ab Wer wegzieht, nimmt seine Vorsorge mit Vorsorge: Wegzug ins Ausland Ins Ausland auswandern Auch wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, profitieren Sie weiterhin von Ihrer Vorsorge. Abhängig von den geleisteten Beiträgen und der Anzahl Beitragsjahre wird bei der Pensionierung, bei Invalidität oder Todesfall von der AHV/IV eine Rente ausbezahlt. Je nach neuem Wohnsitz dürfen Sie das gesamte Guthaben oder nur den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge beziehen. Was Sie von der 1. Säule mitnehmen Wie Sie die 2. Säule mitnehmen können Mit dem Wegzug sind Sie nicht mehr obligatorisch ver sichert und zahlen auch keine Beiträge mehr ein. Sie werden aber im Rahmen der geleisteten Beiträge und der Anzahl Beitragsjahre von Leistungen profitieren. So wird von der ordentlichen Pensionierung an und ebenso bei Invalidität oder Todesfall eine Rente ausbezahlt. Wenn Sie in ein EU/EFTA-Land wegziehen und dort obligatorisch versichert sind für Alter, Invalidität und Tod, verbleibt das obligatorische Pensionskassenguthaben vorläufig in der Schweiz. Zum Beispiel auf einem UBS Freizügigkeitskonto. Frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung nach schweizerischer Gesetzgebung können Sie das Guthaben beziehen. Ziehen Sie in ein Land ausserhalb des EU/EFTA-Raums, können Sie das Guthaben aus der obligatorischen Pensionskasse beim Wegzug beziehen. Sie können sich freiwillig versichern lassen und weiterhin Beiträge einzahlen, wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht oder das Bürgerrecht eines EU/EFTA-Staates besitzen, einen Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA-Zone haben werden und vor Austritt während fünf Jahren ununterbrochen bei der AHV versichert waren. Mit der freiwilligen Versicherung können Sie entsprechend der Höhe Ihrer Beiträge die Rentenleistungen verbessern. Ein Gesuch um freiwillige Versicherung muss bei der AHV innerhalb eines Jahres nach dem Wegzug gestellt werden. Hat Ihr Arbeitgeber Sie mit höheren als den obligatorischen Beiträgen versichert, dürfen Sie diese Guthaben beim Wegzug uneingeschränkt beziehen. Wie Sie die Säule 3a mitnehmen Die Vorsorgeguthaben aus der gebundenen Vorsorge Säule 3a können Sie ohne Einschränkungen beziehen. Vergessen Sie die Steuern nicht Lassen Sie sich Pensionskassengelder oder Guthaben aus der Säule 3a auszahlen, wenn Sie bereits im Ausland sind, wird eine Quellensteuer abgezogen. Sieht das Doppel besteuerungsabkommen zwischen dem Wohnsitzland und der Schweiz eine Quellensteuer-Rückforderung vor, kann die in der Schweiz erhobene Quellensteuer zurückgefordert werden. Voraussetzung ist, dass die Auszahlung im entsprechenden Wohnsitzland von Ihnen ordnungsgemäss deklariert wird. Versteuerung ist nicht zwingende Voraussetzung für Rückforderung; die ausländischen Steuerbehörden müssen bloss Kenntnis von der Auszahlung haben. Gute Idee Beginnen Sie möglichst früh mit dem Zusammentragen von Informationen über Ihre Wahlheimat. Erkundigen Sie sich bei Krankenkasse und Versiche rungen über die zukünftigen Leistungen und die Möglichkeiten, diese zu optimieren. Überprüfen Sie Ihre Anlagestrategie mit einer Fach person. Wie viel Ihres Vermögens wollen Sie in Ihrer neuen «Heimat» anlegen? In welchen Bereichen? Politische und wirtschaftliche Stabilität haben einen grossen Einfluss auf die Finanzlage, auf Zinsen und Inflation. Das kann Ihre Anlagevorhaben signifikant beeinflussen. Nutzen Sie unser Know-how – rufen Sie uns an Für uns als Finanzspezialisten ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, Menschen in Ihrer Situation umfassend und kompetent zu beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Zögern Sie nicht, unser Know-how in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen ubs.com/vorsorge [email protected] 0800 001 981 UBS Switzerland AG Postfach 8098 Zürich ab © UBS 2016. Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten. Juni 2016. 84090D Diese Publikation dient ausschliesslich zu Ihrer Information und stellt keine Empfehlung, kein Angebot, keine Offerte oder keine Aufforderung zur Offertstellung dar. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie eine entsprechende professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass UBS sich das Recht vorbehält, die Dienstleistungen, Produkte sowie Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Einzelne Dienstleistungen und Produkte sind rechtlichen Restriktionen unterworfen und können deshalb nicht uneingeschränkt weltweit angeboten werden. Die vollständige oder teilweise Reproduktion ohne Erlaubnis von UBS ist untersagt.
© Copyright 2024 ExpyDoc