Europäische Kommission - Pressemitteilung Umsiedlung und Neuansiedlung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen jetzt die Kontrolle über die Migrationsströme stabilisieren Brüssel, 18. Mai 2016 Umsiedlung und Neuansiedlung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen jetzt die Kontrolle über die Migrationsströme stabilisieren Migration 2015: Relocation Die Kommission hat heute ihren neuesten Zwischenbericht über die Regelungen der EU für Sofortmaßnahmen zur Umsiedlung und Neuansiedlung genehmigt, in dem die bis zum 13. Mai 2016 ergriffenen Maßnahmen bewertet werden. Die Fortschritte seit dem zweiten Bericht der Kommission lassen weiterhin zu wünschen übrig, auch wenn sich eine stärkere Vorbereitung künftiger Maßnahmen abzeichnet: seit Mitte April hat es wenige Umsiedlungen gegeben, aber die Kanäle für künftige Umsiedlungen wurden ausgebaut. Fortschritte bei der Neuansiedlung gab es im Rahmen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei, aber hier muss noch nachgelegt werden, damit die Migranten nicht auf die irregulären Routen zurückkehren. Bei der Umsiedlung sind angesichts der humanitären Lage in Griechenland und der wachsenden Zahl der Ankömmlinge in Italien dringend größere Anstrengungen erforderlich. Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „Wir können uns mit den bisher erzielten Ergebnissen nicht zufriedengeben. Es muss noch mehr getan werden und das schnell. Wir müssen rasch auf die humanitäre Notlage in Griechenland reagieren und verhindern, dass sich die Situation in Italien verschlechtert. Die Planung für bevorstehende Umsiedlungen, wie wir sie uns vorstellen, muss umgesetzt werden. Ich dränge alle Mitgliedstaaten, endlich Bewegung ins Spiel zu bringen. Gleichzeitig müssen wir mehr Menschen neu ansiedeln, vor allem aus der Türkei, aber auch aus anderen Ländern wie Libanon und Jordanien. Wir haben jetzt dem Geschäftsmodell der Schlepper Boden entzogen, aber dieser Erfolg wird nur von Bestand sein, wenn sich auch für Asylsuchende ein legaler Weg öffnet. Wir müssen nun die Schlagzahl erhöhen und den 1:1-Mechanismus im Rahmen der Erklärung EU-Türkei ganz umsetzen." Umsiedlung Der erste Umsiedlungs- und Neuansiedlungsbericht der Kommission vom 16. März 2016 enthielt die Zielvorgabe, bis Mitte Mai mindestens 20 000 Personen umzuverteilen. Dieses Ziel wurde verfehlt. Nur 355 weitere Personen wurden im letzten Berichtszeitraum umverteilt, womit sich die Zahl der aus Griechenland und Italien umverteilten Antragsteller auf 1500 erhöht hat. Wieder haben sich nur einige wenige Mitgliedstaaten und assoziierte Schengen-Staaten an den Umsiedlungen beteiligt. Nach den letzten Informationen warten auf dem griechischen Festland rund 46 000 Asylsuchende und Migranten auf die Aufnahme eines Verfahrens. Griechenland steht vor einer humanitären Krise, die rasches Handeln erfordert, um zahlreiche Umsiedlungen möglich zu machen. Griechenland plant eine umfassende Vorabregistrierung aller ankommenden Flüchtlinge, um diejenigen, die einen Umsiedlungsantrag stellen wollen, schneller identifizieren und registrieren zu können. Nach diesem Verfahren wird in den kommenden Monaten eine erhebliche Zahl weiterer Asylsuchender für eine Umsiedlung bereit sein. In Italien wird erwartet, dass mehr Flüchtlinge ankommen, sobald das Wetter besser wird; dann ist die Unterstützung durch alle Mitgliedstaaten gefragt. In dem heute vorgelegten Bericht drängt die Kommission die Mitgliedstaaten zu einer effizienteren Planung, damit sie mehr Zusagen machen und Umsiedlungsanträge schneller bearbeiten können. