Bordbuch Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2016 Jahrbuch für Fahrer von Gefahrgut-Transporten Vorwort Das neue Bordbuch „Gefahrgutfahrer unterwegs 2016“ zeigt sich in farbigem Gewand, um Ihnen die Orientierung leichter zu machen und die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Daneben wurde diese Ausgabe auf Basis des ADR 2015 und der nationalen Vorschriften GGVSEB und RSEB und aller weiteren verfügbaren Informationen überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen für Sie als Fahrzeugführer finden Sie wie immer kompakt im Kapitel 5.8 zusammengestellt. Neu ist daneben in Ihrem Bordbuch: •Wissenscheck: Verständnisfragen mit Lösungen – so können Sie unterwegs Ihr Gefahrgutwissen auffrischen • Checkliste: Nach einem Überfall/Diebstahl – Im Notfall nichts vergessen •Farbiges Sichtregister: Rasches Auffinden der benötigten Informationen Die Checklisten als Kopiervorlage können Sie für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen. Wir empfehlen dafür die Vergrößerung mit 163 % im Kopierer. Die Kapitel, die solche Checklisten enthalten, sind im Inhaltsverzeichnis mit Sternchen *) und die entsprechenden Seiten oben mit einem Symbol ✓ markiert. In der Checkliste sollten Sie in der Spalte r einen Haken machen, wenn der entsprechende Punkt erledigt bzw. in Ordnung ist. i bedeutet „nicht erledigt“ bzw. „nicht in Ordnung“. Die dritte Spalte mit dem ist abzuhaken, wenn der jeweilige Punkt nicht zutrifft. Sollte Ihnen in Ihrem Bordbuch ein Thema fehlen oder Ihnen beim Lesen eine Idee kommen, schreiben Sie uns an [email protected]. Wir freuen uns über Ihre Anregungen. Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt! Ihr Verlag Heinrich Vogel Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2015 alle aktuellen Z ahlen berücksichtigt wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen werden. © 1999 Verlag Heinrich Vogel, in der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Str. 30, 81549 München Stand Juli 2015 • 17. Auflage Titelbild: Jeder Lkw kostet, unserer spart. Der Antos von Mercedes-Benz. Mehr über den Antos erfahren Sie unter www.mercedes-benz.com/gesamtwirtschaftlichkeit Platzierung mit freundlicher Unterstützung der Daimler AG. In Kapitel 1.6 verwendete figurative Abbildungen: © Orlando Florin Rosu/fotolia Umschlaggestaltung: Bloom Project Lektorat: Ulrike Hurst Herstellung: Markus Tröger Satz: Schmidt Media Design, München Druck: Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG , Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung in elektronischen Systemen. Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Bei Hinweisen auf Internetseiten ist für die Seiteninhalte ausschließlich der Betreiber verantwortlich. Die Haftung für die Inhalte der Internetverweise wird trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung ausgeschlossen! Für die Seiteninhalte sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich. ISBN 978-3-574-26033-9 Best.-Nr. 2603316 2 Inhaltsverzeichnis Kalendarium mit Fahrverboten.................................. 1.1 Sofortmaßnahmen bei einem Unfall..................... 1.2Notrufmeldung...................................................... 1.3TUIS-Notrufzentralen............................................ Nützliches 1.4Pannendienste...................................................... für unterwegs 1.5Wortlos-Guide....................................................... 1.6Wissenscheck........................................................ 