Arbeiten in Italien Italienischen Geschäftsfreunden ist der nordeuropäische Kommunikationsstil zu kurz angebunden und distanziert. Italiener sind laut und ausschweifend - auch bei geschäftlichen Treffen. In Besprechungen greifen sie scheinbar wahllos Themen auf, die Tagesordnung interessiert wenig. Sie kommen auch auf bereits abgehakte Punkte zurück, selbst wenn die nach Meinung der anderen Beteiligten ausdiskutiert sind. Emotionalität bei Besprechungen ist sogar notwendig, denn sie signalisiert den Italienern Leidenschaft und Engagement. Nicht selten reden mehr als eine Person auf einmal, was aber nicht täuschen sollte: Italiener sind ausdauernde Geschäftspartner. Die nach deutschen Maßstäben entstehenden Zeitverluste sollten geduldig akzeptiert werden, denn es lohnt sich am Ende: Trotz der sehr traditionellen Geschäftsstrukturen, die alle Autorität in die Hände der Vorgesetzten legt, gehen italienische Manager gerne neue Wege. Persönliche Beziehungen werden bei ausgiebigen Mahlzeiten gepflegt. Gutes Essen ist ebenso wichtig wie gute Garderobe. Italiener tragen elegante Kleidung in konservativen Farben. Quelle: business-wissen.de Land und Leute Das traditionelle Nord-Süd-Gefälle im wirtschaftlichen Bereich besteht nach wie vor. Während in einigen Teilen des stark industrialisierten Nordens nahezu Vollbeschäftigung herrscht, leiden weite Teile im Süden unter hoher Arbeitslosigkeit. Je nach Branche und angestrebter Position sind gute Englischkenntnisse stärker gefragt als italienische Sprachkenntnisse. Dennoch gibt es nach wie vor viele Italiener, die nur unzureichend englisch sprechen und insofern sind auch italienische Sprachkenntnisse immer von Vorteil. Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Italien EU-Bürger Für sämtliche EU-Bürger und Einwohner des EWR gibt es keine Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der europäischen Union bedeutet automatisch auch den Erhalt einer Arbeitserlaubnis in Italien. Nach drei Monaten benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde (Ufficio Stranieri) des Polizeipräsidiums (Questura) beantragt werden muss. Bei der Antragstellung müssen immer der Reisepass bzw. der Personalausweis vorgelegt sowie Passbilder beigefügt werden. Welche Dokumente darüber hinaus erforderlich sind, richtet sich nach dem Anlass des Aufenthalts bzw. nach der in Italien angestrebten Tätigkeit: Arbeitnehmer müssen bei Antragstellung eine Arbeitsbescheinigung vorlegen bzw. eine Erklärung des Arbeitgebers, dass sie sich in einem festen Beschäftigungsverhältnis befinden. Die Aufenthaltserlaubnis (carta di soggiorno) wird für maximal fünf Jahre erteilt und kann nach Ablauf verlängert werden. Nicht EU-Bürger Um in Italien arbeiten zu können, benötigt man als nicht EU-Bürger ein Einreise-Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis. Um die italienische Grenze zu überschreiten, benötigen Bürger eines Nicht-EU-Staates grundsätzlich ein Einreisevisum. Wer eine kurzfristige Arbeit in Italien aufnehmen möchte, benötigt ein Visum für einen Arbeitsaufenthalt (Visto per lavoro). Dieses Visum wird für maximal zwei Jahre erteilt. Für den Erhalt des Visums benötigt man einen Arbeitsnachweis, der auf den Antragsteller ausgestellt und vom Arbeitgeber unterzeichnet sein muss. Grenzgänger Grundsätzlich müssen Steuern und Sozialversicherung in Italien gezahlt werden, auch wenn der Arbeitsnehmer außerhalb Italiens wohnt. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Nach spätestens acht Tagen Aufenthalt in Italien muss ein Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung für den auf dem Visum vermerkten Zweck beantragen. Dies geschieht bei der Polizeidienststelle, die für den italienischen Wohnort zuständig ist. Zunächst erhält man einen Nachweis, dass die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde. Nach spätestens acht Tagen erhält man eine Antwort. Wird der Antrag abgelehnt, muss dies in einer dem Antragsteller verständlichen Sprache geschehen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist das wichtigste Dokument für einen Ausländer. Er muss sie ständig bei sich tragen und auf Verlangen vorzeigen. Italien garantiert allen Arbeitnehmern, die nicht Staatsbürger Italiens oder der EU sind, gleiche Rechte auf dem italienischen Arbeitsmarkt. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss man eine für diesen Zweck beantragte Aufenthaltsgenehmigung beim örtlichen Arbeitsamt vorlegen. Die Arbeitserlaubnis ermöglicht es dem ausländischen Arbeitnehmer jede Art von Vertrag abzuschließen. Die Arbeit eines ausländischen Arbeitnehmers darf nicht geringer entlohnt werden als die vergleichbare Arbeit eines italienischen Arbeitnehmers. Praktisch darf das Gehalt nicht wesentlich unter dem Durchschnitt des in der Branche üblichen Gehalts liegen. Arbeitsrecht Um den Unternehmen mehr Flexibilität und weniger Einschränkungen bei der Arbeitszeitgestaltung und dem Entgelt zu gewähren, gibt es in Italien kaum feste Vorschriften in Bezug auf Lohn, Arbeitszeit und Überstunden. Umso wichtiger ist der Arbeitsvertrag, der in jedem Fall schriftlich geschlossen und sehr sorgfältig geprüft werden sollte. In Italien gibt es zwölf Feiertage, die gewöhnlich besonders vergütet werden, wenn sie auf einen Sonntag fallen. Gesundheitswesen und Sozialleistungen Das System der Sozialen Sicherheit in Italien umfasst alle wichtigen Aspekte, wie Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Alters- sowie Hinterbliebenenversorgung. Alle in Italien lebenden Menschen haben ein Recht auf diese Sozialleistungen. Will man seinen Anspruch geltend machen, muss man sich nur bei dem für den italienischen Wohnort zuständigen Gesundheitsamt (Unità Sanitaria Locale - USL) anmelden. Im Verhältnis Deutschland/Italien gilt das Beschäftigungslandprinzip, d.h. man muss in dem Land versichert sein, in dem man arbeitet, sofern man nicht in einem Entsendeverhältnis steht. In Italien gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung (Azienda Sanitarie Locali), für die Mitgliedschaft ist ein Wohnsitz erforderlich. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem örtlichen USL (Unità Sanitarie Locali) -Büro in Verbindung zu setzen, um einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Ist man privat versichert, sollte man den Umfang des Versicherungsschutzes direkt mit der entsprechenden Versicherung abklären. Auch für die Rentenversicherung gilt nach den EU-Verordnungen über die soziale Sicherheit das Beschäftigungslandprinzip. Der staatliche Rentenversicherungsträger ist die INPS (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale). Dem abhängigen Arbeitnehmer werden alle notwendigen Formalitäten durch den Arbeitgeber abgenommen. Die Rentenbeiträge werden zu zwei Drittel durch den Arbeitgeber aufgebracht und zu einem Drittel vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten. Der Gesamtbetrag der Beiträge wird durch den Arbeitgeber an die zuständigen italienischen Behörden weitergeleitet.
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