Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 9. Jahrgang 29. April 2015 Nummer 14 Inhaltsverzeichnis Seite 65. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs; Feuerwehr Leverkusen, Fachbereich 37, Stixchesstr. 162, 51377 Leverkusen ....................................................................... 97 66. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf Elbestraße/ Masurenstraße“ und Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ............................................................................................... 98 ____________________________________________________________________ 65. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs; Feuerwehr Leverkusen, Fachbereich 37, Stixchesstr. 162, 51377 Leverkusen ____________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 Absatz 1 VOL/A folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 056/2015: Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs nach DIN 14505 mit zusätzlicher Doppelbedienungseinrichtung für Fahrschulbetrieb Die Vergabeunterlagen können bis zum 28.05.2015 im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do. Leverkusen, 27. April 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Dr. Rudersdorf ___________________________________________________________________ Herausgeber: Redaktion: Bezug: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8889, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8889. Seite 98 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 14 29. April 2015 ____________________________________________________________________ 66. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf - Elbestraße/ Masurenstraße“ und Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat am 02.03.2015 für den Bebauungsplan Nr. 189/I „Rheindorf - Elbestraße/Masurenstraße“ die erneute Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 2 Absatz 1 und 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) sowie § 4 Absatz 1 BauGB. Der o. g. Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Ziel der Planung Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf - Elbestraße/Masurenstraße“ sollen Wohnnutzungen und eine neue achtgruppige Kindertagesstätte (Kita) realisiert sowie die Schulsportanlage erhalten werden. Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 189/I „Rheindorf - Elbestraße/Masurenstraße“ Laut Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 02.03.2015 wird die Öffentlichkeit frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Bürger werden eingeladen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Dienstag, 19.05.2015, um 19:00 Uhr in die Aula der GGS Sternenschule, Masurenstraße 5 - 7, 51371 Leverkusen. Der Vorentwurf des o. g. Bebauungsplanes kann außerdem eingesehen werden: Ort: Dauer: Zeit: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss Montag, 11.05.2015, bis einschl. Donnerstag, 18.06.2015 montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr Im gleichen Zeitraum können der Aufstellungsbeschluss sowie weitere Planunterlagen auch im Internet auf der Website der Stadt Leverkusen einsehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 18.06.2015 bitte an nachfolgende Adresse schicken: 29. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 14 Seite 99 Stadt Leverkusen Fachbereich Stadtplanung Hauptstraße 101 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: [email protected] oder per Fax an die: 0214/406-6102 Bitte mit der Betreffangabe: Frühzeitige Beteiligung B-Plan Nr. 189/I „Rheindorf - Elbestraße/Masurenstraße“ Information gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB): Der Fachbereich Stadtplanung steht Ihnen zur Verfügung, um Sie über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Sie können sich insofern auch bereits vor der öffentlichen Auslegung zur Planung äußern. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Bauservice, Raum 043, Elberfelder Haus, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen. Die Öffnungszeiten sind montags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Frau Fricke, Telefon 0214/406-6168). Datenschutz Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während der öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses nicht ausdrücklich verweigern. Hinweis Eine weitere Beteiligungsmöglichkeit ist im Rahmen späterer Verfahrensschritte vorgesehen. Nach der o. g. Beteiligungsphase wird der Bebauungsplanentwurf erstellt und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt. Danach sieht das Baugesetzbuch eine einmonatige Auslegung des Planentwurfes vor und die Möglichkeit schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Über die weiteren Verfahrensschritte und Termine können Sie sich über das Amtsblatt der Stadt Leverkusen informieren (s. ebenfalls http://www.leverkusen.de). Geltungsbereich Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der Deutschen Grundkarte. (siehe Folgeseite) Seite 100 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 14 29. April 2015 Leverkusen, 27. April 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister ____________________________________________________________________
© Copyright 2024 ExpyDoc