Absicherung für alle mit der staatlichen 1. Säule

Informationen und Tipps der GKB
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Nr. 16
Graubündner Kantonalbank Vorsorgeratgeber
Absicherung für alle mit der staatlichen 1. Säule
Menschliche Werte zeichnen
einen modernen Staat aus
und schaffen Vertrauen und
Sicherheit. Ein wesentliches
Element ist dabei die Aus­
gestaltung der staatlichen
Vorsorge. Hier setzt die
1. Säule unseres Vorsorge­
systems an. Die auf Solidari­
tät aufgebaute soziale Sicher­
heit ist mitverantwortlich
für Wohlstand und Lebens­
qualität in der Schweiz.
wendungen für Renten (Alters-,
Invaliden- und Hinterbliebenenrenten) im Solidaritätsprinzip auf
die erwerbstätige und erwerbsfähige Bevölkerung verteilt.
Allgemeines zur 1. Säule
Die 1. Säule zielt nicht darauf ab,
individuelle Vorsorgebedürfnisse
abzudecken, sondern garantiert
lediglich ein Basiseinkommen bei
Invalidität, im Alter oder für die
Hinterbliebenen. Durch die vorgegebenen Maximalrenten funktioniert die angestrebte Solidarität
zwischen Versicherten mit hohen
Gehältern und Personen mit geringeren Einkommen vorbildlich.
Die Beitragspflicht beginnt für alle
Erwerbstätigen am 1. Januar nach
dem 17. Geburtstag bzw. am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag für
alle Nichterwerbstätigen. Diese
Pflicht besteht bis zum Erreichen
Erklärtes Ziel unseres Vorsorgekonzeptes ist die Existenzsicherung der Bevölkerung in jeder Lebenssituation. Aus diesem Grund
sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen obligatorisch der 1. Säule
unterstellt. Diese wird nach dem
sogenannten
Umlageverfahren
finanziert. Dabei werden die Auf-
Risikovorsorge
– Erwerbsunfähigkeit
– Tod
Altersvorsorge
– Vermögensaufbau
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Vermögensentnahme
Pension
Die 1. Säule sichert die Vorsorge von der Geburt bis zur Pensionierung.
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des ordentlichen Pensionsalters,
welches heute für Männer bei 65
und für Frauen bei 64 Jahren liegt.
Entscheidend für die Höhe der
Rente sind das durchschnittliche
AHV-Einkommen und die Beitragsdauer. Beitragslücken können bis maximal fünf Jahre rückwirkend geschlossen werden. Die
einzige Flexibilität besteht bei der
Wahl des Zeitpunktes für den Altersrentenbezug. Die Rente kann
zwei Jahre vorbezogen bzw. fünf
Jahre aufgeschoben werden.
Richtige Absicherung
in jeder Lebensphase
Die 1. Säule beinhaltet die Risiko- und die Altersvorsorge. Zu Beginn der Erwerbsphase steht die
Absicherung der Invalidität im
Zentrum. In der Phase der Familiengründung rückt die finanzielle
Sicherung der Hinterbliebenen
in den Vordergrund. Ebenfalls
verstärkt sich mit zunehmendem
Alter die Priorität der Altersvorsorge. An Personen, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der
AHV/IV nicht gedeckt ist, werden
zusätzlich Ergänzungsleistungen
ausgerichtet.
Besonderheiten bei Konkubinat oder Scheidung
Die 1. Säule anerkennt den Status
Konkubinat nicht. Der überle-
Piero Linto ist Berater Individualkunden bei der GKB Untervaz.
Foto: zVg
bende Partner hat damit keinen
gesetzlichen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Es werden
einzig Leistungen an gemeinsame Kinder ausgerichtet. Bei einer Scheidung werden sämtliche
während der Ehejahre erzielten
Einkommen beider Ehegatten halbiert und dem anderen Ehepartner angerechnet (Einkommenssplitting).
Mehr zum Thema unter gkb.ch/
vorsorgen. Der nächste Artikel in
dieser Serie erscheint im P&H vom
26. März 2016.