ab Als Selbstständiger vorsorgen Vorsorge: Selbstständigkeit Als Selbstständiger vorsorgen Als Selbstständigerwerbender sind Sie lediglich verpflichtet, AHV-Beiträge zu leisten. Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und in diesem Rahmen Ihren individuellen Vorsorgeplan umsetzen. Oder Sie investieren in die gebundene Vorsorge Säule 3a und nach Möglichkeit in die freie Vorsorge 3b. Pensionskassenbeiträge und Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerbegünstigt. Was heisst Selbstständigkeit? Der Weg in die Selbstständigkeit Die AHV definiert Selbstständigkeit wie folgt: Selbstständigerwerbende treten nach aussen mit eigenem Firmennamen auf. Sie verfügen über eine eigene Infrastruktur und stellen in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko und rechnen unter Umständen die Mehrwertsteuer ab. Sie tragen ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Sie entscheiden selbst, wie sie sich organisieren, wie sie arbeiten und ob sie Arbeiten an Dritte weitergeben. Zudem sind Selbstständig erwerbende stets für mehrere Auftraggeber tätig. Ein Agent ist nicht selbstständigerwerbend, wenn er seine Arbeit in den Geschäftsräumen des Auftraggebers respektive Arbeitgebers ausübt und ausschliesslich für diesen tätig ist. Wenn Sie Ihr bisheriges Anstellungsverhältnis auflösen, wird Ihr Kapital aus der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Diese Gelder wie auch Ihr Vermögen der gebundenen Vorsorge Säule 3a können Sie als Start kapital für die Gründung einer Personengesellschaft – eines Einzelunternehmens oder einer Kollektivgesellschaft – einsetzen. Für die Gründung einer AG oder GmbH dürfen sie hingegen nicht verwendet werden. Die Ausgleichskasse entscheidet, ob Sie als selbstständigerwerbend gelten oder nicht. Wenn Sie als Inhaber einer AG oder einer GmbH im Unternehmen arbeiten, gelten Sie nicht als selbstständig, sondern als angestellt. Sie entrichten Beiträge für die AHV und die Pensionskasse und Sie sind verpflichtet, die Frei zügigkeitsleistung in die Pensionskasse einzubringen. Vorsorgen mit der 1. Säule Bei Selbstständigerwerbenden richtet sich die Höhe der AHV-Beiträge nach dem jährlichen Erwerbseinkommen. Der zu entrichtende Prozentsatz steigt bis zu einem Einkommen von 56 400 Franken* an. Ab diesem Einkommen zahlen Sie 9,65 Prozent* des gesamten Erwerbseinkommens. Gute Idee Die gebundene Vorsorge Säule 3a ist für Selbststän digerwerbende eine attraktive Vorsorgevariante. Mit der Möglichkeit, Vorsorgekapital auch in Wertschriften-Fonds anzulegen. Sie können jederzeit selbst bestimmen, wie viel von Ihrem Vorsorgeguthaben in welche Fonds investiert wird. Das Ziel ist, eine optimale Gesamtrendite zu erzielen. Sie haben dabei die Sicherheit, dass Ihr Vorsorgekapital nach den gesetzlichen Vorschriften angelegt wird. Vorsorgen mit der 2. Säule Weil für Sie die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch ist, gewinnen die persönliche Vorsorge und deren frühzeitige Planung an Bedeutung. In diesem Rahmen bleibt die berufliche Vorsorge eine Option. Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Sie haben die folgenden Möglichkeiten: • bei einer von Ihnen gewählten Vorsorgeeinrichtung • bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbands • bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Prüfen Sie im Sinne einer optimalen Vorsorge Ihr Potenzial für einen Einkauf in die Pensionskasse. In der Aufbauphase werden die verfügbaren Mittel häufig in den Betrieb und nicht in die Altersvorsorge investiert. Mit freiwilligen Einzahlungen können Sie später Beitragslücken schliessen, die zu Beginn der Selbstständigkeit entstanden sind. Vorsorgen mit der 3. Säule Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, dürfen Sie maximal 6768 Franken* in die Säule 3a einzahlen. Wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind und in die Säule 3a investieren, dürfen Sie bis zu 20 Prozent Ihres Nettoerwerbseinkommens, aber maximal 33 840 Franken* einzahlen. Die Einzahlungen dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Damit sparen Sie Einkommenssteuern. Neben den Leistungen im Alter können auch die Risiken Tod und Invalidität mitversichert werden. * Stand 2016 Selbstständigerwerbende können Einkäufe in die berufliche Vorsorge zu 50 Prozent vom AHV-pflichtigen Einkommen abziehen. Das heisst, bei einem Einkauf von 80 000 Franken vermindert sich das AHV-pflichtige Einkommen um 40 000 Franken. Damit ersparen Sie sich die AHV-Beiträge auf diesem Betrag. Alle Details klären wir im persönlichen Gespräch Für uns als Finanzspezialisten ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, Menschen in Ihrer Situation umfassend und kompetent zu beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Zögern Sie nicht, unser Know-how in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen ubs.com/vorsorge [email protected] 0800 001 981 UBS Switzerland AG Postfach 8098 Zürich ab © UBS 2016. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten. Juni 2016. 84091D Diese Publikation dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt keine Empfehlung, kein Angebot, keine Offerte oder keine Aufforderung zur Offertstellung dar. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie eine entsprechende professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass UBS sich das Recht vorbehält, die Dienstleistungen, Produkte sowie Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Einzelne Dienstleistungen und Produkte sind rechtlichen Restriktionen unterworfen und können deshalb nicht uneingeschränkt weltweit angeboten werden. Die vollständige oder teilweise Reproduktion ohne Erlaubnis von UBS ist untersagt.
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