Pressemitteilung ZIA: Nachbesserungsbedarf beim Gebäudeenergiegesetz für öffentliche Gebäude Berlin, 02.02.2017 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss hat in einer aktuellen Stellungnahme sowie in der Anhörung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seine Kritik am Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) für öffentliche Gebäude bekräftigt. Die Bundesregierung plant in diesem Zuge die Novellierung des Energieeinsparrechts und die Zusammenlegung des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) für öffentliche Gebäude. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. „Wir begrüßen den Schritt der Politik, mit der Vereinheitlichung der bisherigen Rechtsvorschriften die gesetzliche Systematik zu überarbeiten“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Dies muss jedoch auf Basis der Erfahrungen aus den letzten Jahren erfolgen und zugleich wissenschaftlich fundiert und praxistauglich sein. Wir brauchen für das langfristige Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 einen maßvollen, wohlüberlegten und wirtschaftlich sinnvollen Prozess.“ Festlegung auf Effizienzhaus 55 nicht zielführend So ist etwa die Festlegung des Niedrigstenergiestandards für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand mit dem Effizienzhaus 55-Standard in der Praxis schlichtweg nicht darstellbar. „Bei einer weiteren Verschärfung der EnEV 2016 ist etwa die Wärmeversorgung nicht mehr mit allen Energieträgern möglich beziehungsweise stellt unverhältnismäßig hohe Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäudehülle“, so Mattner. „Das Prinzip der Technologieoffenheit wird hierdurch für bestimmte Nichtwohngebäudetypen untergraben – ganz abgesehen davon, dass die Festlegung auf den Effizienzhaus 55-Standard keinen nennenswerten Fortschritt bei der Reduktion von CO2-Emissionen bringt.“ Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit sind oberste Prinzipien Aus Sicht des ZIA ist vor allem die Forderung nach Technologieoffenheit im Entwurf zum GEG nicht weitgehend genug berücksichtigt worden. Insbesondere eine Gleichbehandlung von Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien fehlt. Eine Verbesserung der Anrechnung des Stromes aus erneuerbaren Energien ist jedoch unabdingbar und Grundvoraussetzung für die Immobilienwirtschaft, um den Energieverbrauch fossiler Energieträger insbesondere für die stromintensiven Wirtschaftsimmobilien zu senken. „Die Energiewende darf nicht durch starre Vorgaben gefährdet werden. Viel eher sollten der Gesetzgeber Ziele und Zeiträume für eine praktizierbare und zielgerichtete Umsetzung klimapolitischer Vorgaben im Gebäudebereich definieren. Die Umsetzung obliegt der Wirtschaft, die möglichst viele Gestaltungswege erhalten sollte. Es muss der Wirtschaft und dem Wettbewerb überlassen bleiben, die energetisch günstigste und wirtschaftlichste Lösung für das in Frage stehende Gebäude, Gebäudeensemble oder Quartier mit seinen standortbedingten Gegebenheiten zu finden“, erklärt Mattner. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ist notwendiger Schritt Insgesamt ist die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Reduzierung des Energieverbrauchs von und in Gebäuden für den ZIA nicht nur eine wichtige Geste, sondern dringende Notwendigkeit, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Zur Stärkung der Transparenz und als Anregung für alle Marktakteure sollte diese Vorbildfunktion regelmäßig durch einen Bericht über erzielte Erfolge, Fortschritte und das weitere Vorgehen zum Ausdruck gebracht werden. Die Stellungnahme des ZIA finden Sie unter http://www.zia-deutschland.de/fileadmin/Redaktion/Positionen/PDF/170201_Stellungnahme_ZIA_zum_GEG.pdf Der ZIA Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter diesen mehr als 20 Verbände, für 37.000 Unternehmen der Branche. Der ZIA will der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung geben, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner. 2 Kontakt Andy Dietrich ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin Tel.: 030/20 21 585 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.zia-deutschland.de 3
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