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Pflege zu Hause
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Wenn man pflegebedürftig
wird, gibt es dazu verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse. Entweder Sie
werden von Angehörigen gepflegt und bekommen ein Pflegegeld, das Sie verwenden können, wie
Sie möchten, oder die BIG zahlt einen Zuschuss zu einem ambulanten Pflegedienst.
Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren. Dafür wird zuerst die
Pflegesachleistung mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Anteiliges Pflegegeld
Wenn bei der Pflegesachleistung nicht der gesamte Betrag in Anspruch genommen wird,
bekommen Sie automatisch noch ein anteiliges Pflegegeld. Dieses anteilige Pflegegeld kann
deswegen auch erst berechnet werden, wenn die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt.
Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen ergeben 100 Prozent des maximalen Anspruchs
des jeweiligen Pflegegrades.
Beispiel bei Pflegegrad 3
maximaler monatlicher Zuschuss zum Pflegedienst: 1.298,00 Euro / Monat
maximales monatliches Pflegegeld 545,00 Euro / Monat
Der Pflegedienst berechnet 908,60 Euro für die Pflege.
908,60 Euro = 70 Prozent des Höchstanspruches
Das anteilige Pflegegeld beträgt dann 30 Prozent vom Höchstanspruch von 545,00 Euro, also
163,50 Euro