Vorsorge: Frühpensionierung

ab
Früh vorsorgen
für die
Früh­pensionierung
Vorsorge: Frühpensionierung
Langfristige
Finanzplanung
Damit Ihre Frühpensionierung nicht an den finanziellen Voraus­setz­­ungen scheitert, sollten Sie sich möglichst früh und umfassend mit
den Konsequenzen eines solchen Vorhabens auseinandersetzen.
Ein Schlüsselbegriff dominiert das Thema: Die Einkommenslücke zwischen der Frühpensionierung und
dem Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung muss
geschlossen werden. Eine attraktive Möglichkeit ist
der Aufbau der gebundenen Vorsorge Säule 3a. Ein
oder besser zwei Fiscakonten lassen die Möglichkeit
eines gestaffelten Kapitalbezugs fünf Jahre vor dem
ordentlichen AHV-Rentenalter offen. Frühzeitiges
Vorsorgesparen lohnt sich in jedem Fall.
Das Ziel: mit weniger Arbeit eine
vergleichbare Lebensqualität
Gehören auch Sie zu den drei von vier Erwerbstätigen, die
sich gerne etwas früher vom Arbeitsalltag verabschieden
möchten, um noch andere Seiten des Lebens kennenzulernen? Es geht darum, Möglichkeiten zu erkennen und die
Mittel und Wege zu finden, diese zu realisieren.
Eine frühzeitige Planung zeigt Ihnen
Chancen und Risiken
Eine Frühpensionierung ist ein Unterfangen mit nicht zu
unterschätzenden finanziellen Konsequenzen. Um sich
ein realistisches Bild der Zukunft zu machen, sollten Sie sich
frühzeitig über Ihre Pläne klar werden.
Die Überlegungen betreffen die Finanzierung der bis zur
ordentlichen Pen­sionierung verbleibenden Jahre. In diesem
Zusammenhang geht es um die AHV, die Pensionskasse, die
persönliche Vorsorge und nicht zuletzt auch um die Lebenshaltungskosten, die Sie nach dem Erwerbsleben erwarten.
Weniger kann durchaus mehr sein
Wer sich eine Frühpensionierung leisten will, verzichtet auf
einige Jahreseinkommen. Sich als Entscheidungsgrund­
lage ein paar Fragen zur finanziellen Zukunft zu stellen, ist
unausweichlich.
Welches Budget benötigen Sie nach der Frühpensionierung?
Vergessen Sie nicht, neben den Ausgaben für den Alltag
auch die wiederkehrenden Kosten wie Krankenkasse, Miete,
Telefon einzubeziehen. Rechnen Sie auch Steuern, Hypo­
thekarzahlungen, Versicherungen und Ferienbudget ein.
Verfügen Sie – auf der errechneten Basis – über die Mittel,
um die Jahre bis zur ordentlichen Pensionierung und
darüber hinaus ohne spätere Einschränkungen finanzieren
zu können?
Oder können Sie, wollen Sie sich generell einschränken?
Welche Möglichkeiten sehen Sie?
Denken Sie ans Redimensionieren? Von einer grossen in
eine kleinere Wohnung ziehen? Die eigenen vier Wände
vermieten oder eventuell verkaufen?
Planen Sie, einem Nebenerwerb nachzugehen?
Was eine Frühpensionierung für Ihre Vorsorge heisst und
welche Optimierungsmöglichkeiten sich daraus ergeben,
erfahren Sie im Folgenden.
Wie möchten Sie die Einkommenslücke
schliessen?
Wenn Sie bei der Frühpensionierung die AHV-Rente
nicht vorbeziehen, entsteht eine Einkommenslücke bis zum
Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Zusätzlich ent­­­
steht durch den Vorbezug der Pensionskassenrente eine
weitere Einkommenslücke über die verbleibende Lebenszeit. Die Einkommenslücke kann mit einer Rente oder
einem individuellen Finanzierungskonzept aus einer oder
zwei Säule-3a-Lösungen oder durch den sorgfältig geplanten Konsum anderer Vermögenswerte finanziert werden.
CHF
Einkommensbedarf nach
Pensionierung
Einkommenslücke
Pensionskassenrente
Erwerbseinkommen
AHV-Rente
40
50
Zeitpunkt der
Frühpensionierung
60
64/65
70
Alter
80
Ordentliches Pensionierungs­alter
(Frauen/Männer)
Können Sie von Überbrückungsleistungen profitieren?
Unter Umständen sind Arbeitgeber bereit, Frühpensionierungen mit einer Überbrückungsrente bis
zum ordentlichen Pensionsalter zu unterstützen.
Dies trifft insbesondere bei unfreiwilligen Frühpensio­
nierungen aus wirtschaftlichen Gründen zu.
Gute Idee
Eine Frühpensionierung ist teuer. Neben eingebüsstem
Erwerbseinkommen bringt sie Kürzungen der Renten
bis ans Lebensende mit sich. Umso wichtiger ist das Ausschöpfen von steuerbegünstigten Vorsorgeangeboten.
Sie können zusätzlich in Ihre Pensionskasse einzahlen.
Die Höhe Ihres Einkaufspotenzials klären Sie anhand
Ihres persönlichen Vorsorgeausweises ab, den die Kasse
in der Regel jährlich angepasst zur Verfügung stellt.
Oder Sie investieren kontinuierlich in die Säule 3a,
z.B. in ein oder mehrere UBS Fiscakonten, die Sie sich
nach der Frühpensionierung zur Steueroptimierung
gestaffelt auszahlen lassen.
Je früher Sie die Vorsorgemöglichkeiten ausschöpfen,
desto entspannter ist Ihre Frühpensionierung.
AHV – wer früher geht,
zahlt trotzdem weiter
Die AHV-Rente können Sie maximal zwei ganze Jahre
vor der ordentlichen Pensionierung vorbeziehen.
Pro Jahr Vorbezug reduziert sich die Rente um 6,8 Prozent
bis ans Lebensende. Dies gilt auch für die Hinterbliebenenrente. Ihre AHV-Ausgleichskasse ist gerne bereit, Ihre
Altersrente für den gewünschten Pensionierungszeitpunkt
genau zu berechnen.
Auch als frühpensionierte Person sind Sie verpflichtet,
AHV-Beiträge zu leisten. Bei Nichterwerbstätigen richten
sich die Beiträge nach Vermögen und dem übrigen
Renteneinkommen. Die Beiträge dürfen in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden.
Die 2. Säule ist sehr flexibel
Ein frühzeitiger Bezug von Pensionskassengeldern ist
möglich. Auskunft gibt Ihnen das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Das Fehlen von Beitragsjahren vermindert die zu er­war­­tenden Leistungen auf zwei Ebenen. Das Kapital, das
Sie beziehen können oder als Basis zur Rentenberechnung
dient, ist geringer. Und der Umwandlungssatz, der die
Höhe der Rente in Prozenten des Kapitals definiert, reduziert sich durch den zu erwartenden längeren Rentenbezug
ebenfalls. Das ergibt eine Rentenkürzung zwischen
7 und 8 Prozent pro Vorbezugsjahr.
Mit Einkäufen in die Pensionskasse können Leistungs­
kürzungen aufgefangen werden. Im Hinblick auf eine
Frühpensionierung lassen viele Pensionskassen einen Einkauf bis kurz vor der Pensionierung zu. Die Beträge dürfen
vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Um
die Progression optimal zu brechen, verteilen Sie den Einkauf auf mehrere Jahre.
Die Säule 3a soll eine Hauptstütze werden
Ein frühzeitiger Bezug von Geldern aus der gebundenen
Vorsorge ist gesetzlich fünf Jahre vor dem ordentlichen
Pensionierungsalter möglich.
Von Vorteil besitzen Sie zwei Säule-3a-Konten. Mit einem
gestaffelten Bezug können Sie die finanziellen Lücken
schliessen resp. reduzieren und sparen gleichzeitig Steuern.
Nutzen Sie unser Know-how –
rufen Sie uns an
Die Pensionierung und die optimale finanzielle Gestaltung
Ihres dritten Lebensabschnitts sind für Sie eine einmalige
Gelegenheit, Chancen wahrzunehmen. Für uns als Finanzspezialisten ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben,
Menschen in Ihrer Situation umfassend und kompetent zu
beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Zögern Sie nicht,
unser Know-how in Anspruch zu nehmen.
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