Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1162 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu a) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1013 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz b) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1019 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union c) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1023 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen d) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 28. November 2016 – Drucksache 16/1122 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union 1 Ausgegeben: 19. 12. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1162 Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von den Mitteilungen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. und 28. November 2016 – Drucksachen 16/1013, 16/1019, 16/1023 und 16/1122 – Kenntnis zu nehmen. 14. 12. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Joachim Kößler Willi Stächele Bericht Der Ausschuss für Europa und Internationales beriet öffentlich die Mitteilungen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksachen 16/1013, 16/1019, 16/1023 und 16/1122 in seiner 5. Sitzung am 14. Dezember 2016. Vorberatend hatten sich der Ausschuss für Soziales und Integration und der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration mit diesen Mitteilungen befasst und empfohlen, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen. Abg. Wolfgang Drexler SPD brachte vor, bei der Mitteilung Drucksache 16/1122 werde u. a. die Verteilung der 160 000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland auf andere EU-Mitgliedsstaaten thematisiert. Laut einer Kleinen Anfrage im Bundestag, Drucksache 18/9932, seien von den anvisierten 160 000 erst 15 131 Plätze von den Mitgliedsstaaten zugesagt worden, und tatsächlich umverteilt seien erst 1 258 Menschen aus Italien und 4 563 aus Griechenland worden. Ihn interessiere, wie die Zahlen Stand Dezember aussähen. Ferner gehe aus der Mitteilung Drucksache 16/1122 u. a. hervor, dass diejenigen Mitgliedsstaaten, die Flüchtlinge aufnähmen, pro Flüchtling 10 000 € erhielten. In einer früheren Debatte sei davon gesprochen worden, dass diese Mittel den Mitgliedsstaaten weggenommen würden, die niemanden aufnähmen. Davon sei in der jetzt vorliegenden Mitteilung keine Rede mehr. Daher interessiere ihn, ob es hier eine Änderung gegeben habe. Wenn es tatsächlich so sei, dass diejenigen, die Flüchtlinge aufnähmen, Geld erhielten, aber denjenigen, die niemanden aufnähmen, auch nichts weggenommen werde, halte er es für eine große Hoffnung, noch zu glauben, dass sich dann noch jemand zur Aufnahme bereit erkläre. Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP fragte, welche Strafzahlung eigentlich nun im Raum stehe. Als über Dublin IV gesprochen worden sei, sei nicht die Rede von 10 000 € gewesen, sondern von einem sechsstelligen Betrag. Ein Vertreter des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration führte aus, die Mitteilung Drucksache 16/1122 behandle das Thema „Relocation bzw. Neuansiedlungsrahmen“. Das sei etwas anderes als die Notumsiedlung. Die Notumsiedlung sei eine kurzfristige Maßnahme. Hinsichtlich der 160 000 habe es im März einen Beschluss des Rates gegeben, wonach die Plätze auch für Neuansiedlungen aus der Türkei für syrische Staatsangehörige zur Verfügung gestellt würden. Demnächst gebe es eine Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums. Seines Wissens stünden momentan für Deutschland rund 13 500 Plätze noch zur Verfügung. Ein aktuellerer Stand liege dem baden-württembergischen Innenministerium derzeit nicht vor. Das gelte auch für die Strafzahlungen. Diese Informationen könnten aber in Erfahrung gebracht werden. Er sagte zu, diese Informationen nachzureichen. Abg. Dorothea Wehinger GRÜNE fragte zur Mitteilung Drucksache 16/1019, nach der unzulässige oder offensichtlich unbegründete Asylanträge binnen zwei Monaten abgehandelt werden sollten, was genau unter unzulässigen und offensichtlich unbegründeten Anträgen zu verstehen sei. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1162 Überdies wies sie darauf hin, dass laut Mitteilung Drucksache 16/1013 nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung durch europäische Listen ersetzt werden sollten. Sie interessiere, welche Länder heute auf der europäischen Liste stünden, wenn diese Regelung bereits in Kraft wäre. Der Vertreter des Innenministeriums antwortete, in erster Linie seien es Asylanträge von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten, die in den beschleunigten Verfahren behandelt werden sollten. Das sei der Hauptfall. Hinsichtlich der Liste der sicheren Herkunftsstaaten sehe der aktuelle Vorschlag der Kommission vor, den Westbalkan aufzunehmen, also Albanien, den Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien Herzegowina und die Türkei. Einvernehmlich empfahl der Ausschuss dem Plenum, von den Mitteilungen Drucksachen 16/1013, 16/1019, 16/1023 und 16/1122 Kenntnis zu nehmen. 17. 12. 2016 Joachim Kößler 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1162 Empfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration an den Ausschuss für Europa und Internationales zu a) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1013 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz b) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1019 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union c) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1023 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen d) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 28. November 2016 – Drucksache 16/1122 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union Empfehlung Der Landtag wolle beschließen, von den Mitteilungen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November und 28. November 2016 – Drucksachen 16/1013, 16/1019, 16/1023 und 16/1122 – Kenntnis zu nehmen. 14. 12. 2016 Die Berichterstatterin: Der Vorsitzende: Andrea Schwarz Karl Klein Bericht Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration beriet die Mitteilungen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksachen 16/1013, 16/1019, 16/1023 und 16/1122, in seiner 5. Sitzung am 14. Dezember 2016 vorberatend für den federführenden Ausschuss für Europa und Internationales. Der Ausschussvorsitzende teilte mit, weil der federführende Ausschuss für Europa und Internationales parallel tage, sei dort mündliche Berichterstattung erforderlich. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1162 Ein Abgeordneter der CDU legte dar, in allen den vorliegenden Mitteilungen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zugrunde liegenden Vorhaben gehe es um Vereinheitlichung, Strukturierung und Harmonisierung auf europäischer Ebene. Inhaltlich bestehe im Wesentlichen wohl Einigkeit. Aus seiner Sicht seien die Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen. Nach Auffassung der Landesregierung und nach seiner persönlichen Auffassung bestünden keine Subsidiaritätsbedenken; weil die Mitteilungen dem Ausschuss jedoch erst nach der Befassung im Bundesrat zugegangen seien, könne sich der Landtag nicht mehr rechtzeitig positionieren. Eine Abgeordnete der Grünen legte dar, eine Harmonisierung auf europäischer Ebene sei selbstverständlich zu begrüßen. An der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/1019, störe sie allerdings, dass ausdrückliche Verpflichtungen der Asylsuchenden beabsichtigt seien, den Asylantrag im Einreisestaat zu stellen und dort zu verbleiben. Sie wolle in diesem Zusammenhang wissen, ob Asylsuchende bis zum Abschluss des Asylverfahrens dort verbleiben müssten und wann die Verteilung beginne. Denn bei den Einreisestaaten handle es sich im Wesentlichen um Italien und Griechenland. Ferner wolle sie wissen, welcher Staat nach einer Ablehnung eines Asylantrags für die Rückführung sorge; denn dies sollte nicht im Wesentlichen Italien und Griechenland überlassen werden. Sie plädiere dafür, im Sinne von Solidarität innerhalb der Europäischen Union Italien und Griechenland nicht allein zu lassen. Der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration äußerte, das Vorhaben, das in der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, Drucksache 16/1019, thematisiert werde, führe in der Tat zu einer Mehrbelastung von Griechenland und Italien. Dies könne nur dann