PDF-Version Pflege zu Hause Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Wenn man pflegebedürftig wird, gibt es dazu verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse. Entweder Sie werden von Angehörigen gepflegt und bekommen ein Pflegegeld, das Sie verwenden können, wie Sie möchten, oder die BIG zahlt einen Zuschuss zu einem ambulanten Pflegedienst. Sie können auch Pflegesachleistung und Pflegegeld kombinieren. Dafür wird zuerst die Pflegesachleistung mit dem Pflegedienst abgerechnet. Anteiliges Pflegegeld Wenn bei der Pflegesachleistung nicht der gesamte Betrag in Anspruch genommen wird, bekommen Sie automatisch noch ein anteiliges Pflegegeld. Dieses anteilige Pflegegeld kann deswegen auch erst berechnet werden, wenn die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt. Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen ergeben 100 Prozent des maximalen Anspruchs des jeweiligen Pflegegrades. Beispiel bei Pflegegrad 3 maximaler monatlicher Zuschuss zum Pflegedienst: 1.298,00 Euro / Monat maximales monatliches Pflegegeld 545,00 Euro / Monat Der Pflegedienst berechnet 908,60 Euro für die Pflege. 908,60 Euro = 70 Prozent des Höchstanspruches Das anteilige Pflegegeld beträgt dann 30 Prozent vom Höchstanspruch von 545,00 Euro, also 163,50 Euro
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