3 und ist auf
den Feuerlöschern das Datum der nächsten Prüfung oder
der Ablauf der Geltungsdauer angegeben und ist dieses
eingehalten (Prüfintervall maximal 2 Jahre)?
7
Sind die Feuerlöscher mit Plomben versehen?
8
S ind die Feuerlöscher so auf dem Fahrzeug angebracht,
dass sie für die Fahrzeugbesatzung leicht zu erreichen
sind und dass sie gegen Witterungseinflüsse geschützt
sind?
___ ___ ___
___ ___ ___
___ ___ ___
___ ___ ___
A2: Begleitpapiere / Hinweise
___
___
___
___
___
___
___
___
___
___
___
___
Nr.
Prüfpunkt
9
Sind folgende Begleitpapiere vorhanden?
Beförderungspapier
Schriftliche Weisungen
Gültiger ADR-Schulungsnachweis
Lichtbildausweis
Ggf. zusätzliche Genehmigungen
Ggf. Bescheid über Ausnahmezulassung (§ 5 GGVSEB)
___
___
___
___
___
___
___ ___ ___
___ ___ ___
___ ___ ___
___ ___ ___
© Verlag Heinrich Vogel
276
I st das Fahrzeug mit den erforderlichen Feuerlöschern
ausgerüstet:
– 1 Feuerlöscher (Brandklassen A, B, C)
(mindestens 2 kg) für Motor oder Führerhausbrand?
– Mindestens 1 weiterer Feuerlöscher (Brandklassen A,
B, C) gemäß nachfolgender Aufstellung?
a) zGM der Beförderungseinheit > 7,5 t: mind. 12 kg
b) 7,5 t ≥ zGM der Beförderungseinheit > 3,5 t: mind.
8 kg
c) zGM der Beförderungseinheit ≤ 3,5 t: mind. 4 kg
Hinweis: In den Fällen a) und b) muss 1 Löscher mindestens ein 6-kg-Löscher sein.
6
r i
Nr.
6.4
✓
10
S ind sämtliche sonstigen Begleitpapiere, die aufgrund
anderer Vorschriften (z.B. Fahrpersonalgesetz, StVO)
gefordert sind, vorhanden?(z.B. Führerschein, Fahrzeugschein, Tachoscheiben, etc.)
11
urden die Schriftlichen Weisungen gelesen und
W
verstanden?
r i
___
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© Verlag Heinrich Vogel
277