19.1.2016 B8-0067/1 Änderungsantrag 1 Keith Taylor im Namen der Verts/ALE-Fraktion Entschließungsantrag B8-0067/2016 Keith Taylor zu der Delegierten Verordnung (EU) Nr. .../... der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (C(2015)06507 – 2015/2863(DEA)) Entschließungsantrag Erwägung C Entschließungsantrag Geänderter Text C. in der Erwägung, dass die Bestimmungen in Anhang I Teil 3 allen Gesundheitsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der wissenschaftlichen Ausschüsse in den Mitgliedstaaten widersprechen, die eine deutliche Verringerung der Zuckeraufnahme insgesamt empfohlen haben; in der Erwägung, dass die Einführung derartiger Nahrungsmittel – vor allem in so frühem Alter – zu einem Anstieg der Fettleibigkeitsrate in der Kindheit beitragen und die sich entwickelnden Geschmackspräferenzen von Kindern beeinflussen kann; in der Erwägung, dass der Gehalt an zugesetztem Zucker insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder so gering wie möglich gehalten werden sollte; C. in der Erwägung, dass die Bestimmungen in Anhang I Teil 3 allen Gesundheitsempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – die eine Begrenzung der Aufnahme von freiem Zucker auf weniger als 10 % der gesamten Energiezufuhr und mit Blick auf einen zusätzlichen gesundheitlichen Nutzen eine weitere Begrenzung auf weniger als 5 % der gesamten Energiezufuhr empfiehlt – und der wissenschaftlichen Ausschüsse in den Mitgliedstaaten widersprechen, die eine deutliche Verringerung der Zuckeraufnahme insgesamt empfohlen haben; in der Erwägung, dass die Einführung derartiger Nahrungsmittel – vor allem in so frühem Alter – zu einem Anstieg der Fettleibigkeitsrate in der Kindheit beitragen und die sich entwickelnden Geschmackspräferenzen von Kindern beeinflussen kann; in der Erwägung, dass der Gehalt an zugesetztem Zucker insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder so gering wie möglich gehalten werden sollte; Or. en AM\1083862DE.doc DE PE575.969v01-00 In Vielfalt geeint DE 19.1.2016 B8-0067/2 Änderungsantrag 2 Keith Taylor im Namen der Verts/ALE-Fraktion Entschließungsantrag B8-0067/2016 Keith Taylor zu der Delegierten Verordnung (EU) Nr. .../... der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (C(2015)06507 – 2015/2863(DEA)) Entschließungsantrag Ziffer 4 a (neu) Entschließungsantrag Geänderter Text 4a. ist der Ansicht, dass der Rückgriff auf aufstrebende Technologien wie GVO und Nanotechnologien, deren langfristige Risiken nicht bekannt sind, gemäß dem Vorsorgeprinzip bei der Herstellung dieser Nahrungsmittel verboten sein sollte; Or. en AM\1083862DE.doc DE PE575.969v01-00 In Vielfalt geeint DE
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