Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 9. Jahrgang 16. April 2015 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis Seite 57. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung Marktplatz Lützenkirchen (aktualisierte Skizze) ......................................................................................... 83 58. Bekanntmachung der Widmung des Andienungsweges Gerhart-Hauptmann-Straße 71 – 89 (aktualisierte Skizze) ...................................................... 84 59. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen ..................................................... 86 ____________________________________________________________________ 57. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung Marktplatz Lützenkirchen (aktualisierte Skizze) ____________________________________________________________________ Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294) Der Marktplatz Lützenkirchen in der Straße Im Dorf soll gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf“ verschoben werden. Die Stadt Leverkusen beabsichtigt daher den bestehenden Marktplatz gemäß § 7 StrWG einzuziehen. Im verkleinerten Lageplan (aktualisiert, siehe nächste Seite) ist die 1995 gewidmete Verkehrsfläche schraffiert. Die Originalunterlagen und Pläne liegen bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Str. 17, 9.OG, Raum 9/03, zur Einsicht aus. Sie können Mo-Fr von 8.30 bis 12.30 Uhr und Mo-Do von 14.00 bis 15.30 Uhr eingesehen werden. Zur Absicht der Einziehung können innerhalb drei Monate nach dieser Bekanntmachung Anregungen oder Bedenken geäußert werden. Diese können mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Tiefbau unter obiger Adresse oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, gerichtet werden. ___________________________________________________________________ Herausgeber: Redaktion: Bezug: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8889, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8889. Seite 84 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 11 16. April 2015 Leverkusen, 20. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Im Auftrag gez. Syring ____________________________________________________________________ 58. Bekanntmachung der Widmung des Andienungsweges Gerhart-Hauptmann-Straße 71 – 89 (aktualisierte Skizze) ____________________________________________________________________ Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294) Die Stadt Leverkusen widmet im Stadtteil Opladen den Andienungsweg zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Straße 71 - 89 (zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Altstadtstraße) gemäß § 6 StrWG als Gemeinde-/ befahrbarer Wohnweg dem öffentlichen Verkehr. Die Verkehrsfläche ist im verkleinerten Lageplan (aktualisiert, siehe nächste Seite) dargestellt. Die Pläne und Unterlagen zur Widmung sind bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Straße 17, 9.OG, Raum 9/03, einzusehen. Während der Auslegungszeit können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) eingesehen werden. Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich ein-zureichen oder zur 16. April 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 11 Seite 85 Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu er-klären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den Finanz-gerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW S.548)) eingereicht werden. Hinweis Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst. Leverkusen, 20. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Tiefbau Im Auftrag gez. Syring Seite 86 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 11 16. April 2015 ____________________________________________________________________ 59. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen ____________________________________________________________________ Der aus dem Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE am 25.05.2014 in die Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen gewählte Vertreter, Herr Frank Hasivar, hat mit Wirkung vom 31.03.2015 auf das Mandat verzichtet. Als Nachfolgerin ist aus dem o.a. Wahlvorschlag die nächste noch nicht gewählte Bewerberin auf der Reserveliste, Frau Zöhre Gürçali, Am Quettinger Feld 14, 51381 Leverkusen, Mitglied der Vertretung der Stadt Leverkusen geworden. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Wahlleiter der kreisfreien Stadt Leverkusen, Bürgerbüro, Sachgebiet Wahlen, Rathaus 4. OG, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, eingelegt werden. Leverkusen, 15. April 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister In Vertretung gez. Stein Wahlleiter ____________________________________________________________________
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