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HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW164741
Mittwoch, 21. September 2016
Mercure Hotel Bochum City
Massenbergstr. 19–21
44787 Bochum
Telefon: 0234 969-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
320,00 € für Mitglieder des vhw
385,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis 27
Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
Praktikerseminar
Das Neue Landeswassergesetz NRW
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Mittwoch
21. September 2016
Bochum
Titelmotiv: © Horst Brandt - Fotolia.com
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen ist am 6. Juli 2016
vom Landtag angenommen und verabschiedet worden (Drs. 16/10799).
Alle in der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Tätigen (Abwasserbeseitigung, Trinkwasserversorgung, Wasserverbände, Verwaltung) müssen sich
den umfangreichen und grundlegenden Neuerungen stellen und mit den Folgen für den Vollzug vertraut machen.
Die Teilnehmer lernen das neue LWG von Nordrhein-Westfalen und seine Verknüpfungen zum WHG und zur Wasserrahmenrichtlinie kennen. Die Erläuterung aktueller Gerichtsentscheidungen und deren Auswirkungen auf die
Anwendungspraxis runden das Programm ab.
Die Fortbildung gibt den Teilnehmenden einen Überblick über die gesetzlichen
Änderungen und befähigt sie damit, ihre Aufgaben gesetzeskonform zu erfüllen.
MITTWOCH, 21. SEPTEMBER 2016
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Das Neue Landeswassergesetz NRW
Das Neue Landeswassergesetz NRW
09:30 Uhr
Begrüßungskaffee
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
NW164741, Mittwoch, 21. September 2016, Bochum
1. Grundlagen und Ziele des neuen LWG
2. Wasserrahmenrichtlinie
• Maßnahmenübersicht
• Gewässerrandstreifen
• Vorkaufsrecht
• Kosten
3. Anlagen in/an Gewässern
Dr. Sibylle Pawlowski
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
IHRE REFERENTEN
13:00 bis 14:00 Uhr
Dr. Sibylle Pawlowski
Leiterin das Referats Wasserrecht, Abgabenrecht im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Düsseldorf
Dr. Till Elgeti
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB, Hamm / Westf., Lehrbeauftragter an
der Universität Kassel. Er berät und vertritt regelmäßig
Kommunen und Unternehmen im Wasserrecht
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Mitarbeiter von Landesbehörden, Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der
Bau-, Planungs- und Umweltämter der Städte, Gemeinden und Landkreise,
Fachleute aus Planungsbüros, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Unternehmen
der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie Experten von Verbänden, Entscheidungsgremien und Kammern.
Gemeinsames Mittagessen
4. Trinkwasserschutz
• Pflichten vorsorgender Trinkwasserversorgung
• Landesweite Schutzgebietsverordnung
• Wasserschutzgebiete/Rohstoffgewinnung
• Wasserversorgungskonzepte
5. Abwasserbeseitigung
• Niederschlagswasserbeseitigung
• Anstalten öffentlichen Rechts
• Mischwasserkanalisation
• Funktionsprüfung
• Kosten
6. Hochwasser
• Überschwemmungsgebiete
• Rückgewinnbare Flächen
• Statusbericht
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
7. Weitere Neuregelungen/Aktuelle wasserrechtliche Themenfelder
Dr. Till Elgeti
16:30 Uhr
Ende des Seminars
11:30 bis 11:45 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Kaffeepause
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Fernlehrgang Städtebaurecht
Einstieg jederzeit
Dauer: 13 Lektionen / 13 Monate
Kosten: vhw-Mitglieder: 1.500 € / Nichtmitglieder: 1.900 €
Informationsmaterial unter Telefon: 030 390473-630
Name, Vorname
Hinweis:
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung
aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der
jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei
der Architektenkammer/Ingenieurkammer).
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de