1 2 Länderinfor mationen 3 Verladen 4 Befördern 5 4 35 36 37 38 39 46 Von Belarus bis Ungarn............................................. 50 Belarus/Weißrussland – Belgien – Bosnien/Herzegowina – Bulgarien – Dänemark – Deutschland – Estland – Finnland – Frankreich – Griechenland – Großbritannien und Nord irland – Irland – Italien – Kroatien – Lettland – Litauen – Luxemburg – Mazedonien – Niederlande – Norwegen – Österreich – Polen – Portugal – Rumänien – Russland – Schweden – Schweiz – Serbien – Slowakei – Slowenien – Spanien – Tschechien – Türkei – Ukraine – Ungarn 3.1 Checklisten: Aufladen......................................... 128*) 3.2 Aufschriften, Bezettelung, Kennzeichnung........ 133 3.3 Transport von Freimengen („1000 Punkte”)....... 140*) 3.4 Zusammenladeverbote, Trenngebote.................. 151 3.5 Höchstmengen je Beförderungseinheit.............. 156 3.6Ladungssicherung............................................... 157*) 3.7Gasflaschen........................................................ 171 4.1 Checklisten zur Abfahrtkontrolle........................ 173*) 4.2Begleitpapiere.................................................... 179 4.3 Wichtiges aus der StVO...................................... 186 4.4 Tunnelregelungen im ADR................................... 188*) 4.5 Fahrzeugüberwachung beim Parken................... 194 4.6 Nach einem Überfall/Diebstahl ......................... 196 4.7 Aufstellung mitzuführender Papiere................... 198 4.8 Abfall und Gefahrgut.......................................... 200*) 4.9Handwerkerregelung............................................ 202*) 5.1 Checklisten: Fahrerpflichten............................... 204*) 5.2 Kontrollen: So sind Sie vorbereitet.................... 213 5.3 Was bei Verstößen droht.................................... 230 Beachten: 5.4 Unfallbericht und Meldepflicht.......................... 236 Pflichten und 5.5 Lenk- und Ruhezeiten........................................ 239 Rechte 5.6 Gefahrgut und Gefahrstoff.................................. 240*) 5.7 Arbeitsschutz für Fahrer.................................... 247 5.8 ADR, GGVSEB und RSEB 2015 – Neuerungen..... 255 6 7 6.1 Checkliste: Abfahrtkontrolle Tankwagen............. 263*) 6.2 Checkliste: Container prüfen............................... 266*) Tank, Container 6.3 Fahrverhalten Tanks........................................... 272 und Schüttgut 6.4 Checkliste: Schüttguttransporte......................... 275*) 7.1 Erste Hilfe.......................................................... 281 7.2Sofortmaßnahmen Gefahrgut............................. 287 7.3Brandbekämpfung.............................................. 289 Erste Hilfe/ 7.4 Gut verlinkt/Gefahr⁄gut App.............................. 294 Service 7.5Stichwortverzeichnis.......................................... 296 *) Kapitel enthält Checklisten als Kopiervorlage ✓ 3 Februar 2016 1Mo 2Di 3Mi 4Do 5Fr 6 Sa 7 • 8Mo 9Di 10Mi 11 Do 12Fr 13 Sa 14• 15Mo 16Di 17Mi 18 Do 19Fr 20 Sa 21• 22Mo 23Di 24Mi 25 Do 26Fr 27 Sa 28• 29Mo KW 5 Fahrtbeginn Fahrtende km km gefahrene km Arbeitsstunden Lenkzeit Weiberfastnacht f14 h16 Rosenmontag ∂ ¥40 Fastnacht Aschermittwoch KW 6 f14 Valentinstag h16 4 KW 7 f14 h16 KW 8 5 z f14 h16 KW 9 • generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5 Fahrverbot im jeweiligen Land Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land X W X V X W [14]7.00 – 18.00 Uhr und ab 22.00 Uhr auf bestimmten Alpenstrecken [16]15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken [40]8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken 8 9 1.6 Nützliches für unterwegs Wissenscheck 1.6 Verständnisfragen und Antworten aus dem theoretischen Lehrstoff für den Basiskurs – So können Sie das notwendige Gefahrgutwissen auffrischen! 