Beim Kfz-Versicherungsvergleich kühlen Kopf

Wechselfrist endet in wenigen Tagen
Beim Kfz-Versicherungsvergleich kühlen Kopf bewahren
An diesem Wochenende werden spätentschlossene Autofahrer noch einmal die Möglichkeit nutzen, um
einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung zu prüfen: Am 30. November jährt sich der Stichtag, an dem die
Kündigung beim Versicherer liegen muss. Warum Autofahrer trotz des nahenden Fristende überlegt
handeln sollten, lesen Sie hier.
Wer seine Kfz-Versicherung kündigen will, muss das in der Regel bis Ende November erledigt haben,
denn die große Mehrheit der Verträge wurde zu Jahresbeginn geschlossen. Und da die Kündigung der
Police einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zu erfolgen hat, muss das
Kündigungsschreiben also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein – und
zwar per Brief, Fax oder Einschreiben mit Rückschein, eine Mail reicht nicht aus.
Doch bevor der Wechsel tatsächlich vollzogen wird, sollte der Versicherte bereits ein gutes
Alternativangebot in der Tasche haben. Dazu bedarf es aber eine sorgfältige Recherche, die sich nicht
allein von der Preisersparnis leiten lassen sollte.
Immer mehr Versicherte nutzen Online-Vergleichsportale, um sich einen ersten Überblick über das
Tarif-Angebot zu verschaffen. Dazu müssen sie unter anderem diverse Fahrzeug-, Orts- und
Fahrerdaten angeben und erhalten dann eine Übersicht, die meist den billigsten Tarif ganz oben
auflistet.
Doch von dicken Rabatt-Ankündigungen sollten sich Nutzer nicht blenden lassen, sondern mit kühlem
Kopf entscheiden. „Es bringt dem Verbraucher nichts, wenn er 50 Euro im Jahr mit einem neuen Tarif
spart, dann aber im Notfall eine schlechtere Leistung erhält. Der Teufel steckt da im Detail“, sagt
Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten (BdV), dem Tagesspiegel.
Haftpflichtdeckung von 100 Millionen Euro sollte Pflicht sein
So böten nicht alle Policen auch den gleichen Schutz, betont man beim BdV. Es lohne sich daher, die
Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Hier sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, raten
die Verbraucherschützer. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte beispielsweise eine Deckung von 100
Millionen Euro zum Standard gehören.
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Sehr wichtig sei zudem, dass in der Kasko-Versicherung komplett auf den „Einwand der groben
Fahrlässigkeit“ verzichtetet werde. So würden manche Versicherungen beispielsweise
(Vollkasko-)Schäden am eigenen Auto „nur teilweise übernehmen, wenn der Fahrer auf nasser
Fahrbahn bei Rot über eine Ampel gefahren ist und aus Leichtsinn einen Unfall verursacht hat“,
schreibt der Tagesspiegel.
Doch Vorsicht: Der Konsum von Drogen und Alkohol zählt demnach nicht als Fahrlässigkeit, sodass die
Versicherer in solchen Fällen eine Kostenübernahme verweigerten.
Dieser Artikel erschien am 25.11.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/wechselfrist-endet-in-wenigen-tagen-beim-kfz-versicherungsvergleich-nichts-ueberstuerzen--1480092386/
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