Bekanntmachung - Landkreis Schmalkalden

Zweckvereinbarung vom 30.06.2014 über die Aufnahme von Kindern in die
Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kaltensundheim;
Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und der Genehmigung
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die nachstehende abgedruckte
Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Kaltensundheim und der Gemeinde Oberkatz
vom 30.06.2014 gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) mit Bescheid vom 29.09.2014, Az. 13-1453-1065/14-48,
genehmigt.
Im Auftrag
Meiningen, den 30.09.2014
Hauburg
Leiter der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Durchführung der Thüringer Kommunalgesetze;
Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der
Gemeinde Kaltensundheim
hier: rechtsaufsichtliche Genehmigung
Die o.g. Vereinbarung wird gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt.
Die Zweckvereinbarung und deren Genehmigung werden gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG durch
die Untere Rechtsaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
bekanntgemacht. Die beteiligten Gemeinden machen in der für die Bekanntmachung ihrer
Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung aufmerksam.
Im Auftrag
-DS-
Hauburg
Leiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde