PRESSEINFORMATION „Tag der Kriminalitätsopfer“ auf Einladung des Bundesministeriums für Inneres in Kooperation mit dem WEISSEN RING 20. Februar 2015, 9 bis 13:00 Uhr Bundesministerium für Inneres, Minoritenplatz 9, 1010 Wien PROGRAMM BEGRÜSSUNG UND ERÖFFNUNG: Mag. Mag. (FH) Konrad Kogler, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, BMI Hon.-Prof. Dr. Udo Jesionek, Präsident des WEISSEN RINGS STATEMENTS: Rudolf Hundstorfer Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Gabriele Heinisch-Hosek Bundesministerin für Bildung und Frauen Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter Bundesminister für Justiz a in MMag. Dr. Sophie Karmasin, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend MODERATION: in Dr. Dina Nachbaur, WEISSER RING FACHBEITRÄGE: in Dr. Dina Nachbaur, WEISSER RING a Mag. Barbara Unterlechner, WEISSER RING in DSA Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien Mag. Manfred Buchner, Männerberatung Wien Oberst Wolfgang Haupt, WEISSER RING MODERATION: Robin Haid und Jamil Sy, Bundesgymnasium Klostergasse 1. HINTERGRUND I. International In einigen europäischen Ländern wird der 22. Februar alljährlich von Opferhilfeorganisationen als „Tag der Kriminalitätsopfer“ begangen, um auf die persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation der durch strafbare Handlungen geschädigten Menschen aufmerksam zu machen. Initiator war der damalige Leiter der schwedischen Opferhilfe Björn Lagerbag, der in Erinnerung an die Ermordung von Ministerpräsident Olof Palme 1986 den 22. Februar als Opfertag vorschlug. Der europäische Dachverband der Opferhilfeeinrichtungen „Victim Support Europe“ plant in Kooperation mit der EU, den Opfertag europaweit zu institutionalisieren. II. Österreich Am 22. Februar 2011 wurde in Österreich erstmals der „Tag der Kriminalitätsopfer“ begangen. Die damalige Innenministerin Dr.in Maria Fekter hat die Anregung des WEISSEN RINGS aufgenommen, diesen Tag künftig alljährlich im BMI zu veranstalten. Diese Initiative wurde von Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner fortgeführt. Die Fachveranstaltungen sollen das öffentliche Bewusstsein für die Situation von Kriminalitätsopfern stärken und Opfer dazu motivieren, Hilfe von einschlägigen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Der „Tag der Kriminalitätsopfer“ ist jeweils aktuellen Themen gewidmet: 2011 stand der Opfertag anlässlich des „Europäischen Jahres der Freiwilligenarbeit“ im Zeichen jener Vereine, die mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich Opfer unterstützen. 2012 gab der „Vorschlag für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe“ den thematischen Rahmen. 2013 stand die besondere Opfergruppe der Seniorinnen und Senioren im Mittelpunkt. 2014 standen Zeugen von Verbrechen im Mittelpunkt des Tages der Kriminalitätsopfer, die zwar nicht direkt Opfer einer Straftat geworden sind, aber in den meisten Fällen nicht weniger traumatisiert sind. 2015 widmet sich der Kriminalitätsopfer-Tag den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von Straftaten im öffentlichen Raum betroffen sind. Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 2/10 2. TAG DER KRIMINALITÄTSOPFER 2015 Junge Opfer von Straftaten im öffentlichen Raum Der Tag der Kriminalitätsopfer 2015 widmet sich dem Thema „Jugendliche als Betroffene von Straftaten im öffentlichen Raum“. Internationale Studien und die Erfahrungen von Opferhilfeeinrichtungen zeigen, dass junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren von dieser Art der Kriminalität besonders betroffen sind. Die Praxis zeigt aber auch, dass Angehörige dieser Altersgruppe nur selten spezialisierte Einrichtungen aufsuchen, um Hilfeleistungen und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren und darüber hinaus zu erhalten. Die diesjährige Veranstaltung zum Tag der Kriminalitätsopfer greift diese Problematik nicht nur thematisch auf, sondern bindet die