Vorsorge: Selbstständigkeit

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Als Selbstständiger
vorsorgen
Vorsorge: Selbstständigkeit
Als Selbstständiger
vorsorgen
Als Selbstständigerwerbender sind Sie lediglich verpflichtet, AHV-Beiträge
zu leisten. Sie können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen
und in diesem Rahmen Ihren individuellen Vorsorgeplan umsetzen. Oder
Sie investieren in die gebundene Vorsorge Säule 3a und nach Möglichkeit
in die freie Vorsorge 3b. Pensionskassenbeiträge und Einzahlungen in
die Säule 3a sind steuerbegünstigt.
Was heisst Selbstständigkeit?
Der Weg in die Selbstständigkeit
Die AHV definiert Selbstständigkeit wie folgt: Selbstständig­erwerbende treten nach aussen mit eigenem Firmennamen
auf. Sie verfügen über eine eigene Infrastruktur und stellen
in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko
und rechnen unter Umständen die Mehrwertsteuer ab. Sie
tragen ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Sie entscheiden
selbst, wie sie sich organisieren, wie sie arbeiten und ob sie
Arbeiten an Dritte weitergeben. Zudem sind Selbstständig­
erwerbende stets für mehrere Auftraggeber tätig. Ein
Agent ist nicht selbstständigerwerbend, wenn er seine Arbeit in den Geschäftsräumen des Auftraggebers respektive
Arbeit­gebers ausübt und ausschliesslich für diesen tätig ist.
Wenn Sie Ihr bisheriges Anstellungsverhältnis auflösen,
wird Ihr Kapital aus der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Diese Gelder wie auch Ihr Vermögen
der gebundenen Vorsorge Säule 3a können Sie als Start­
kapital für die Gründung einer Personengesellschaft –
eines Einzelunternehmens oder einer Kollektivgesellschaft –
einsetzen. Für die Gründung einer AG oder GmbH dürfen
sie hingegen nicht verwendet werden.
Die Ausgleichskasse entscheidet, ob Sie als selbstständigerwerbend gelten oder nicht.
Wenn Sie als Inhaber einer AG oder einer GmbH im
Unternehmen arbeiten, gelten Sie nicht als selbstständig,
sondern als angestellt. Sie entrichten Beiträge für die AHV
und die Pensionskasse und Sie sind verpflichtet, die Frei­
zügigkeitsleistung in die Pensionskasse einzubringen.
Vorsorgen mit der 1. Säule
Bei Selbstständigerwerbenden richtet sich die Höhe der
AHV-Beiträge nach dem jährlichen Erwerbseinkommen.
Der zu entrichtende Prozentsatz steigt bis zu einem Einkommen von 56 400 Franken* an. Ab diesem Einkommen
zahlen Sie 9,65 Prozent* des gesamten Erwerbseinkommens.
Gute Idee
Die gebundene Vorsorge Säule 3a ist für Selbststän­
digerwerbende eine attraktive Vorsorgevariante.
Mit der Möglichkeit, Vorsorgekapital auch in Wertschriften-Fonds anzulegen.
Sie können jederzeit selbst bestimmen, wie viel von
Ihrem Vorsorgeguthaben in welche Fonds investiert wird.
Das Ziel ist, eine optimale Gesamtrendite zu erzielen.
Sie haben dabei die Sicherheit, dass Ihr Vorsorgekapital
nach den gesetzlichen Vorschriften angelegt wird.
Vorsorgen mit der 2. Säule
Weil für Sie die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch ist,
gewinnen die persönliche Vorsorge und deren frühzeitige Planung an Bedeutung. In diesem Rahmen bleibt die
berufliche Vorsorge eine Option. Sie können sich freiwillig
einer Pensionskasse anschliessen. Sie haben die folgenden
Möglichkeiten:
• bei einer von Ihnen gewählten Vorsorgeeinrichtung
• bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbands
• bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Prüfen Sie im Sinne einer optimalen Vorsorge Ihr Potenzial
für einen Einkauf in die Pensionskasse. In der Aufbauphase
werden die verfügbaren Mittel häufig in den Betrieb und
nicht in die Altersvorsorge investiert. Mit freiwilligen Einzahlungen können Sie später Beitragslücken schliessen, die
zu Beginn der Selbstständigkeit entstanden sind.
Vorsorgen mit der 3. Säule
Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, dürfen Sie
maximal 6768 Franken* in die Säule 3a einzahlen.
Wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind und in
die Säule 3a investieren, dürfen Sie bis zu 20 Prozent Ihres
Nettoerwerbseinkommens, aber maximal 33 840 Franken*
einzahlen.
Die Einzahlungen dürfen vom steuerbaren Einkommen
abgezogen werden. Damit sparen Sie Einkommenssteuern.
Neben den Leistungen im Alter können auch die Risiken
Tod und Invalidität mitversichert werden.
* Stand 2016
Selbstständigerwerbende können Einkäufe in die berufliche
Vorsorge zu 50 Prozent vom AHV-pflichtigen Einkommen abziehen. Das heisst, bei einem Einkauf von 80 000
Franken vermindert sich das AHV-pflichtige Einkommen um
40 000 Franken. Damit ersparen Sie sich die AHV-Beiträge
auf diesem Betrag.
Alle Details klären wir im
persönlichen Gespräch
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und kompetent zu beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen.
Zögern Sie nicht, unser Know-how in Anspruch zu nehmen.
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