erledigt werden, wenn Europa diesen Ländern im Grunde auch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zuteilwerden lasse. In Bezug auf die Verteilung seien die Staaten der Europäischen Union bekanntermaßen auf einem sehr schwierigen Weg. Die Erfolge seien sehr überschaubar, doch es werde nichts anderes helfen, als den eingeschlagenen Weg weiter zu beschreiten. Im Übrigen sei in der Europäischen Kommission angedacht, über eine finanzielle Entschädigung derer, die Flüchtlinge aufnähmen, einen gewissen Anreiz zu schaffen. Er könnte sich vorstellen, dass dadurch bessere Lösungen als die derzeitigen möglich würden. Baden-Württemberg sollte alles tun, eine europäische Lösung zu unterstützen. Der Ausschuss beschloss als Empfehlung an den federführenden Ausschuss für Europa und Internationales, von den Mitteilungen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November und 28. November 2016, Drucksachen 16/1013, 16/1019, 16/1023 und 16/1122, Kenntnis zu nehmen. 19. 12. 2016 Andrea Schwarz 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1162 Empfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales und Integration an den Ausschuss für Europa und Internationales zu a) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1013 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz b) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1019 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union c) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November 2016 – Drucksache 16/1023 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen d) der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 28. November 2016 – Drucksache 16/1122 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union Empfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 21. November und 28. November 2016 – Drucksachen 16/1013, 16/1019, 16/1023 und 16/1122 – Kenntnis zu nehmen. 08. 12. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Josef Frey Rainer Hinderer Bericht Der Ausschuss für Soziales und Integration behandelte die Mitteilungen Drucksachen 16/1013, 16/1019, 16/1023 und 16/1122 in seiner 5. Sitzung am 8. Dezember 2016. Federführend ist der Ausschuss für Europa und Internationales. Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales und Integration schlug vor, auf die inhaltliche Aussprache über die vorliegenden Mitteilungen zu verzichten, da sich 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1162 der Bundesrat in seiner 950. Sitzung am 4. November 2016 mit diesen bereits befasst habe. Obwohl es sich bei allen vier EU-Drucksachen um Frühwarndokumente mit erheblicher Bedeutung für das Land handle, erfolge die Behandlung im Ausschuss zu spät. Er appelliere an die Landesregierung, dass dem Parlament die Drucksachen künftig rechtzeitig zugeleitet würden. Der Minister für Soziales und Integration erklärte, das Land sei in den Debatten im Bundesrat über die vorliegenden EU-Vorhaben sehr gut eingebunden gewesen. Federführend in den betreffenden Bereichen sei das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Die Vorhaben der Europäischen Union, wie in den vorliegenden Mitteilungen genannt, beträfen allerdings auch Regelungen hinsichtlich minderjähriger Ausländer, was in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Migration falle. Da die vorgesehenen EU-Regelungen zur Vormundschaft minderjähriger Ausländer nicht mit dem bundesweiten Verfahren dieser zur Verteilung im Rahmen der Jugendhilfe kompatibel seien, habe der Bundesrat mit Stimmen aller Länder Änderungen gefordert. Auch habe der Bundesrat an einzelnen Stellen eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls angemahnt. Ein Abgeordneter der Grünen brachte vor, auch er halte es nicht für nötig, jetzt inhaltlich über die vorliegenden Mitteilungen zu diskutieren. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sei in dieser Sitzung des Ausschuss zudem offensichtlich nicht vertreten. Die in den Mitteilungen genannten Vorhaben habe die Europäische Kommission am 13. Juli dieses Jahres veröffentlicht. Am 19. September habe der Landtag Unterrichtung beantragt. Nach § 3 Gesetz über die Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union werde die Unterrichtung bezüglich der Frühwarndokumente geregelt. Demokratie könne nur so lange funktionieren, wie die Gesetze auch eingehalten würden. Er bitte das zuständige Ministerium daher dringlich, sich daran zu halten. Bereits bei der Behandlung des Asylpakets I, noch unter einer anderen Regierung, sei die Unterrichtung des Landtags zu spät erfolgt. Er bitte den Vorsitzenden zudem nachhaltig darauf hinzuweisen, dass die Rechte des Parlaments geschützt seien. Er erwarte, dass sich das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration bei der abschließenden Beratung der vorliegenden Mitteilungen im Ausschuss für Europa und Internationales einfinde. Ein Abgeordneter der CDU erklärte, er könne die Kritik seines Vorredners nachvollziehen. Möglicherweise gebe es für solche Versäumnisse Gründe. Das Einhalten von Fristen sei seines Wissens nicht allen Ministerien immer gelungen. Aber natürlich dürfe sich derlei nicht wiederholen. Das Parlament könne hinsichtlich der EU-Vorhaben nichts mehr beeinflussen. Mit Blick auf den Schutzstatus, die Verfahrensdauer und die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt werde jetzt jedoch der richtige Weg eingeschlagen. Eine Abgeordnete der AfD brachte vor, mit ihren Vorhaben widerspreche die Europäische Union dem Subsidiaritätsprinzip. Dies sei typisch für die momentanen Maßnahmen der EU. Die Menschen wollten nicht mehr, dass die EU nationale Interessen in dieser Form wahrnehme. Die Europäische Union müsse lernen, langsamer vorzugehen und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Eine Abgeordnete der SPD legte dar, ihre Fraktion befremde ebenfalls, dass ihr die Frühwarndokumente nicht rechtzeitig zugegangen seien. Die vorliegenden Mitteilungen beträfen das Asylpaket II mit sehr wichtigen Beschlüssen. Hierzu hätten ihre Fraktion auch die Stellungnahmen der Regierungsfraktionen interessiert. Sie gehe davon aus, dass es hierzu unterschiedliche Positionen gebe. An anderer Stelle würden sich diese Fraktionen sicherlich noch dazu äußern. Ein Abgeordneter der FDP/DVP brachte vor, ihm gehe es ebenso wie seinen Vorrednern bezüglich der Übermittlung der Frühwarndokumente. Seine Fraktion wolle ebenfalls eindringlich darauf hinweisen, dass das Verfahren verbessert werde. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1162 Eine weitere Abgeordnete der AfD merkte an, sie wolle die Ausführungen der anderen Abgeordneten ihrer Fraktion unterstreichen. Die Vorhaben der EU, wie in den Mitteilungen angekündigt, stellten erneut einen deutlichen Souveränitätsverzicht der Länder und einen Machtzuwachs für die EU dar. Damit bestehe in diesen Bereichen keinerlei nationaler Einfluss mehr. Das lehne die AfD ab. Ein weiterer Abgeordneter der CDU erklärte, mit Blick auf die Ausführungen der Rednerinnen der AfD wolle er äußern, dass sich die EU für Standards in der Flüchtlingsaufnahme und eine einheitliche Unterbringung von Flüchtlingen ausspreche. Innerhalb Europas gebe es bislang unterschiedliche Standards, in deren Folge die Länder unterschiedlich belastet würden. Innerhalb Europas müsse eine Basis für eine gute Aufnahme der Flüchtlinge geschaffen werden. Dann könne auch die Solidargemeinschaft in Europa stärker wirken. Das wolle auch die Bevölkerung. Die Menschen erklärten, sie seien bereit, dass Deutschland Flüchtlinge aufnehme; aber Europa solle sich solidarisch verhalten, und Länder wie Ungarn dürften sich hier nicht ausklinken. Ein weiterer Abgeordneter der Grünen äußerte, die in den Mitteilungen genannten Bereiche unterlägen bereits EU-Regelungen. Nun würden alle weiteren Europäischen Staaten nachdrücklich aufgefordert, diese Regelungen umzusetzen. Der zuerst zu Wort gekommene Abgeordnete der Fraktion GRÜNE bat nachdrücklich darum, dass darauf hingewirkt werde, dass ein Vertreter des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration bei der abschließenden Behandlung entsprechender Mitteilungen im Ausschuss für Europa und Internationales anwesend sei. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Ausschuss für Europa und Internationales zu empfehlen, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen. 14. 12. 2016 Josef Frey 8
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