Nummer 5 vom 18. Februar 2015 PDF-Datei

Amtsblatt der
Stadt Leverkusen
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9. Jahrgang
18. Februar 2015
Nummer 5
Inhaltsverzeichnis
Seite
17. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 12.02.2015 zur 16. Änderung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997 ................................ 25
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17. Ordnungsbehördliche Verordnung vom 12.02.2015 zur 16. Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 03.04.1997
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Aufgrund des § 6 Absatz 1 und Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. S.
516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW. S. 208), wird von
der Stadt Leverkusen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des
Rates vom 09.02.2015 für das Gebiet der Stadt Leverkusen folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
I.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass vom 03.04.1997 wird wie folgt geändert:
§ 1 „Im Stadtteil Wiesdorf dürfen aus Anlass der folgenden Veranstaltungen die Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein:
01.03.2015
06.09.2015
04.10.2015
29.11.2015
Antik- und Designmarkt,
Musikfest,
Leverkusener Kunstmarkt,
Christkindchenmarkt Leverkusen.“
§ 2 „Im Stadtteil Opladen dürfen aus Anlass der folgenden Veranstaltungen die Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein:
17.05.2015
Opladener Frühling mit Verkehrsschau,
26.07.2015
Opladener Stadtfest mit Kirmes,
11.10.2015
Opladener Herbstmarkt,
20.12.2015
Bergisches Dorf.“
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Herausgeber:
Redaktion:
Bezug:
Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister
Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40,
51311 Leverkusen,  0214/406-8889,  0214/406-8879,  [email protected]
Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich.
Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101.
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 5
18. Februar 2015
§ 3 „Im Stadtteil Schlebusch dürfen aus Anlass der folgenden Veranstaltungen die
Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet
sein:
26.04.2015
20.09.2015
08.11.2015
20.12.2015
Blühendes Schlebusch,
Schlebuscher Wochenende - Das Familienfest international,
Schlebuscher Martinsmarkt,
Schlebuscher Adventsmarkt.“
II.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung kann gegen diese
Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist bei der Stadt Leverkusen vorher gerügt und
dabei die verletzte Vorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Leverkusen, 12. Februar 2015
gez. Buchhorn
Oberbürgermeister
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