Nummer 11 vom 16. April PDF-Datei, 279,76 KB

Amtsblatt der
Stadt Leverkusen
_____________________________________________________________________
9. Jahrgang
16. April 2015
Nummer 11
Inhaltsverzeichnis
Seite
57. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung Marktplatz Lützenkirchen
(aktualisierte Skizze) ......................................................................................... 83
58. Bekanntmachung der Widmung des Andienungsweges Gerhart-Hauptmann-Straße 71 – 89 (aktualisierte Skizze) ...................................................... 84
59. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über
die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der
Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen ..................................................... 86
____________________________________________________________________
57. Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung Marktplatz Lützenkirchen
(aktualisierte Skizze)
____________________________________________________________________
Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996
S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und
zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294)
Der Marktplatz Lützenkirchen in der Straße Im Dorf soll gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt/Im Dorf“ verschoben werden. Die Stadt Leverkusen beabsichtigt daher den bestehenden Marktplatz gemäß § 7 StrWG einzuziehen.
Im verkleinerten Lageplan (aktualisiert, siehe nächste Seite) ist die 1995 gewidmete
Verkehrsfläche schraffiert. Die Originalunterlagen und Pläne liegen bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Str. 17, 9.OG, Raum
9/03, zur Einsicht aus. Sie können Mo-Fr von 8.30 bis 12.30 Uhr und Mo-Do von
14.00 bis 15.30 Uhr eingesehen werden.
Zur Absicht der Einziehung können innerhalb drei Monate nach dieser Bekanntmachung Anregungen oder Bedenken geäußert werden. Diese können mündlich zur
Niederschrift beim Fachbereich Tiefbau unter obiger Adresse oder schriftlich an den
Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, gerichtet werden.
___________________________________________________________________
Herausgeber:
Redaktion:
Bezug:
Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister
Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40,
51311 Leverkusen,  0214/406-8889,  0214/406-8879,  [email protected]
Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich.
Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101.
Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand:  0214/406-8889.
Seite 84
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 11
16. April 2015
Leverkusen, 20. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Tiefbau
Im Auftrag
gez. Syring
____________________________________________________________________
58. Bekanntmachung der Widmung des Andienungsweges Gerhart-Hauptmann-Straße 71 – 89 (aktualisierte Skizze)
____________________________________________________________________
Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.NW. S. 1028, ber. 1996 S.
81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und
zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20.05.2014 (GV.NRW. S. 294)
Die Stadt Leverkusen widmet im Stadtteil Opladen den Andienungsweg zu den
Häusern Gerhart-Hauptmann-Straße 71 - 89 (zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße
und Altstadtstraße) gemäß § 6 StrWG als Gemeinde-/ befahrbarer Wohnweg dem
öffentlichen Verkehr. Die Verkehrsfläche ist im verkleinerten Lageplan (aktualisiert,
siehe nächste Seite) dargestellt.
Die Pläne und Unterlagen zur Widmung sind bei der Stadtverwaltung Leverkusen,
Fachbereich Tiefbau, Friedrich-Ebert-Straße 17, 9.OG, Raum 9/03, einzusehen.
Während der Auslegungszeit können die Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen (www.leverkusen.de) eingesehen werden. Gegen die
Widmung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Klage erhoben
werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln schriftlich ein-zureichen oder zur
16. April 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 11
Seite 85
Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu er-klären. Die Klage kann
auch in elektronischer Form (nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerichten und den Finanz-gerichten im Lande
Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW S.548)) eingereicht werden.
Hinweis
Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung
eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise
ich darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst.
Leverkusen, 20. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Tiefbau
Im Auftrag
gez. Syring
Seite 86
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 11
16. April 2015
____________________________________________________________________
59. Bekanntmachung des Wahlleiters der kreisfreien Stadt Leverkusen über
die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied in der Vertretung
der kreisfreien Stadt Leverkusen
____________________________________________________________________
Der aus dem Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE am 25.05.2014
in die Vertretung der kreisfreien Stadt Leverkusen gewählte Vertreter, Herr Frank
Hasivar, hat mit Wirkung vom 31.03.2015 auf das Mandat verzichtet.
Als Nachfolgerin ist aus dem o.a. Wahlvorschlag die nächste noch nicht gewählte
Bewerberin auf der Reserveliste, Frau Zöhre Gürçali, Am Quettinger Feld 14, 51381
Leverkusen, Mitglied der Vertretung der Stadt Leverkusen geworden.
Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch
beim Wahlleiter der kreisfreien Stadt Leverkusen, Bürgerbüro, Sachgebiet Wahlen,
Rathaus 4. OG, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen, eingelegt werden.
Leverkusen, 15. April 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
gez. Stein
Wahlleiter
____________________________________________________________________