Informationen und Tipps der GKB 8 Nr. 16 Graubündner Kantonalbank Vorsorgeratgeber Absicherung für alle mit der staatlichen 1. Säule Menschliche Werte zeichnen einen modernen Staat aus und schaffen Vertrauen und Sicherheit. Ein wesentliches Element ist dabei die Aus gestaltung der staatlichen Vorsorge. Hier setzt die 1. Säule unseres Vorsorge systems an. Die auf Solidari tät aufgebaute soziale Sicher heit ist mitverantwortlich für Wohlstand und Lebens qualität in der Schweiz. wendungen für Renten (Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten) im Solidaritätsprinzip auf die erwerbstätige und erwerbsfähige Bevölkerung verteilt. Allgemeines zur 1. Säule Die 1. Säule zielt nicht darauf ab, individuelle Vorsorgebedürfnisse abzudecken, sondern garantiert lediglich ein Basiseinkommen bei Invalidität, im Alter oder für die Hinterbliebenen. Durch die vorgegebenen Maximalrenten funktioniert die angestrebte Solidarität zwischen Versicherten mit hohen Gehältern und Personen mit geringeren Einkommen vorbildlich. Die Beitragspflicht beginnt für alle Erwerbstätigen am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag bzw. am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag für alle Nichterwerbstätigen. Diese Pflicht besteht bis zum Erreichen Erklärtes Ziel unseres Vorsorgekonzeptes ist die Existenzsicherung der Bevölkerung in jeder Lebenssituation. Aus diesem Grund sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen obligatorisch der 1. Säule unterstellt. Diese wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Dabei werden die Auf- Risikovorsorge – Erwerbsunfähigkeit – Tod Altersvorsorge – Vermögensaufbau 18 30 40 50 60 Vermögensentnahme Pension Die 1. Säule sichert die Vorsorge von der Geburt bis zur Pensionierung. Anzeige des ordentlichen Pensionsalters, welches heute für Männer bei 65 und für Frauen bei 64 Jahren liegt. Entscheidend für die Höhe der Rente sind das durchschnittliche AHV-Einkommen und die Beitragsdauer. Beitragslücken können bis maximal fünf Jahre rückwirkend geschlossen werden. Die einzige Flexibilität besteht bei der Wahl des Zeitpunktes für den Altersrentenbezug. Die Rente kann zwei Jahre vorbezogen bzw. fünf Jahre aufgeschoben werden. Richtige Absicherung in jeder Lebensphase Die 1. Säule beinhaltet die Risiko- und die Altersvorsorge. Zu Beginn der Erwerbsphase steht die Absicherung der Invalidität im Zentrum. In der Phase der Familiengründung rückt die finanzielle Sicherung der Hinterbliebenen in den Vordergrund. Ebenfalls verstärkt sich mit zunehmendem Alter die Priorität der Altersvorsorge. An Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der AHV/IV nicht gedeckt ist, werden zusätzlich Ergänzungsleistungen ausgerichtet. Besonderheiten bei Konkubinat oder Scheidung Die 1. Säule anerkennt den Status Konkubinat nicht. Der überle- Piero Linto ist Berater Individualkunden bei der GKB Untervaz. Foto: zVg bende Partner hat damit keinen gesetzlichen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Es werden einzig Leistungen an gemeinsame Kinder ausgerichtet. Bei einer Scheidung werden sämtliche während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Ehegatten halbiert und dem anderen Ehepartner angerechnet (Einkommenssplitting). Mehr zum Thema unter gkb.ch/ vorsorgen. Der nächste Artikel in dieser Serie erscheint im P&H vom 26. März 2016.
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