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Vorsorge: Steuertipps zum Jahresende
Steuertipps
zum Jahresende
Oft ist der Zeitpunkt für eine geschickte Steueroptimierung ausschlaggebend. Ihr Wohnort am 31. Dezember entscheidet über die Steuerpflicht
des ganzen Jahres. Wenn Sie sich eine längere berufliche Auszeit nehmen,
tun Sie das über den Jahreswechsel. So wird der Einkommensausfall auf
zwei Jahre verteilt, was sich für Sie positiv auswirkt. Auch bei den Steuern
ist das Timing von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Wer geschickt plant, optimiert Steuern
Säule 3a: Wer einzahlt, profitiert sofort
Abzugsfähiges Vorsorgesparen ausschöpfen und mit
weiteren Massnahmen die Steuerprogression brechen ist
eine Sache der mittelfristigen Planung. Wenn Sie in
Ihren eigenen vier Wänden grössere Renovationen tätigen
wollen, ja selbst wenn Sie gedenken, den Wohnort zu
wechseln oder eine längere Auszeit zu nehmen, lohnt es
sich, das Timing genau anzuschauen.
Einzahlungen in die gebundene Vorsorge Säule 3a können
vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der
geäufnete Sparbetrag ist von der Vermögenssteuer befreit.
Zudem sind die laufenden Vermögenserträge einkommenssteuerbefreit. Auch erwerbstätige Personen im Rentenalter
dürfen bis höchstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in die Säule 3a einzahlen und verbessern damit die Vorsorgeleistungen.
2. Säule: Die richtige Einkaufspolitik
hilft sparen
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, sogenannte
Einkäufe, sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings können
Sie das einbezahlte Kapital während dreier Jahre nicht beziehen, ohne die Steuerbefreiung wieder zu verlieren.
Mit einem Einkauf können Sie das steuerbare Einkommen
reduzieren und die Steuerprogression brechen. Einen grösseren Betrag zahlen Sie in Tranchen über mehrere Jahre
ein. Durch diese gestaffelten Einkäufe lassen sich wegen
der Progression meist höhere Steuereinsparungen als bei
einer Einmalzahlung erzielen.
Sind Sie erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie jährlich bis 6768 Franken* aufs UBS
Fiscakonto einzahlen. Sind Sie erwerbstätig, aber ohne
Pensionskasse, können Sie jährlich bis zu 20 Prozent Ihres
Erwerbseinkommens, höchstens aber 33 840 Franken* aufs
UBS Fiscakonto einzahlen.
Einzahlungen müssen bis Ende Jahr getätigt werden,
um steuerwirksam zu sein. Rückwirkende Einzahlungen im
Folgejahr sind nicht möglich.
Bei einem steuerbaren Einkommen von 75 000 Schweizer
Franken (Stadt Zürich, verheiratet, ohne Konfession)
sparen Sie pro 1000 Franken Einzahlung rund 200 Franken
Steuern.
* Stand 2016
Gute Idee
Eine sorgfältige Planung hilft Ihnen, Einkommen und
abzugsfähige Ausgaben in einer idealen Balance zu
halten. Wenn Sie die kommenden Einkommen und
Ausgaben kennen und den «Abgleichungsspielraum»
nutzen, werden Sie grosse Ausschläge vermeiden und
eine phasenweise hohe Progression umgehen können.
Es ist zum Beispiel sinnvoll, grosse Liegenschaftsreno­
vationen auf einkommensstarke Jahre zu terminieren.
Säule 3a: Wer clever bezieht,
profitiert noch einmal
Wenn Sie nur ein Konto zur gebundenen Vorsorge
haben, kann es sich lohnen, über die Zeit ein zweites zu
eröffnen. Beim Bezug lassen Sie sich die beiden Konti
nacheinander auszahlen. Mit dieser Strategie können Sie
Ihre Liquidität optimieren und gleichzeitig Steuern ein­
sparen, da sich die Steuertarife progressiv verhalten.
Liegenschaften: Renovationen
sorgfältig planen
Den Unterhalt von Liegenschaften können Sie vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Lassen Sie grössere
Renovationen über mehrere Jahre verteilt ausführen. Wenn
die abzugsfähigen Investitionen in verschiedenen Jahren
anfallen und den Pauschalabzug übersteigen, optimieren
Sie Ihre Einkommenssituation und sparen in den betroffenen Jahren Steuern.
Auszeit: Einmal verreisen hilft
zweimal Steuern sparen
Wenn Sie eine Auszeit, z.B. für einen längeren Auslandaufenthalt, planen, legen Sie diesen am besten über
den Jahreswechsel. Damit verteilen Sie den Lohnausfall
ebenfalls auf zwei Jahre. Die tieferen Einkommen
schwächen die Progression ab und führen zu Steuer­einsparungen.
Umzug: Das Timing ist entscheidend
Ausschlaggebend für die Besteuerung von Einkommen
und Vermögen ist Ihr Wohnort am 31. Dezember*. Achten
Sie bei der Wahl des Zügeltermins nach Möglichkeit
darauf, ob die Steuern am alten oder am neuen Ort
günstiger sind. Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse
und der gebundenen Vorsorge Säule 3a werden an Ihrem
Wohnort beim Bezug besteuert. Da die Unterschiede
zwischen Steuerdomizilen sehr gross sind, kann es sinnvoll
sein, den Wohnort je nach Situation vor oder nach einer
Auszahlung zu wechseln.
* Ausnahmen: Kantone ZH, GL, OW, NW mit Stichtag 1. Januar
Spenden und Weiterbildung:
Das können Sie abziehen
Spenden helfen nicht nur anderen – Ihnen selbst helfen
sie, Steuern zu sparen. Spenden an anerkannte wohltätige
Organisationen bis zum Gesamtbetrag von 20 Prozent des
Einkommens können in Abzug gebracht werden. Weiterbildungen für Ihre berufliche Entwicklung – oder der Anteil,
den Sie selber übernehmen – können ebenfalls abgezogen
werden.
Nutzen Sie unser Know-how –
rufen Sie uns an
Für uns als Finanzspezialisten ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, Menschen in Ihrer Situation umfassend
und kompetent zu beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
Zögern Sie nicht, unser Know-how in Anspruch zu nehmen.
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