Verbraucherschützer planen Klagewelle

Urteil im Falle HDI rechtskräftig
Verbraucherschützer planen Klagewelle
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hatten vor einigen Wochen
den Lebensversicherer HDI verklagt. Der Grund: Doppelte Abschlusskosten bei Riester-Verträgen. Der
Versicherer muss nun nachbessern.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln gegen HDI ist nun rechtskräftig; wenn auch nur für fünf Jahre.
Der Versicherer darf also keine doppelten Abschlusskosten mehr verlangen. HDI hat das Urteil ohne
Widerspruch angenommen.
Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) wollen nun dafür sorgen, dass dieses
Handeln auch bei anderen Versicherern verurteilt wird. „Wir prüfen jetzt eine Klagewelle gegen die
deutschen Lebensversicherer, die mit der doppelten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten
den Verbraucher zu Unrecht belasten“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Online gibt es außerdem kostenlose Musterbriefe auf der Internetseite des BdV, mit dem sich betroffene
Kunden an ihren Versicherer wenden können.
Dieser Artikel erschien am 20.10.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/urteil-im-falle-hdi-rechtskraeftig-verbraucherschuetzer-planen-klagewelle--1476975716/
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