Antrag auf ein Integrationsstipendium für das Sommersemester 2017

Antrag auf ein Integrationsstipendium
für das Sommersemester 2017
Antragsfrist:
01.12.2016 – 31.01.2017
1. Personenbezogene Daten
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Geburtsland:
weiblich
männlich
Geschlecht:
Staatsangehörigkeit:
Adresse:
Straße / Haus-Nr.:
C/O:
Postleitzahl / Ort:
E-Mail:
2. Angaben zum Studium an der FernUniversität
Matrikelnummer oder
Bewerber Nr. :
(soweit bekannt!)
Studienangebot:
Akademiestudium
oder
Bachelor ………………………………………………..
oder
Master ………………………………………………...
Belegung:
………………………………………………………………….
…………………………………………………………………...
3. Alternativen
Für den Fall, dass ich kein Integrationsstipendium bekomme, bitte ich
um Zulassung/Einschreibung. Ich werde die Kosten für das Fernstudium selbst tragen
oder
um Zurückziehung meines Antrags. Ich werde kein Studium im Sommersemester 2017
aufnehmen.
4. Unterschrift
Ich versichere die Richtigkeit der oben gemachten Angaben. Ich bestätige, dass ich keine andere
Förderung für das Fernstudium an der FernUniversität in Hagen nutze. Änderungen und Ergänzungen
werde ich der FernUniversität umgehend bekannt geben.
Datum, Ort
Unterschrift
5. Bearbeitungsvermerk des Studien-/Regionalzentrums oder des Studentischen
Auslandsamtes
Beratungsgespräch
Bewerber/in hat an einem Beratungsgespräch zum
Fernstudium teilgenommen.
Bewerber/in verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
für die Aufnahme eines Akademiestudiums.
……………………………………………………………………..
Datum
Stempel und Unterschrift des Studien- oder Regionalzentrums
Bitte senden Sie den Antrag mit den Unterlagen an:
FernUniversität in Hagen
Studentisches Auslandsamt
Universitätsstr. 47
58084 Hagen
Einzureichende Unterlagen zum Antrag
Zulassungsantrag für ein Studienangebot an der FernUniversität zum Sommersemester 2017 mit
den für die Einschreibung/Zulassung erforderlichen Dokumenten oder dem Hinweis, dass der Antrag
bereits abgegeben wurde.
Zulassungsantrag wurde bereits abgegeben am :……………………………in…………………………
Kopie des Ausweises über den aktuellen Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Aufnahme des Akademiestudiums zusätzlich Kopie des Nachweises über die Deutschkenntnisse
auf dem B1/B2-Niveau. Ersatzweise kann die Sprachkompetenz für das Akademiestudium durch die
Studienberatung bestätigt werden.