Zweckvereinbarung vom 30.06.2014 über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kaltensundheim; Bekanntmachung der Zweckvereinbarung und der Genehmigung Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat die nachstehende abgedruckte Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Kaltensundheim und der Gemeinde Oberkatz vom 30.06.2014 gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) mit Bescheid vom 29.09.2014, Az. 13-1453-1065/14-48, genehmigt. Im Auftrag Meiningen, den 30.09.2014 Hauburg Leiter der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Durchführung der Thüringer Kommunalgesetze; Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kaltensundheim hier: rechtsaufsichtliche Genehmigung Die o.g. Vereinbarung wird gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. Die Zweckvereinbarung und deren Genehmigung werden gemäß § 12 Abs. 1 ThürKGG durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekanntgemacht. Die beteiligten Gemeinden machen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung aufmerksam. Im Auftrag -DS- Hauburg Leiter Untere Rechtsaufsichtsbehörde
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