DE - Europa

11.1.2017
A8-0391/5
Änderungsantrag 5
Tom Vandenkendelaere, Thomas Mann, David Casa, Csaba Sógor, Mairead
McGuinness, Anne Sander, Sofia Ribeiro, Jeroen Lenaers, Heinz K. Becker, Michaela
Šojdrová, Pascal Arimont, Luděk Niedermayer, Paul Rübig, Verónica Lope Fontagné,
Ádám Kósa, Sven Schulze, Dieter-Lebrecht Koch, Seán Kelly, Herbert Reul, Birgit
Collin-Langen, Christofer Fjellner, Markus Pieper, Dariusz Rosati, Ivan Štefanec, Pilar
Ayuso, Werner Kuhn, Françoise Grossetête, Eduard Kukan, Jarosław Kalinowski,
Bogdan Andrzej Zdrojewski, Bogdan Brunon Wenta, Elżbieta Katarzyna
Łukacijewska, Jan Olbrycht, Danuta Maria Hübner, Julia Pitera, Czesław Adam
Siekierski, Tadeusz Zwiefka, Barbara Kudrycka, Adam Szejnfeld, Andrzej Grzyb,
Marek Plura, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Janusz Lewandowski, Peter
Liese, Burkhard Balz, Andreas Schwab, Albert Deß, Monika Hohlmeier, Peter Jahr,
Fernando Ruas, Elisabeth Morin-Chartier, Ingeborg Gräßle, Rosa Estaràs Ferragut,
Markus Ferber, Santiago Fisas Ayxelà, Svetoslav Hristov Malinov, Gunnar Hökmark,
José Manuel Fernandes, Daniel Caspary, Milan Zver, Dubravka Šuica, Anna Záborská,
Ildikó Gáll-Pelcz, Ramón Luis Valcárcel Siso, Krišjānis Kariņš, Ivo Belet, Deirdre
Clune, Michał Boni, Annie Schreijer-Pierik, Tomáš Zdechovský, Michel Dantin, Pál
Csáky, Werner Langen, József Szájer, Sandra Kalniete, Rainer Wieland, Esther de
Lange, Danuta Jazłowiecka, Franck Proust, Lambert van Nistelrooij, Louis Michel,
Enrique Calvet Chambon, Ivo Vajgl, Jean Arthuis
Bericht
Maria João Rodrigues
Eine europäische Säule sozialer Rechte
2016/2095(INI)
A8-0391/2016
Entschließungsantrag
Erwägung -A (neu)
Entschließungsantrag
Geänderter Text
-A. in der Erwägung, dass eine EUSozialversammlung einberufen werden
sollte, in der Vertreter der Sozialpartner,
der nationalen Regierungen und
Parlamente sowie der EU-Institutionen
unter Einbeziehung der Öffentlichkeit die
Zukunft und Struktur des europäischen
Sozialmodells erörtern und die mit der
Annahme einer neuen Europäischen
Sozialcharta für das 21. Jahrhundert
enden sollte;
Or. en
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DE
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In Vielfalt geeint
DE
11.1.2017
A8-0391/6
Änderungsantrag 6
Tom Vandenkendelaere, Thomas Mann, David Casa, Csaba Sógor, Mairead
McGuinness, Anne Sander, Sofia Ribeiro, Jeroen Lenaers, Heinz K. Becker, Michaela
Šojdrová, Pascal Arimont, Luděk Niedermayer, Paul Rübig, Verónica Lope Fontagné,
Ádám Kósa, Sven Schulze, Dieter-Lebrecht Koch, Seán Kelly, Herbert Reul, Birgit
Collin-Langen, Christofer Fjellner, Markus Pieper, Dariusz Rosati, Ivan Štefanec, Pilar
Ayuso, Werner Kuhn, Françoise Grossetête, Eduard Kukan, Jarosław Kalinowski,
Bogdan Andrzej Zdrojewski, Bogdan Brunon Wenta, Elżbieta Katarzyna
Łukacijewska, Jan Olbrycht, Danuta Maria Hübner, Julia Pitera, Czesław Adam
Siekierski, Tadeusz Zwiefka, Barbara Kudrycka, Adam Szejnfeld, Andrzej Grzyb,
Marek Plura, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Janusz Lewandowski, Peter
Liese, Burkhard Balz, Andreas Schwab, Albert Deß, Monika Hohlmeier, Peter Jahr,
Fernando Ruas, Elisabeth Morin-Chartier, Ingeborg Gräßle, Rosa Estaràs Ferragut,
Markus Ferber, Santiago Fisas Ayxelà, Svetoslav Hristov Malinov, Gunnar Hökmark,
José Manuel Fernandes, Daniel Caspary, Milan Zver, Dubravka Šuica, Anna Záborská,
Ildikó Gáll-Pelcz, Ramón Luis Valcárcel Siso, Krišjānis Kariņš, Ivo Belet, Deirdre
Clune, Michał Boni, Annie Schreijer-Pierik, Tomáš Zdechovský, Michel Dantin, Pál
Csáky, Werner Langen, József Szájer, Sandra Kalniete, Rainer Wieland, Esther de
Lange, Danuta Jazłowiecka, Franck Proust, Lambert van Nistelrooij
Bericht
Maria João Rodrigues
Eine europäische Säule sozialer Rechte
2016/2095(INI)
A8-0391/2016
Entschließungsantrag
Erwägung C
Entschließungsantrag
Geänderter Text
C. in der Erwägung, dass sich die
Kommission dazu verpflichtet hat, ein
„soziales AAA-Rating“ für die EU zu
erreichen, und voraussichtlich im Frühjahr
2017 einen Vorschlag für eine europäische
Säule sozialer Rechte vorlegen wird, der
vorsieht, gut funktionierende und
integrative Arbeitsmärkte und
Sozialsysteme in den teilnehmenden
Mitgliedstaaten zu fördern, und als
Richtschnur für eine erneute
Aufwärtskonvergenz dienen wird, und
zwar durch (i) die Aktualisierung
bestehender EU-Rechtsvorschriften, (ii) die
Verbesserung des Rahmens für
C. in der Erwägung, dass sich die
Kommission dazu verpflichtet hat, ein
„soziales AAA-Rating“ für die EU zu
erreichen, und voraussichtlich im Frühjahr
2017 einen Vorschlag für eine europäische
Säule sozialer Rechte vorlegen wird, der
vorsieht, gut funktionierende und
integrative Arbeitsmärkte und
Sozialsysteme in den teilnehmenden
Mitgliedstaaten zu fördern, und als
Richtschnur für eine erneute
Aufwärtskonvergenz dienen wird, und
zwar durch (i) die Aktualisierung
bestehender EU-Rechtsvorschriften, (ii) die
Verbesserung des EU-Rahmens für
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wirtschafts- und sozialpolitische
Koordinierung, unter anderem durch
soziales Benchmarking nationaler
Reformbemühungen und die Verhinderung
des Entstehens ineffizienter
Parallelstrukturen, und (iii) die
Gewährleistung der entsprechenden
finanziellen Unterstützung auf nationaler
und europäischer Ebene; in der Erwägung,
dass das von den Bürgern Europas direkt
gewählte Europäische Parlament eine
grundlegende Verantwortung für die
europäische Säule sozialer Rechte trägt und
eine wichtige Rolle bei deren
Ausgestaltung und Annahme spielt;
wirtschafts- und sozialpolitische
Koordinierung, unter anderem durch
soziales Benchmarking nationaler
Reformbemühungen und die Verhinderung
des Entstehens ineffizienter
Parallelstrukturen, und (iii) die
Gewährleistung der bestehenden
entsprechenden finanziellen Unterstützung
auf nationaler und europäischer Ebene; in
der Erwägung, dass das von den Bürgern
Europas direkt gewählte Europäische
Parlament eine grundlegende
Verantwortung für die europäische Säule
sozialer Rechte trägt und eine wichtige
Rolle bei deren Ausgestaltung und
Annahme spielt;
Or. en
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11.1.2017
A8-0391/7
Änderungsantrag 7
Tom Vandenkendelaere, Thomas Mann, David Casa, Csaba Sógor, Mairead
McGuinness, Anne Sander, Sofia Ribeiro, Jeroen Lenaers, Heinz K. Becker, Michaela
Šojdrová, Pascal Arimont, Luděk Niedermayer, Paul Rübig, Verónica Lope Fontagné,
Ádám Kósa, Sven Schulze, Dieter-Lebrecht Koch, Seán Kelly, Herbert Reul, Birgit
Collin-Langen, Christofer Fjellner, Markus Pieper, Dariusz Rosati, Ivan Štefanec, Pilar
Ayuso, Werner Kuhn, Françoise Grossetête, Eduard Kukan, Jarosław Kalinowski,
Bogdan Andrzej Zdrojewski, Bogdan Brunon Wenta, Elżbieta Katarzyna
Łukacijewska, Jan Olbrycht, Danuta Maria Hübner, Julia Pitera, Czesław Adam
Siekierski, Tadeusz Zwiefka, Barbara Kudrycka, Adam Szejnfeld, Andrzej Grzyb,
Marek Plura, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Janusz Lewandowski, Peter
Liese, Burkhard Balz, Andreas Schwab, Albert Deß, Monika Hohlmeier, Peter Jahr,
Fernando Ruas, Elisabeth Morin-Chartier, Ingeborg Gräßle, Rosa Estaràs Ferragut,
Markus Ferber, Santiago Fisas Ayxelà, Svetoslav Hristov Malinov, Gunnar Hökmark,
José Manuel Fernandes, Daniel Caspary, Milan Zver, Dubravka Šuica, Anna Záborská,
Ildikó Gáll-Pelcz, Ramón Luis Valcárcel Siso, Krišjānis Kariņš, Ivo Belet, Deirdre
Clune, Michał Boni, Annie Schreijer-Pierik, Tomáš Zdechovský, Michel Dantin, Pál
Csáky, Werner Langen, József Szájer, Sandra Kalniete, Rainer Wieland, Esther de
Lange, Danuta Jazłowiecka, Franck Proust, Lambert van Nistelrooij
Bericht
Maria João Rodrigues
Eine europäische Säule sozialer Rechte
2016/2095(INI)
A8-0391/2016
Entschließungsantrag
Erwägung J
Entschließungsantrag
Geänderter Text
J. in der Erwägung, dass sich alle EUMitgliedstaaten bestimmten
beschäftigungsspezifischen und sozialen
Herausforderungen gegenüber sehen; in
der Erwägung, dass die Verwirklichung
sozialer Rechte auch von Strategien und
Instrumenten zur Unterstützung des
territorialen Zusammenhalts abhängen,
insbesondere in Regionen mit
schwerwiegenden und dauerhaften
natürlichen, demografischen oder
strukturellen wirtschaftlichen Nachteilen,
darunter Regionen mit einer niedrigen
Bevölkerungsdichte und einer verstreut
lebenden Bevölkerung oder Regionen in
J. in der Erwägung, dass sich alle EUMitgliedstaaten bestimmten
beschäftigungsspezifischen und sozialen
Herausforderungen gegenüber sehen; in
der Erwägung, dass die Verwirklichung
sozialer Rechte auch von Strategien und
Instrumenten zur Unterstützung des
territorialen Zusammenhalts abhängt,
insbesondere in Regionen mit
schwerwiegenden und dauerhaften
natürlichen, demografischen oder
strukturellen wirtschaftlichen Nachteilen,
darunter Regionen mit einer niedrigen
Bevölkerungsdichte und einer verstreut
lebenden Bevölkerung oder Regionen in
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äußerster Randlage; in der Erwägung, dass
es in benachteiligten Regionen mehr
strategischer Investitionen in und
Unterstützung für den Zusammenhalt
bedarf, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
erhöhen, ihre sozioökonomischen
Strukturen zu verbessern und einen
weiteren demografischen Rückgang zu
verhindern; in der Erwägung, dass der
Euro-Raum angesichts seines aktuellen
makroökonomischen Rahmens mit
bestimmten Herausforderungen
konfrontiert ist, was das Erreichen der in
den Verträgen genannten Ziele im Bereich
Beschäftigung und Soziales betrifft,
insbesondere dahingehend, dass die
Zugehörigkeit zum Euro-Raum mit
geringeren Möglichkeiten für die
Nutzung makroökonomischer
Politikinstrumente auf nationaler Ebene
sowie mit dem Druck verbunden ist,
zügiger interne Anpassungen
vorzunehmen; in der Erwägung, dass für
die Wiederherstellung einer angemessenen
sozioökonomischen Sicherheit zum
Ausgleich für diese größere interne
Flexibilität gegebenenfalls bestimmte
soziale Ziele, Standards und/oder
Finanzierungsinstrumente auf der Ebene
des Euro-Raums in Erwägung gezogen
werden müssen;
äußerster Randlage; in der Erwägung, dass
es in benachteiligten Regionen mehr
strategischer Investitionen in und
Unterstützung für den Zusammenhalt
bedarf, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
erhöhen, ihre sozioökonomischen
Strukturen zu verbessern und einen
weiteren demografischen Rückgang zu
verhindern; in der Erwägung, dass der
Euro-Raum angesichts seines aktuellen
makroökonomischen Rahmens mit
bestimmten Herausforderungen
konfrontiert ist, was das Erreichen der in
den Verträgen genannten Ziele im Bereich
Beschäftigung und Soziales betrifft; in der
Erwägung, dass für die Wiederherstellung
einer angemessenen sozioökonomischen
Sicherheit zum Ausgleich für diese größere
interne Flexibilität gegebenenfalls eine
angemessene Finanzierung erforderlich
ist und bestimmte soziale Ziele und
Standards in Erwägung gezogen werden
müssen;
Or. en
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11.1.2017
A8-0391/8
Änderungsantrag 8
Tom Vandenkendelaere, Thomas Mann, David Casa, Csaba Sógor, Mairead
McGuinness, Anne Sander, Sofia Ribeiro, Jeroen Lenaers, Heinz K. Becker, Michaela
Šojdrová, Pascal Arimont, Luděk Niedermayer, Paul Rübig, Verónica Lope Fontagné,
Ádám Kósa, Sven Schulze, Dieter-Lebrecht Koch, Seán Kelly, Herbert Reul, Birgit
Collin-Langen, Christofer Fjellner, Markus Pieper, Dariusz Rosati, Ivan Štefanec, Pilar
Ayuso, Werner Kuhn, Françoise Grossetête, Eduard Kukan, Jarosław Kalinowski,
Bogdan Andrzej Zdrojewski, Bogdan Brunon Wenta, Elżbieta Katarzyna
Łukacijewska, Jan Olbrycht, Danuta Maria Hübner, Julia Pitera, Czesław Adam
Siekierski, Tadeusz Zwiefka, Barbara Kudrycka, Adam Szejnfeld, Andrzej Grzyb,
Marek Plura, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Janusz Lewandowski, Peter
Liese, Burkhard Balz, Andreas Schwab, Albert Deß, Monika Hohlmeier, Peter Jahr,
Fernando Ruas, Elisabeth Morin-Chartier, Ingeborg Gräßle, Rosa Estaràs Ferragut,
Markus Ferber, Santiago Fisas Ayxelà, Svetoslav Hristov Malinov, Gunnar Hökmark,
José Manuel Fernandes, Daniel Caspary, Milan Zver, Dubravka Šuica, Anna Záborská,
Ildikó Gáll-Pelcz, Ramón Luis Valcárcel Siso, Krišjānis Kariņš, Ivo Belet, Deirdre
Clune, Michał Boni, Annie Schreijer-Pierik, Tomáš Zdechovský, Michel Dantin, Pál
Csáky, Werner Langen, József Szájer, Sandra Kalniete, Rainer Wieland, Esther de
Lange, Danuta Jazłowiecka, Franck Proust, Lambert van Nistelrooij, Anneli
Jäätteenmäki, Enrique Calvet Chambon, Ivo Vajgl, Jean Arthuis
Bericht
Maria João Rodrigues
Eine europäische Säule sozialer Rechte
2016/2095(INI)
A8-0391/2016
Entschließungsantrag
Erwägung K
Entschließungsantrag
Geänderter Text
K. in der Erwägung, dass an den
europäischen Arbeitsmärkten häufiger
eine Entwicklung hin zu „atypischen“
bzw. „nicht standardmäßigen“
Beschäftigungsformen zu beobachten ist,
wie zum Beispiel Zeitarbeit, Teilzeitarbeit,
Gelegenheitsarbeit, Saisonarbeit, Arbeit
auf Abruf, abhängige Selbstständigkeit
oder über digitale Plattformen vermittelte
Arbeit; in der Erwägung, dass sich die
Nachfrage nach Arbeitskräften im
Gegensatz zu früher immer stärker
diversifiziert; in der Erwägung, dass sich
dies in einigen Fällen positiv auf die
K. in der Erwägung, dass auf den
europäischen Arbeitsmärkten zunehmend
„atypische“ bzw. „nicht standardmäßige“
Beschäftigungsformen aufkommen, wie
zum Beispiel Zeitarbeit,
Gelegenheitsarbeit, Saisonarbeit, Arbeit
auf Abruf, abhängige Selbstständigkeit
oder über digitale Plattformen vermittelte
Arbeit; in der Erwägung, dass dauerhafte
Arbeitsplätze jedoch weiterhin den
größten Beitrag zum
Beschäftigungsanstieg leisten, zumal sie
in den vergangenen zweieinhalb Jahren
rascher zugenommen haben als die
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DE
Produktivität, die Vereinbarkeit von Beruf
und Privatleben, den Eintritt in den
Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, eine
zweite Berufslaufbahn einzuschlagen,
auswirkt; in der Erwägung, dass einige
nicht standardmäßige
Beschäftigungsformen jedoch mit
anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit
und schlechten Arbeitsbedingungen
verbunden sind, insbesondere weil das
Einkommen geringer ausfällt und weniger
sicher ist, die Möglichkeiten, für die
eigenen Rechte einzutreten, begrenzt sind,
keine Kranken- und Sozialversicherung
gegeben ist, es an beruflicher Identität und
Aufstiegsmöglichkeiten mangelt und die
Arbeit auf Abruf schwer mit dem Privatund Familienleben vereinbar ist; in der
Erwägung, dass in einem dynamischen
Arbeitsmarkt sichergestellt sein sollte, dass
jeder die Möglichkeit hat, seine
Fähigkeiten und Kompetenzen beruflich zu
nutzen, und zwar unter anderem auf der
Grundlage gesunder und sicherer
Arbeitsbedingungen, aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen und der
Auffrischung von Kompetenzen im Laufe
des Lebens durch regelmäßiges und
lebenslanges Lernen; in der Erwägung,
dass in der einschlägigen Rechtsprechung
des EuGH die Begriffe
„Beschäftigungsverhältnis“ und
„Arbeitnehmer“ für die Anwendung des
EU-Rechts geklärt wurden, und zwar
unbeschadet nationaler Definitionen des
Begriffs „Arbeitnehmer“, die im Einklang
mit dem Subsidiaritätsprinzip zur
Anwendung des nationalen Rechts
festgelegt wurden;
vorübergehende Beschäftigung1; in der
Erwägung, dass sich die Nachfrage nach
Arbeitskräften im Gegensatz zu früher
immer stärker diversifiziert; in der
Erwägung, dass sich dies in einigen Fällen
positiv auf die Produktivität, die
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
den Eintritt in den Arbeitsmarkt und die
Möglichkeit, eine zweite Berufslaufbahn
einzuschlagen, auswirkt; in der Erwägung,
dass einige nicht standardmäßige
Beschäftigungsformen jedoch mit
anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit
und schlechten Arbeitsbedingungen
verbunden sind, insbesondere weil das
Einkommen geringer ausfällt und weniger
sicher ist, die Möglichkeiten, für die
eigenen Rechte einzutreten, begrenzt sind,
keine Kranken- und Sozialversicherung
gegeben ist, es an beruflicher Identität und
Aufstiegsmöglichkeiten mangelt und die
Arbeit auf Abruf schwer mit dem Privatund Familienleben vereinbar ist; in der
Erwägung, dass die Entwicklung flexibler
Beschäftigungsverhältnisse als
erforderlich erachtet wird, um
Wirtschaftswachstum zu verwirklichen,
indem Geschäftsstrategien und die
Produktivität an die globalisierten Märkte
und die globalisierte Wirtschaft angepasst
werden; in der Erwägung, dass in einem
dynamischen Arbeitsmarkt sichergestellt
sein sollte, dass jeder die Möglichkeit hat,
seine Fähigkeiten und Kompetenzen
beruflich zu nutzen, und zwar unter
anderem auf der Grundlage gesunder und
sicherer Arbeitsbedingungen, aktiver
Arbeitsmarktmaßnahmen und der
Auffrischung von Kompetenzen im Laufe
des Lebens durch regelmäßiges und
lebenslanges Lernen; in der Erwägung,
dass in der einschlägigen Rechtsprechung
des EuGH die Begriffe
„Beschäftigungsverhältnis“ und
„Arbeitnehmer“ für die Anwendung des
EU-Rechts geklärt wurden, und zwar
unbeschadet nationaler Definitionen des
Begriffs „Arbeitnehmer“, die im Einklang
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mit dem Subsidiaritätsprinzip zur
Anwendung des nationalen Rechts
festgelegt wurden;
1
Employment and Social Developments in
Europe. Quarterly Review (Beschäftigungslage
und soziale Entwicklung in Europa.
Quartalsbericht), Herbst 2016, Europäische
Kommission.
Or. en
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In Vielfalt geeint
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11.1.2017
A8-0391/9
Änderungsantrag 9
Tom Vandenkendelaere, Thomas Mann, David Casa, Csaba Sógor, Mairead
McGuinness, Anne Sander, Sofia Ribeiro, Jeroen Lenaers, Heinz K. Becker, Michaela
Šojdrová, Pascal Arimont, Luděk Niedermayer, Paul Rübig, Verónica Lope Fontagné,
Ádám Kósa, Sven Schulze, Dieter-Lebrecht Koch, Seán Kelly, Herbert Reul, Birgit
Collin-Langen, Christofer Fjellner, Markus Pieper, Dariusz Rosati, Ivan Štefanec, Pilar
Ayuso, Werner Kuhn, Françoise Grossetête, Eduard Kukan, Jarosław Kalinowski,
Bogdan Andrzej Zdrojewski, Bogdan Brunon Wenta, Elżbieta Katarzyna
Łukacijewska, Jan Olbrycht, Danuta Maria Hübner, Julia Pitera, Czesław Adam
Siekierski, Tadeusz Zwiefka, Barbara Kudrycka, Adam Szejnfeld, Andrzej Grzyb,
Marek Plura, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Janusz Lewandowski, Peter
Liese, Burkhard Balz, Andreas Schwab, Albert Deß, Monika Hohlmeier, Peter Jahr,
Fernando Ruas, Elisabeth Morin-Chartier, Ingeborg Gräßle, Rosa Estaràs Ferragut,
Markus Ferber, Santiago Fisas Ayxelà, Svetoslav Hristov Malinov, Gunnar Hökmark,
José Manuel Fernandes, Daniel Caspary, Milan Zver, Dubravka Šuica, Anna Záborská,
Ildikó Gáll-Pelcz, Ramón Luis Valcárcel Siso, Krišjānis Kariņš, Ivo Belet, Deirdre
Clune, Michał Boni, Annie Schreijer-Pierik, Tomáš Zdechovský, Michel Dantin, Pál
Csáky, Werner Langen, József Szájer, Sandra Kalniete, Rainer Wieland, Esther de
Lange, Danuta Jazłowiecka, Franck Proust, Lambert van Nistelrooij
Bericht
Maria João Rodrigues
Eine europäische Säule sozialer Rechte
2016/2095(INI)
A8-0391/2016
Entschließungsantrag
Ziffer 2
Entschließungsantrag
Geänderter Text
2. ist der Ansicht, dass die europäische
Säule sozialer Rechte ebenfalls dazu
beitragen sollte, die ordnungsgemäße
Anwendung internationaler Arbeitsnormen
sicherzustellen und den sozialen
Besitzstand zu aktualisieren; vertritt die
Auffassung, dass von der europäischen
Säule sozialer Rechte zu benennende
Normen in allen am Binnenmarkt
teilnehmenden Ländern gelten sollten, um
faire Wettbewerbsbedingungen
aufrechtzuerhalten, und dass
Steuerungsmechanismen und
Finanzierungsinstrumente, die von
Bedeutung für die Durchsetzung dieser
2. ist der Ansicht, dass die europäische
Säule sozialer Rechte ebenfalls dazu
beitragen sollte, die ordnungsgemäße
Anwendung internationaler Arbeitsnormen
sicherzustellen und den sozialen
Besitzstand zu aktualisieren; vertritt die
Auffassung, dass von der europäischen
Säule sozialer Rechte zu benennende
Normen in allen am Binnenmarkt
teilnehmenden Ländern gelten sollten, um
faire Wettbewerbsbedingungen
aufrechtzuerhalten, und dass
Rechtsvorschriften,
Steuerungsmechanismen und
Finanzierungsinstrumente, die von
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DE
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Normen sind, in allen EU-Mitgliedstaaten
Anwendung finden sollten; in der
Erwägung, dass der Säule sozialer Rechte
im Rahmen der EU-Wirtschaftspolitik
Rechnung getragen werden sollte; ist der
Auffassung, dass die spezifischen Zwänge
einer Mitgliedschaft im EuroWährungsgebiet zusätzliche spezifische
soziale Ziele, die Festlegung von Normen
und die Erwägung einer entsprechenden
finanziellen Unterstützung auf der Ebene
des Euro-Währungsgebiets sowie die
freiwillige Aufgeschlossenheit gegenüber
Mitgliedstaaten, die nicht dem EuroWährungsgebiet angehören, erfordern;
weist auf die Möglichkeit hin, falls
notwendig von dem Mechanismus der
verstärkten Zusammenarbeit nach
Artikel 20 AEUV Gebrauch zu machen,
um eine solide europäische Säule sozialer
Rechte zu errichten;
Bedeutung für die Durchsetzung dieser
Normen sind, in allen EU-Mitgliedstaaten
Anwendung finden sollten; betont, dass der
Säule sozialer Rechte im Rahmen der EUWirtschaftspolitik Rechnung getragen
werden sollte; ist der Auffassung, dass die
Besonderheiten einer Mitgliedschaft im
Euro-Währungsgebiet möglicherweise
zusätzliche spezifische soziale Ziele, die
Festlegung von Normen und die Erwägung
einer entsprechenden finanziellen
Unterstützung durch die bestehenden
Instrumente erfordern; weist auf die
Möglichkeit hin, falls notwendig von dem
Mechanismus der Verstärkten
Zusammenarbeit nach Artikel 20 EUV
Gebrauch zu machen, um eine solide
europäische Säule sozialer Rechte zu
errichten;
Or. en
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