ab Machen Sie sich Steuergeschenke Vorsorge: Steuertipps zum Jahresende Steuertipps zum Jahresende Oft ist der Zeitpunkt für eine geschickte Steueroptimierung ausschlaggebend. Ihr Wohnort am 31. Dezember entscheidet über die Steuerpflicht des ganzen Jahres. Wenn Sie sich eine längere berufliche Auszeit nehmen, tun Sie das über den Jahreswechsel. So wird der Einkommensausfall auf zwei Jahre verteilt, was sich für Sie positiv auswirkt. Auch bei den Steuern ist das Timing von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Wer geschickt plant, optimiert Steuern Säule 3a: Wer einzahlt, profitiert sofort Abzugsfähiges Vorsorgesparen ausschöpfen und mit weiteren Massnahmen die Steuerprogression brechen ist eine Sache der mittelfristigen Planung. Wenn Sie in Ihren eigenen vier Wänden grössere Renovationen tätigen wollen, ja selbst wenn Sie gedenken, den Wohnort zu wechseln oder eine längere Auszeit zu nehmen, lohnt es sich, das Timing genau anzuschauen. Einzahlungen in die gebundene Vorsorge Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der geäufnete Sparbetrag ist von der Vermögenssteuer befreit. Zudem sind die laufenden Vermögenserträge einkommenssteuerbefreit. Auch erwerbstätige Personen im Rentenalter dürfen bis höchstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in die Säule 3a einzahlen und verbessern damit die Vorsorgeleistungen. 2. Säule: Die richtige Einkaufspolitik hilft sparen Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, sogenannte Einkäufe, sind steuerlich abzugsfähig. Allerdings können Sie das einbezahlte Kapital während dreier Jahre nicht beziehen, ohne die Steuerbefreiung wieder zu verlieren. Mit einem Einkauf können Sie das steuerbare Einkommen reduzieren und die Steuerprogression brechen. Einen grösseren Betrag zahlen Sie in Tranchen über mehrere Jahre ein. Durch diese gestaffelten Einkäufe lassen sich wegen der Progression meist höhere Steuereinsparungen als bei einer Einmalzahlung erzielen. Sind Sie erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie jährlich bis 6768 Franken* aufs UBS Fiscakonto einzahlen. Sind Sie erwerbstätig, aber ohne Pensionskasse, können Sie jährlich bis zu 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens, höchstens aber 33 840 Franken* aufs UBS Fiscakonto einzahlen. Einzahlungen müssen bis Ende Jahr getätigt werden, um steuerwirksam zu sein. Rückwirkende Einzahlungen im Folgejahr sind nicht möglich. Bei einem steuerbaren Einkommen von 75 000 Schweizer Franken (Stadt Zürich, verheiratet, ohne Konfession) sparen Sie pro 1000 Franken Einzahlung rund 200 Franken Steuern. * Stand 2016 Gute Idee Eine sorgfältige Planung hilft Ihnen, Einkommen und abzugsfähige Ausgaben in einer idealen Balance zu halten. Wenn Sie die kommenden Einkommen und Ausgaben kennen und den «Abgleichungsspielraum» nutzen, werden Sie grosse Ausschläge vermeiden und eine phasenweise hohe Progression umgehen können. Es ist zum Beispiel sinnvoll, grosse Liegenschaftsreno vationen auf einkommensstarke Jahre zu terminieren. Säule 3a: Wer clever bezieht, profitiert noch einmal Wenn Sie nur ein Konto zur gebundenen Vorsorge haben, kann es sich lohnen, über die Zeit ein zweites zu eröffnen. Beim Bezug lassen Sie sich die beiden Konti nacheinander auszahlen. Mit dieser Strategie können Sie Ihre Liquidität optimieren und gleichzeitig Steuern ein sparen, da sich die Steuertarife progressiv verhalten. Liegenschaften: Renovationen sorgfältig planen Den Unterhalt von Liegenschaften können Sie vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Lassen Sie grössere Renovationen über mehrere Jahre verteilt ausführen. Wenn die abzugsfähigen Investitionen in verschiedenen Jahren anfallen und den Pauschalabzug übersteigen, optimieren Sie Ihre Einkommenssituation und sparen in den betroffenen Jahren Steuern. Auszeit: Einmal verreisen hilft zweimal Steuern sparen Wenn Sie eine Auszeit, z.B. für einen längeren Auslandaufenthalt, planen, legen Sie diesen am besten über den Jahreswechsel. Damit verteilen Sie den Lohnausfall ebenfalls auf zwei Jahre. Die tieferen Einkommen schwächen die Progression ab und führen zu Steuereinsparungen. Umzug: Das Timing ist entscheidend Ausschlaggebend für die Besteuerung von Einkommen und Vermögen ist Ihr Wohnort am 31. Dezember*. Achten Sie bei der Wahl des Zügeltermins nach Möglichkeit darauf, ob die Steuern am alten oder am neuen Ort günstiger sind. Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse und der gebundenen Vorsorge Säule 3a werden an Ihrem Wohnort beim Bezug besteuert. Da die Unterschiede zwischen Steuerdomizilen sehr gross sind, kann es sinnvoll sein, den Wohnort je nach Situation vor oder nach einer Auszahlung zu wechseln. * Ausnahmen: Kantone ZH, GL, OW, NW mit Stichtag 1. Januar Spenden und Weiterbildung: Das können Sie abziehen Spenden helfen nicht nur anderen – Ihnen selbst helfen sie, Steuern zu sparen. Spenden an anerkannte wohltätige Organisationen bis zum Gesamtbetrag von 20 Prozent des Einkommens können in Abzug gebracht werden. Weiterbildungen für Ihre berufliche Entwicklung – oder der Anteil, den Sie selber übernehmen – können ebenfalls abgezogen werden. Nutzen Sie unser Know-how – rufen Sie uns an Für uns als Finanzspezialisten ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, Menschen in Ihrer Situation umfassend und kompetent zu beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Zögern Sie nicht, unser Know-how in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen ubs.com/vorsorge [email protected] 0800 001 981 UBS Switzerland AG Postfach 8098 Zürich ab © UBS 2016. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten. Juni 2016. 84088D Diese Publikation dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt keine Empfehlung, kein Angebot, keine Offerte oder keine Aufforderung zur Offertstellung dar. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie eine entsprechende professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass UBS sich das Recht vorbehält, die Dienstleistungen, Produkte sowie Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Einzelne Dienstleistungen und Produkte sind rechtlichen Restriktionen unterworfen und können deshalb nicht uneingeschränkt weltweit angeboten werden. Die vollständige oder teilweise Reproduktion ohne Erlaubnis von UBS ist untersagt.
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