PDF-Version Pflege zu Hause Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Wenn man pflegebedürftig wird, gibt es dazu verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse. Entweder Sie werden von Angehörigen gepflegt und bekommen ein Pflegegeld, das Sie verwenden können, wie Sie möchten, oder die BIG zahlt einen Zuschuss zu einem ambulanten Pflegedienst. Sie bekommen Pflegegeld von der BIG, wenn Sie durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde gepflegt werden. Sie als pflegebedürftige Person können frei entscheiden, wie Sie das Pflegegeld verwenden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Pflegegrad Pflegegeld für Pflegebedürftige Pflegegrad2 Pflegegeld für Pflegebedürftige316,00 € /Monat Pflegegrad3 Pflegegeld für Pflegebedürftige545,00 € /Monat Pflegegrad4 Pflegegeld für Pflegebedürftige728,00 € /Monat Pflegegrad5 Pflegegeld für Pflegebedürftige901,00 € /Monat Beratung und Unterstützung Wir wollen, dass Pflegebedürftige so gut wie möglich gepflegt werden. Um das sicherzustellen muss sich jeder, der Pflegegeld von der BIG bekommt, regelmäßig von professionellen Pflegediensten beraten lassen: Die pflegenden Angehörigen profitieren vom Wissen und der Erfahrung der professionellen Pflegekräfte. Sie können Tipps geben und zum Beispiel auch sinnvoll Pflegehilfsmittel empfehlen. Wählen Sie für die Beratung selbst einen Pflegedienst aus. In unserer Datenbank finden Sie Anbieter dafür. Sie vereinbaren einfach einen Termin mit dem Pflegedienst – die Kosten für die Beratung rechnet die BIG direkt mit dem Pflegedienst ab: direkt zur Pflegedienstsuche Beratung ist verpflichtend Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 und 3 müssen sich zweimal im Jahr beraten lassen, bei den Pflegegraden 4 und 5 vier Mal im Jahr. Die Kosten übernimmt die BIG. Diese Beratungen sind verpflichtend: Falls sie nicht gemacht werden, kürzt die BIG das Pflegegeld oder streicht es ganz.
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