HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW164741 Mittwoch, 21. September 2016 Mercure Hotel Bochum City Massenbergstr. 19–21 44787 Bochum Telefon: 0234 969-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 320,00 € für Mitglieder des vhw 385,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Praktikerseminar Das Neue Landeswassergesetz NRW Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-43 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Mittwoch 21. September 2016 Bochum Titelmotiv: © Horst Brandt - Fotolia.com PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das neue Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen ist am 6. Juli 2016 vom Landtag angenommen und verabschiedet worden (Drs. 16/10799). Alle in der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen Tätigen (Abwasserbeseitigung, Trinkwasserversorgung, Wasserverbände, Verwaltung) müssen sich den umfangreichen und grundlegenden Neuerungen stellen und mit den Folgen für den Vollzug vertraut machen. Die Teilnehmer lernen das neue LWG von Nordrhein-Westfalen und seine Verknüpfungen zum WHG und zur Wasserrahmenrichtlinie kennen. Die Erläuterung aktueller Gerichtsentscheidungen und deren Auswirkungen auf die Anwendungspraxis runden das Programm ab. Die Fortbildung gibt den Teilnehmenden einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen und befähigt sie damit, ihre Aufgaben gesetzeskonform zu erfüllen. MITTWOCH, 21. SEPTEMBER 2016 HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Das Neue Landeswassergesetz NRW Das Neue Landeswassergesetz NRW 09:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Beginn des Seminars NW164741, Mittwoch, 21. September 2016, Bochum 1. Grundlagen und Ziele des neuen LWG 2. Wasserrahmenrichtlinie • Maßnahmenübersicht • Gewässerrandstreifen • Vorkaufsrecht • Kosten 3. Anlagen in/an Gewässern Dr. Sibylle Pawlowski Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail IHRE REFERENTEN 13:00 bis 14:00 Uhr Dr. Sibylle Pawlowski Leiterin das Referats Wasserrecht, Abgabenrecht im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Düsseldorf Dr. Till Elgeti Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm / Westf., Lehrbeauftragter an der Universität Kassel. Er berät und vertritt regelmäßig Kommunen und Unternehmen im Wasserrecht AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Mitarbeiter von Landesbehörden, Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der Bau-, Planungs- und Umweltämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, Fachleute aus Planungsbüros, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie Experten von Verbänden, Entscheidungsgremien und Kammern. Gemeinsames Mittagessen 4. Trinkwasserschutz • Pflichten vorsorgender Trinkwasserversorgung • Landesweite Schutzgebietsverordnung • Wasserschutzgebiete/Rohstoffgewinnung • Wasserversorgungskonzepte 5. Abwasserbeseitigung • Niederschlagswasserbeseitigung • Anstalten öffentlichen Rechts • Mischwasserkanalisation • Funktionsprüfung • Kosten 6. Hochwasser • Überschwemmungsgebiete • Rückgewinnbare Flächen • Statusbericht Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse 7. Weitere Neuregelungen/Aktuelle wasserrechtliche Themenfelder Dr. Till Elgeti 16:30 Uhr Ende des Seminars 11:30 bis 11:45 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Kaffeepause DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN Fernlehrgang Städtebaurecht Einstieg jederzeit Dauer: 13 Lektionen / 13 Monate Kosten: vhw-Mitglieder: 1.500 € / Nichtmitglieder: 1.900 € Informationsmaterial unter Telefon: 030 390473-630 Name, Vorname Hinweis: Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer). Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc