Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission verklagt Bulgarien wegen unzureichenden Schutzes gefährdeter Vogelarten Brüssel, 22. Juli 2016 Bulgarien vor Gericht wegen fehlender Schutzgebiete für wild lebende Vögel im Rila-Gebirge Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen mangelhaften Schutzes einzigartiger natürlicher Lebensräume und wichtiger Vogelarten im Rila-Gebirge. Die bulgarischen Behörden haben das als besonderes Schutzgebiet eingestufte Gebiet nicht ausgeweitet, um einen angemessenen Schutz gefährdeter Arten wild lebender Vögel zu gewährleisten. Das Rila-Gebirge, das höchste Gebirge Bulgariens und der Balkanhalbinsel, gehört zu den wertvollsten Gebieten in Bulgarien und in der EU für die Erhaltung von 20 empfindlichen Vogelarten. Im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, besondere Schutzgebiete auszuweisen für die Erhaltung der Arten, die vom Aussterben bedroht oder gegen bestimmte Veränderungen ihrer Lebensräume empfindlich sind, als selten gelten oder einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Bulgarien hat bislang 72 % des Gebiets als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen. Dadurch sind jedoch wesentliche Teile der Lebensräume von 17 in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten gefährdeten Vogelarten nicht abgedeckt, so dass die Erhaltung von Arten wie Raufußkauz (Aegolius funereus) und Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) sowie Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos), Dreizehenspecht (Picoudes tridactilus), Haselhuhn(Bonasa bonasia) und Schwarzspecht (Dryocopus martius) gefährdet ist. Trotz der im Oktober 2014 übermittelten mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission zur Notwendigkeit, die Schutzgebiete im Rila-Gebirge auszuweiten, ist Bulgarien dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Daher verweist die Kommission diesen Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union. Im Januar 2016 entschied der Gerichtshof in einem ähnlichen Fall, in dem es um die Ausweisung des besonderen Schutzgebiets Kaliakra, eines weiteren für den Vogelschutz wichtigen Gebiets in der Süddobrudscha im Norden der bulgarischen Schwarzmeerküste ging, gegen Bulgarien (Rechtssache C141/14). Hintergrund: In Europa gehen die Bestände zahlreicher Wildvogelarten zurück – in einigen Fällen ist der Rückgang drastisch. Dieser Rückgang stört das biologische Gleichgewicht und ist eine ernste Bedrohung für die natürliche Umwelt. Die Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten dient dem Schutz aller wilden Vögel, die in der Union natürlich vorkommen. Die Richtlinie enthält ein Verbot für Tätigkeiten, die Vögel direkt bedrohen, wie absichtliches Töten und Fangen, Zerstörung von Nestern und Entfernen von Eiern, und damit zusammenhängende Tätigkeiten, wie den Handel mit lebenden oder toten Vögeln, für den einige wenige Ausnahmen gelten. Sie legt außerdem großes Gewicht auf den Schutz der Lebensräume von gefährdeten und von Zugvogelarten, indem sie die Einrichtung eines Netzes besonderer Schutzgebiete vorsieht. Weitere Informationen: - Zur Überwachung der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt und Statistik. - Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2016 siehe MEMO/16/2491. - Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12 (Infografik). - Zu EU-Vertragsverletzungsverfahren. IP/16/2491 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Iris PETSA (+32 2 299 33 21) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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