betreffende Zielgruppe aktiv ein. 2.1. BEGRÜSSUNG UND ERÖFFNUNG MAG. MAG (FH) KONRAD KOGLER GENERALDIREKTOR FÜR DIE ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene waren 2013 in fast vierzig Prozent der Fälle Opfer von Gewaltverbrechen. Zu den häufigsten Delikten zählen: Körperverletzung, Gefährliche Drohung, Nötigung und Raub. Auch wenn es in den letzten fünf Jahren gelungen ist, diese Zahl um mehr als fünf Prozent zu senken, ist jedes einzelne Opfer zu viel. Aus diesem Grund unterstützen wir seitens des Innenministeriums beispielsweise das KIRAS-Projekt JA_SICHER, bei dem es um mobile Jugendarbeit als Sicherheitsmaßnahme im öffentlichen Raum geht. Das Bundeskriminalamt unterstützt die ORF Initiative Rat auf Draht und seit Dezember 2014 gibt es ein gemeinsames Projekt zwischen dem Bundeskriminalamt und allen Mobilfunkbetreibern zum Schutz vor Handyraub. In der Zusammenarbeit mit Schulen sensibilisieren unsere speziell ausgebildeten Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten gemeinsam mit Eltern und Lehrer die jungen Menschen zu Themen wie Gewalt, Sucht und Internet. In Justizanstalten wurden Justizwachebedienstete von Angehörigen des Verfassungsschutzes im Hinblick auf Früherkennung und Prävention von Radikalisierung sensibilisiert. Wer Opfer von Gewalt oder anderem kriminellen Verhalten wurde, empfindet oft Scham und gibt sich selbst am Geschehenen die Schuld. Oft dauert es, bis Opfer ihre Hemmung überwinden und über das Erlebte sprechen. Wenn diese Opfer ihre Sprache wiedergefunden haben, sind wir als Gesellschaft gefordert, ihre Sorgen und Nöte ernst zu nehmen und Hilfe und Unterstützung bei der Rückkehr in ein normales Leben anzubieten. Eine Veranstaltung wie der Tag der Kriminalitätsopfer zeigt, dass Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 3/10 Opferschutz nicht bloß ein Lippenbekenntnis ist, sondern Ausdruck einer nachhaltigen und gemeinsamen Opferschutzpolitik. Opferschutz und Opferhilfe sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die österreichischen Ministerien gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und privaten Einrichtungen an einem Strang ziehen müssen. HON.-PROF. DR. UDO JESIONEK PRÄSIDENT DES WEISSEN RINGS Im Rahmen der Veranstaltung zum Tag der Kriminalitätsopfer wollen wir uns jungen Menschen als Opfer situativer Gewalt widmen. Wie die Kriminalitätsstatistik zeigt, sind gerade Jugendliche und junge Erwachsene in diesem Bereich überrepräsentiert, was ich aus meiner langjährigen Tätigkeit als Präsident des Jugendgerichtshofes Wien bestätigen kann. Für die Fälle situativer Gewalt, also der Gewalt außerhalb des häuslichen Nahbereichs und des Sexualbereiches, worunter vor allem die Opfer von Raubüberfällen, schweren Körperverletzungen, etc. fallen, fehlen immer noch eine Reihe von gesetzlichen Begleitmaßnahmen. Der WEISSE RING widmet sich dieser Deliktsgruppe als einem Schwerpunkt der Opferarbeit und bemüht sich, den Opfern situativer Gewalt – im aktuellen Fall jungen Menschen, die Opfer von Raub aber auch anderen Überfällen geworden sind – zu helfen. Mir ist es daher wichtig, gerade heute und hier zu erwähnen, dass wir uns in nächster Zeit ganz speziell dieser Opfergruppe zuwenden werden und ich darf Sie alle, vor allem aber die Mitarbeiter der einschlägigen Ressorts schon heute bitten, uns dabei tatkräftig zu unterstützen. Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 4/10 2.2. STATEMENTS DER MINISTERINNEN UND MINISTER RUDOLF HUNDSTORFER BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Die inzwischen mehr als 40-jährige Geschichte des Verbrechensopfergesetzes ist eine Geschichte des ständigen Ausbaus und der Verbesserung seiner Leistungen. Im Vorjahr waren rund fünf Prozent aller Opfer Jugendliche. Sie waren überwiegend männlichen Geschlechts. Bei den Delikten dominierten Überfälle im öffentlichen Raum, Auseinandersetzungen in Lokalen und Sexualdelikte. Auch wenn diese Zahl nicht sehr hoch erscheinen mag, begrüße ich den Schwerpunkt dieser Tagung, denn es geht nicht nur um bestmögliche Betreuung der Opfer – sondern auch um Prävention, sei es in der gemeindenahen Jugendarbeit oder in den Schulen. Hier ist es ganz besonders wichtig, dass alle betroffenen Akteure gut zusammenarbeiten, um drohender Radikalisierung und Gewaltbereitschaft vorzubeugen. Was die Betreuung der Opfer nach einem Verbrechen betrifft, stehen wir kurz davor, die Leistungen bei der Übernahme der Kosten von psychischen Behandlungen zu optimieren. Den seelischen Schmerz, den ein Verbrechensopfer ertragen muss, kann der Staat nicht ungeschehen machen, aber er kann helfen – schnell und effizient, durch professionelle Unterstützung. Wir kommen damit dem Auftrag des Regierungsprogramms nach, in dem die Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes vorgesehen ist. Wie wichtig die Leistungen des Verbrechensopfergesetzes sind, sieht man auch an der 16-prozentigen Steigerung des Aufwandes im Vorjahr. GABRIELE HEINISCH-HOSEK BUNDESMINISTERIN FÜR BILDUNG UND FRAUEN Gewalt muss bereits vor ihrem Entstehen verhindert werden. Dazu ist es notwendig Präventionsarbeit in seiner ganzen Breite wahrzunehmen. Mahatma Gandhi sagte bereits: „Gewalt ist die Waffe des Schwachen.“ Präventionsarbeit darf nicht nur informieren, sondern muss stark machen. Wir wollen selbstbewusste Kinder und Jugendliche, die in der Lage sind, sich mit Worten bemerkbar zu machen und fähig sind, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Wir wollen starke, selbstbewusste Frauen, die sich gegen Gewalt zur Wehr setzen und wissen wohin sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen. Bei der PädagogInnenausbildung Neu haben wir mit der Einführung von verpflichtenden Lehrveranstaltungen zu Konflikt-Prävention, Persönlichkeitsbildung, Sozialem Lernen, Interkulturalität und Interreligiosität hier schon einen wichtigen Schwerpunkt gesetzt. Um die Abwehrkräfte der Schülerinnen und Schüler gegen Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 5/10 destruktive Ideologien und Gewalt zusätzlich zu stärken, haben wir außerdem erst kürzlich 300 Workshops für Schulen bereitgestellt. Als Frauenministerin ist mir aber auch der Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ein besonderes Anliegen. Mit dem Nationalen Aktionsplan werden wir den Gewaltschutz in Österreich weiter vorantreiben. Er umfasst konkrete Maßnahmen auf allen Ebenen, um die Situation der Frauen zu verbessern. Gewaltschutzeinrichtungen werden bekannter gemacht, Präventionsmaßnahmen werden ausgebaut und der Opferschutz gestärkt. Dazu gehört beispielsweise auch die anstehende Reform des Strafrechts 2015 und die laufende Sensibilisierungskampagne GewaltFREI leben. Handeln ist das Gebot der Stunde und Präventionsarbeit und Bildung ist im Einsatz gegen Gewalt ein wirksames Werkzeug. Unser Weg ist Bildung gegen Extremismus, Konfliktlösung gegen Streit, eine neue Friedenskultur gegen Intoleranz und Hass. Selbstbewusste, gesunde Kinder und Jugendliche brauchen keine destruktiven Ideologien und keine Gewalt. UNIV.-PROF. DR. WOLFGANG BRANDSTETTER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ Nach den jüngsten tragischen Ereignissen in Paris und Kopenhagen, wo Personen wegen ihrer jüdischen Herkunft oder ihrer persönlichen Einstellung Opfer von Terroranschlägen geworden sind, ist es mir ein besonderes Anliegen, am Tag der Kriminalitätsopfer dabei zu sein. Der heutige Tag gilt all jenen Personen, die durch eine Straftat Leid und Trauer erfahren mussten und mitunter noch immer zu wenig beachtet werden. Dabei fällt besonders bei Jugendlichen die Trennung zwischen Opfern und Tätern oft schwer. Hier sind Täter manchmal zugleich Opfer, nämlich Opfer mangelnder Erziehung oder verfehlter Integration und in jüngster Zeit oft genug auch Opfer von Hasspredigern. Das Bundesministerium für Justiz hat bereits vergangenes Jahr deutliche Verbesserungen im Bereich der Haft für Jugendliche umsetzen können und arbeitet weiter daran. So soll heuer noch das Jugendgerichtsgesetz reformiert werden. Unter anderem sind die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Sozialnetzkonferenz, die Adaptierung der gesetzlichen Grundlagen für die Jugendgerichtshilfe und mehr gemeinnützige Leistungen als alternative Form des Vollzugs geplant. Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 6/10 MMAG.A DR.IN SOPHIE KARMASIN BUNDESMINISTERIN FÜR FAMILIEN UND JUGEND Um zu verhindern, dass Jugendliche Opfer von Straftaten werden, unterstützt das BMFJ zahlreiche Präventions- und Hilfsmaßnahmen zugunsten junger Menschen. Einen wesentlichen Beitrag zur Gewaltprävention leistet die außerschulische Jugendarbeit. Weil Prävention immer auch Beziehungsarbeit ist, muss dabei die Individualität und Vielfalt der jungen Menschen besonders berücksichtigt werden. Daher fördert das BMFJ das Bundesnetzwerk Offene Jugendarbeit (www.boja.at) und dessen Bemühungen für die verstärkte Qualifikation der Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, die für die gezielte Beratung und Unterstützung Jugendlicher notwendig sind. Die neu eingerichtete Beratungsstelle Extremismus bietet Beratung, Prävention und Intervention im Krisenfall an, wenn Jugendliche sich von Ideologien und Religionen leiten lassen, die mit den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates nicht in Einklang zu bringen sind. Die Medien-Jugend-Info des BMFJ vermittelt in Kooperation mit der Initiative „Saferinternet.at“ jungen Menschen Medienkompetenz für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet. Darüber hinaus unterstützt das BMFJ Kinderschutzzentren und Beratungsstellen, die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten sowie Maßnahmen zur Elternbildung für eine gewaltfreie Erziehung anbieten. Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gewalt können unter www.gewaltinfo.at abgerufen werden. MODERATION: DR. DINA NACHBAUR, WEISSER RING Juristin und Soziologin; Teamleiterin des WEISSER-RING-Fachbereichs Opferhilfe und Opfer-Notruf, zuständig für Opferbetreuung (inkl. Prozessbegleitung) sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS. IN Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 7/10 2.3. FACHBEITRÄGE DR.IN DINA NACHBAUR, WEISSER RING MAG. BARBARA UNTERLERCHNER, WEISSER RING A Präsentation der Ergebnisse der Workshops an Schulen Von Straftaten im öffentlichen Raum sind junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren besonders betroffen. Der Tag der Kriminalitätsopfer greift diese Problematik nicht nur auf sondern erreicht durch die Einbindung von Jugendlichen einen partizipativen Ansatz. Zu diesem Zweck wurden insgesamt vier halbtägige Workshops in der Berufsschule für Verwaltungsberufe Castelligasse und im Bundesgymnasium 18 in Wien durchgeführt. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler waren zwischen 15 und 23 Jahre alt, das Geschlechterverhältnis war ausgewogen. Die zentralen Fragestellungen in den Workshops lauteten: • Was bedeutet „Opfer sein“ für Jugendliche? • Welche Bilder und Informationen haben Jugendliche zu diversen Delikten, wie Stalking, Mobbing und Gewalt? • Welche Bedürfnisse haben Verbrechensopfer nach einer erlittenen Straftat? • Was braucht eine Opferhilfeeinrichtung, um Jugendliche anzusprechen? Dazu wurden Plakate erstellt und per Video kurze Statements von den Jugendlichen eingeholt. Diese sollen im Zuge der Fachveranstaltung präsentiert werden. DSAIN MONIKA PINTERITS KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT WIEN Kinder- und Jugendliche als Opfer und als Täter Zur besonderen Wahrung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wurde basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention in jedem Bundesland Österreichs eine weisungsfreie Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet. Wir sehen uns als Sprachrohr für junge Menschen, arbeiten für sie parteilich, vermitteln bei Konflikten und bieten Kindern und Jugendlichen rasche und unbürokratische Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen. Der Tag der Kriminalitätsopfer befasst sich mit Jugendlichen, die in unterschiedlichen Bereichen mit dem Gesetz in Berührung kommen. Sehr wichtige Punkte sind hierbei die Implementierung eines Kinderbeistandes (vor dem 15. Lebensjahr) und die Prozessbegleitung. Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 8/10 Sind Jugendliche straffällig geworden, verbringen sie die U-Haft oft in der Justizanstalt Wien Josefstadt. Die Situation der Jugendlichen dort erfordert eine gewissenhafte Beobachtung und Verbesserung der Bedingungen. Die Task Force Jugendhaft wurde eingerichtet, um zur Verbesserung beizutragen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft fordert mehr Geld für Resozialisierung – eigentlich benötigen Jugendliche nach einem Aufenthalt in einer Justizanstalt eine Sozialisierung – und mehr Prävention. Weitere Forderungen sind die Schaffung eines Hauses des Jugendstrafrechts, wie es bereits in Frankfurt am Main besteht, und unabhängige Monitoring-Instrumente der Kinderrechte. MAG. MANFRED BUCHNER MÄNNERBERATUNG WIEN Burschen in Not? Erfahrungsbericht und Überlegungen aus über zehn Jahren Unterstützung für gewaltbetroffene Jugendliche Wenn sich Kinder oder Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind, Erwachsenen anvertrauen, dann brauchen es ein Gegenüber, das den jungen Menschen zuhört, diese ernst nimmt und eine vertrauensvolle Atmosphäre schafft. Neben Verständnis und Trost brauchen Betroffene eine unaufgeregte, aber klare Haltung, die ihnen bestätigt, dass erlebte Gewalt Unrecht und nicht in Ordnung ist. Gemeinsam sollten konkrete Hilfestellungen für die jeweilige Notlage entwickelt werden. Die Kontaktaufnahme mit einer professionellen Opferberatungsstelle ist hier ein sinnvoller und oft auch notwendiger Schritt. In der Männerberatung Wien gibt es seit ca. zehn Jahren Unterstützung für Männer, die von Gewalt betroffen sind. In einem Fach-Input wird ein Orientierung gebender Einblick geboten; mit eingeschlossen werden Anregungen für „Laien“ sein, zum Umgang mit (jungen) Menschen, die sich anvertrauen. OBERST WOLFGANG HAUPT WEISSER RING Opfern eine Stimme geben Der Begriff des Opfers ist überaus geläufig und scheint zumindest in der Alltagssprache keiner Erklärung zu bedürfen. Strafprozessual verwendet die Strafprozessordnung NEU diesen Begriff aber erst seit 2008. Der WEISSE RING sieht sich als Stimme aller Verbrechensopfer, insbesondere aber der Opfer von situativer Gewalt. Ungeachtet von Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion, ethnischer Herkunft oder der Art des Verbrechens hilft der WEISSE RING mit vertraulichen Gesprächen, kostenloser Rechtsberatung, psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung sowie mit finanzieller Unterstützung in Notfällen. Er stellt seine Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 9/10 Erreichbarkeit auch durch seinen weithin bekannten Opfer-Notruf 0800 112 112 sicher. Bei Gewaltdelikten sind Jugendliche und junge Erwachsene am meisten gefährdet, zum Beispiel Opfer einer Körperverletzung oder eines Raubes zu werden. "Die Anzeigebereitschaft ist vor allem bei männlichen Opfern von Raubüberfällen in einem Alter bis 21 Jahre höher, als bei weiblichen Opfern. Die Gründe für ein Nichtanzeigen, sind sehr unterschiedlich. Deshalb ist es mein vordringliches Ziel vor allem Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Stimme zu geben. Dies kann aus Sicht der größten österreichischen Opferhilfeorganisation nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden", sagt Oberst Wolfgang Haupt. Deshalb möchte der WEISSE RING, gemeinsam mit den anderen Stakeholdern, jene, die einen direkten Zugang zu Jugendlichen haben, motivieren, informieren und schulen. Als anerkannte Opferhilfeeinrichtung für situative Gewalt täte sich der WEISSE RING dabei natürlich viel leichter. Denn seine großteils ehrenamtlichen Professionisten sichern die Qualität der Arbeit durch ihre langjährige Erfahrung, fundierte Ausbildung und vorbildhaftes Engagement. Schon Johann Wolfgang von Goethe sagte: „Es muss von Herzen kommen, was auf Herzen wirken soll!