19.1.2016 B8-0067/1 Änderungsantrag 1 Keith Taylor im Namen der

19.1.2016
B8-0067/1
Änderungsantrag 1
Keith Taylor
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließungsantrag
B8-0067/2016
Keith Taylor
zu der Delegierten Verordnung (EU) Nr. .../... der Kommission vom 25. September 2015 zur
Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für
Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (C(2015)06507 –
2015/2863(DEA))
Entschließungsantrag
Erwägung C
Entschließungsantrag
Geänderter Text
C. in der Erwägung, dass die
Bestimmungen in Anhang I Teil 3 allen
Gesundheitsempfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und
der wissenschaftlichen Ausschüsse in den
Mitgliedstaaten widersprechen, die eine
deutliche Verringerung der
Zuckeraufnahme insgesamt empfohlen
haben; in der Erwägung, dass die
Einführung derartiger Nahrungsmittel –
vor allem in so frühem Alter – zu einem
Anstieg der Fettleibigkeitsrate in der
Kindheit beitragen und die sich
entwickelnden Geschmackspräferenzen
von Kindern beeinflussen kann; in der
Erwägung, dass der Gehalt an zugesetztem
Zucker insbesondere für Säuglinge und
Kleinkinder so gering wie möglich
gehalten werden sollte;
C. in der Erwägung, dass die
Bestimmungen in Anhang I Teil 3 allen
Gesundheitsempfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) – die
eine Begrenzung der Aufnahme von
freiem Zucker auf weniger als 10 % der
gesamten Energiezufuhr und mit Blick
auf einen zusätzlichen gesundheitlichen
Nutzen eine weitere Begrenzung auf
weniger als 5 % der gesamten
Energiezufuhr empfiehlt – und der
wissenschaftlichen Ausschüsse in den
Mitgliedstaaten widersprechen, die eine
deutliche Verringerung der
Zuckeraufnahme insgesamt empfohlen
haben; in der Erwägung, dass die
Einführung derartiger Nahrungsmittel –
vor allem in so frühem Alter – zu einem
Anstieg der Fettleibigkeitsrate in der
Kindheit beitragen und die sich
entwickelnden Geschmackspräferenzen
von Kindern beeinflussen kann; in der
Erwägung, dass der Gehalt an zugesetztem
Zucker insbesondere für Säuglinge und
Kleinkinder so gering wie möglich
gehalten werden sollte;
Or. en
AM\1083862DE.doc
DE
PE575.969v01-00
In Vielfalt geeint
DE
19.1.2016
B8-0067/2
Änderungsantrag 2
Keith Taylor
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Entschließungsantrag
B8-0067/2016
Keith Taylor
zu der Delegierten Verordnung (EU) Nr. .../... der Kommission vom 25. September 2015 zur
Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für
Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (C(2015)06507 –
2015/2863(DEA))
Entschließungsantrag
Ziffer 4 a (neu)
Entschließungsantrag
Geänderter Text
4a. ist der Ansicht, dass der Rückgriff auf
aufstrebende Technologien wie GVO und
Nanotechnologien, deren langfristige
Risiken nicht bekannt sind, gemäß dem
Vorsorgeprinzip bei der Herstellung
dieser Nahrungsmittel verboten sein
sollte;
Or. en
AM\1083862DE.doc
DE
PE575.969v01-00
In Vielfalt geeint
DE