Pflege durch Angehörige oder Bekannte (Pflegegeld)

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Pflege zu Hause
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Wenn man pflegebedürftig
wird, gibt es dazu verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse. Entweder Sie
werden von Angehörigen gepflegt und bekommen ein Pflegegeld, das Sie verwenden können, wie
Sie möchten, oder die BIG zahlt einen Zuschuss zu einem ambulanten Pflegedienst.
Sie bekommen Pflegegeld von der BIG, wenn Sie durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde
gepflegt werden. Sie als pflegebedürftige Person können frei entscheiden, wie Sie das Pflegegeld
verwenden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Pflegegrad
Pflegegeld für Pflegebedürftige
Pflegegrad2
Pflegegeld für Pflegebedürftige316,00 € /Monat
Pflegegrad3
Pflegegeld für Pflegebedürftige545,00 € /Monat
Pflegegrad4
Pflegegeld für Pflegebedürftige728,00 € /Monat
Pflegegrad5
Pflegegeld für Pflegebedürftige901,00 € /Monat
Beratung und Unterstützung
Wir wollen, dass Pflegebedürftige so gut wie möglich gepflegt werden. Um das sicherzustellen
muss sich jeder, der Pflegegeld von der BIG bekommt, regelmäßig von professionellen
Pflegediensten beraten lassen: Die pflegenden Angehörigen profitieren vom Wissen und der
Erfahrung der professionellen Pflegekräfte. Sie können Tipps geben und zum Beispiel auch
sinnvoll Pflegehilfsmittel empfehlen.
Wählen Sie für die Beratung selbst einen Pflegedienst aus. In unserer Datenbank finden Sie
Anbieter dafür. Sie vereinbaren einfach einen Termin mit dem Pflegedienst – die Kosten für
die Beratung rechnet die BIG direkt mit dem Pflegedienst ab:
direkt zur Pflegedienstsuche
Beratung ist verpflichtend
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 und 3 müssen sich zweimal im Jahr beraten lassen, bei den
Pflegegraden 4 und 5 vier Mal im Jahr. Die Kosten übernimmt die BIG.
Diese Beratungen sind verpflichtend: Falls sie nicht gemacht werden, kürzt die BIG das Pflegegeld
oder streicht es ganz.