1. Für welche Gefahrguttransporte gelten die Vorschriften des ADR? ◻ a) Für Transporte auf allen Verkehrsträgern ◻ b) Für den Straßentransport ◻ c) Für den Seeschifftransport ◻ d) Für den Eisenbahntransport 2. Welche Bedeutung hat das abgebildete Verkehrszeichen? ◻ a) Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlicher Ladung ◻ b) Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern ◻ c) Verbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht ◻ d) Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Flüssigkeiten 3.Sie sehen an der Fahrertür folgenden Aufkleber: Wie verhalten Sie sich? ◻a) Ich öffne vorsichtig die Tür und lasse das entstandene Kohlendioxid gefahrlos entweichen (Kohlendioxid ist schwerer als Luft und „fließt nach unten weg“) ◻b) Ich betrete die Ladefläche und mache die Tür schnell wieder zu, damit nicht zuviel Gas in die Umwelt gelangt ◻c) Ich rufe die Disposition an und erkundige mich über die Gefahr ◻d) Ich rufe die Hilfskräfte 46 4. Welchem Begleitpapier können Sie entnehmen, welche Gefahren von dem geladenen gefährlichen Gut ausgehen und welche Maßnahmen Sie bei einem Unfall zu ergreifen haben? ◻ a) Dem Beförderungspapier ◻ b) Den schriftlichen Weisungen ◻ c) Der ADR-Schulungsbescheinigung ◻ d) Der Fahrwegbestimmung 5. Welche Abbildung zeigt ein Großpackmittel (IBC)? ◻a) ◻ b) U N 1A 1 ◻c) ◻ d) UN 5H1/... 6. Welche Bedeutung hat der abgebildete Gefahrzettel? ◻ a) Explosiv ◻ b) Entzündbare feste Stoffe, selbst zersetzliche Stoffe und desensi bilisierte explosive Stoffe ◻ c) Giftig ◻ d) Nicht entzündbare, nicht giftige Gase 47 2.11 Länderinformationen Großbritannien und Nordirland englisch London 10050 1 Pfund Sterling (£) = 100 Pence (p) 1 EUR = 0,72 GBP* 20 5 2 Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw besteht nicht, mit Ausnahme von Nacht- und Wochenendfahrten in London für Lkw über 18 t zGM Mo.–Fr. 21.00–7.00 Uhr, Wochenende samstags 13.00 Uhr bis montags 7.00 Uhr („Greater London“, außer Autobahnen und Hauptverkehrsadern der 33 „Boroughs“). Weitere regionale Fahrverbote vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich. ! Linksverkehr, rechts überholen! Angaben zur Entfernung und Geschwindigkeit werden in Meilen angegeben. Strenge Ahndung bei der Beförderung illegaler Einwanderer. Rauchverbot in der Fahrerkabine. Eurotunnel: Für Gefahrguttransporte gelten besondere Bestimmungen. Was transportiert werden darf, darüber informiert der „Practical Guide“ (www.eurotunnelfreight.com). Wegen Einschränkungen bei den Fährverbindungen im Zusammenhang mit Gefahrgut erkundigen Sie sich bitte bei den Fährgesellschaften. Tunnel nach ADR: 10 Tunnel kategorisiert, der Heathrow Airport Straßentunnel (4.00–23.00 Uhr → E, sonst C) sowie: Tunnel Dartford Mersey Clyde Ramsgate Limehouse Rotherhithe Blackwall East India Dock Road Tyne Kategorie C D D A E E E E D 2.11 g ∂ deutsche 23, Belgrave Square, GB–London, SW1X8PZ Botschaft Tel.: (0044) 20 78 24 13 00 Fax: (0044) 20 78 24 14 35 E-Mail: [email protected] von Deutschland nach Großbritannien 0044 von Großbritannien nach Deutschland 0049 + Polizei, Unfallrettung 999 oder 112 Fahrzeugschein, Führerschein, Personalausweis/Reisepass, CMR-Frachtbrief, grüne Versicherungskarte Länge: Lkw/Anhänger 12 m, Lastzug 18,75 m, Sattelkfz 16,5 m, Transport