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit einer hohen Zuteilung auf, aktiver an der Umsiedlung mitzuwirken und Zusagen entsprechend der ihnen zugeteilten Zahl zu machen. Die Kommission fordert auch alle Akteure auf, die Umsiedlung unbegleiteter Minderjähriger zu beschleunigen. Neuansiedlung Nach Angaben der beteiligten Staaten wurden bis zum 13. Mai 2016 nach der Neuansiedlungsregelung vom 20. Juli 2015 6321 Personen neu angesiedelt. Die 16 Staaten, die sich für eine Aufnahme bereit erklärt hatten sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweiz, Tschechien und Vereinigtes Königreich. Die Mitgliedstaaten kommen bei der Bearbeitung der ihnen über UNHCR von der Türkei übermittelten Akten gut voran, und die Neuansiedlungen aus der Türkei nehmen weiter zu. Seit dem 4. April 2016 wurden 177 Syrer aus der Türkei neu angesiedelt. Die meisten davon (55) hat Schweden aufgenommen, gefolgt von Deutschland (54), Niederlande (52), Finnland (11) und Litauen (5). Weitere 723 Anträge sind bereits genehmigt, und die Antragsteller warten darauf, in die 7 EU-Aufnahmeländer zu reisen. Insgesamt sind in 19 Mitgliedstaaten und einem assoziierten Staat 12 000 Plätze für Neuansiedlungen aus der Türkei vorgesehen. Nach derzeitiger Planung sollen zwischen Mai und Juli 2016 nach dem 1:1Mechanismus im Austausch gegen die entsprechende Zahl von aus Griechenland zurück geschickten Syrern rund 2.000 Personen neu angesiedelt werden. Hintergrund In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Notverteilungsregelung verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, bis September 2017 160 000 Personen aus Italien und Griechenland (gegebenenfalls auch aus anderen Mitgliedstaaten) innerhalb der EU umzuverteilen. Am 8. Juni 2015 empfahl die Kommission eine europäische Neuansiedlungsregelung, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten am 20. Juli 2015 vereinbarten, 22 504 Personen, die den von der Flüchtlingskommission der UN (UNHCR) vorgelegten Zahlen zufolge eindeutig internationalen Schutz benötigen, in Europa neu anzusiedeln. Im Anschluss an das Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs mit der Türkei vom 29. November 2015 wurde der Aktionsplan EU-Türkei angenommen. Die von der Kommission am 15. Dezember 2015 vorgeschlagene Regelung über die freiwillige Aufnahme ist ein zentrales Element des Plans; damit soll die Türkei bei der Bewältigung der Flüchtlingszahlen unterstützt und schutzbedürftigen Menschen ein sicherer und legaler Weg nach Europa geboten werden. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 7. März forderten die Staats- und Regierungschefs dazu auf, die humanitäre Lage in Griechenland zu entschärfen und die Umsiedlung zu beschleunigen. Mit ihrem heutigen Bericht folgt die Kommission den Schlussfolgerungen des Rates, der Verpflichtung aus Artikel 12 der beiden Umsiedlungsbeschlüsse des Rates sowie ihrer Zusage aus dem Fahrplan „ Zurück zu Schengen“. In der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wurde vereinbart, dass für jeden von den griechischen Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Dieser Grundsatz gilt seit dem 4. April 2016. Vorrang erhalten Migranten, die vorher noch nicht irregulär in die EU eingereist sind und dies auch nicht versucht haben. Am 16. März verabschiedete die Kommission den ersten Fortschrittsbericht über die Umsiedlung und Neuansiedlung. Der zweite Bericht wurde am 12. Mai verabschiedet. Weitere Informationen Mitteilung der Kommission: Third Report on Relocation and Resettlement Anhang: Umsiedlungen aus Griechenland bis 13. Mai 2016 Anhang: Umsiedlungen aus Italien bis 13. Mai 2016 Anhang: Neuansiedlung – Lagebericht zum 13. Mai 2016 FACTSHEET – Umsiedlung und Neuansiedlung – Lagebericht Fragen & Antworten: Implementing the EU-Turkey Agreement Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 40 000 Personen aus Italien und Griechenland Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 120 000 Personen aus Italien und Griechenland Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 Pressemitteilung: Kommission legt Vorschlag zur sofortigen Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und der Türkei vor: Zuweisung von 54 000 Plätzen für die Neuansiedlung von Syrern aus der Türkei Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland Pressemitteilung: Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus humanitären Gründen Empfehlung der Kommission für eine Regelung über die freiwillige humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei Schlussfolgerungen des Rates zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen Die Europäische Migrationsagenda IP/16/1763 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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