Regelung Abitur Glücksplakate 2015-01-21

Regelung zu den üblicherweise kurz vor dem Abitur auftauchenden Glückwunsch-Plakate/Poster-Aktionen in und an unserem
Schulgebäude:
Folgende ganz offensichtliche Probleme kamen mit der jährlich einsetzenden Plakatflut bzgl. des Abiturs immer wieder erneut
auf die Schulgemeinschaft und vor allem auf die Hausmeisterei zu:
Die Glückwunsch-Plakate (-Poster/-Tücher) wurden häufig sehr beliebig und oft ohne Rücksicht auf Verluste im und am
Schulgebäude mit den daraus resultierenden Konsequenzen für die Hausmeisterei angebracht.
Die im Haus und in den Fluchtwegen angebrachten Glückwunsch-Plakate entsprachen nicht den Brandschutzbestimmungen.
Zur Vermeidung weiterer Beschädigungen des Schulgebäudes gilt ab sofort folgende Regelung:
1.
Im Gebäude dürfen nur noch den Brandschutzbestimmungen entsprechende Glückwunsch-Plakate aufgehängt werden. D.
h., es muss entweder entsprechender Stoff verwendet werden (B1 zertifiziert) oder der Stoff muss entsprechend
imprägniert sein (siehe Adventsfest). Die Hausmeisterei kann diesen Anforderungen entsprechenden Stoff gegen ein
Entgelt zur Verfügung stellen.
Abnahmegröße: max. 2,20 m x 1,00 m Lfd. Meter kostet 9.00 €.
2.
Für jedes Plakat wird ein Aufschlag (siehe Punkt 5.) für die Instandhaltung des Schulgebäudes erhoben.
3. Es ist eine maximale bzw. einheitliche Glückwunsch-Plakat-Größe festgelegt siehe Pkt. 1 Abnahmegröße.
4.
Wer ein Glückwunsch-Plakat aufhängen möchte, muss dieses von den Hausmeistern auf seine Tauglichkeit prüfen lassen.
Das Plakat wird dann mit einem Schulstempel und einer Unterschrift versehen. Es dürfen nur noch Glückwunsch-Plakate
aufgehängt werden, die Stempel und Unterschrift besitzen.
5.
Wer ein Glückwunsch-Plakat aufhängen möchte, muss dafür bei den Hausmeistern 10,00 € Gebühr hinterlegen.
Bei ordnungsgemäßer Entfernung des Plakates innerhalb der vorgegebenen Frist werden 5,00 € zurück erstattet. Die
restlichen 5,00 € behält die Schule für die Instandhaltung des Schulgebäudes.
6.
Für das Abitur 2015 gelten folgende Daten:
•
•
Anbringen der Plakate: ab 09.03.2015 ab 7:30 Uhr
entfernen bis: letzter Schultag vor den Osterferien (27.03.2015)
7.
Die Hausmeister haben im letzten Jahr mögliche Plätze im Schulgebäude realisiert, an welchen Plakate aufgehängt
werden dürfen. Fehlplatzierte Plakate müssen leider entfernt werden.
8.
Die Eltern der 13. Klassen werden über Elternverteiler informiert. Zusätzlich wird eine Information in der nächsten heißen
Feder abgedruckt.
9. Wir bitten die Abiturienten, Freunde und Bekannte von dieser Regelung in Kenntnis zu setzen.
10. Es ist nur eine begrenzte Anzahl von Plakaten möglich.
In Zusammenarbeit: Frau Grund, Herr Bäumler
Für Fragen steht die Hausmeisterei gerne zur Verfügung
Engelbert Bäumler
Tel. 069 95306 -162
[email protected]