von Pkw 22,75 m; Breite: 2,55 m, Kühlfahrzeug 2,6 m; Höhe: nicht festgelegt Einzelachse 10 t, Einzelantriebsachse 11 t, Doppelachse (je nach Achsabstand, Bereifung, Federung, Antrieb)* 11–20 t, Dreifachachse 21–24 t, Fahrzeuge mit 4 bis 6 Achsen oder mehr (je nach Achsabstand, Achsanzahl, Bereifung, Federung, Antrieb)* 30–44 t km/h innerorts 48 km/h, außerorts: Schnellstraßen mit 2 Fahrspuren: Lkw bis 7,5 t zGM 96 km/h, Lkw über 7,5 t zGM sowie alle Fz.kombinationen 80 km/h, Autobahnen: Lkw bis 7,5 t zGM 112 km/h, Lkw über 7,5 t zGM sowie alle Fz.kombinationen 96 km/h, alle anderen Straßen: Lkw und Fz.kombinationen bis 7,5 t zGM 80 km/h, über 7,5 t zGM 64 km/h. Umrechnung Meilen/h in km/h 30 Meilen/h = 48 km/h, 40 Meilen/h = 64 km/h, 50 Meilen/h = 80 km/h, 60 Meilen/h = 96 km/h, 70 Meilen/h = 112 km/h Für Gefahrgut der Klasse 1 besteht grundsätzlich Beifahrerpflicht. * variabler Kurs (Stand 20.05.2015), kein Euro-Teilnehmerland 72 73 3.3 Verladen Transport von Freimengen („10 0 0 Punkte”) 3.3.1 Allgemein ! B itte beachten Sie, dass Sie als Fahrzeugführer für das Anbringen oder Sichtbarmachen, das Verdecken oder Entfernen der Warntafeln und Kennzeichen an der Beförderungseinheit bzw. an den Fahrzeugen verantwortlich sind! Die Tabelle aus Unterabschnitt 1.1.3.6 des ADR gibt an, in welchem Umfang gefährliche Stoffe transportiert werden dürfen, ohne dass bestimmte Beförderungsvorschriften des ADR gelten. ! D er Unterabschnitt 1.1.3.6 befreit nicht von allen Vorschriften des ADR. Er ist zudem auf Versandstücke beschränkt. Für Tanktransporte und die Beförderung gefährlicher Güter in loser Schüttung gibt es also keine Freimengen. 3.3.2 Tabelle nach 1.1.3.6 ADR Die Tabelle der festgesetzten Freigrenzen je Beförderungseinheit orientiert sich am jeweiligen Gefahrenpotenzial der gefährlichen Güter. Je höher dies ist, desto höher ist auch der zu verwendende Multiplikator (= Faktor). Höchstzulässige Gesamtmenge Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit bedeutet: – für Gegenstände die Bruttomasse in kg (für Gegenstände der Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg; für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die in der Gefahrguttabelle des ADR näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter). – für feste Stoffe, verflüssigte Gase, tiefgekühlt verflüssigte Gase und gelöste Gase, die Nettomasse in kg; – für flüssige Stoffe die Gesamtmenge der enthaltenen gefährlichen Güter in Litern; – für verdichtete Gase, adsorbierte Gase und Chemikalien unter Druck der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum des Gefäßes in Litern. 3.3 – 333 kg öl- und benzinhaltige Putzlappen (Netto, Klasse 4.1, Verpackungsgruppe II), Multiplikator 3 oder – 333 Liter Schwefelsäure (Klasse 8, Verpackungsgruppe II), Multiplikator 3 Mischladungen Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungskategorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, darf die Summe – der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungs kategorie 1, multipliziert mit 50 (außer bei den Stoffen, wo als Grenzmenge 50 kg festgelegt ist; dort gilt der Multiplikator 20), – der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 2, multipliziert mit 3, und – der Menge der Stoffe und Gegenstände der Beförderungskategorie 3 1000 („Gefahrenpunkte“) nicht überschreiten. Die Kategoriemengen gelten immer als Obergrenze, bis zu der die Befreiungen in Anspruch genommen werden können. Für eine Mischladung kann die Berechnung z.B. folgendes ergeben: Transportiertes Gefahrgut