Kommission verklagt Bulgarien wegen unzureichenden

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission verklagt Bulgarien wegen unzureichenden Schutzes gefährdeter
Vogelarten
Brüssel, 22. Juli 2016
Bulgarien vor Gericht wegen fehlender Schutzgebiete für wild lebende Vögel im Rila-Gebirge
Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien vor dem Gerichtshof der Europäischen
Union wegen mangelhaften Schutzes einzigartiger natürlicher Lebensräume und wichtiger
Vogelarten im Rila-Gebirge. Die bulgarischen Behörden haben das als besonderes
Schutzgebiet eingestufte Gebiet nicht ausgeweitet, um einen angemessenen Schutz
gefährdeter Arten wild lebender Vögel zu gewährleisten.
Das Rila-Gebirge, das höchste Gebirge Bulgariens und der Balkanhalbinsel, gehört zu den wertvollsten
Gebieten in Bulgarien und in der EU für die Erhaltung von 20 empfindlichen Vogelarten. Im Rahmen
der EU-Rechtsvorschriften über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG)
sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, besondere Schutzgebiete auszuweisen für die Erhaltung der Arten,
die vom Aussterben bedroht oder gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindlich
sind, als selten gelten oder einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.
Bulgarien hat bislang 72 % des Gebiets als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen. Dadurch sind jedoch
wesentliche Teile der Lebensräume von 17 in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten
gefährdeten Vogelarten nicht abgedeckt, so dass die Erhaltung von Arten wie Raufußkauz (Aegolius
funereus) und Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) sowie Weißrückenspecht (Dendrocopos
leucotos), Dreizehenspecht (Picoudes tridactilus), Haselhuhn(Bonasa bonasia) und Schwarzspecht
(Dryocopus martius) gefährdet ist.
Trotz der im Oktober 2014 übermittelten mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission zur
Notwendigkeit, die Schutzgebiete im Rila-Gebirge auszuweiten, ist Bulgarien dieser Verpflichtung nicht
nachgekommen. Daher verweist die Kommission diesen Fall an den Gerichtshof der Europäischen
Union.
Im Januar 2016 entschied der Gerichtshof in einem ähnlichen Fall, in dem es um die Ausweisung des
besonderen Schutzgebiets Kaliakra, eines weiteren für den Vogelschutz wichtigen Gebiets in der
Süddobrudscha im Norden der bulgarischen Schwarzmeerküste ging, gegen Bulgarien (Rechtssache C141/14).
Hintergrund:
In Europa gehen die Bestände zahlreicher Wildvogelarten zurück – in einigen Fällen ist der Rückgang
drastisch. Dieser Rückgang stört das biologische Gleichgewicht und ist eine ernste Bedrohung für die
natürliche Umwelt. Die Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten dient
dem Schutz aller wilden Vögel, die in der Union natürlich vorkommen. Die Richtlinie enthält ein Verbot
für Tätigkeiten, die Vögel direkt bedrohen, wie absichtliches Töten und Fangen, Zerstörung von Nestern
und Entfernen von Eiern, und damit zusammenhängende Tätigkeiten, wie den Handel mit lebenden
oder toten Vögeln, für den einige wenige Ausnahmen gelten. Sie legt außerdem großes Gewicht auf
den Schutz der Lebensräume von gefährdeten und von Zugvogelarten, indem sie die Einrichtung eines
Netzes besonderer Schutzgebiete vorsieht.
Weitere Informationen:
- Zur Überwachung der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt und Statistik.
- Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2016 siehe
MEMO/16/2491.
- Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik).
- Zu EU-Vertragsverletzungsverfahren.
IP/16/2491
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