Drucksache 17/7451 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Schriftlicher Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Elternbeiträge im Kindergarten Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/7280 Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/7428 Berichterstatter: Abg. Uwe Santjer (SPD) Der Kultusausschuss empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/7428, den o. g. Gesetzentwurf abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen - für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen - mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP zustande. Der Kultusausschuss empfiehlt Ihnen außerdem mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfraktionen, den zuvor eingebrachten und in die Beratung des o. g. Gesetzentwurfs einbezogenen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (Drs. 17/6399) abzulehnen. Das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion hat gegen diese Empfehlung gestimmt, die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben sich der Stimmen enthalten. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich dieser Empfehlung mit gleichem Abstimmungsergebnis angeschlossen. Der Gesetzentwurf ist am 1. Februar 2017 erstmals im Plenum beraten worden. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes ist die Abschaffung der Elternbeiträge für das erste und zweite Kindergartenjahr ab dem 1. August 2017. In den Beratungen des Kultusausschusses sowie des Ausschusses für Haushalt und Finanzen begründeten die Mitglieder der Koalitionsfraktionen ihre Ablehnung im Wesentlichen damit, dass hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens noch Klärungsbedarf bestehe und zunächst eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erforderlich sei. Demgegenüber hielten die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP eine Finanzierung für möglich und äußerten Verhandlungsbereitschaft hinsichtlich eines späteren Inkrafttretens des Gesetzentwurfs. (Ausgegeben am 27.02.2017)
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