Pressemitteilung ZIA: Händler benötigen mehr Flexibilität im Wettbewerb mit dem Onlinehandel Händler sollten eigenständig über Ladenöffnung entscheiden Starre Sortimentsbeschränkungen schaden dem stationären Handel Verkaufsflächenbegrenzung sollte aufgelockert werden Berlin, 07.03.2017 – Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat gegen verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Leer in Ostfriesland geklagt und in drei Fällen vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Recht bekommen. Es reiche laut Urteilsbegründung demnach nicht aus, nur das wirtschaftliche Interesse der Ladeninhaber oder ein „Shopping-Interesse“ der potenziellen Käufer als Grundlage für Genehmigungen zu nehmen. „Der stationäre Einzelhandel in Deutschland steht unter enormem Druck aufgrund des konkurrierenden Online-Handels“, erklärt Iris Schöberl, Vorsitzende des Ausschusses Handel & Kommunales des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. „Die erfolgreiche Klage gegen die zusätzliche Sonntagsöffnung mit dieser Urteilsbegründung ist ein verheerendes Signal gegenüber Händlern. Die rigorose Beschränkung der Öffnungszeiten stellt einen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil der Filialisten gegenüber dem ecommerce dar. Der Handel sollte selbst entscheiden dürfen, wann er seine Waren am besten anbieten kann. Das Urteil macht deutlich, dass wir hier eine rechtliche Anpassung brauchen“, sagt Schöberl. Weiterer Beleg für mangelnde Flexibilität Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist nur ein Beleg dafür, wie die Rahmenbedingungen des stationären Handels in Deutschland beschnitten werden. „Starre Sortimentsbeschränkungen etwa schaden den Einzelhändlern in Deutschland. Als einstiger Schutz der Filialisten gedacht sind die Angebotsbegrenzungen in Zeiten des Online-Handels schlichtweg ein Stolperstein. Aus diesem Grund sollten Sortimentsbeschränkungen auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum erhalten und regelmäßig durch die Kommunen überprüft werden“, meint Schöberl. Darüber hinaus fordert der ZIA eine Auflockerung der Verkaufsflächenbegrenzungen im deutschen Planungswesen. „Einzelhändler sollten selbst entscheiden dürfen, welche Räume sie für ihr Warenangebot benötigen. Durch die Verkaufsflächenbegrenzungen haben die Händler nur die Möglichkeit, entweder ihr Sortiment zu verkleinern oder aber Abstriche bei der Übersichtlichkeit und Darstellung der Waren in Kauf zu nehmen“, ergänzt Schöberl. Bei der Einführung des Urbanen Gebiets habe man die Möglichkeit gehabt, die Verkaufsflächenbegrenzungen in den Innenstädten der Metropolen zu lockern. „Leider wird das im bisherigen Entwurf zur Novellierung des BauGB nicht berücksichtigt. Auch hier sehen wir von Seiten der Händler Nachbesserungsbedarf, um Innenstädte attraktiv halten zu können.“, so Schöberl. Die vollständigen Forderungen der Immobilienwirtschaft zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages können Sie hier herunterladen: http://www.zia-deutschland.de/fileadmin/Redaktion/Positionen/PDF/ZIA_Wahlforderungen_A5web.pdf Der ZIA Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter diesen mehr als 20 Verbände, für 37.000 Unternehmen der Branche. Der ZIA will der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung geben, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner. Kontakt Andy Dietrich ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin Tel.: 030/20 21 585 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.zia-deutschland.de 2
© Copyright 2024 ExpyDoc