Arbeiten in Italien

Arbeiten in Italien
Italienischen Geschäftsfreunden ist der nordeuropäische Kommunikationsstil zu kurz
angebunden und distanziert. Italiener sind laut und ausschweifend - auch bei geschäftlichen
Treffen. In Besprechungen greifen sie scheinbar wahllos Themen auf, die Tagesordnung
interessiert wenig. Sie kommen auch auf bereits abgehakte Punkte zurück, selbst wenn die
nach Meinung der anderen Beteiligten ausdiskutiert sind.
Emotionalität bei Besprechungen ist sogar notwendig, denn sie signalisiert den Italienern
Leidenschaft und Engagement. Nicht selten reden mehr als eine Person auf einmal, was aber
nicht täuschen sollte: Italiener sind ausdauernde Geschäftspartner. Die nach deutschen
Maßstäben entstehenden Zeitverluste sollten geduldig akzeptiert werden, denn es lohnt sich
am Ende: Trotz der sehr traditionellen Geschäftsstrukturen, die alle Autorität in die Hände
der Vorgesetzten legt, gehen italienische Manager gerne neue Wege.
Persönliche Beziehungen werden bei ausgiebigen Mahlzeiten gepflegt. Gutes Essen ist
ebenso wichtig wie gute Garderobe. Italiener tragen elegante Kleidung in konservativen
Farben.
Quelle: business-wissen.de
Land und Leute
Das traditionelle Nord-Süd-Gefälle im wirtschaftlichen Bereich besteht nach wie vor.
Während in einigen Teilen des stark industrialisierten Nordens nahezu Vollbeschäftigung
herrscht,
leiden
weite
Teile
im
Süden
unter
hoher
Arbeitslosigkeit.
Je nach Branche und angestrebter Position sind gute Englischkenntnisse stärker gefragt als
italienische Sprachkenntnisse. Dennoch gibt es nach wie vor viele Italiener, die nur
unzureichend englisch sprechen und insofern sind auch italienische Sprachkenntnisse
immer von Vorteil.
Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Italien
EU-Bürger
Für sämtliche EU-Bürger und Einwohner des EWR gibt es keine Beschränkungen in Bezug auf
den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der
europäischen Union bedeutet automatisch auch den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Italien.
Nach drei Monaten benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde
(Ufficio Stranieri) des Polizeipräsidiums (Questura) beantragt werden muss. Bei der
Antragstellung müssen immer der Reisepass bzw. der Personalausweis vorgelegt sowie
Passbilder beigefügt werden. Welche Dokumente darüber hinaus erforderlich sind, richtet
sich nach dem Anlass des Aufenthalts bzw. nach der in Italien angestrebten Tätigkeit:
Arbeitnehmer müssen bei Antragstellung eine Arbeitsbescheinigung vorlegen bzw. eine
Erklärung des Arbeitgebers, dass sie sich in einem festen Beschäftigungsverhältnis
befinden.
Die Aufenthaltserlaubnis (carta di soggiorno) wird für maximal fünf Jahre erteilt und kann
nach Ablauf verlängert werden.
Nicht EU-Bürger
Um in Italien arbeiten zu können, benötigt man als nicht EU-Bürger ein Einreise-Visum, eine
Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis. Um die italienische Grenze zu
überschreiten, benötigen Bürger eines Nicht-EU-Staates grundsätzlich ein Einreisevisum.
Wer eine kurzfristige Arbeit in Italien aufnehmen möchte, benötigt ein Visum für einen
Arbeitsaufenthalt (Visto per lavoro). Dieses Visum wird für maximal zwei Jahre erteilt. Für den
Erhalt des Visums benötigt man einen Arbeitsnachweis, der auf den Antragsteller ausgestellt
und vom Arbeitgeber unterzeichnet sein muss.
