Drs. 17/6449 - Niedersächsischer Landtag

Drucksache 17/6449
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Schriftlicher Bericht
zum
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung der §§ 43 - 45 a des Aufenthaltsgesetzes (Nds. Integrationsgesetz - NIntG)
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/4769
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration Drs. 17/6418
Berichterstatter: Abg. Dr. Christos Pantazis (SPD)
Der federführende Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt
Ihnen in der Drucksache 17/6418, den Gesetzentwurf abzulehnen. Diese Beschlussempfehlung
wird getragen von den Ausschussmitgliedern der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben dagegen gestimmt, das Ausschussmitglied der
FDP-Fraktion war bei der Abstimmung abwesend. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und
Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen haben sich dem Votum des federführenden
Ausschusses angeschlossen; das Ausschussmitglied der FDP-Fraktion hat sich hier jeweils der Ablehnung des Gesetzentwurfs angeschlossen.
Der Gesetzentwurf wurde am 17. Dezember 2015 erstmals im Plenum beraten. Anschließend bat
der federführende Ausschuss zunächst die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe nach
§ 18 b Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages um Stellungnahme
zu dem Gesetzentwurf.
Nachdem sich die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe von der Landesregierung
über den Stand der parallel betriebenen Gesetzgebungstätigkeit des Bundes (Entwurf eines Integrationsgesetzes) unterrichten lassen hatte, empfahl sie dem federführenden Ausschuss einstimmig,
den Gesetzentwurf abzulehnen. Dabei enthielt sich ein Kommissionsmitglied der Stimme; das
Kommissionsmitglied der CDU-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend. Am 26. Mai 2016
wurde diese Empfehlung von einem Kommissionsmitglied im federführenden Ausschuss mündlich
erläutert.
Der federführende Ausschuss führte daraufhin am 11. August 2016 eine mündliche Anhörung
durch, bei der Vertreterinnen und Vertreter elf verschiedener Institutionen mündlich Stellung nahmen. Einige weitere Stellungnahmen wurden dem Ausschuss in schriftlicher Form übermittelt.
Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion begründeten ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs damit,
dass die kommunalen Spitzenverbände und andere angehörte Institutionen ein solches Gesetz
nicht für notwendig hielten. Dieser Auffassung schlössen sie sich an, auch um die Entstehung von
Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Ausschussmitglieder der Grünen beriefen sich insbesondere
auf die deutliche Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Kommission zu Fragen der Migration
und Teilhabe. Sie fügten hinzu, dass auf kommunaler Ebene die Koordination und Zusammenarbeit
in Integrationszentren bereits möglich sei und dort auch praktiziert werde. Die Kommunen verfügten
insoweit über einen erheblichen Gestaltungsspielraum, wie auch die Anhörung gezeigt habe, in der
eine Vertreterin des Landkreises Osnabrück das dortige Konzept eines Migrationszentrums erläuterte. Wenn sich andere Kommunen am Landkreis Osnabrück ein Vorbild nehmen wollten, was
- auch vor dem Hintergrund des neuen Integrationsgesetzes des Bundes - zu befürworten sei, werde dazu kein Gesetz benötigt. Die Weiterentwicklung der vom Land finanzierten Leitstellen für Migration und Teilhabe zu einem Migrationszentrum sei dort mit überschaubarem finanziellem Aufwand
- v. a. durch Personalverlagerungen - realisiert worden. Die Ausschussmitglieder der Grünen
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Drucksache 17/6449
wiesen abschließend darauf hin, dass einige Regelungen des Gesetzentwurfs nicht ohne Weiteres
verständlich seien; der darin enthaltenen zentralen Unterbringung ständen sie ablehnend gegenüber.
Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion wiesen demgegenüber darauf hin, dass in der Anhörung viel Zustimmung zu dem Gesetzentwurf geäußert worden sei, insbesondere zu den darin enthaltenen Integrationszentren. Der Kritik an der zentralen Unterbringung sei entgegenzuhalten, dass
der Gesetzentwurf keinen Zwang zur Unterbringung in den Integrationszentren vorsehe, sondern
nur sofern es die Ausländer wünschten. Für das Gesetz spreche außerdem, dass es vielen Kommunen aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, sich dem Konzept des Landkreises Osnabrück
anzuschließen.
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(Ausgegeben am 12.09.2016)