Menge Multiplikator Gefahrenpunkte 1 Sauerstoffflasche 50 Liter 1 50 1 Fass mit Putzlappen 24 kg (netto) 3 72 1 x 42 l Schwefelsäure 42 Liter 3 126 zusammen 248 Die 1000-Punkte-Grenze ist also noch nicht erreicht. Daher müssen bestimmte Vorschriften nicht eingehalten werden. Einzelladung Bei Einzelladungen gelten als freigestellte Menge also z.B.: – 1000 Liter Sauerstoff, verdichtet (ausgelitertes Flaschenvolumen, Klasse 2, Gruppe A), Multiplikator 1 oder 140 141 6.4 Tank, Container und Schüttgut ✓ Schüttguttransporte Checkliste: Transporte in loser Schüttung 1. Datum 2. Fahrer / Firma 3. Verlader / Befüller 4. Sonstige Hinweise 5 Hinweis: Alle Punkte sind zu prüfen. „–“ bedeutet „Nicht zutreffend“. A: Grundsätzliche Prüfungen A1: Verkehrstauglichkeit, Fahrzeugsicherheit, Ausrüstung Prüfpunkt 1 K önnen Sie als Fahrzeugführer bestätigen, dass Sie keine alkoholischen Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel eingenommen haben und nicht (mehr) unter dem Einfluss solcher Getränke oder Mittel stehen? Hinweis: bei Einnahme von Medikamenten die Packungsbeilagen beachten und ggf. den Arzt oder Apotheker fragen. 2 Ist gewährleistet, dass das Fahrzeug nicht überladen ist? 3 I st das Fahrzeug verkehrssicher und gemäß StVZO ausgerüstet? 4 Ist das Fahrzeug mit folgender Ausrüstung ausgestattet? mindestens 1 passender Unterlegkeil je Fahrzeug Warnkleidung je Fahrzeugmitglied geeignete Handlampe je Fahrzeugmitglied Schutzhandschuhe je Fahrzeugmitglied Augenschutz je Fahrzeugmitglied 2 selbststehende Warnzeichen Atemschutz (Fluchtfilter) für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung bei giftigen Stoffen Augenspülflüssigkeit Bei Gefahrzettel Nrn. 3, 4.1, 4.3, 8, 9 – Schaufel – Kanalabdeckung – Auffangbehälter Entsprechen die Feuerlöscher der Norm EN 3 und ist auf den Feuerlöschern das Datum der nächsten Prüfung oder der Ablauf der Geltungsdauer angegeben und ist dieses eingehalten (Prüfintervall maximal 2 Jahre)? 7 Sind die Feuerlöscher mit Plomben versehen? 8 S ind die Feuerlöscher so auf dem Fahrzeug angebracht, dass sie für die Fahrzeugbesatzung leicht zu erreichen sind und dass sie gegen Witterungseinflüsse geschützt sind? ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ A2: Begleitpapiere / Hinweise ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ Nr. Prüfpunkt 9 Sind folgende Begleitpapiere vorhanden? Beförderungspapier Schriftliche Weisungen Gültiger ADR-Schulungsnachweis Lichtbildausweis Ggf. zusätzliche Genehmigungen Ggf. Bescheid über Ausnahmezulassung (§ 5 GGVSEB) ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ © Verlag Heinrich Vogel 276 I st das Fahrzeug mit den erforderlichen Feuerlöschern ausgerüstet: – 1 Feuerlöscher (Brandklassen A, B, C) (mindestens 2 kg) für Motor oder Führerhausbrand? – Mindestens 1 weiterer Feuerlöscher (Brandklassen A, B, C) gemäß nachfolgender Aufstellung? a) zGM der Beförderungseinheit > 7,5 t: mind. 12 kg b) 7,5 t ≥ zGM der Beförderungseinheit > 3,5 t: mind. 8 kg c) zGM der Beförderungseinheit ≤ 3,5 t: mind. 4 kg Hinweis: In den Fällen a) und b) muss 1 Löscher mindestens ein 6-kg-Löscher sein. 6 r i Nr. 6.4 ✓ 10 S ind sämtliche sonstigen Begleitpapiere, die aufgrund anderer Vorschriften (z.B. Fahrpersonalgesetz, StVO) gefordert sind, vorhanden?(z.B. Führerschein, Fahrzeugschein, Tachoscheiben, etc.) 11 urden die Schriftlichen Weisungen gelesen und W verstanden? r i ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ ___ © Verlag Heinrich Vogel 277
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