Grenzgänger
Grundsätzlich müssen Steuern und Sozialversicherung in Italien gezahlt werden, auch wenn
der Arbeitsnehmer außerhalb Italiens wohnt.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Nach spätestens acht Tagen Aufenthalt in Italien muss ein Nicht-EU-Bürger eine
Aufenthaltsgenehmigung für den auf dem Visum vermerkten Zweck beantragen. Dies
geschieht bei der Polizeidienststelle, die für den italienischen Wohnort zuständig ist.
Zunächst erhält man einen Nachweis, dass die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde.
Nach spätestens acht Tagen erhält man eine Antwort. Wird der Antrag abgelehnt, muss dies
in einer dem Antragsteller verständlichen Sprache geschehen. Die Aufenthaltsgenehmigung
ist das wichtigste Dokument für einen Ausländer. Er muss sie ständig bei sich tragen und auf
Verlangen vorzeigen.
Italien garantiert allen Arbeitnehmern, die nicht Staatsbürger Italiens oder der EU sind,
gleiche Rechte auf dem italienischen Arbeitsmarkt. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten,
muss man eine für diesen Zweck beantragte Aufenthaltsgenehmigung beim örtlichen
Arbeitsamt vorlegen. Die Arbeitserlaubnis ermöglicht es dem ausländischen Arbeitnehmer
jede Art von Vertrag abzuschließen. Die Arbeit eines ausländischen Arbeitnehmers darf nicht
geringer entlohnt werden als die vergleichbare Arbeit eines italienischen Arbeitnehmers.
Praktisch darf das Gehalt nicht wesentlich unter dem Durchschnitt des in der Branche
üblichen Gehalts liegen.
Arbeitsrecht
Um den Unternehmen mehr Flexibilität und weniger Einschränkungen bei der
Arbeitszeitgestaltung und dem Entgelt zu gewähren, gibt es in Italien kaum feste Vorschriften
in Bezug auf Lohn, Arbeitszeit und Überstunden. Umso wichtiger ist der Arbeitsvertrag, der in
jedem Fall schriftlich geschlossen und sehr sorgfältig geprüft werden sollte. In Italien gibt es
zwölf Feiertage, die gewöhnlich besonders vergütet werden, wenn sie auf einen Sonntag
fallen.
Gesundheitswesen und Sozialleistungen
Das System der Sozialen Sicherheit in Italien umfasst alle wichtigen Aspekte, wie Krankheit,
Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Alters- sowie Hinterbliebenenversorgung. Alle in Italien lebenden Menschen haben ein Recht auf diese Sozialleistungen.
Will man seinen Anspruch geltend machen, muss man sich nur bei dem für den italienischen
Wohnort zuständigen Gesundheitsamt (Unità Sanitaria Locale - USL) anmelden. Im Verhältnis
Deutschland/Italien gilt das Beschäftigungslandprinzip, d.h. man muss in dem Land
versichert sein, in dem man arbeitet, sofern man nicht in einem Entsendeverhältnis steht.
In Italien gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung (Azienda Sanitarie Locali), für die
Mitgliedschaft ist ein Wohnsitz erforderlich. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem
örtlichen USL (Unità Sanitarie Locali) -Büro in Verbindung zu setzen, um einen
ausreichenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Ist man privat versichert, sollte man
den Umfang des Versicherungsschutzes direkt mit der entsprechenden Versicherung
abklären.
Auch für die Rentenversicherung gilt nach den EU-Verordnungen über die soziale Sicherheit
das Beschäftigungslandprinzip. Der staatliche Rentenversicherungsträger ist die INPS
(Istituto Nazionale della Previdenza Sociale). Dem abhängigen Arbeitnehmer werden alle
notwendigen Formalitäten durch den Arbeitgeber abgenommen. Die Rentenbeiträge werden
zu zwei Drittel durch den Arbeitgeber aufgebracht und zu einem Drittel vom Lohn des
Arbeitnehmers einbehalten. Der Gesamtbetrag der Beiträge wird durch den Arbeitgeber an
die zuständigen italienischen Behörden weitergeleitet.