“ MODERATION: ROBIN HAID UND JAMIL SY, BUNDESGYMNASIUM KLOSTERGASSE Schüler und Workshop-Teilnehmer 3. ÜBER DEN WEISSEN RING Der WEISSE RING setzt sich seit 1978 für die permanente Verbesserung der Situation von Verbrechensopfern ein. Österreichs größte Opferhilfeorganisation unterstützt Opfer mit professioneller Beratung und Betreuung, psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung und leistet im Notfall substanzielle materielle Hilfe. Ziel ist die rasche und unbürokratische Unterstützung von Opfern von Straftaten. 1. Ziel der gesamten Tätigkeit des Vereines ist es, die von der öffentlichen Hand oder von privaten Organisationen entfalteten Bemühungen um soziale Hilfe für Kriminalitätsopfer und im Interesse der Verhütung strafbarer Handlungen zu unterstützen. 2. Der WEISSE RING sieht es als seine Aufgabe, sich für Anliegen von Opfern krimineller Verhaltensweisen einzusetzen, die Ursachen zu erforschen, die Personen zu Opfern strafbarer Handlungen machen, und präventive Maßnahmen zu fördern. 3. Der WEISSE RING hilft dabei, dass der Zugang und die Inanspruchnahme von Unterstützungen gewährleistet ist, und unterstützt Opfer bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 10/10 4. Ziel des WEISSEN RINGS ist außerdem, ein Klima des respektvollen Umgangs mit Opfern zu schaffen und die Opferrechte auf nationaler und internationaler Ebene kontinuierlich zu verbessern. Im Jahr 2014 verzeichnete der WEISSE RING insgesamt rund 24.000 Opferkontakte. Der WEISSE RING setzt sich für alle Opfer von Verbrechen ein, ungeachtet des Alters, des Geschlechts, der Nationalität oder der Art des Verbrechens. Einer der Schwerpunkte der Opferhilfe liegt in der Unterstützung junger Verbrechensopfer. JUNGE VERBRECHENSOPFER Von Straftaten im öffentlichen Raum sind vor allem junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren betroffen. Das belegen aktuelle, internationale Studien, die Erfahrungen vieler Opferhilfeeinrichtungen und die Ergebnisse zahlreicher Gewaltund Kriminalitätsstudien. Die Praxis zeigt, dass diese Altersgruppe jedoch nur selten spezialisierte Einrichtungen aufsucht, um Hilfeleistungen und Unterstützung in gerichtlichen Verfahren zu erhalten. Junge Menschen schämen sich oft, ein „Kinder“Schutzzentrum aufzusuchen. Gerade in der Zeit des Erwachsenwerdens beeinträchtigt die Erfahrung von Angst und Ohnmacht drei für dieses Alter wichtige Entwicklungsschritte: Die Herausbildung der eigenen Identität, die Ablösung von der Ursprungsfamilie und die Entdeckung größerer gesellschaftlicher Zusammenhänge. Jungen Erwachsenen bietet daher der WEISSE RING die Möglichkeit, sich vollkommen vertraulich und anonym beraten zu lassen. OPFER-NOTRUF Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz betreibt der WEISSE RING den jederzeit erreichbaren, gebührenfreien Opfer-Notruf 0800 112 112 als erste, zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige. Der WEISSE RING ist auch über die Europäische Hotline 116 006 erreichbar. 4. LINKS www.bmi.gv.at www.bmask.gv.at www.bmj.gv.at www.bmwfj.gv.at www.boja.at www.frauenhaeuser-wien.at www.gewaltinfo.at www.kija.at/ www.maenner.at/ www.weisser-ring.at Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 11/10 5. PRESSEKONTAKT Bundesministerium für Inneres Abteilung I/5 (Kompetenzcenter Kommunikation) 1010 Wien, Herrengasse 7 Tel.: +43-1-53126-2488 [email protected] WEISSER RING Mag.a Elisabeth Sandbichler 1090 Wien, Nussdorfer Straße 67 Tel.: +43-699-134 34 021 [email protected] Tag der Kriminalitätsopfer, 20. Februar 2015 12/10
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