ZIA: Nachbesserungsbedarf beim Gebäudeenergiegesetz für

Pressemitteilung
ZIA: Nachbesserungsbedarf beim Gebäudeenergiegesetz
für öffentliche Gebäude
Berlin, 02.02.2017 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss hat in einer aktuellen
Stellungnahme sowie in der Anhörung beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) seine Kritik am Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) für öffentliche Gebäude bekräftigt. Die Bundesregierung plant in diesem Zuge die Novellierung
des
Energieeinsparrechts
und
die
Zusammenlegung
des
Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) für öffentliche Gebäude. Das
Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. „Wir begrüßen den Schritt der Politik, mit der Vereinheitlichung der bisherigen
Rechtsvorschriften die gesetzliche Systematik zu überarbeiten“, sagt Dr. Andreas
Mattner, Präsident des ZIA. „Dies muss jedoch auf Basis der Erfahrungen aus den
letzten Jahren erfolgen und zugleich wissenschaftlich fundiert und praxistauglich
sein. Wir brauchen für das langfristige Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands
im Jahr 2050 einen maßvollen, wohlüberlegten und wirtschaftlich sinnvollen Prozess.“
Festlegung auf Effizienzhaus 55 nicht zielführend
So ist etwa die Festlegung des Niedrigstenergiestandards für neu zu errichtende
Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand mit dem Effizienzhaus 55-Standard in der
Praxis schlichtweg nicht darstellbar. „Bei einer weiteren Verschärfung der EnEV 2016
ist etwa die Wärmeversorgung nicht mehr mit allen Energieträgern möglich beziehungsweise stellt unverhältnismäßig hohe Anforderungen an die thermische Qualität
der Gebäudehülle“, so Mattner. „Das Prinzip der Technologieoffenheit wird hierdurch
für bestimmte Nichtwohngebäudetypen untergraben – ganz abgesehen davon, dass
die Festlegung auf den Effizienzhaus 55-Standard keinen nennenswerten Fortschritt
bei der Reduktion von CO2-Emissionen bringt.“
Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit sind oberste Prinzipien
Aus Sicht des ZIA ist vor allem die Forderung nach Technologieoffenheit im Entwurf
zum GEG nicht weitgehend genug berücksichtigt worden. Insbesondere eine Gleichbehandlung von Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien fehlt. Eine Verbesserung der Anrechnung des Stromes aus erneuerbaren Energien ist jedoch
unabdingbar und Grundvoraussetzung für die Immobilienwirtschaft, um den Energieverbrauch fossiler Energieträger insbesondere für die stromintensiven Wirtschaftsimmobilien zu senken. „Die Energiewende darf nicht durch starre Vorgaben gefährdet
werden. Viel eher sollten der Gesetzgeber Ziele und Zeiträume für eine praktizierbare
und zielgerichtete Umsetzung klimapolitischer Vorgaben im Gebäudebereich definieren. Die Umsetzung obliegt der Wirtschaft, die möglichst viele Gestaltungswege erhalten sollte. Es muss der Wirtschaft und dem Wettbewerb überlassen bleiben, die
energetisch günstigste und wirtschaftlichste Lösung für das in Frage stehende Gebäude, Gebäudeensemble oder Quartier mit seinen standortbedingten Gegebenheiten zu finden“, erklärt Mattner.
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ist notwendiger Schritt
Insgesamt ist die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Reduzierung des
Energieverbrauchs von und in Gebäuden für den ZIA nicht nur eine wichtige Geste,
sondern dringende Notwendigkeit, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Zur
Stärkung der Transparenz und als Anregung für alle Marktakteure sollte diese Vorbildfunktion regelmäßig durch einen Bericht über erzielte Erfolge, Fortschritte und das
weitere Vorgehen zum Ausdruck gebracht werden.
Die Stellungnahme des ZIA finden Sie unter http://www.zia-deutschland.de/fileadmin/Redaktion/Positionen/PDF/170201_Stellungnahme_ZIA_zum_GEG.pdf
Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) gehört zu den bedeutendsten Interessenverbänden der
Branche. Er versteht sich als Stimme der Immobilienwirtschaft und spricht mit seinen Mitgliedern, unter
diesen mehr als 20 Verbände, für 37.000 Unternehmen der Branche. Der ZIA will der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung geben, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der
gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
2
Kontakt
Andy Dietrich
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zia-deutschland.de
3