Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 9. Jahrgang 18. Februar 2015 Nummer 5 Inhaltsverzeichnis Seite 17. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 12.02.2015 zur 16. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997 ................................ 25 ____________________________________________________________________ 17. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 12.02.2015 zur 16. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997 ____________________________________________________________________ Aufgrund des § 6 Absatz 1 und Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW. S. 208), wird von der Stadt Leverkusen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates vom 09.02.2015 für das Gebiet der Stadt Leverkusen folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: I. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997 wird wie folgt geändert: § 1 „Im Stadtteil Wiesdorf dürfen aus Anlass der folgenden Veranstaltungen die Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein: 01.03.2015 06.09.2015 04.10.2015 29.11.2015 Antik- und Designmarkt, Musikfest, Leverkusener Kunstmarkt, Christkindchenmarkt Leverkusen.“ § 2 „Im Stadtteil Opladen dürfen aus Anlass der folgenden Veranstaltungen die Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein: 17.05.2015 Opladener Frühling mit Verkehrsschau, 26.07.2015 Opladener Stadtfest mit Kirmes, 11.10.2015 Opladener Herbstmarkt, 20.12.2015 Bergisches Dorf.“ ___________________________________________________________________ Herausgeber: Redaktion: Bezug: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8889, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8889. Seite 26 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 5 18. Februar 2015 § 3 „Im Stadtteil Schlebusch dürfen aus Anlass der folgenden Veranstaltungen die Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein: 26.04.2015 20.09.2015 08.11.2015 20.12.2015 Blühendes Schlebusch, Schlebuscher Wochenende - Das Familienfest international, Schlebuscher Martinsmarkt, Schlebuscher Adventsmarkt.“ II. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung kann gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist bei der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 12. Februar 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister ____________________________________________________________________
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